Ein junges Paar steht an der Terassentür ihres Hauses.

Risiko­­lebens­­versicherung zur Absicherung von Darlehen oder Krediten

  • Bester LV-Direktversicherer laut Focus Money (5/2024)
  • Vorläufiger Versicherungsschutz ab Antragseingang
  • Maßgeschneiderte Tarife

ab 2,28 € / Monat1

Die Leistungen der EUROPA Risiko­lebens­versicherung mit variabler Versicherungs­summe

 
Basis (E-VRL)

Leistungsübersicht

 

Finanzielle Absicherung im Todesfall

Sofortverrechnung der Überschüsse

Vorläufiger Versicherungsschutz bei Unfalltod

Wiederinkraftsetzung nach vorzeitiger Beitragsfreistellung

Sofortleistung bei Tod

Variable Risiko­lebens­versicherung: Eine günstige Alter­native für Allein­erziehende

Die variable Risiko­lebens­versicherung eignet sich hervor­ragend als Alter­native zur finanziellen Ab­sicherung der Kinder. Denn je eigen­ständiger diese werden, desto mehr fällt die Ver­sicherungs­summe im Laufe der Zeit. Damit ist die variable Risiko­lebens­versicherung eine günstige Alter­native, zum Bei­spiel für Allein­erziehende.

 

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Die wichtigsten Fragen und Antworten zur variablen Risiko­lebens­versicherung

Bei der linear fallenden Risikolebensversicherung sinkt die Versicherungssumme jährlich um den gleichen Betrag, das ist z. B. sinnvoll bei der Versorgung von Kindern: Der Bedarf sinkt, weil die Zeit bis zur Selbständigkeit der Kinder immer kürzer wird.
Mit der annuitätisch fallenden Risikolebensversicherung werden Darlehen abgesichert. Die Versicherungssumme fällt entsprechend der Restschuld; der Verlauf ist abhängig von Tilgung und Zinssatz.

Mit der variablen Risikolebensversicherung wird die Versicherungssumme jährlich der Restschuld angepasst. Der Verlauf ergibt sich aus Zins- und Tilgungssätzen.

Wenn die Kinder noch jung sind, besteht ein Absicherungsbedarf für viele Jahre. Daher ist anfänglich ein hoher Betrag erforderlich, der mit den Jahren sinkt.

Für Alleinerziehende ist eine optimale Höhe der finanziellen Absicherung der Kinder besonders wichtig. Dabei sollte man sich allerdings nicht allein auf die allgemein genutzte Faustformel (3- bis 5-faches Jahresbruttoeinkommen) verlassen, die das aktuelle Jahreseinkommen als Berechnungsgrundlage nimmt.

Überlegen Sie stattdessen wie lange das Geld ausreichen muss – also zum Beispiel – wie lange und wie viel Geld benötigt wird, bis die Kinder beruflich bzw. finanziell auf eigenen Beinen stehen.

Zu berücksichtigende Faktoren:

  • Aktuelles Einkommen des Elternteils, sowie bevorstehende Einkommensänderungen (z. B. Rückkehr zu einer Vollzeittätigkeit)
  • Altersabhängige Unterhaltskosten für die Kinder (z. B. Ausbildung, Studium)

Alleinerziehende sollten genau angeben, wer das Geld im Todesfall erhalten soll. Grundsätzlich kann auch ein minderjähriges Kind als Bezugsberechtigte benannt werden. Dabei ist folgendes zu beachten:

  • Zusätzlich zu dem festgelegten Bezugsrecht kann eine Verfügung getroffen werden, wer das Geld im Leistungsfall treuhänderisch verwalten soll, sofern das Kind noch minderjährig ist. Dabei muss es sich um eine Person handeln, der man absolut vertraut.
  • Wenn keine solche Vertrauensperson genannt wird und das Kind zum Zeitpunkt des Leistungsfalls immer noch minderjährig ist, wird vom Vormundschaftsgericht ein Vormund bestimmt, der das Geld treuhänderisch verwaltet.
  • Ist das Kind zum Zeitpunkt des Leistungsfalls bereits 18 Jahre alt, erhält es das Geld selbst.

Beim Abschluss der Risiko­lebens­versicherung finden Sie immer zwei Preise: den Tarif­beitrag (Brutto­beitrag) und den Zahl­beitrag (Netto­beitrag).

Der Tarifbeitrag (Bruttobeitrag) bei der Risiko­lebens­versicherung setzt sich aus unter­schied­lichen Faktoren zusammen. Zum Beispiel spielen die Höhe der Versicherungs­summe, die Lauf­zeit, Ihr Eintritts­alter, Ihr Beruf oder Ihr individueller Gesundheits­zustand eine Rolle dabei, wie viel Sie für Ihre individuelle Ab­sicherung zahlen. Dieser Beitrag wird bewusst sehr vorsichtig kalkuliert, um jeder­zeit die ver­einbarten Leistungen sicher erbringen zu können. Der Tarif­beitrag ist also der Bei­trag, den Sie maximal zahlen müssten.

Als Versicherer erwirtschaften wir Über­schüsse, an denen wir Sie beteiligen. Diese Über­schüsse entstehen beispielsweise durch gewinn­bringende Kapital­anlagen, aber auch, wenn sich das versicherte Risiko günstiger entwickelt als bei der Tarif­kalkulation angenommen. Die Mehr­einnahmen geben wir durch die Überschuss­beteiligung an Sie zurück – zum Beispiel indem wir die Beiträge Ihrer Risiko­lebens­versicherung sofort reduzieren. Durch die sofortige Verrechnung der Über­schüsse verringert sich der Tarif­beitrag auf den Zahlbeitrag (Nettobeitrag). Dies ist der tatsächlich zu zahlende Beitrag.

Wir können den Zahl­beitrag zwar nicht garantieren. Aber keine Sorge: Seit 1981 bieten wir Risiko­lebens­versicherungen an. Und da wir solide und verantwortungs­voll wirtschaften, mussten wir den Zahl­beitrag bislang auch noch nie anheben.

Wenn Sie eine Risikolebensversicherung über unsere Webseite beantragen, führt Sie der eGesundheitsCheck interaktiv durch die Risiko- und Gesundheitsfragen. Sind Rückfragen erforderlich, werden diese automatisch erzeugt. Das erleichtert Ihnen das Ausfüllen und es werden weniger und kürzere Fragen gestellt. In der Regel können wir Ihnen mit dem Tool direkt eine verbindliche Entscheidung geben.

Wichtige Downloads zur Risiko­­lebens­­versicherung

Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin beim Albatros Service Team unter: ­069 696-20100.

Mehr Informationen zum Albatros Angebot finden Sie hier.


Fußnoten

  • 1)

    Tarif E-VRL

    Tarif E-VRL der EUROPA Lebensversicherung AG; Angestellte/r Büro (kaufm. Ausb./ 75 % Bürotätigkeit), Eintrittsalter 30 Jahre (Geburtsdatum 01.01.1995), Nichtraucher/-in seit mind. 10 Jahren, Versicherungsbeginn 01.01.2025, Laufzeit 10 Jahre bei 100.000 € linear fallender Versicherungssumme, mtl. Beitrag inkl. Sofortverrechnung der Überschussbeteiligung. Diese ist für 2025 garantiert, nicht jedoch für die gesamte Laufzeit.
    Aufgrund der exakten Eintritts-/Endalterberechnung kann es bei unterjährigen Laufzeiten zu Beitragsabweichungen kommen.