Der erste Urlaub mit einem Baby ist aufregend, und es gibt einiges zu beachten und planen. Dieser Beitrag gibt Tipps, was man für das Baby mit auf die Reise nehmen sollte und warum eine Auslandskrankenversicherung für Familien besonders wichtig ist.
Gut abgesichert: Der erste Urlaub zu dritt
Zu zweit war es immer einfach mit dem Urlaub. Abends nach der Arbeit haben Lucas und Julia über neue Reiseziele nachgedacht, ein bisschen im Netz gesurft und oft am selben Abend noch gebucht. Bedenken musste man bei den Trips nicht viel – nur die letzte To-do-Liste abhaken, die Koffer packen und ab zum Flughafen. Ganz so einfach und schnell geht es beim nächsten Urlaub nicht mehr. Vor einem Jahr wurde ihre kleine Tochter Lena geboren. Jetzt müssen die jungen Eltern den ersten Urlaub zu dritt gut vorbereiten.
Mit im Gepäck: Die Auslandskrankenversicherung
Wenn man zum ersten Mal zu dritt in den Urlaub fährt, gibt es viel zu packen und zu beachten. Eine gute Auslandskrankenversicherung sollte dabei an erster Stelle stehen. Gerade Familien brauchen eine gute Auslandskrankenversicherung, die sicherstellt, dass ihr Kind auch im Urlaub eine gute ärztliche Versorgung bekommt. Denn mit kleinen Kindern kann viel passieren, besonders im Urlaub. Babys sind besonders anfällig für Keime, das ungewohnte Klima im Urlaubsland oder kleinere Unfälle. Vor dem Urlaub möchte man nicht darüber nachdenken, was alles passieren könnte. Gerade deshalb sollte man gut vorbereitet sein.
Gut abgesichert gegen hohe Behandlungskosten im Ausland
Grundsätzlich ist jeder, der Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung ist und die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) im Portemonnaie hat, auch im europäischen Ausland versichert. Das heißt jedoch nicht, dass die ärztliche Behandlung im Urlaub umsonst ist. Die Gesundheitssysteme der einzelnen Länder sind verschieden. So ist es möglich, dass Leistungen, für die man in Deutschland nichts bezahlen muss, in anderen Ländern kostenpflichtig sind. Hinzu kommt, dass die gesetzliche Krankenversicherung nur auf Länder der Europäischen Union (sowie: Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen) beschränkt ist. Wenn Sie weiter verreisen, haben Sie ohne eine private Auslandskrankenversicherung keinerlei Schutz.
Gerade wenn man mit Babys und Kleinkindern verreist, können hohe Zusatzkosten entstehen, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden. Muss die kleine Lena wegen Erbrechen und Durchfall vorsorglich ins Krankenhaus, wollen Lucas und Julia natürlich bei ihr sein. Die private Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt in diesem Fall auch die Kosten für deren Übernachtung und Verpflegung. Die Versicherung zahlt auch die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland.
Das nächste Kind: Informieren Sie Ihre Versicherung
Für Familien ist eine Auslandsreisekrankenversicherung nicht nur besonders wichtig, sondern auch günstiger, weil man mit einem Familientarif gegenüber Einzelverträgen deutlich spart. Babys, die während der Vertragslaufzeit geboren werden, sind automatisch mitversichert. Trotzdem sollte man die Versicherung über die Geburt informieren und dafür sorgen, dass das Kind auch namentlich in den Versicherungsunterlagen genannt wird. Kinder sind von der Geburt bis zum 21. Lebensjahr kostenlos mitversichert.
Die Auslandsreisekrankenversicherung der EUROPA gilt für mehrere Reisen im Jahr mit einer Dauer von insgesamt acht Wochen. Gut zu wissen: Sie lässt sich flexibel erweitern – für besonders reisefreudige Menschen ein großer Vorteil. Versichert sind unter anderem ambulante Behandlungen, Operationen, Krankenhausaufenthalte und Rücktransport. Und weil Sie im Schadensfall sicher andere Dinge im Kopf haben und Unterstützung brauchen, steht Ihnen unser 24-Stunden-Notruf-Service kostenlos zur Verfügung. Über diese Hotline können Sie sich bei der Wahl des richtigen Arztes beraten lassen oder einen Dolmetscher organisieren.
Stand: 06.01.2023. Alle Angaben ohne Gewähr.