Mit der Spar-Kasko entscheiden Sie sich für einen Nachlass in Höhe von 15 % in der Kaskoversicherung. Dafür überlassen Sie uns bei einem Kasko-Schadenfall in Deutschland die Auswahl der Reparaturwerkstatt.
Rund 600 ausgewählte Partnerwerkstätten garantieren ein flächendeckendes Werkstattnetz. Unsere Partnerwerkstätten gewährleisten Ihnen qualitativ hochwertige Reparaturen, ausgezeichneten Service und ein hervorragendes Preis-Leistungsverhältnis.
Ablauf nach einem Schaden:
Bevor Sie das Fahrzeug einer Werkstatt überlassen, informieren Sie bitte umgehend unsere Schadenabteilung. Wir suchen und informieren die für Sie nächstgelegene Partnerwerkstatt, die sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen wird.
- Ist das Fahrzeug nicht fahrbereit bzw. nicht verkehrssicher oder beträgt die Entfernung zwischen Wohnsitz und Partnerwerkstatt mehr als 15 km, übernehmen wir den Transport.
- Die fachgerechte Reparatur erfolgt unter Verwendung von Originalersatzteilen und wird direkt mit uns abgerechnet.
- Sie erhalten eine Garantie von sechs Jahren auf die Fahrzeugreparaturen.
- Auf wunsch vermittelt Ihnen die Werkstatt einen Mietwagen zu günstigen Konditionen.
- Wird das Fahrzeug auf Ihren Wunsch hin nicht repariert, ersetzen wir den Betrag, der bei einer Reparatur in der Ihrem Wohnsitz nächstgelegenen, unserem Werkstattnetz angehörigen Werkstatt angefallen wäre. Bei Glasreparaturen ersetzen wir nur die erforderlichen Kosten, wie sie bei Instandsetzung durch eine unserer Partnerwerkstätten entstanden wären.
- Lassen Sie das Fahrzeug nicht in einer unserer Partnerwerkstätten reparieren, erhalten Sie 85 % der ersatzfähigen Reparaturkosten der Fremdwerkstatt. Dies gilt auch bei einer Abrechnung auf Basis eines Kostenvoranschlages der Fremdwerkstatt (ohne Mehrwertsteuer).
- Leistungen bei Glasschäden:
- Kleiner Leihwagen bei Glasersatz
- 10 Jahre Garantie auf Glasersatz
- 3 Jahre Garantie auf Glasreparaturen
Für wen kommt Spar-Kasko eher nicht in Frage?
Wenn Sie einen Neuwagen bekommen, der sicherungsübereignet wurde (Finanzierung oder Leasing), wird die Bank in der Regel darauf bestehen, dass Unfallschäden nur in autorisierten Vertragswerkstätten repariert werden dürfen. Nähere Informationen und ggf. eine Einverständniserklärung erhalten Sie bei Ihrer Finanzierungsstelle.