Jeder und jede sollte eine Privathaftpflichtversicherung haben. Sie schützt vor Schäden, die möglicherweise die finanzielle Existenz bedrohen können. Wir erklären, warum diese Versicherung so sinnvoll und notwendig ist, was sie im Detail leistet und geben etliche Tipps, was zu beachten ist.
Unverzichtbare Absicherung für jeden Haushalt
Kurz nicht richtig aufgepasst – und schon ist es passiert: Ihr Fahrrad fahrendes Kind kommt auf dem Gehweg mit dem Lenker an ein parkendes Auto und dies hinterlässt Lackschäden. Oder während eines Sturms fällt ein Gegenstand von Ihrem Balkon und landet auf einem Porsche oder verletzt einen Fußgänger, der gerade vorbeiläuft. Fügen Sie anderen Schaden zu, etwa durch Leichtsinn oder Unachtsamkeit, müssen Sie per Gesetz für diesen Schaden finanziell aufkommen. Diese Kosten können in die Millionen gehen; man denke nur an verletzte Personen, die im schlimmsten Fall ein Leben lang auf Pflege angewiesen sind. In all diesen Fällen springt die private Haftpflichtversicherung ein und kommt für die finanziellen Schäden auf.
Warum eine Privathaftpflicht so wichtig ist
Umso verwunderlicher ist es, dass – wie eine PHV-Studie im Auftrag von Check24 zeigt – derzeit 20 Prozent der Deutschen auf eine private Haftpflichtversicherung verzichten. 2019 waren es laut Statistischem Bundesamt noch nur 17 Prozent. Obwohl sie im Gegensatz zur Kfz-Haftpflicht keine Pflichtversicherung ist, ist die Privathaftpflicht letztlich unverzichtbar und nach wie vor die am häufigsten abgeschlossene Versicherung in Deutschland. Schließlich deckt sie ein möglicherweise existenzbedrohendes Risiko ab.
Was leistet die Privathaftpflicht?
Versichert sind die sogenannten Gefahren des täglichen Lebens. Versicherungsschutz besteht zum Beispiel ...
... in Haus und Wohnung
... beim Schneeräumen
... beim Sport
... im Ausland
... als Fußgänger oder Radfahrer
... als aufsichtspflichtige Eltern von Minderjährigen
Weitere separate Haftpflichtversicherungen sind unter anderem ...
... Hundehalter-Haftpflichtversicherung
... Pferdehalter-Haftpflichtversicherung
... Jagd-Haftpflichtversicherung
... Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
... Bauherren-Haftpflichtversicherung
... Haftpflichtversicherung für Wasserfahrzeuge
Beispielhaft einige Situationen, in denen die Privathaftpflicht leistet:
- Wenn Sie bei Freunden einen Rotwein-Fleck auf der teuren Designer-Couch hinterlassen
- Im Straßenverkehr: wenn Sie als Fußgänger einen Unfall verursachen
- Im Ausland: wenn Ihnen in der gemieteten Ferienwohnung etwas ins Waschbecken fällt und dieses einen Sprung bekommt
- In der Mietwohnung: wenn der Vermieter alle Schlösser erneuern lassen muss, weil Sie Ihren Schlüssel verloren haben
- Im Alltag: wenn Sie Ihren Nachwuchs kurz aus den Augen lassen und das Kind einen Schaden verursacht, beispielsweise mit dem Laufrad am Auto Ihres Nachbarn
Nicht in allen Tarifen sind Gefälligkeiten mitversichert. Wenn Sie zum Beispiel anderen auf deren Wunsch beim Umzug helfen, ist man im Allgemeinen nicht unbedingt zum Schadenersatz verpflichtet. Gut zu wissen: Bei der EUROPA sind Sie in diesem Fall in den Tarifen Komfort und Premium versichert.
Kinder, die das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind deliktunfähig: Sie können für von ihnen verursachte Schäden noch nicht verantwortlich gemacht werden; im bewegten Straßenverkehr steigt diese Altersgrenze sogar auf 10 Jahre. Geschädigte erhalten keinen Schadenersatz, es sei denn, Eltern haben ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt. In den Familientarifen der EUROPA Privathaftpflicht sind Schäden durch deliktunfähige Kinder mitversichert.
Schäden durch Tiere
Schäden durch Tiere deckt die Privathaftpflicht ab – allerdings nur, wenn sie durch Kleintiere wie beispielsweise Katzen, Kaninchen, Wellensittiche und Meerschweinchen verursacht sind, nicht aber von beispielsweise Hunden und Pferden. Hierfür gibt es die Möglichkeit, separat eine Hunde- bzw. Pferdehalterhaftpflicht abzuschließen.
Erfahren Sie hier mehr über die Hundehalterhaftpflichtversicherung.
Erfahren Sie hier mehr über die Pferdehalterhaftpflichtversicherung.
Welche Schäden werden übernommen?
Einen Grundsatz, den der Versicherer bei der Schadensbegleichung zu beachten hat, ist: Der Geschädigte soll sich nicht an einem Schaden bereichern.
Bei Sachschäden werden die Kosten für die Reparatur bezahlt; erfährt der Gegenstand durch die Reparatur eine Wertminderung, gibt es zudem einen Aufschlag für diese. Kommt es zu einem Totalschaden, wird der sogenannte Zeitwert erstattet, also der Wiederbeschaffungswert von Sachen „gleicher Art und Güte“; berücksichtigt werden dabei Alter und Abnutzung des Gegenstands. Ein Beispiel dafür ist, wenn Sie versehentlich die teure Vase bei einem Bekannten umstoßen, sie zu Boden fällt und kaputtgeht.
Bei einem Personenschaden können beispielsweise folgende Kosten geltend gemacht werden: Arzt- und Klinikkosten, Schmerzensgeld, Ausgleich für berufliche Nachteile und bleibende Schäden sowie Kosten für die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit. Ein solcher Personenschaden kann entstehen, wenn Sie beispielsweise unabsichtlich einen Fahrradfahrer zu Fall bringen, der sich dadurch schwer verletzt.
Echte Vermögensschäden sind solche Schäden, die weder durch einen vorangegangenen Personen- noch durch einen Sachschaden entstanden sind. Ist der betreffende Vermögensschaden – eine in Geld bewertbare Einbuße – ein Schaden, der mit dem Personen- oder Sachschaden in einem ursächlichen Zusammenhang steht, dann ist von einem sogenannten unechten Vermögensschaden auszugehen. Dieser wird dann zum Beispiel summenmäßig von der jeweiligen Personenschaden- oder Sachschadendeckung miteinbezogen.
Gut zu wissen: Durch die weltweite Deckung besteht Ihr privater Haftpflichtversicherungsschutz bei der EUROPA auch im Ausland. Dies gilt bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten, wie zum Beispiel im Urlaub oder bei Geschäftsreisen.
Welche Versicherungssumme sollten Sie wählen?
Die private Haftpflichtversicherung zahlt Personen-, Sach- und Vermögensschäden (nur) bis zur Höhe der im Versicherungsschein genannten Versicherungssumme. Fallen die Kosten höher aus, als Sie sich versichert haben, müssen Sie für den Restbetrag selbst aufkommen. Damit Sie auf der sicheren Seite sind, ist es ratsam, die Versicherungssumme ausreichend hoch festzulegen.
Wichtig zu wissen, um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden: Im Schadenfall immer unverzüglich den Versicherer informieren! Nicht den Anspruch des Geschädigten anerkennen (Schuldeingeständnis) und nicht Schadenersatz leisten, ohne dass das Versicherungsunternehmen schriftlich zugestimmt hat.
Individuelle Absicherung
Bei der EUROPA können Sie aus drei unterschiedlichen Tarifen wählen und sich so ganz individuell absichern:
- Der Basis-Tarif ist die günstige Grundabsicherung.
- Der Komfort-Tarif ist bei unseren Kunden beliebt wegen seines guten Preis-Leistungs-Verhältnisses.
- Umfassend absichern können Sie sich mit unserem Premium-Tarif mit einer Versicherungssumme von Haftpflicht-Schäden bis 30 Millionen Euro
Wer ist mitversichert?
Bei der EUROPA sind im Familientarif Ehegatten bzw. Lebenspartner und unverheiratete minderjährige Kinder mitversichert (solange sich die Nachkommen in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden). Im Single-Tarif ist nur der Versicherungsnehmer, im Paar-Tarif sind zwei namentlich bekannte Personen einer Ehe-/Lebensgemeinschaft (ohne Kinder) versichert. Mitversichert im Single- und im Paar-Tarif ist die gelegentlich übernommene vorübergehende Beaufsichtigung minderjähriger Kinder (beispielsweise der Nachbarn).
Tipp: Sparen bei der Haftpflichtversicherung
Leben Sie mit Partner/Partnerin in einem Haushalt zusammen, können Sie beide gemeinsam eine Privathaftpflicht zum Familien- oder Paar-Tarif abschließen. Dies ist finanziell günstiger, als wenn Sie sich jeweils einzeln versichern. Preiswerter ist es meistens auch, eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren und/oder den Versicherungsbeitrag nicht in monatlichen Raten zu zahlen, sondern einmal im Jahr.
Sparen können Sie bei der EUROPA zudem dank dieser Rabatte:
» 5 Prozent Dauernachlass bei einer Laufzeit von mindestens drei Jahren,
» 5 Prozent bei Online-Abschluss,
» 5 Prozent Bündelnachlass, wenn Sie noch weitere Versicherungen bei der EUROPA haben.
Stand: 01.07.2022. Alle Angaben ohne Gewähr.