Ein Großvater angelt mit seinen Enkeln in einem See.

Kfz-Versicher­ung für Senioren

  • Bei der EUROPA besonders günstig abgesichert
  • Ausgezeichnet von Stiftung Warentest (Finanztest 11/2023)
  • eVB-Nummer direkt per E-Mail

Profitieren Sie von unserem günstigen Kfz Tarif für ältere Fahrer

Laut dem Statistischem Bundesamt sind ältere Fahrer etwas häufiger in Unfälle verwickelt. Daher verlangen viele Autoversicherer einen Aufschlag auf den Beitrag. In ihrer Zeitschrift Finanztest (Ausgabe 3/2023) verglich die Stiftung Warentest günstige Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherungen für sechs Altersgruppen zwischen 55 und 80 Jahren.

Das Ergebnis: In fünf dieser Gruppen fahren Versicherte mit dem EUROPA Komfort-Tarif am günstigsten.

Berechnen Sie jetzt unverbindlich Ihren Kfz-Tarif berechnen oder lassen sich telefonisch beraten. 

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Leistungen der Autoversicherung

im Überblick

Bis zu 47 % günstiger gegenüber dem Wettbewerb

Als Direktversicherer arbeiten wir mit effizienten Strukturen. Für Sie bedeutet das: günstigere Beiträge und bis zu 47 % sparen.3 So ist beispielsweise unsere Kfz-Versicherung eine der günstigsten am Markt.

 

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Unsere Versicherungs-Experten stehen Ihnen gerne unter der folgenden Tele­fon­num­mer zur Verfügung. Oder ver­ein­ba­ren Sie ganz einfach einen Rückruf für ein Beratungsgespräch.

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So wird es für Sie noch günstiger

5% Rabatt bei Online-Abschluss
Leistung nach Wunsch individuell
Sparen bei Selbstbeteiligung und Zahlungsperiode
Sondereinstufung bei erstmaliger Versicherung (Erst und Zweitwagen)

Bestnote von Stiftung Warentest

Die EUROPA Kfz-Versicherung ist aktuell ausgezeichnet mit „Bestnote“ im Finanztest von Stiftung Warentest 12/2023.

Jetzt einsteigen und sparen

Leistungsübersicht der EUROPA Autoversicherung

Leistungsübersicht

Basis
Komfort
Kfz-Haftpflichtversicherung
   

Versicherungssumme 100 Mio. €

Eigenschäden

Mallorca-Deckung

Kaskoversicherung

   

Sonderausstattung ab Werk beitragsfrei mitversichert

Ladeinfrastruktur für E-Autos

Teilkasko

   

Brand / Explosion

Entwendung

Glasbruch

Kosten für Leuchtmittel und Reinigung nach Glasbruch

Erstattung von Vignetten / Umweltplaketten nach Glasbruch

Verzicht auf Selbstbehalt bei Glasreparatur

Zusammenstoß mit Tieren

Nur Haarwild

Tiere aller Art

Schäden durch Tierbisse einschl. Folgeschäden bis 20.000 €

Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung

Schäden durch Schneelawinen, Dachlawinen, Erdrutsch, Erdfall, Erdbeben, Vulkanausbruch

Überspannungsschäden durch Blitzschlag bei Elektro-/Hybrid-Pkw

Schäden durch Kurzschluss an der Verkabelung

ohne Folgeschäden

einschl. Folgeschäden bis 20.000 €

Vollkasko

   

Schäden durch Unfall und Vandalismus

Schäden beim Transport auf einem Schiff (Havarie)

Brems-. Betriebs- und reine Bruchschäden

Allgefahrendeckung für den Akkumulator von Elektro- und Hybrid-Pkw

Kasko-Leistungen

   

Neupreisentschädigung für Neuwagen

bis 3 Monate ab Erstzulassung

bis 24 Monate ab Erstzulassung

Neupreisentschädigung inkl. 2.500 € Wechselprämie bei Umstieg auf reines Elektro-/Wasserstoffauto

Kaufwertentschädigung für junge Gebrauchtwagen

bis 24 Monate ab Erwerb

Keine Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit

Austausch von Schlüsseln / Schlössern bzw. Umcodierung nach Schlüsseldiebstahl (nicht aus Kfz)

Zulassungs- und Überführungskosten bei Totalschaden oder Verlust

Entsorgungskosten bei Totalschaden

Kein Abzug „neu für alt“ bei schadenbedingtem Akkuaustausch in den ersten beiden Betriebsjahren

Ersatz von Betriebsmitteln bei Beschädigung

Besondere Leistungen für Elektro-/Hybrid-Pkw

Wann leistet die Kfz Versicherung?

Wann leistet sie nicht?

Das ist versichert

  • Die Kfz-Haftpflicht­versicherung ist in Deutsch­land eine Pflicht­versicherung. Wenn Sie mit Ihrem Auto im öffentlichen Straßen­verkehr fahren wollen, müssen Sie diese Versicherung auf jeden Fall haben.
  • Die Kfz-Haftpflicht deckt alle Personen- und Sach­schäden ab, die Sie anderen Verkehrs­teilnehmern durch den Gebrauch des Fahrzeugs zufügen. 
  • Schäden an Ihrem eigenen Fahr­zeug sichern Sie mit einer Kasko­versicherung ab (Teilkasko- oder Vollkasko­versicherung). Gerade bei neuen oder wertvollen Fahr­zeugen lohnt sich diese erweiterte Sicherheit.

Das ist nicht versichert

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Wenn Sie einen Unfall verursachen, weil Sie unter Drogen oder Alkoholeinfluss stehen.
  • Wenn Sie ohne gültige Fahrerlaubnis einen Unfall verursachen.
  • Wenn Sie Ihr Fahrzeug vorsätzlich beschädigt haben.

Antworten auf (fast) alle Fragen

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Kontakt-Center

Häufige Fragen zur Autoversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Ohne sie wird kein Fahrzeug zugelassen. Sie deckt alle Sach- und Personenschäden ab, die Sie durch den Gebrauch Ihres Pkw verursachen. Zusätzlich können Sie Schäden am eigenen Auto mit der Teilkaskoversicherung oder noch umfassender mit einer Vollkaskoversicherung abdecken. 

Nutzen Sie Ihr Auto auch für Fahrten oder Reisen ins europäische Ausland empfiehlt sich der Abschluss des Auslandschadenschutzes. Hiermit sichern Sie sich bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall im Ausland eine Schadenregulierung nach deutschem Recht und deutschen Standards. Ihre Schadenersatzansprüche können Sie direkt bei der EUROPA geltend machen. 

Sie haben folgende Möglichkeiten, Ihre bisherige Autoversicherung zu kündigen:

Reguläre Kündigung zum Vertragsablauf:
Zum Vertragsablauf (meist 01.01. des Folgejahres) können Sie Ihre Kfz-Versicherung ordentlich kündigen. Ansonsten verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

Sofortige Kündigung bei Vertragsänderung:
Über Beitragserhöhungen muss Sie der Versicherer mindestens einen Monat vor Inkrafttreten informieren. Dann haben Sie vier Wochen Zeit zu kündigen. Das gilt auch, wenn in Ihrem Vertrag die Einstufungen in Typ- oder Regionalklassen geändert werden und wenn Sie die Rechnung erst wenige Tage vor Fälligkeit des Beitrages erhalten.

Kauf eines anderen Autos:
Mit Ihrem neuen Wagen können Sie sofort zur EUROPA wechseln. Ihre schadenfreie Zeit übernehmen wir natürlich.

Wichtig: Bitte senden Sie uns vor dem geplanten Versicherungswechsel einen vollständigen Antrag, damit wir rechtzeitig Ihr Straßenverkehrsamt informieren können. Eine Doppelversicherung brauchen Sie nicht zu befürchten: Sollte der bisherige Versicherer die Kündigung ablehnen, heben wir den neuen Vertrag sofort auf.

So wechseln Sie ganz einfach zur EUROPA

1. Kündigen:

  • PDF-Musterkündigungsschreiben ausfüllen
  • Vollständig ausgefülltes Formular ausdrucken
  • Datum und Unterschrift nicht vergessen – Kündigung abschicken

2. Antrag bei EUROPA stellen

  • Über den Tarifrechner Beitrag berechnen
  • Angebot anfordern und unterschrieben zurücksenden oder
  • direkt online abschließen

Grundsätzlich gibt es ohne eine eigene Vorversicherung die folgenden Möglichkeiten:

1. Ersteinstufung ohne Vorversicherung: Sind Sie weniger als 3 Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und trifft keine der nachstehenden Möglichkeiten zu, wird Ihr Vertrag in die Klasse 0 eingestuft.

Beitragssätze: Haftpflicht 100 % - Vollkasko 60 % 

2. Führerscheinregelung: Sind Sie seit mindestens 3 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, erfolgt die Einstufung in Schadenfreiheitsklasse 1.

Beitragssätze: Haftpflicht 60 % - Vollkasko 47 % 

3. Partner-/Eltern-Regelung: Hat Ihr mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebender Ehe-/Lebenspartner oder ein Elternteil bereits einen Pkw oder ein Motorrad oder ein Campingfahrzeug bei der EUROPA versichert und ist der zugehörige Vertrag mindestens in die Schadenfreiheitsklasse 1 eingestuft, erfolgt die Einstufung ebenfalls in Schadenfreiheitsklasse 1. Voraussetzung ist, dass Sie im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind.

Beitragssätze: Haftpflicht 60 % - Vollkasko 47 % 

4. Führerschein-Plus-Regelung: Sind Sie und alle weiteren Fahrer mindestens 30 Jahre alt und seit mindestens 10 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, erfolgt die Einstufung in Schadenfreiheitsklasse 1. Diese Regelung gilt nur, wenn Sie auch der Halter des Pkw sind.

Beitragssätze: Haftpflicht 53 % - Vollkasko 44 % 

Wenn bereits eine Schadenfreiheitsklasse vorhanden ist, können Sie diese der Beitragsrechnung Ihres aktuellen Versicherers entnehmen. In der nachstehenden Tabelle finden Sie den Beitragssatz Ihrer Schadenfreiheitsklasse. Bitte beachten Sie, dass wir – wie viele andere Versicherer – Sondereinstufungen nicht übernehmen!

Dauer des schadenfreien ununterbrochenen VerlaufsBeitragssatz in %
in KalenderjahrenSF-KlasseHaftpflichtVollkasko
50SF501615
49SF491716
48SF481717
47SF471717
46SF461717
45SF 451817
44SF 441817
43SF 431818
42SF 421818
41SF 411918
40SF 401918
39SF 391919
38SF 381919
37SF 372019
36SF 362020
35SF 352020
34SF 342120
33SF 332121
32SF 322121
31SF 312221
30SF 302221
29SF 292222
28SF 282322
27SF 272323
26SF 262423
25SF 252424
24SF 242524
23SF 232524
22SF 222625
21SF 212626
20SF 202726
19SF 192827
18SF 182927
17SF 172928
16SF 163029
15SF 153129
14SF 143230
13SF 133331
12SF 123432
11SF 113632
10SF 103733
9SF 93834
8SF 84035
7SF 74236
6SF 64438
5SF 54639
4SF 44940
3SF 35242
2SF 25543
1SF 16047
 SF 1/27555
 S100-
 010060
 M12075

Tabelle: Einstufung in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) und Beitragssätze.

Wenn Sie eine eVB-Nummer schnell beantragen möchten, gibt es verschiedene Möglichkeiten:

Möglichkeit 1: Sie haben noch nicht alle Daten vollständig vorliegen

Lassen Sie sich von unseren qualifizierten Mitarbeitern zum Versicherungsschutz persönlich beraten. Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot oder auch mehrere Vorschläge zur Kfz-Versicherung – individuell auf Ihre Wünsche zugeschnitten. Sie erhalten die gewünschten Unterlagen dann direkt per E-Mail zugesendet.

Unser Beratungsservice ist montags bis freitags von 07:00 bis 20:00 Uhr und samstags von 09:00 bis 14:00 Uhr unter der Telefonnummer 0221 5737-200 für Sie da.

Möglichkeit 2: Sie haben alle Daten vollständig vorliegen

Sie können die elektronische Versicherungsbestätigung über unseren Tarifrechner anfordern. Hierzu benötigen Sie die vollständigen Daten des neuen Fahrzeugs, sowie die gewünschten Daten zum Versicherungsschutz. Wichtig ist, dass Sie bei den Angaben Ihre E-Mail-Adresse eintragen und ein Häkchen bei „Ich benötige eine eVB-Nummer“ setzen, damit Ihnen die eVB-Nummer per E-Mail zugesendet werden kann.

Hier geht's zum Tarifrechner ...

Möglichkeit 3: Sie haben noch keine Daten, möchten aber schon vorab eine eVB-Nummer

Die eVB-Nummer kann auch über ein Anforderungsformular beantragt werden. Bitte geben Sie hier Ihre E-Mail-Adresse an, damit Ihnen die eVB-Nummer direkt per E-Mail zugesendet werden kann.

Für Überführungen oder Probefahrten werden oft die so genannten Kurzzeitkennzeichen eingesetzt, die 5 Tage gültig sind. Wenn Sie Ihr Fahrzeug danach auch bei EUROPA versichern, stellen wir Ihnen gerne die entsprechende Versicherungsbestätigung zur Verfügung. 

Der Versicherungsvertrag wird nach erfolgter endgültiger Zulassung um die Gültigkeitsdauer des Kurzzeitkennzeichens rückdatiert. Die Ausstellung des Kurzzeitkennzeichens erfolgt nur noch fahrzeugbezogen, bedeutet nach Vorlage der Kfz-Papiere. 

Sollten Sie das Fahrzeug später nicht bei EUROPA versichern lassen, stellen wir für die Nutzung des Kurzzeitkennzeichens 90 Euro in Rechnung. 

Weitere Informationen und Voraussetzungen für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens erhalten Sie direkt bei der Zulassungsstelle.

Zusätzlichen Schutz zur Haftpflichtversicherung bietet eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung; gerade bei neuen oder wertvollen Fahrzeugen lohnt sich diese erweiterte Sicherheit. Sie sparen Beiträge, wenn Sie im Schadensfall einen geringen Anteil aus eigener Tasche begleichen.

Für geleaste oder kreditfinanzierte Pkw ist die GAP-Deckung eine wertvolle Ergänzung zur Vollkaskoversicherung. Sie schließt bei Totalschaden oder Verlust die Lücke zwischen der Entschädigungsleistung und dem Leasing-/Finanzierungs-Restbetrag.

Grundsätzlich gibt es für weitere Pkw ohne eine eigene Vorversicherung die folgenden beiden Möglichkeiten:

1. Zweitwagenregelung

Sie haben bereits einen anderen Pkw oder ein Motorrad bei uns oder einem anderen Versicherer mit mindestens der Schadenfreiheitsklasse SF 1 versichert. Dann erfolgt die Einstufung Ihres Vertrages in die Schadenfreiheitsklasse 1.

Beitragssätze: Haftpflicht 60 % - Vollkasko 47 % 

2. Zweitwagen-Plus-Regelung

Sie gilt unter folgenden Voraussetzungen:    

  • Für Sie oder Ihren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe-/Lebenspartner ist bereits ein Pkw oder ein Motorrad mit mindestens SF 3 versichert.
  • Sie und alle weiteren Fahrer sind mindestens 24 Jahre alt.
  • Sie oder Ihr Partner sind Halter des Pkw

Beitragssätze: Haftpflicht 50 % - Vollkasko 42 % 

Selbstverständlich bleibt Ihnen bei EUROPA Ihre Schadenfreiheitsklasse erhalten. Wir fordern die schadenfreie Zeit einfach vom bisherigen Versicherer ab – sie ist maßgeblich für unsere Beitragsberechnung. So können Sie sofort nach dem Wechsel von unseren preiswerten Tarifen profitieren.
Bitte beachten Sie, dass wir – wie viele andere Versicherer – Sondereinstufungen nicht übernehmen!

Unsere Versicherungsexperten unterstützen Sie gerne

Kontakt

Telefon:
0221 5737-200

E-Mail:
Service@europa.de

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Mo - Fr: 8:00 bis 19:00 Uhr

 

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Für jeden Anspruch die passende Auto­versicherung: Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko

Wie der Name schon sagt, ist die Kfz-Haftpflicht­versicherung in Deutschland eine Pflicht­versicherung. Wenn Sie mit Ihrem Auto im öffentlichen Straßen­verkehr fahren wollen, müssen Sie diese Versicherung auf jeden Fall haben. Die Kfz-Haftpflicht deckt alle Personen- und Sach­schäden ab, die Sie anderen Verkehrs­teilnehmern durch den Gebrauch des Fahrzeugs zufügen. Sie kommt also zum Beispiel für den Schaden am Fahrzeug des Unfall­gegners auf, aber auch, wenn sich jemand durch einen Unfall mit Ihrem Fahr­zeug verletzt. Darüber hinaus wehrt die Kfz-Haftpflicht­versicherung auch unberechtigte Ansprüche Dritter gegen Sie ab.

Schäden an Ihrem eigenen Fahr­zeug sichern Sie mit einer Kasko­versicherung ab (Teilkasko- oder Vollkasko­versicherung). Gerade bei neuen oder wertvollen Fahr­zeugen lohnt sich diese erweiterte Sicherheit.

Unsere Teilkasko­versicherung übernimmt die Kosten, wenn Ihr Fahrzeug wegen der folgenden Gefahren beschädigt oder zerstört wird:

  • Brand oder Explosion
  • Diebstahl und Raub
  • unmittelbare Ein­wirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
  • Schäden durch Schnee- und Dachlawinen sowie Erdrutsch, Erdfall, Erdeben und Vulkan­ausbruch (Komfort-Schutz)
  • Zusammen­stoß mit Tieren aller Art (Komfort-Schutz)
  • Glas­schäden im Komfort-Schutz inkl. Kosten­ersatz für Leucht­mittel, Reinigungs­kosten sowie für Vignette / Umwelt­plakette
  • Schäden der Verkabelung durch Kurz­schluss (Schmor­schäden) inkl. Folge­schäden an angrenzenden Aggregaten bis 20.000 € (Komfort-Schutz)
  • Tier­bisse inklusive Folge­schäden bis 20.000 € (Komfort-Schutz)


Bei Total­schaden, Zerstörung und Verlust ersetzen wir Ihnen Ihr Fahrzeug vollständig zum Neu­preis (im Komfort-Schutz bis 24 Monate, im Basis-Schutz bis 3 Monate nach der Erst­zulassung), wenn Sie der Erst­besitzer sind. Bei jungen Gebraucht­wagen (bei Erwerb max. 48 Monate alt) zahlen wir im Komfort-Schutz bis 24 Monate nach dem Erwerb den Kauf­wert. Ansonsten erstatten wir den Wieder­beschaffungs­wert des Fahrzeugs oder seiner Teile, also den Kauf­preis für ein gleich­wertiges gebrauchtes Fahr­zeug oder gleichwertige Teile.

Die Vollkasko­versicherung umfasst alle Leistungen der Teilkasko­versicherung. Zusätzlich sind auch Schäden versichert, die durch Eigen­verschulden oder durch einen Dritten entstanden sind:

  • selbst verschuldete Unfall­schäden
  • Vandalismus
  • Beschädigung durch unbekannte Dritte, auch Fahrer­flucht
  • Brems-, Betriebs- und reine Bruch­schäden (Komfort-Schutz)
  • Schäden beim Transport auf einem Schiff - Havarie-Schäden (Komfort-Schutz)
  • Schäden am Akkumulator bei Elektro-/Hybrid-Pkw (Komfort-Schutz)


Bei Total­schaden, Zerstörung und Verlust ersetzen wir Ihnen Ihr Fahrzeug vollständig zum Neu­preis (im Komfort-Schutz bis 24 Monate, im Basis-Schutz bis 3 Monate nach der Erst­zulassung), wenn Sie der Erst­besitzer sind. Bei jungen Gebraucht­wagen (bei Erwerb max. 48 Monate alt) zahlen wir im Komfort-Schutz bis 24 Monate nach dem Erwerb den Kauf­wert. Ansonsten erstatten wir den Wieder­beschaffungs­wert des Fahr­zeugs oder seiner Teile, also den Kauf­preis für ein gleich­wertiges gebrauchtes Fahr­zeug oder gleichwertige Teile.

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Rabattschutz

Pro Kalender­jahr ist der erste rabatt­belastende Schaden frei. Schützen Sie sich vor einer Rückstufung in eine schlechtere Schaden­freiheitsklasse.

GAP-Deckung für geleaste oder kreditfinanzierte PKWs

Schließen Sie bei Total­schaden oder Verlust die Lücke zwischen der Entschädigungs­leistung und dem Leasing-/Finanzierungs-Restbetrag.

Ausland­schadenschutz

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Unser Tipp: Die Reparatur­kosten­versicherung

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Fußnoten

  • 1)

    Basis-Schutz

    Basis-Schutz Kfz-Versicherung der EUROPA Versicherung AG; Smart fortwo Cabrio 1.0, Haftpflicht 100 Mio. € pauschal, inkl. Teilkasko mit 150 EUR Selbstbeteiligung (SB); SF-Klasse 44; PLZ 36251

  • 3)

    Beitragsvergleich

    Mögliche Beitrags­ersparnis im Wettbewerbs­vergleich der EUROPA mit ausgewählten Anbietern im folgenden Beispielfall: 

    • VN geboren am 15.06.1981, Führerscheinerwerb 02.07.1999
    • Fahrzeug: Golf Variant VII 1.4 TSI (0603/BPL) 5 Jahre alt
    • zugelassen in 36251 Bad Hersfeld 
    • Nutzerkreis: nur VN
    • Jährliche km-Leistung: 12.000 km
    • Garage und Einfamilienhaus vorhanden
    • 2 Kinder (10 und 12 Jahre alt)
    • Schadenfreiheitsklasse SF 24
    • Kfz-Haftpflicht mit einer Versicherungssumme von 100 Mio. EUR pauschal und Teilkasko mit 150 EUR Selbstbeteiligung und Werkstattbindung

    (Quelle für den Preisvergleich: Eigene Recherche. Beiträge berechnet und dokumentiert am 06.11.2024. Folgende Tarife wurden zugrunde gelegt: Allianz Komfort WerkstattBonus, DEVK (G) Komfort-Schutz Kasko-Mobil, CosmosDirekt Comfort-Schutz mit Werkstattbindung, HUK Classic Select, EUROPA Komfort Spar-Kasko)