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Änderungsservice

Änderung der Bankverbindung:
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Hier erhalten Sie Kontaktinformationen zu der jeweiligen Fachabteilung, um Änderungen an oder zu Ihrem Vertrag zu beantragen: Mein Vertrag

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Die EUROPA-go ist eine Marke der EUROPA Versicherung AG und versteht sich als reiner Online-Kfz-Versicherer.

Kunden haben die Möglichkeit alle wichtigen Änderungen zum Vertrag selber über das Online-Kundenportal durchzuführen. Jederzeit. 24 Stunden am Tag. Eine telefonische Beratung steht Ihnen nicht zur Verfügung (Ausnahme: Telefonischer Service im Schadenfall).  

Kontaktmöglichkeiten für EUROPA-go Kunden:

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Fragen zu Ihrem EUROPA-go Vertrag telefonisch oder per E-Mail nicht beantworten können. Falls Sie Vertragsdetails einsehen, Änderungen durchführen oder sonstige Anfragen haben, nutzen Sie bitte die folgenden Online-Servives:

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Zum EUROPA-go Online-Kontaktformular

Sie möchten Ihre bestehende EUROPA Auslandsreisekrankenversicherung zeitlich erweitern oder umstellen?

Erweitern Sie Ihren bestehenden Versicherungsschutz zeitlich flexibel bis zu einer maximalen Gesamtreisedauer von 365 Tagen: Versicherungsschutz erweitern

Oder stellen Sie Ihre bestehende Reisekrankenversicherung im Tarif EVJ bzw. AMC auf den neuen Tarif ERK-56 um: Versicherungsschutz umstellen

Welches Bezugsrecht derzeit vereinbart ist, entnehmen Sie bitte Ihren Versicherungsunterlagen oder loggen Sie sich im Kundenportal ein.

Sie können das Bezugsrecht bis zum Eintritt des Versicherungsfalls jederzeit widerrufen, falls das bestehende Bezugsrecht nicht ausdrücklich als unwiderruflich festgelegt wurde. Für die Änderung eines unwiderruflichen Bezugsrechts bedarf es der Zustimmung der unwiderruflich begünstigten Personen.
Handelt es sich bei Ihrem Vertrag um eine Basis-Rente, ist als Bezugsberechtigter im Ablebensfall der versicherten Person der Ehegatte / Lebenspartner nach LPartG bzw. die kindergeldberechtigten Kinder festgelegt. Eine Änderung des Bezugsrechts zur Basis-Rente ist durch den Gesetzgeber ausgeschlossen. Bei einer abweichenden versicherten Person ist deren Zustimmung notwendig. Bitte verwenden Sie für eine Änderung des Bezugsrechtes das folgende Formular: Formular (PDF)

Ein Wechsel des Versicherungsnehmers ist grundsätzlich möglich und kann über unser Formular zum Versicherungsnehmerwechsel beantragt werden. Informationen dazu erfragen Sie gerne bei Ihrem Vertriebspartner oder über unser Kontaktformular.

Welches Bezugsrecht derzeit vereinbart ist, entnehmen Sie bitte Ihren Versicherungsunterlagen oder loggen Sie sich im Kundenportal ein.

Sie können das Bezugsrecht bis zum Eintritt des Versicherungsfalls jederzeit widerrufen, falls das bestehende Bezugsrecht nicht ausdrücklich als unwiderruflich festgelegt wurde. Für die Änderung eines unwiderruflichen Bezugsrechts bedarf es der Zustimmung der unwiderruflich begünstigten Personen.
Handelt es sich bei Ihrem Vertrag um eine Basis-Rente, ist als Bezugsberechtigter im Ablebensfall der versicherten Person der Ehegatte / Lebenspartner nach LPartG bzw. die kindergeldberechtigten Kinder festgelegt. Eine Änderung des Bezugsrechts zur Basis-Rente ist durch den Gesetzgeber ausgeschlossen. Bei einer abweichenden versicherten Person ist deren Zustimmung notwendig. Bitte verwenden Sie für eine Änderung des Bezugsrechtes das folgende Formular: Formular (PDF)

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