Die richtige Auslandskrankenversicherung – passend zu Ihrer Situation
Die Leistungen unserer Auslandsreisekrankenversicherung
Auslandskrankenversicherung | |
Dauer des Versicherungsschutzes | 56 Tage (8 Wochen) je Auslandsreise |
Kostenübernahme von ambulanten ärztlichen Leistungen | |
Kostenübernahme von schmerzstillenden zahnärztlichen Leistungen | |
Kostenübernahme von stationärer Heilbehandlung | |
Ersatz-Krankenhaustagegeld | 25 € je Tag |
Kostenübernahme für Rooming-in | |
Übernahme von Transportkosten | |
Übernahme von Rücktransportkosten | |
Übernahme von Rettungs- und Bergungskosten | bis zu 5.000 € |
Übernahme von Überführungs- und Bestattungskosten | bis zu 30.000 € |
Übernahme von Kinderbetreuungskosten | für bis zu 14 Tage |
Flexible Erweiterung oder Umstellung Ihrer bestehenden EUROPA Auslandsreisekrankenversicherung
Erweitern Sie Ihren bestehenden Versicherungsschutz zeitlich flexibel bis zu einer maximalen Gesamtreisedauer von 365 Tagen.
Oder stellen Sie Ihre bestehende Reisekrankenversicherung im Tarif EVJ bzw. AMC auf den neuen Tarif ERK-56 um.
Besonders faire Regulierung im Leistungsfall
Ein Unfall oder Krankheitsfall im Ausland können sehr unangenehm werden. Gut, wenn Sie sich dann auf Ihre Versicherung verlassen können. Aus Kundensicht bietet die EUROPA eine „sehr gute“ Regulierung des Leistungsfalls. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung des Marktforschungsinstituts Servicevalue im Auftrag der Zeitschrift Focus Money (Januar 2024).
Informationsblätter und Vertragsbedingungen zu unserer Auslandskrankenversicherung bequem als Download
Häufige Fragen zur Auslandskrankenversicherung
Für die Dauer einer Auslandsreise bis 56 Tage berechnen wir folgende Jahresbeiträge:
Einzelperson bis zum 64. Lebensjahr | 12,00 € |
Familien | 26,00 € |
Einzelperson ab dem 65. Lebensjahr | 50,00 € |
Der Versicherungsschutz kann bis max. 365 Tagen verlängert werden. Der Beitrag richtet sich nach der Reisedauer:
Bei einer Gesamtreisedauer von | Für Personen, die das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben | Für Personen nach Vollendung des 65. Lebensjahres |
bis zu 90 Tagen | 1,45 € | 10,50 € |
bis zu 180 Tagen | 1,45 € | Nicht versicherbar |
bis zu 365 Tagen | 1,80 € | Nicht versicherbar |
Beispiel 1 | Beispiel 2 | Beispiel 3 | |
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Alter versicherte Person | unter 65 Jahre | unter 65 Jahre | ab 65 Jahre |
Reisebeginn | 01.10.2018 | 01.10.2018 | 01.10.2018 |
Reiseende | 15.12.2018 | 31.03.2019 | 29.12.2018 |
Gesamtreisedauer | 76 Tage | 182 Tage | 90 Tage |
zu versichernde Reisetage | 20 Tage | 126 Tage | 34 Tage |
Zahlbeitrag | 29,00 € | 226,80 € | 357,00 € |
(20 x 1,45 €) | (126 x 1,80 €) | (34 x 10,50 €) |
Es ist unerheblich, wie oft Sie im Ausland unterwegs sind. Versicherungsschutz besteht bei jedem Auslandaufenthalt für die Dauer von jeweils 56 Tagen bei Auslandsreisen.
Wenn Sie Ihren Versicherungsschutz flexibel zwischen 57 und 365 Tagen ausdehnen möchten, wählen Sie am besten eine zusätzliche Reisekrankenversicherung bei der EUROPA.
- Ärztliche Beratung bei Krankheitsfällen im Ausland
- Organisation einer medizinisch notwendigen Versorgung im Ausland
- Organisation eines medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransportes aus dem Ausland
- Hilfe bei der Beschaffung von Befunden oder sonstigen erforderlichen Untersuchungsergebnissen, die für die Behandlung notwendig oder hilfreich sind
EUROPA garantiert Ihnen schnelle und zuverlässige Hilfe. Unser 24-Stunden-Notruf steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Im Schadensfall brauchen wir nur folgende Angaben von Ihnen:
- Versicherungsnummer
- Beginn und Ende der Reise
- Name, Anschrift, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit der Person, die behandelt wird
Im Notfall erreichen Sie uns unter der folgenden Telefonnummer: +49 621 5490049
Den eingetretenen Schaden können Sie uns mit dem Schaden-Formular zusenden, das Sie hier herunterladen können: Schaden-Formular (PDF)
Bitte drucken Sie das Formular aus und senden Sie dieses vollständig ausgefüllt und unterschrieben, inklusive der Originalrechnungen, an uns:
EUROPA Versicherung AG
Sonderverträge Kranken
50931 Köln
Bei Fragen können Sie uns auch gerne anrufen oder uns eine E-Mail schreiben. Wir sind Ihnen bei der weiteren Vorgehensweise gerne behilflich.
per Telefon: 0221 5737-797
per E-Mail: svkl3@europa.de
Geschäftszeiten: Mo. – Fr., 8:00 – 19:00 Uhr
Eine vorhandene Auslandsreisekrankenversicherung können Sie bis spätestens 3 Monate oder – je nach Vertrag – auch nur 1 Monat vor Vertragsablauf kündigen.
Unser Muster-Kündigungsschreiben können Sie bequem am Bildschirm ausfüllen, sich ausdrucken und abschicken.
Sie können Ihren bestehenden Reisekrankenschutz über den 56 Tag hinaus erweitern. Dies ist flexibel bis zu 365 Tage möglich. Weitere Informationen finden sie hier: Versicherungsschutz erweitern
Ja, dies ist bequem und einfach per Online-Antrag möglich. Weitere Informationen finden Sie hier: Tarif umstellen
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