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Nachhaltigkeits­bezogene Infor­mationen der EUROPA Lebens­versicherung AG

Nachhaltigkeitsaspekte im Rahmen unserer Kapitalanlage, in unseren Produkten und in unserer Vergütungspolitik

Nachfolgend erhalten Sie Informationen darüber, inwieweit Nachhaltigkeitsaspekte im Rahmen unserer Kapitalanlage, in unseren Produkten und in unserer Vergütungspolitik berücksichtigt werden. Hier stellen wir Ihnen die Informationen gemäß Offenlegungs-Verordnung 2019/2088 mit dem Stand 30.06.2024 zur Verfügung.

Dabei kommen zahlreiche Begriffe zum Einsatz, die eine vom Gesetzgeber fest vorgegebene Bedeutung haben. Zum besseren Verständnis der nachfolgenden Aussagen möchten wir Ihnen diese Begriffe zunächst kurz erläutern.

Nachhaltigkeit steht für ökologisches oder ökonomisches Handeln, das gegenwärtigen und zukünftigen Generationen vergleichbare oder bessere Umwelt- und Lebensbedingungen sichern soll – beispielsweise durch Ressourcenschonung, faire Arbeitsbedingungen oder die Sicherstellung menschenwürdiger Lebensumstände.

Nachhaltigkeitsfaktoren sind Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Nachhaltigkeitsfaktoren werden in die Bereiche Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) unterteilt. Deshalb finden Sie auch häufig die Abkürzung „ESG“ als Synonym.

Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten den Wert einer Investition bzw. einer Kapitalanlage verringern könnte. Mögliche Beispiele sind Extremwetter, umweltschädigende Produktion, Verstoß gegen die Rechte von Beschäftigten oder Korruption sowie daraus folgende Reputationsschäden.

Nachhaltigkeitsstrategie

Strategien zur Ein­be­ziehung von Nachhaltig­keits­risiken bei Investitions­entscheidungs­prozessen

[Artikel 3 Absatz 1 Offenlegungs-VO] 
Für die klassische Kapitalanlage innerhalb des Sicherungsvermögens der EUROPA Lebensversicherung AG wurde in der Geschäftsstrategie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien verankert. Bei Investitionsentscheidungen werden unter Berücksichtigung der dauerhaften Erfüllbarkeit der vertraglichen Verpflichtungen neben Rendite-, Liquiditäts- und Sicherheitserwartungen auch Umwelt- und Sozialaspekte sowie Grundsätze guter Unternehmensführung berücksichtigt. Mit dieser Vorgabe wurde der Begriff der Nachhaltigkeit im Sinne der drei ESG-Kriterien Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung (Environmental, Social, Governance - ESG) konkretisiert. Auf dieser Basis wurde im Juni 2022 ein Nachhaltigkeitsansatz für die klassische Kapitalanlage innerhalb des Sicherungsvermögens verabschiedet und im Dezember 2023 weiterentwickelt. Dieser enthält als Kernelemente eine Berücksichtigung der von den Vereinten Nationen verabschiedeten 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals - SDGs) in der Anlagetätigkeit sowie Ausschlusskriterien, wie z. B. Anlagen bei bestimmten Unternehmen aus der Rüstungs- und Tabakwarenindustrie oder Kohlewirtschaft. Weitere Regelungen betreffen die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern wie Fondsmanagern, die über einen Nachhaltigkeitsansatz verfügen sollen, der ebenfalls die SDGs fördert und unterstützt. Darüber hinaus wurden Vorgaben für Immobilieninvestitionen aufgenommen wie beispielsweise das Erfordernis eines anerkannten Nachhaltigkeitszertifikats oder die Einhaltung von energetischen Standards. Der Nachhaltigkeitsansatz gilt für Neuanlagen und wird seit August 2022 sukzessive operativ umgesetzt. Für den aktuellen Kapitalanlagebestand wird zunächst auf Basis verfügbarer Daten, mit Hilfe eines externen Datenanbieters, ein Gesamtrating  betrachtet, das sich an den von den Vereinten Nationen in der Agenda 2030 entwickelten 17 Zielen für eine nachhaltige Entwicklung orientiert, deren Umsetzung u. a. auch dem Pariser Klimaabkommen dient. Ziel ist, dieses Scoring mittel- bis langfristig zu verbessern.

Über das SDG-Rating hinaus beinhaltet die Nachhaltigkeitsstrategie Ausschlusskriterien. Ausgeschlossen werden sollen Investitionen in bestimmte Unternehmen:

  • Ausschluss von Unternehmen, bei denen der Umsatz aus der Produktion und dem Vertrieb von Rüstungsgütern 10% übersteigt oder die Umsätze mit geächteten Waffen erzielen
  • Ausschluss von Unternehmen, bei denen der Umsatz aus der Produktion und dem Vertrieb von Tabakwaren 5% übersteigt
  • Ausschluss von Unternehmen, bei denen der Umsatz aus der Produktion und dem Vertrieb von Kohle 30% übersteigt
  • Ausschluss von Unternehmen mit schweren Verstößen gegen die Leitprinzipien des UN Global Compact (ohne positive Perspektive)
  • Darüber hinaus werden Staatsemittenten ausgeschlossen, denen schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie- und Menschenrechte zur Last gelegt werden und demzufolge nach dem Freedom House Index als „not free“ eingestuft sind.

Anleihen von Unternehmen, die aufgrund ihrer Tätigkeit in fragwürdigen Geschäftsfeldern (beispielsweise Kohle, Rüstung, und Tabak) und nicht aufgrund von Verstößen gegen die Leitprinzipien des UN Global Compact (ohne positive Perspektive) von der Neuanlage ausgeschlossen werden, sind ausnahmsweise dann in der Neuanlage zulässig, wenn die Mittelverwendung zweckgebunden für sozial oder ökologisch nachhaltige Projekte erfolgt (bspw. bei Social, Green oder Sustainability-Linked Bonds). Eine glaubhafte Verifizierung der jeweiligen Anleihe oder des Anleiheprogrammes, idealerweise durch eine anerkannte Organisation, wird vorausgesetzt (Verifizierung z.B. über die Einhaltung der Leitlinien: Green Bond Principles (GBP), Social Bond Principles (SBP), Sustainability Bond Guidelines (SBG) und den Sustainability-Linked Bond Principles (SLBP).
Zudem sollen die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (Principal Adverse Impacts, PAI) von Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren gemessen werden. In Bezug auf folgende Nachhaltigkeitsfaktoren besteht das Ziel, diese durch die Berücksichtigung des SDG-Ratings langfristig zu verbessern:

  • Treibhausgasemissionen
  • CO2-Fußabdruck
  • Tätigkeiten, die sich nachteilig auf Gebiete mit schutzbedürftiger Biodiversität auswirken
  • Emissionen in Wasser
  • Anteil gefährlicher und radioaktiver Abfälle
  • Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze und gegen die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen
  • Engagement in Immobilien mit schlechter Energieeffizienz

Nachhaltigkeit im Rahmen der Fondsauswahl bei fondsgebundenen Produkten: 
Im Rahmen der Fondsauswahl bei fondsgebundenen Produkten der EUROPA Lebensversicherung AG wird eine Auswahl von Investmentfonds angeboten, die nach Angaben der jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaft Strategien zu Nachhaltigkeitsrisiken und / oder Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren verfolgen bzw. einbeziehen. 

 

Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Versicherungsberatungstätigkeiten 

[Artikel 3 Absatz 2 Offenlegungs-VO] 
Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen von Investitionsentscheidungen erfolgt auf Ebene des Versicherers. Für die klassische Kapitalanlage innerhalb des Sicherungsvermögens der EUROPA Lebensversicherung AG wurde in der Geschäftsstrategie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien verankert. Bei Investitionsentscheidungen werden unter Berücksichtigung der dauerhaften Erfüllbarkeit der vertraglichen Verpflichtungen neben Rendite-, Liquiditäts- und Sicherheitserwartungen auch Umwelt- und Sozialaspekte sowie Grundsätze guter Unternehmensführung berücksichtigt. Im Rahmen der Fondsauswahl bei fondsgebundenen Produkten der EUROPA Lebensversicherung AG wird eine Auswahl von Investmentfonds angeboten, die nach Angaben der jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaft Strategien zu Nachhaltigkeitsrisiken und / oder Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren verfolgen bzw. einbeziehen.

Im Zuge der Versicherungsberatung zeigt die EUROPA Lebensversicherung AG in ihrer Funktion als Finanzberater mögliche Nachhaltigkeitsrisiken auf, indem die gewählten Anlageoptionen mit den bestehenden Nachhaltigkeitspräferenzen auf Übereinstimmung abgeglichen werden. Die Angaben der jeweiligen Investmentfonds zu den Strategien im Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken werden dabei im Beratungsprozess hinzugezogen.

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung

[Artikel 10 Offenlegungs-VO] 
Folgende Angaben der EUROPA Lebensversicherung AG dienen der Offenlegung von Informationen gemäß den gesetzlichen Anforderungen der Offenlegungs-Verordnung 2019/2088 und haben den Stand 30.06.2024.

 

Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

[Artikel 4 Absatz 1a) Offenlegungs-VO] 
Die „Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren“ finden Sie in diesem PDF.

Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Versicherungsberatung

[Artikel 4 Absatz 5 a) Offenlegungs-VO] 
Im Rahmen des Beratungsprozesses gibt die EUROPA Lebensversicherung AG sowohl wesentliche nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts, abgekürzt PAIs) auf Ebene der klassischen Kapitalanlage innerhalb des Sicherungsvermögens als auch auf Ebene der sonstigen Anlageoptionen an. Hierzu wird auf Informationen eines externen Datenanbieters zurückgegriffen und ausgewählte PAIs sowie weitere ESG-Kriterien werden im Beratungsprozess zur Einstufung der Anlageoptionen erläutert.
In ihrer Funktion als Finanzberater berücksichtigt die EUROPA Lebensversicherung AG dabei folgende PAIs:

  • Treibhausgasemissionen
  • CO2-Fußabdruck
  • Tätigkeiten, die sich nachteilig auf Gebiete mit schutzbedürftiger Biodiversität auswirken
  • Emissionen in Wasser
  • Abfälle u. Sondermüllproduktion

 

 

Informationen über die Strategien zur Feststellung und Gewichtung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen und Nachhaltigkeitsindikatoren

[Artikel 4 Absatz 2 a) Offenlegungs-VO] 
Zur Identifikation der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAIs) hat sich der Continentale Versicherungsverbund bei der Auswahl der PAIs an dem von den drei Institutionen Deutscher Derivate Verband e.V., Die Deutsche Kreditwirtschaft und BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. entwickelten sog. Verbändekonzept orientiert und deckt damit die darin für die Auswahl von PAIs genannten fünf Themengebiete Treibhausgas-Emissionen, Biodiversität, Wasser, Abfall und Soziale Themen / Arbeitnehmerbelange ab. Mit Blick auf die Bedeutung der Treibhausgas-Emissionen für die Begrenzung des Klimawandels werden zum erstgenannten Themengebiet zwei PAIs berücksichtigt, für die übrigen vier Themengebiete jeweils ein PAI. Diese Auswahl wird um den PAI „Engagement in Immobilien mit schlechter Energieeffizienz“ ergänzt, da der Continentale Versicherungsverbund über einen nennenswerten Bestand an Immobilien verfügt und da hierfür ebenfalls nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren überwacht und langfristig verbessert werden sollen. Es erfolgt eine vierteljährliche Überwachung für den gesamten Kapitalanlage­bestand über die Entwicklung der PAIs. Sollte sich keine Verbesserung ergeben, erfolgen weitere Analysen, um etwaige Maßnahmen und Anpassungen am Portfolio herleiten zu können. Dabei werden alle sieben PAIs von ihrer Bedeutung her gleichgewichtet. Diese Überwachung erfolgt auf Basis von Daten eines externen ESG-Datenanbieters und umfasst zu einem großen Teil auch Schätzungen, da die Unternehmen derzeit nicht zur Veröffentlichung der benötigten Daten verpflichtet sind.

 

Kodex für verantwortungsvolle Unternehmensführung, international anerkannte Standards für die Sorgfaltspflicht und die Berichterstattung, Grad der Ausrichtung auf die Ziele des Übereinkommens von Paris

[Veröffentlichungen nach Artikel 4 Absatz 2 d) Offenlegungs-VO] 
Es werden neben den gesetzlichen Vorgaben kein zusätzlicher Kodex für verantwortungsvolle Unternehmensführung und keine darüberhinausgehenden international anerkannten Standards für die Sorgfaltspflicht sowie für die Berichterstattung beachtet. Dementsprechend finden keine Indikatoren, Methoden, Daten oder Klimaszenarien zur Umsetzung eines solchen Kodex oder solcher Standards Verwendung. Jedoch wird für die Kapitalanlage ein Scoring betrachtet, das sich an den von den Vereinten Nationen in der Agenda 2030 entwickelten 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung orientiert, deren Umsetzung u. a. auch dem Pariser Klimaabkommen dient. Ziel ist, dieses Scoring mittel- bis langfristig zu verbessern.

 

Angaben zur Mitwirkungspolitik, zu Mitwirkungsberichten und zum Abstimmungsverhalten

Sowohl die Aktienanlagen der klassischen Kapitalanlage innerhalb des Sicherungsvermögens als auch die Anlagen der fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherung der EUROPA Lebensversicherung AG werden ausschließlich über Investmentfonds getätigt, deren Administration und Management durch Kapitalverwaltungsgesellschaften erfolgen. Diese nehmen bei Abstimmungen auf Hauptversammlungen teilweise Einfluss auf die Geschäftspolitik dieser Aktiengesellschaften, sofern sich deren Aktien im Vermögen der verwalteten Fonds befinden. Die entsprechenden Informationen zur Mitwirkung sind hier zu finden. 

 

Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Vergütungspolitik

[Artikel 5 Absatz 1 Offenlegungs-VO] 
Grundlage unserer Vergütung ist ein bestmögliches Handeln im Interesse unserer Kunden. Die Vergütung bietet keine Anreize für risikoreiches Verhalten und verleitet daher auch nicht zur Eingehung von unangemessenen Nachhaltigkeitsrisiken. Die Vergütung und insbesondere deren Höhe steht insofern der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken nicht entgegen. 

 

Methoden um soziale und ökologische Merkmale und Auswirkungen des Nachhaltigkeitsansatzes zu bewerten, zu messen und zu überwachen

[Artikel 10 Offenlegungs-VO] 
Die EUROPA Lebensversicherung AG hat einen Nachhaltigkeitsansatz verabschiedet, der – wie oben beschrieben – als eines der Kernelemente die Berücksichtigung der von den Vereinten Nationen verabschiedeten 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung bei der Anlagetätigkeit enthält. Dafür wird zunächst auf Basis verfügbarer Daten mit Hilfe eines externen Datenanbieters ein Gesamtrating  betrachtet, das sich an den von den Vereinten Nationen in der Agenda 2030 entwickelten 17 Zielen für eine nachhaltige Entwicklung orientiert, deren Umsetzung u. a. auch dem Pariser Klimaabkommen dient. Ziel ist, dieses Scoring mittel- bis langfristig zu verbessern.
Die klassische Kapitalanlage innerhalb des Sicherungsvermögens setzt sich zu rd. einem Drittel aus direkten und zu zwei Dritteln aus indirekten Risikopositionen zusammen. Die direkten Risikopositionen betreffen vor allem festverzinsliche Wertpapiere in der Direktanlage, während sich die indirekten Risikopositionen aus Anlagen in Fonds, dabei vor allem in Unternehmensanleihen, Aktien, Immobilien oder Alternative Kapitalanlagen zusammensetzen. Die Anlagestrategie des Sicherungsvermögens folgt dem Leitsatz „Sicherheit mit Rendite“. Zusätzlich ist ein Nachhaltigkeitsansatz verankert, der sich an den 17 Zielen der UN für eine nachhaltige Entwicklung orientiert. Beides gilt sowohl für die direkten als auch für die indirekten Risikopositionen. Nähere Angaben zur Methodik dieses Ratings sind in dieser PDF verfügbar.

 

Informationen zu ökologisch nachhaltigen Investitionen nach der Taxonomie-Verordnung 

Der Grundsatz "Vermeidung erheblicher Beeinträchtigung" findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrundeliegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrundeliegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

 

Informationen zu Nachhaltigkeit in Produkten der EUROPA Lebensversicherung AG  

[Artikel 23ff. RTS] 
Produkte, bei denen das Vertragsguthaben / Rentenguthaben vollständig in der klassischen Kapitalanlage innerhalb des Sicherungsvermögens investiert wird:

Produkte, bei denen ein Teil des Vertragsguthabens in von Kunden gewählten Fonds und ein anderer Teil in der klassischen Kapitalanlage innerhalb des Sicherungsvermögens investiert wird: 

Produkte, bei denen in der Ansparphase das Vertragsguthabens vollständig in vom Kunde gewählte Fonds investiert wird:

Änderungshistorie

[Artikel 12 Offenlegungs-VO] Hier finden Sie eine Erklärung zu allen vorgenommenen Änderungen an den zuvor genannten nachhaltigkeitsbezogenen Informationen der EUROPA Lebensversicherung AG:

Nachhaltigkeitsbezogene Informationen zur Fondsauswahl bei fondsgebundenen Produkten

Ergänzende Informationen für Vertriebspartner

Sie benötigen die ESG-Daten der klassischen Kapitalanlage innerhalb des Sicherungsvermögen der EUROPA Lebensversicherung AG? Diese können Sie hier gerne herunterladen:

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Die Agenda 2030 der Vereinten Nationen

Die Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) ist ein globaler Plan zur Förderung nachhaltigen Friedens und Wohlstands und zum Schutz unseres Planeten.

Mehr erfahren >>

Fondsanalyse-Tool

Im Rahmen der Fondsauswahl bei fondsgebundenen Produkten der EUROPA Lebensversicherung AG wird eine Auswahl an Investmentfonds angeboten, die nach Angaben der jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaft Strategien zu Nachhaltigkeitsrisiken und / oder Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren verfolgen bzw. einbeziehen.

Unser Fondsanalysewerkzeug für Versicherte zeigt Ihnen auf den ersten Blick, wie ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) bei einem Fonds berücksichtigt werden. Sie können gezielt nach ESG-Fonds und Nachhaltigkeits-Merkmalen filtern. Details finden Sie in den Fonds-Factsheets und weiteren, dort hinterlegeten Dokumenten. 

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