Jetzt mit einer Sonderzahlung Steuern sparen

Ihre Einzahlungen in die EUROPA Basis-Rentenversicherung sind für 2024 zu 100 % als Sonderausgaben abzugsfähig1 und senken so Ihre Steuerlast. Dies gilt sowohl für die klassische Basisrente als auch für die fondsgebundene Basisrente! Voraussetzung hierfür ist ein Versicherungsbeginn ab 01.04.2012.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Ledige können bis zu 27.566 € der Einzahlungen steuerlich geltend machen.1
  • Verheirate können bis zu 55.132 € der Einzahlungen steuerlich geltend machen.1

 


Wir beraten Sie hierzu auch gerne telefonisch: 0221 5737 283

Bankverbindung: Commerzbank Dortmund
Kontoinhaber: Continentale Krankenversicherung a.G.
IBAN: DE74 4404 0037 0340 9968 02
BIC: COBADEFFXXX
Verwendungszweck bei Überweisungen: Ihre Versicherungsnummer und das Stichwort „Sonderzahlung“.

Für Rückfragen erreichen Sie unser Experten-Team unter der Telefonnummer 0221 5737 283.

Hinweis: Da die EUROPA Gesellschaften zum Mutterkonzern Continentale Krankenversicherung a.G. gehören, ist der Kontoinhaber die Continentale Krankenversicherung a.G.


Fußnoten

  • 1)

    Steuervorteil

    Im Jahr 2024 können 100 % der Einzahlungen von Ledigen (bis zu 27.566 €) und gemeinsam veranlagten Ehepartnern / Lebenspartnern (bis zu 55.132 €) im Rahmen der Höchstbeiträge als Sonderausgaben in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden und so die Steuerlast senken.