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Hausrat: Optimal versichert mit der passenden Versicherungssumme

Das erwartet Sie in diesem Artikel:

  • Warum bei einer Hausratversicherung die richtige Deckungssumme entscheidend ist.
  • Wie man den Wert des eigenen Hausrats errechnet und die richtige Versicherungssumme festlegt.
  • Was eine Unterversicherung ist und warum man sie vermeiden sollte.

Hausrat: Optimal versichert mit der passenden Versicherungssumme

Der Beitrag für eine Haus­rat­versicherung ist schnell online errechnet. Vorab gilt es allerdings eines zu beachten: Die richtige Ermittlung der Werte der eigenen Wert- und Haus­halts­gegenstände ist entscheidend, wenn es darum geht, im Schadens­fall optimal geschützt zu sein.

Unsere eigenen vier Wände, gleich ob gemietet oder gekauft, können vieles sein: geschützter Rückzugs­ort genauso wie kuschelige Wohlfühl­oase. Heimat genauso wie Home­office. Unser Zuhause ist so individuell und persönlich wie jeder und jede Einzelne von uns. Das eigene Heim bedeutet Sicherheit.

Was nun, wenn diese Sicher­heit bedroht ist? Wenn unser Mobiliar durch einen vergleichs­weise simplen Wasser­rohr­bruch zerstört wird? Oder wenn nach einem Einbruch Dinge, an denen wir hängen, verschwunden sind? Schnell kann dann das Gefühl entstehen, uns würde förmlich der Boden unter den Füßen weggezogen.

Umso besser, wenn Sie mit der richtigen Hausratversicherung optimal geschützt sind. Und schnell und unkompliziert Ihr Heim nach einem eventuellen Schadens­fall wieder ausstatten können. Die EUROPA-Hausrat­versicherung ist Ihr idealer Partner, wenn es um die Absicherung von mobilen Werten wie Möbel, Schmuck, Kleidung, Küchen­geräte, Computer und anderen Wert­gegen­ständen geht.

Erfahren Sie mehr über die Leistungen und Details unserer Hausrat­versicherung.

Darum ist die Höhe der richtigen Versicherungs­summe wichtig

Meist steigt mit zunehmendem Alter auch der Lebens­standard. Während in der Studierenden-WG oder in der ersten eigenen Wohnung vielleicht noch günstige oder gebrauchte Möbel stehen, gönnt man sich im Laufe des Berufs­lebens mal das eine oder andere Designer­stück, der Computer wird leistungs­stärker (und damit teurer) oder die Zahl der Wert­gegen­stände steigt. 

Es gilt: Je wertvoller die Gegen­stände in Ihrer Wohnung sind, desto höher muss die Deckungs­summe der Hausrat­versicherung sein, damit Sie im Fall der Fälle einen entsprechenden Ersatz finanziert bekommen.

Eine realistische Einschätzung Ihres Haus­rats und die richtige Versicherungs­summe sind also ausschlag­gebend für den Wieder­beschaffungs­wert. Beim Abschluss Ihrer Hausrat­versicherung sollten Sie daher auf eine ausreichend hohe Versicherungs­summe achten und eher großzügig als zu knapp kalkulieren.

 

Was ist eine Deckungs­summe? Was bedeutet Versicherungs­summe?

Im Bereich der Sach­versicherungen (zu denen die Hausrat­versicherung zählt) bezeichnen die Begriffe Deckungs­summe und Versicherungs­summe dasselbe: nämlich die Summe, die die Versicherung im Schadens­fall maximal zahlt. Wenn der Schaden diesen Betrag übersteigt, müssen die restlichen Kosten bis zu einer gewissen Höhe selbst getragen werden. Konkret: Neben der Versicherungs­summe wird noch mal ein Vorsorge­betrag von 15 Prozent gezahlt; sollte das nicht ausreichen, können nochmals 20 Prozent der Versicherungs­summe draufkommen (max. 135 Prozent der Versicherungs­summe). Ist der Schaden niedriger als die Versicherungs­summe, so wird nur der tatsächlich entstandene Schaden ausgeglichen (deshalb spricht man auch von Deckungs­summe).

Eine Versicherungs­summe sollte also zum individuellen Lebens­stil passen und so hoch gewählt werden, dass der maximal mögliche Schaden abgedeckt ist.

 

Was passiert, wenn ich unter­versichert bin?

Angenommen, Sie haben Ihre Hausrat­versicherung vor zehn Jahren abgeschlossen und sind mittler­weile zweimal umgezogen. Ihre Wohnung ist größer geworden, Sie haben sich teure Möbel gegönnt und einen edlen Parkett­boden verlegen lassen. Wie der Teufel es will, platzt der Wasserschlauch der Wasch­maschine im Bad, während Sie unter­wegs sind, und flutet die gesamte Wohnung. Ihr Versicherer stellt fest, dass die Versicherungs­summe nicht angepasst wurde und dass beispielsweise der Wert Ihrer Wohnungs­einrichtung mittlerweile doppelt so hoch ist wie seiner­zeit abgeschlossen. Damit sind Sie unter­versichert, und der Versicherer zahlt nur die Hälfte des Schadens.

Merke: Die Unterversicherung gilt generell. Angenommen, Ihre Deckungs­summe beträgt 50.000 €, der tatsächliche Wert Ihrer Gegenstände beläuft sich auf 100.000 € und der Schaden beläuft sich auf 10.000 €. Durch die festgestellte Unter­versicherung bezahlt die Versicherung nur die Hälfte des Schadens, also 5.000 € (oder eben jene prozentuale Summe, um die Sie unter­versichert sind).

Um dieses Risiko zu umgehen, lohnt es sich, regelmäßig, spätestens aber bei jedem Umzug, die Deckungs­summe anzupassen

 

Was passiert, wenn ich über­versichert bin?

Kurz gesagt: Ihr kompletter Hausrat ist im Schadens­fall abgesichert, lediglich Ihre Versicherungs­prämie, also der Beitrag, den Sie jährlich zahlen, ist – gemessen an dem Wert Ihrer Einrichtung – etwas höher.

Es lohnt sich, regelmäßig eine Haushalts­inventur durchzuführen und alle Gegen­stände sowie ihren Wieder­beschaffungs­wert aufzulisten und die Versicherung dementsprechend anzupassen.

Was ist Ihr Hausrat wert?

Mit unserem Formular ermitteln Sie ganz einfach den Wert Ihres Hausrats.

Was wird im Schadens­fall ersetzt: Die Wieder­beschaffung oder der Neu­wert?

Zunächst eine kurze Begriffs­klärung ...

Der Wieder­beschaffungs­wert: Das sind die Kosten, die entstehen, um ein bestimmtes Objekt zu ersetzen. Man könnte beispielsweise ein 15 Jahre altes Sofa durch ein entsprechend altes und gebrauchtes ersetzen. 

Der Neuwert: Das sind die Kosten, die aufgebracht werden müssen, um einen gleichwertigen neuen Gegen­stand anzuschaffen. Der ursprüngliche Preis ist dabei nebensächlich, es geht um den aktuellen Kauf­preis am Tag der Beschädigung. Versicherungen zahlen nicht die ursprünglichen Anschaffungs­kosten, sondern kommen für den Wert auf, den ein Sofa gleicher Machart (Art und Güte) heute hat.

Denn merke: Eine Hausrat­versicherung ist eine sogenannte Neuwert­versicherung.

 

Wie ermittle ich die richtige Versicherungs­summe?

Es gibt zwei Möglichkeiten, den Wert einer Wohnungs­einrichtung zu bemessen: die exakte und die pauschale Variante. 

Die exakte Wert­ermittlung einer Wohnungs­einrichtung ist aufwendig: Sie errechnen individuell die Summe alle Wert- und Gebrauchsgegenstände in Ihrer Wohnung. Kleiner Tipp: Drehen Sie Ihre Wohnung in Gedanken auf den Kopf. Alles, was dann herunterfällt, fließt in Ihre Berechnung mit ein. Um die Sache für Sie zu vereinfachen können Sie sich das Wertermittlungs­formular der EUROPA herunterladen.
Unser Tipp: Idealerweise heben Sie alle Kaufbelege auf und machen regelmäßig alle paar Jahre Fotos Ihrer Einrichtung oder sogar ein Video Ihrer Wohnung.

Die EUROPA bietet für die Hausrat­versicherung das einfach zu errechnende pauschale Wohnflächen­modell an: Die Quadrat­meter­zahl Ihrer Wohnung wird mit der Mindest­versicherungs­summe multipliziert. Der Wert eines durchschnittlichen Haus­rates liegt pro Quadratmeter bei rund 650 €. Bei einer 80 qm großen Wohnung läge die Deckungs­summe also bei 52.000 €.

Das EUROPA-Angebot: Bei einer pauschalen Versicherungssumme von mindestens 650 € pro Quadrat­meter nehmen wir im Schadens­fall keinen Abzug wegen Unter­versicherung vor! Wir gewähren den sogenannten Unter­versicherungs­verzicht.

Ein weiterer Bonus der EUROPA-Hausrat­versicherung: Die Entschädigungs­höchstgrenze ist grundsätzlich die vereinbarte Versicherungs­summe. Jedoch bietet Ihnen die EUROPA einen sinnvollen und wertvollen (beitrags­freien!) Extraschutz: Und leistet im Schadenfall bis 15 Prozent über die Versicherungs­summe hinaus (Vorsorge­versicherung). So erhalten Sie höhere Leistungen, wenn die Versicherungs­summe nicht für alle Neuanschaffungen ausreicht.

Was kostet eine Hausrat­versicherung?

Sind Umwelt­katastrophen mitversichert?

Gegen einen geringen Zusatzbeitrag können sogenannte Elementar­schäden mitversichert werden. Elementar­schäden sind Schäden, die durch Natur­gewalten verursacht werden. Hierzu zählen beispielsweise: 

  • Überschwemmung des Versicherungs­grundstückes
  • Rückstau
  • Erdbeben
  • Erdsenkung
  • Erdrutsch
  • Schneedruck
  • Lawinen
  • Vulkanausbruch

Was kostet die Absicherung gegen Elementar­schäden?

Errechnen Sie Ihren individuellen Beitrag selbst: Einfach im Tarif­rechner den Baustein „Elementar­schäden“ hinzuwählen.

Stand: 01.04.2022. Alle Angaben ohne Gewähr.