Eine Mitarbeiterin am Telefon.

Kontakt-Center

Antworten und Hilfestellungen für Ihre Fragen

Sie haben Fragen oder suchen etwas Bestimmtes? Kein Problem – hier haben wir Ihnen die häufigsten Fragen und Antworten zusammengestellt! Falls Ihr Anliegen nicht dabei sein sollte, können Sie uns selbstverständlich auch per Telefon, Chat oder E-Mail kontaktieren..

Hier erhalten Sie Kontaktinformationen zu der jeweiligen Fachabteilung, um Änderungen an oder zu Ihrem Vertrag zu beantragen: Mein Vertrag

Bei Änderungen Ihrer Bankverbindung können Sie folgendes Online-Formular nutzen: Zum Änderungsformular

Bei Änderungen Ihrer Adresse können Sie folgendes Online-Formular nutzen: Zum Änderungsformular

Änderung der Bankverbindung:
Hier können Sie uns die Änderung Ihrer Bankverbindung elektronisch mitteilen: Zum Änderungsformular

Änderung der Anschrift:
Hier können Sie uns die Änderung Ihrer Anschrift elektronisch mitteilen: Zum Änderungsformular

Ein Wechsel des Versicherungsnehmers ist grundsätzlich möglich und kann über unser Formular zum Versicherungsnehmerwechsel beantragt werden. Informationen dazu erfragen Sie gerne bei Ihrem Vertriebspartner oder über unser Kontaktformular.

Hier erhalten Sie Kontaktinformationen zu der jeweiligen Fachabteilung, um Ihren Antrag und/oder Unterlagen einzureichen: Mein Vertrag

Sie möchten uns einen Schaden oder einen Leistungsfall melden? Hier gelangen Sie direkt zu der Übersichtsseite inkl. aller Formulare, um die Meldung vorzunehmen:

Schaden oder Leistungsfall melden

Sie möchten uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen? Hier können Sie das entsprechende Dokument herunterladen: SEPA Lastschriftmandat (PDF)

Diese können Sie über das Kundenportal, per Kontaktformular, telefonisch oder per Post oder E-Mail beantragen.

Diesen erhalten Sie bei Verlust der Original-Police. Den Verlust Ihres Original-Versicherungsscheins können Sie uns über das Kundenportal oder über das Onlineformular melden. Nach Zugang der Verlusterklärung übersenden wir Ihnen einen Ersatz-Versicherungsschein.

Wenn Sie eine eVB-Nummer schnell beantragen möchten, gibt es verschiedene Möglichkeiten:

Möglichkeit 1: Sie haben noch nicht alle Daten vollständig vorliegen

Lassen Sie sich von unseren qualifizierten Mitarbeitern zum Versicherungsschutz persönlich beraten. Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot oder auch mehrere Vorschläge zur Kfz-Versicherung – individuell auf Ihre Wünsche zugeschnitten. Sie erhalten die gewünschten Unterlagen dann direkt per E-Mail zugesendet.

Unser Beratungsservice ist montags bis freitags von 07:00 bis 20:00 Uhr und samstags von 09:00 bis 14:00 Uhr unter der Telefonnummer 0221 5737-200 für Sie da.

Möglichkeit 2: Sie haben alle Daten vollständig vorliegen

Sie können die elektronische Versicherungsbestätigung über unseren Tarifrechner anfordern. Hierzu benötigen Sie die vollständigen Daten des neuen Fahrzeugs, sowie die gewünschten Daten zum Versicherungsschutz. Wichtig ist, dass Sie bei den Angaben Ihre E-Mail-Adresse eintragen und ein Häkchen bei „Ich benötige eine eVB-Nummer“ setzen, damit Ihnen die eVB-Nummer per E-Mail zugesendet werden kann.

Hier geht's zum Tarifrechner

Möglichkeit 3: Sie haben noch keine Daten, möchten aber schon vorab eine eVB-Nummer

Die eVB-Nummer kann auch über ein Anforderungsformular beantragt werden. Bitte geben Sie hier Ihre E-Mail-Adresse an, damit Ihnen die eVB-Nummer direkt per E-Mail zugesendet werden kann.

Bevor Sie das Fahrzeug einer Werkstatt überlassen, informieren Sie bitte umgehend unsere Schadenabteilung. Wir suchen und informieren die für Sie nächstgelegene Partnerwerkstatt, die sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen wird. Alternativ können Sie eine nahegelegene Partnerwerkstätte auch über folgenden Link suchen: Zur Partnerwerkstatt-Suche

Wenn Sie ein neu gekauftes Fahrzeug zulassen möchten, benötigen Sie von der Versicherungsseite her die folgenden Unterlagen:
Eine elektronische Versicherungsbestätigung (kurz: eVB-Nummer).
Die eVB-Nummer gilt als Nachweis zum Versicherungsschutz. Innerhalb dieser werden die persönlichen Daten und die Fahrzeugart (Pkw oder Motorrad) an die Zulassungsstelle übermittelt. Die genauen Fahrzeugdaten sind nicht hinterlegt. Die eVB-Nummer ist ab Beantragung für 6 Monate gültig.
Einen Antrag für das zu versichernde Fahrzeug.

Für die Anmeldung auf der Zulassungsstelle benötigen Sie zudem in der Regel noch die folgenden Unterlagen:
Den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) und den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I).
Ihren Personalausweis (oder einen Pass mit Meldebescheinigung).
Eine gültige Prüfbescheinigung der Hauptuntersuchung und der Abgasuntersuchung.
Eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer.

Sollten Sie das Fahrzeug für eine andere Person zulassen wollen, benötigen Sie zusätzlich noch eine unterschriebene Vollmacht sowie den Ausweis des Vertretenen im Original. Genauere Informationen und Besonderheiten für die vorzulegenden Unterlagen erhalten Sie auf den Internetseiten der Zulassungsstellen oder fragen Sie direkt bei der Zulassungsstelle nach.

Für Überführungen oder Probefahrten werden oft die so genannten Kurzzeitkennzeichen eingesetzt, die 5 Tage gültig sind. Wenn Sie Ihr Fahrzeug danach auch bei EUROPA versichern, stellen wir Ihnen gerne die entsprechende Versicherungsbestätigung zur Verfügung. 

Der Versicherungsvertrag wird nach erfolgter endgültiger Zulassung um die Gültigkeitsdauer des Kurzzeitkennzeichens rückdatiert. Die Ausstellung des Kurzzeitkennzeichens erfolgt nur noch fahrzeugbezogen,  das bedeutet: nach Vorlage der Kfz-Papiere. 

Sollten Sie das Fahrzeug später nicht bei EUROPA versichern lassen, stellen wir für die Nutzung des Kurzzeitkennzeichens 90 Euro in Rechnung. 

Weitere Informationen und Voraussetzungen für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens erhalten Sie direkt bei der Zulassungsstelle.

Die EUROPA-go ist eine Marke der EUROPA Versicherung AG und versteht sich als reiner Online-Kfz-Versicherer.

Kunden haben die Möglichkeit alle wichtigen Änderungen zum Vertrag selber über das Online-Kundenportal durchzuführen. Jederzeit. 24 Stunden am Tag. Eine telefonische Beratung steht Ihnen nicht zur Verfügung (Ausnahme: Telefonischer Service im Schadenfall).  

Kontaktmöglichkeiten für EUROPA-go Kunden:

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Fragen zu Ihrem EUROPA-go Vertrag telefonisch oder per E-Mail nicht beantworten können. Falls Sie Vertragsdetails einsehen, Änderungen durchführen oder sonstige Anfragen haben, nutzen Sie bitte die folgenden Online-Servives:

Zum EUROPA-go-Kundenportal

Zum EUROPA-go Online-Kontaktformular

Die "Allgemeinen Versicherungsbedingungen" (AVB) wurden Ihnen bei Antragstellung bzw. Zusendung der Police ausgehändigt. Liegen Ihnen die AVB nicht mehr vor, können Sie diese über das Kundenportal einsehen. Alternativ können Sie die AVB per Kontaktformular, telefonisch, per Post oderE-Mail anfordern.

Den Rückkaufswert/Auszahlungsbetrag oder die Ablaufleistung können Sie ganz bequem über das Kundenportal einsehen. Alternativ entnehmen Sie diese Informationen der letzten Jahresmitteilung. Gerne können Sie uns auch über unser Kontaktformular, per Telefon, Post oder E-Mail erreichen.

Welches Bezugsrecht derzeit vereinbart ist, entnehmen Sie bitte Ihren Versicherungsunterlagen oder loggen Sie sich im Kundenportal ein.

Sie können das Bezugsrecht bis zum Eintritt des Versicherungsfalls jederzeit widerrufen, falls das bestehende Bezugsrecht nicht ausdrücklich als unwiderruflich festgelegt wurde. Für die Änderung eines unwiderruflichen Bezugsrechts bedarf es der Zustimmung der unwiderruflich begünstigten Personen.
Handelt es sich bei Ihrem Vertrag um eine Basis-Rente, ist als Bezugsberechtigter im Ablebensfall der versicherten Person der Ehegatte / Lebenspartner nach LPartG bzw. die kindergeldberechtigten Kinder festgelegt. Eine Änderung des Bezugsrechts zur Basis-Rente ist durch den Gesetzgeber ausgeschlossen. Bei einer abweichenden versicherten Person ist deren Zustimmung notwendig. Bitte verwenden Sie für eine Änderung des Bezugsrechtes das folgende Formular: Formular (PDF)

Bitte richten Sie Ihre Beschwerde per E-Mail an beschwerde@europa.de 

Die EUROPA Versicherungen gehören zum Continentale Versicherungsverbund. Wir haben für Sie ein Beschwerdeverfahren gemäß LkSG eingerichtet. Dieses finden Sie unter continentale.de/lksg

Informationen zur Unterstützung bei Zahlungsschwierigkeiten erfragen Sie gerne bei Ihrem Vertriebspartner oder über unser Kontaktformular.

Einer dynamischen Erhöhung können Sie formlos über das Kundenportal oder per Kontaktformular, Post oder E-Mail  widersprechen.
Wie oft Sie dieser widersprechen können, entnehmen Sie bitte den "Allgemeinen Versicherungsbedingungen" Ihres Vertrages.

Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen uns Ihr Feedback oder Ihren Verbesserungsvorschlag mitzuteilen! Bitte nutzen Sie hierfür die folgende E-Mail-Adresse: info@europa.de

Für die Kündigung Ihres Vertrags bedarf es einer Erklärung mit Angabe Ihrer Versicherungsnummer, eines Auszahlungskontos (sofern ein Rückkaufswert anfällt) sowie der Zusendung Ihres Versicherungsscheins im Original. Bitte beachten Sie: Lautet das Konto für die Auszahlung auf eine andere Person, also nicht Sie als Versicherungsnehmer, sind wir aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet, Leistungen, die 5.000 Euro übersteigen, dem Finanzamt zu melden. Das Finanzamt entscheidet über eventuell anfallende Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer. Zudem benötigen wir im Rahmen der von uns durch den Gesetzgeber verlangten Prüfung nach dem Geldwäschegesetz eine Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses des Zahlungsempfängers. Dazu benötigen wir ebenfalls eine Information über das bestehende Verwandtschaftsverhältnis zwischen Ihnen als Versicherungsnehmer und dem Zahlungsempfänger. Sollten zu Ihrem Vertrag Drittrechte oder ein Zahlungsverbot vorhanden sein, können weitere Unterlagen erforderlich sein. Die für Ihren Vertrag geltenden Kündigungsfristen entnehmen Sie bitte Ihren "Allgemeinen Versicherungsbedingungen".
 

Ob und in welcher Höhe ist eine Erhöhung des Beitrages oder der Leistung möglich?;
Informationen und Voraussetzungen zu einer Erhöhung Ihres Beitrages oder der Leistungen, entnehmen Sie bitte den „Allgemeinen Vertragsbedingungen“ Ihres Vertrages.
Die Erhöhung Ihres Beitrages bzw. Leistung können Sie ganz bequem über das Kundenportal oder alternativ per Post oder E-Mail (leben@europa.de) beantragen.

Kann ich die Beitragszahlung zu meinem Vertrag wieder aufnehmen?;
Verträge mit einem Beginn vor 2005: Die Wiederaufnahme der Beitragszahlung Ihres Vertrages ist in der Regel innerhalb von zwei Jahren möglich.
Verträge mit einem Beginn ab 2005: Die Wiederaufnahme der Beitragszahlung Ihres Vertrages ist in der Regel innerhalb von drei Jahren möglich.
Die Wiederaufnahme kann von einer erneuten Gesundheitsprüfung abhängig sein. Für die Beantragung der Wiederaufnahme informieren Sie uns bitte über das Kundenportal oder das Kontaktformular, per Telefon (0221 5737337), Post oder E-Mail (leben@europa.de).

Ob und in welcher Höhe ist eine Teilentnahme möglich?
Informationen und Voraussetzungen zu einer Teilentnahme des Guthaben Ihres Vertrages, entnehmen Sie bitte den "Allgemeinen Vertragsbedingungen" Ihres Vertrages. Die Teilentnahme können Sie ganz bequem über das Kundenportal oder alternativ per Post oder E-Mail (leben@europa.de) beantragen.

Sie haben eine Frage, auf die Sie hier keine Antwort finden konnten? Hier gelangen Sie zum Kontaktformular, um Ihre Frage gezielt stellen zu können: Kontaktformular

Alternativ erreichen Sie uns auch telefonisch unter 0221 5737-200.

Geschäftszeiten:
Mo. – Fr. 7:00 bis 20:00 Uhr
Sa. 9:00 bis 16:00 Uhr

Vertrauliche E-Mail-Kommunikation mit der EUROPA

Hier erhalten Sie Tipps und Tricks zur sicheren E-Mail-Kommunikation mit der EUROPA.

 

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