Ein Architekt bei der Arbeit.
Berufsunfähigkeit aufstocken: Absicherung, die mitwächst

In diesem Artikel erwartet Sie:

  • Wer sich früh gegen Berufs­unfähigkeit absichert, profitiert von günstigen Konditionen.
  • Die Höhe der BU-Rente sollte aber mit der wachsenden Lebensstandard mithalten.
  • Eine Nachversicherungsgarantie erlaubt das Aufstocken ohne erneute Gesundheitsprüfung.
  • Dank Beitragsdynamik wird der Kaufkraftverlust durch Inflation automatisch ausgeglichen.
  • Wann lohnt sich die Erhöhung und was bringt die Überschuss­beteiligung?

Berufsunfähigkeit aufstocken: Absicherung, die mitwächst

Karrieresprung, Hauskauf, Familie – im Laufe des Lebens wächst für viele nicht nur das Einkommen, sondern auch die finanzielle Verantwortung. Gut, wenn dann die Berufs­unfähigkeits­rente Schritt hält und im Fall der Fälle den Lebens­standard sichert.

Janina Mertens ist in Feier­laune. Eine Woche vor ihrem 30. Geburtstag hat ihre Chefin sie zur Senior Projekt­managerin befördert. Das ging schneller als gedacht. Die Düssel­dorferin hat erst vor fünf Jahren als Junior Projektmanagerin in einer Werbe­agentur angefangen. „Es war eine steile Lernkurve, aber ich habe immer gerne neue Ver­antwortung über­nommen“, sagt Mertens. Die Chefin hat das überzeugt. Als „Senior“ leitet Mertens jetzt eigene Teams und große Kunden­projekte. Vor allem bringt die neue Position eine satte Gehaltserhöhung. „Ich habe gut verhandelt“, sagt Mertens und lacht. Aber ihre Arbeit ist nicht nur der Chefin mittlerweile mehr wert. „Wer mehr verdient, hat auch mehr zu verlieren, wenn es plötzlich nicht mehr so läuft“, meint Mertens. Sie selbst kennt Kollegen und Freunde, die durch Burnout oder andere Erkrankungen ihren Job nicht mehr ausüben konnten – und das schon in jungen Jahren. Mertens will daher ihre Berufs­unfähigkeits­versicherung aufstocken.

 

Berufs­unfähigkeit, das unter­schätzte Risiko

Berufs­unfähigkeit ist ein oft unter­schätztes Risiko. Den wenigsten mag es bewusst sein, aber die eigene Arbeitskraft ist das größte Kapital, das die meisten von uns je besitzen werden. Im besten Fall sichert sie die wirt­schaftliche Existenz, und zwar ein Leben lang. Der finanzielle Gegen­wert ist beachtlich: Praktisch jeder Voll­zeit­arbeitnehmer verdient zwischen Aus­bildung und Rente mindestens eine Million Euro. Wer gut ausgebildet ist und Karriere macht, kommt auf noch viel mehr. Umso größer ist der Verlust, wenn die eigene Arbeits­kraft plötzlich ganz oder teil­weise wegfällt. Für Arbeitnehmer ist die Berufs­unfähigkeits­versicherung oder kurz BU-Versicherung daher eine der wichtigsten Absicherungen überhaupt.

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Existenzrisiko Berufs­unfähigkeit: Jeder Vierte ist betroffen

Die Zahlen sind eindeutig: In Deutschland ist jeder vierte Arbeit­nehmer im Laufe seines Berufs­lebens mindestens einmal berufs­unfähig. Ob der Job selbst körperlich schwer ist, spielt dabei fast keine Rolle. „Berufs­unfähigkeit kann jeden treffen“, betont Peter Schwark, Geschäfts­führer des Gesamt­verbands der Deutschen Versicherungs­wirtschaft (GDV). Die häufigste Ursache sind mittlerweile psychische Beschwerden. Fast jede dritte Berufs­unfähigkeit ist darauf zurückzuführen. Gleich danach in der Statistik kommen Leiden am Bewegungsapparat, zum Beispiel chronische Rücken­schmerzen, die einen Arbeits­tag am Schreib­tisch unmöglich machen.

Ohne eine Berufs­unfähigkeits­rente drohen dann schnell existenzielle Risiken. Wer mindestens fünf Jahre in die Renten­kasse eingezahlt hat, bekommt zwar Erwerbs­minderungsrente. Die deckt jedoch maximal 34 Prozent des letzten Gehalts. In vielen Fällen ist das nicht mehr als das Existenz­minimum. Und selbst dieses Geld fließt nur in den schwersten Fällen in voller Höhe. Dann nämlich, wenn Arbeit­nehmer auch keinen anderen Job für wenigstens drei Stunden am Tag machen können.

Anders ist das bei der BU. Die greift, sobald Versicherte ihren derzeitigen Beruf zu weniger als 50 Prozent ausüben können. Nur die schlechtesten Verträge am Markt enthalten noch die sogenannte „abstrakte Ver­weisung“, laut der ein Versicherter auch jeden x-beliebigen anderen Beruf aufnehmen müsste. Zudem lässt sich die Höhe der zu zahlenden Berufs­unfähigkeits­rente weitestgehend frei wählen. Damit lässt sich die im Ernst­fall klaffende Versorgungs­lücke bedarfsgerecht schließen.

 

Tipp: Früh abschließen, BU-Rente später einfach aufstocken

Janina Mertens hat ihre Berufs­unfähigkeits­versicherung schon im Studium ab­geschlossen. Für relativ kleines Geld sicherte sie sich damals 1.000 Euro BU-Rente. Das würde heute im Ernst­fall schon längst nicht mehr reichen, um den Lebens­standard zu finanzieren. Darum hat sie erstmalig nach dem Uni­abschluss ihren Beitrag aufgestockt und dann nach der ersten Gehalts­erhöhung noch mal. Damit stieg auch jeweils die vereinbarte BU-Rente. Gesundheits­fragen musste Mertens dabei nicht mehr beant­worten. Weder ihr Ski­unfall vor vier Jahren noch die kürzlich fest­gestellte Lebens­mittel­allergie spielen für ihren Beitrag eine Rolle.

Mertens profitiert dabei von der sogenannten Nach­versicherungs­garantie ohne erneute Gesundheitsprüfung. Die empfehlen sowohl Stiftung Warentest als auch Verbraucher­schutz­zentralen dringend beim Ab­schluss einer Berufs­unfähigkeits­versicherung. Die meisten Versicherer bieten diese Möglich­keit zur Erhöhung der BU-Rente ohne erneute Gesundheits­prüfung zu bestimmten Meilen­steinen im Leben an.

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Das sind die gängigsten Anlässe, zu denen man seine BU-Versicherung ohne erneute Gesundheits­prüfung erhöhen kann:

  • Abschluss von Ausbildung, Studium oder Meisterprüfung
  • Beförderung oder Gehaltserhöhung
  • Start einer Selbstständigkeit
  • Heirat oder Scheidung
  • Kauf einer Immobilie
  • Geburt eines Kindes

Es lohnt sich, eine Berufs­unfähigkeits­rente schon in jungen Jahren abzuschließen. Dann sind die Beiträge besonders günstig und ein größerer Teil des Arbeits­lebens abgesichert. Einige Versicherer bieten deshalb sogar Policen für Schüler an. Vor allem aber sollten BU-Versicherte ihre Police nie ganz aus den Augen verlieren. Weil im Laufe des Arbeits­lebens Einkommen und Ansprüche steigen, gilt es, die Höhe der garantierten BU-Rente alle paar Jahre mit dem tatsäch­lichen Bedarf abzugleichen. Manche Policen erlauben eine Anpassung auch ohne besonderen Anlass. Spätestens bei den oben genannten Ereignissen sollte man aber die Chance zum Nach­bessern wenigstens in Erwägung ziehen. Nur so hält die BU-Rente auch mit dem tatsächlichen Bedarf Schritt.

 

Richtige Höhe der BU-Rente: Das raten Verbraucherschützer

Im Idealfall sollte man die Höhe der BU-Rente am tatsächlichen Bedarf im Falle einer Berufs­unfähigkeit ausrichten. Das ist jedoch nicht immer so leicht abzuschätzen. Darum empfiehlt die Bundes­verbraucher­zentrale einen einfachen Richt­wert: 80 Prozent des aktuellen Netto­gehalts sollten durch eine BU-Rente abgesichert sein. Weniger als die Hälfte sollte es auf keinen Fall sein. Schließlich kostet eine Berufs­unfähigkeit oft nicht nur das Ein­kommen, sondern bringt häufig noch zusätzliche finanzielle Belastungen mit sich.

 

Die richtige Laufzeit: Immer bis zur Rente

Janina Mertens hat ihre BU-Versicherung bis zum Jahr 2058 abgeschlossen. Dann ist sie 67. „Das kommt einem irre weit weg vor“, sagt sie. Trotzdem ist es sinnvoll, sagen Verbraucher­schützer. Die Lauf­zeit der BU-Versicherung sollte immer bis zum voraus­sichtlichen Renten­eintritt reichen. Der Grund: Wer vorher schon ander­weitig ausreichend abgesichert ist – zum Beispiel durch Ersparnisse oder ein Erbe –, kann die Versicherung jederzeit problem­los kündigen. Eine nachträgliche Verlängerung oder sogar ein Neu­vertrag sind dagegen in der Regel extrem teuer.

 

Beitragsdynamik: Kleiner Anstieg, große Wirkung

Verbraucher­schützer empfehlen auch dringend die sogenannte Beitrags­dynamik. Die bieten praktisch alle Versicherer an. Mit ihr steigt der monatliche Beitrag um einen vereinbarten Prozent­satz an – meist zwischen zwei und fünf Prozent. Dieses jährliche Plus gleicht den Kaufkraft­verlust der vereinbarten BU-Rente aus, wenn mit der Inflation die Preise steigen. Bei einer jährlichen Inflations­rate von zwei Prozent ist jeder Euro BU-Rente für Mertens in 25 Jahren nur noch 61 Cent wert. Die Beitrags­dynamik gleicht diesen Verlust aus, ohne dass man sich weiter darum sorgen muss. Der Anstieg der Beiträge bleibt hingegen moderat.

Dank der Beitragsdynamik lässt sich der inflationsbedingte Kaufkraft­verlust schon mit einem kleinen jährlichen Beitragsplus automatisch ausgleichen. Ein Beispiel:

Steffen Bernhardt ist 21 Jahre alt und als Bürokaufmann angestellt. Er schließt 2021 eine Berufs­unfähigkeits­versicherung ab, die ihm eine BU-Rente von 1.500 Euro garantiert. Sein monatlicher Versicherungsbeitrag liegt bei 50 Euro. Er vereinbart eine Beitragsdynamik von zwei Prozent jährlich, um die Inflation auszugleichen.

Durch die Beitragsdynamik steigt Bernhardts monatlicher Beitrag zur BU-Versicherung im zweiten Versicherungsjahr um genau einen Euro auf 51 Euro. Im dritten Jahr steigt der Beitrag um 1,02 Euro, im vierten Jahr um 1,04 und so weiter. Das jährliche Beitragsplus erreicht selbst in 20 Jahren nie die Marke von 1,50 Euro.

Im Jahr 2041 liegt Bernhardts monatlicher Versicherungsbeitrag noch immer unter 73 Euro monatlich. Dafür ist im gleichen Zeitraum die garantierte monatliche BU-Rente um gut 700 Euro auf über 2.200 Euro pro Monat angestiegen.

Besser schrittweise und regelmäßig nachversichern

Janina Mertens hat so weit alles richtig gemacht. Sie hat ihre BU frühzeitig abgeschlossen und zahlt deshalb einen besonders günstigen Versicherungsbeitrag pro Monat. Das macht sich auch jetzt beim Aufstocken der BU-Rente anlässlich ihrer Beförderung wieder bezahlt. „500 Euro mehr garantierte BU-Rente kosten mich keine 15 Euro pro Monat zusätzlich“, sagt sie. Regelmäßiges Anpassen hält die Beitrags­sprünge umso kleiner. Das im Job Erreichte lässt sich so für den Ernstfall bequem absichern.

Ihre Absicherung behält Mertens auch weiter regelmäßig im Blick und meldet Anlässe für eine Nachversicherung recht­zeitig. Das ist wichtig: Viele Versicherer gewähren eine Frist von wenigen Monaten für die Nachversicherung. So können Job­wechsel, Beförderungen oder die Geburt eines Kindes auch nachträglich noch zum Aufstocken genutzt werden. Auch in Zukunft will Mertens davon Gebrauch machen. Heirat, Immobilienkauf, Kinder – einen festen Zeitplan haben sie und ihr Freund zwar nicht im Kopf. „Aber der nächste Meilenstein im Leben kommt bestimmt – und manchmal schneller als gedacht.“

Erwirtschaftet ein Versicherer sogenannte Risiko­gewinne, weil zum Beispiel in einem Jahr deutlich weniger Versicherte berufs­unfähig wurden als ange­nommen, haben Kunden Anspruch auf eine Überschuss­beteiligung. Diese kann in drei Arten ausgeschüttet werden. Welche zum Einsatz kommt, wird vorab vertraglich vereinbart:

Die Bonus-Rente
In diesem Fall erhalten jene Versicherungsnehmer, die bereits berufsunfähig sind, Überschüsse als Bonus auf ihre Rente ausgezahlt. Vorteil: Unverhofft höhere Renten­leistung im Versicherungsfall. Nachteil: Der Bonus ist nicht planbar und kommt nur Kunden im Schadens­fall zugute.

Der Schlussüberschuss
Hier werden Über­schüsse laufend angespart, zum Beispiel in einem Invest­mentfonds. Zum Vertrags­ende, also im Fall einer Berufsunfähigkeit, bei Ver­sterben des Versicherungs­nehmers oder auch bei Ablauf des Vertrags wird die an­gesparte Summe komplett aus­gezahlt. Vorteil: Die Anlage bringt Zinsen oder Anlage­gewinne. Nachteil: Nicht die beste Sparform. Verbraucher­schützer raten, Absicherung und Geld­anlage zu trennen.

Die Beitragsverrechnung
Der Versicherer verrechnet die Über­schüsse laufend mit den Beiträgen. Dadurch wird monatlich deutlich weniger Versicherungs­beitrag fällig. Vorteil: Alle Kunden profitieren anteilig und sofort. Nachteil: Sinken die Über­schüsse, steigt unter Umständen der zu zahlende Monats­beitrag.

Viele Versicherer bieten den Kunden die Wahl zwischen verschiedenen Formen der Überschuss­beteiligung. Manche bieten jedoch nur eine Form an. Verbraucher­schützer empfehlen vor allem die Beitrags­verrechnung, weil sie unmittelbare Vorteile für alle Versicherten bringt.

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Stand: 23.11.2021. Alle Angaben ohne Gewähr.