Eine Motorradfahrerin.

E-Motorrad­versicherung

  • Für Elektro- und Hybridkrafträder 
  • Allgefahrendeckung für den Akku in der Vollkaskoversicherung
  • Wallbox, Ladekabel, mobiles Ladegerät beitragsfrei mitversichert

Leistungen der Motorradversicherung im Überblick

Hohe Versicherungs­summe

Absicherung bis 100 Mio. € pauschal.

Elektro- und Hybrid-Krafträder

Umfangreiche Leistungen für Elektro- und Hybrid-Krafträder.

Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko

Wählen Sie Ihren Ihren optimalen Versicherungsschutz.

Auslandschadenschutz

Ergänzung Ihres Versicherungsschutzes bei einem Unfall im Ausland.

Neupreisentschädigung

Für Neufahrzeuge bis 24 Monate nach Erstzulassung

Schäden durch Tierbisse

Sind inklusive Folgeschäden bis 10.000 € abgesichert.

Welche Kfz-Versicherung ist für mein Elektro- oder Hybrid-Kraftrad empfehlenswert?

Dies hängt in der Regel vor allem von Wert und Alter Ihrer Maschine ab:

Eine Elektro-Motorrad-Vollkasko ist empfehlens­wert, wenn Sie sich ein neues oder wenige Jahre altes E-Kraftrad zulegen. Auch für wert­volle Ober­klasse-Maschinen lohnt sich der Rundum­schutz.

Auf eine Elektro-­Motorrad-Teil­kasko können Sie umsteigen, wenn Ihre E-Maschine ungefähr fünf bis zehn Jahre alt ist. Sinn­voll ist der Schutz auch, wenn Sie ein günstiges Gebraucht-Bike kaufen, das gut in Schuss ist.

Eine Kfz-Haftpflicht ist für ältere E-Motor­räder mit geringem Rest­wert ausreichend. Wenn sich Reparaturen nicht mehr lohnen, reicht normaler­weise der günstige Pflichtschutz.

Die Leistungen der EUROPA E-Motorrad­versicherung im Vergleich

 
Haftpflicht-Versicherung
Haftpflicht + Teilkasko
Haftpflicht + Vollkasko

Besondere Leistungen für E-/Hybrid-Krafträder

     

Allgefahrendeckung für den Akkumulator von Elektro- und Hybrid-Krafträdern

Überspannungsschäden durch Blitzschlag bei Elektro-/Hybrid-Krafträdern

Entsorgungskosten für den Akkumulator

bis 3.000 €

bis 3.000 €

Kosten für Zustandsdiagnostik

bis 1.500 €

bis 1.500 €

Löschcontainer

bis 3.000 €

bis 3.000 €

Fahrzeugabstellungskosten

bis zu 14 Tage

bis zu 14 Tage

Allgemeine Leistungen

     

Versicherungssumme

100 Mio. € pauschal

100 Mio. € pauschal

100 Mio. € pauschal

Mallorca-Deckung

Leistungen der Teilkasko- und Vollkasko-Versicherung

     

Brand oder Explosion

Diebstahl und Raub

Unmittelbare Einwirkung von Naturgewalten

Zusammenstoß mit Tieren aller Art

Glasschäden inkl. Leuchtmittelkosten

Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss (Schmorschäden) inkl. Folgeschäden bis 10.000 €

Tierbisse inklusive Folgeschäden bis 10.000 €

Mitversicherung der Schutzbekleidung (bis 500 €) bei Kollisionsschäden

Mitversicherung des Schutzhelmes

Austausch von Schlüsseln/Schlössern und Umcodierungen nach Einbruch/Raub

Neupreisentschädigung für Neufahrzeuge bis 24 Monate nach Erstzulassung

Kaufwertentschädigung für junge Gebrauchtkräder bis 24 Monate nach Erwerb

Übernahme von Zulassungs- und Überführungskosten bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust

Entsorgungskosten bei Totalschaden

Leistungen der Vollkasko-Versicherung

     

Selbst verschuldete Unfallschäden

Vandalismus

Beschädigung durch unbekannte Dritte, auch Fahrerflucht

Schäden beim Transport auf einem Schiff (Havarie-Schäden)

Infos zur Elektro-Motorrad-Versicherung

  • Wählen Sie zwischen einer Haftpflicht- oder einer Teil- bzw. Vollkasko-Versicherung.
  • Bei der EUROPA versichern Sie Ihr Elektro-Motorrad mit einer regulären Motor­rad-Versicherung. Allerdings beinhaltet unsere Versicherung Bau­steine, die speziell auf die Bedürfnisse von E-Motorrad­fahrern ausgelegt sind.
  • So sind beispiels­weise Überspannungs­schäden durch Blitz­schlag mitversichert und wir übernehmen die Entsorgungs­kosten für den Akkumulator bis 3.000 €.
  • In der Vollkasko­versicherung bieten wir Ihnen eine Allgefahren­deckung für den Akku.


Unser Tipp: Mit einem Kfz-Schutzbrief kümmern wir uns z. B. um das Abschleppen zur nächsten Lade­station bei unverschuldeter Ent­ladung des Akkus (bei rein elektrischen Fahrzeugen).

Schon gewusst? Auch die Ladestation für Ihr Elektro-Motorrad ist abgesichert ...

Mit unserer Wohngebäudeversicherung ist auch die Ladestation für Ihr E-Motorrad auf Ihrem Grundstück abgesichert. Bereits im Basis-Tarif profitieren Sie als Eigenheimbesitzer vom Versicherungsschutz.

Wissenswertes über Elektro­motorräder

  • Mittlerweile gibt es mehrere Hersteller, die ein E-Motorrad anbieten.
  • Die Leistung der E-Motorräder hat sich in den letzten Jahren rasant weiter­entwickelt. Einige Modelle erreichen heute eine Reich­weite von über 400 Kilometern.
  • Um ein elektrisches Motor­rad fahren zu dürfen, benötigen Sie einen Führer­schein der Klasse A2 oder A. Kleinere voll­elektrische Leicht­krafträder bis 11 kW dürfen ab 16 Jahren mit dem Führerschein A1 gefahren werden.
  • Vollelektrische Motorräder sind von der Kfz-Steuer befreit, wobei die Befreiung maximal bis zum 31.12.2030 gilt.
  • Eine bundes­weite Förderung gibt es derzeit für E-Motorräder leider nicht. Ggf. unterstützen Sie aber Ihre Heimat­stadt oder Kommune.
  • Als E-Motorrad­fahrer sparen Sie jede Menge Treibhaus­gas ein. Diese Ein­sparung können Sie als THG-Quote verkaufen und so eine Prämie erhalten.

Mit dem EUROPA Kfz-Schutzbrief sind Sie rundum abgesichert

Sie sind mit Ihrem E-Motorrad viel unterwegs? Dann empfehlen wir Ihnen den Abschluss eines Kfz-Schutzbriefes. Denn ist beispielsweise einmal der Akku Ihres E-Motorrads unverschuldet leer, schleppt Sie der Pannendienst zur nächsten Ladestation ab. Aber auch bei einer Panne oder einem Unfall sind Sie mit dem Kfz-Schutzbrief bestens abgesichert.

Die wichtigsten Infos auf einen Blick:

  • Versicherungsschutz gilt in Deutschland und in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der EU gehören.
  • 24-Stunden-Hotline für schnelle Hilfe
  • Pannen- und Unfallhilfe am Schadenort
  • Unterstützung beim Bergen und Abschleppen
  • Kostenübernahme für Weiter- oder Rückfahrt, Übernachtung oder Mietwagen bei Fahrzeugausfall
  • Krankenrücktransport
  • Ersatzteilversand ins Ausland

 

 

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Schnell zur eVB-Nummer

Zum Anmelden oder Ummelden Ihres Motorrads benötigen Sie immer eine eVB-Nummer. Diese elektronische Versicherungs­bestätigung müssen Sie bei der Zulassungs­stelle angeben.

Sie möchten Ihr neu gekauftes Motorrad zulassen? Dann erhalten Sie die eVB-Nummer nach Antrags­stellung von uns per E-Mail. Wenn es ganz schnell gehen soll, helfen wir Ihnen unter unserer Service-Nummer 0221 5737-200 gerne weiter.

Sie haben bereits ein Motorrad versichert und möchten die Versicherungs­gesellschaft wechseln? Dann senden wir die Versicherungs­bestätigung nach Antrags­stellung direkt an das für Sie zuständige Straßen­verkehrs­amt.

Häufige Fragen zur Motorrad­versicherung

Als Direktversicherer arbeitet die EUROPA ohne Außendienst und bietet damit einen günstigen Tarif. So müssen Sie nicht mehr als nötig bezahlen und können viel Geld sparen.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Ohne sie wird kein Fahrzeug zugelassen. Sie deckt alle Sach- und Personenschäden ab, die Sie durch den Gebrauch Ihres Motorrads verursachen. Zusätzlich können Sie Schäden am eigenen Motorrad mit der Teilkaskoversicherung oder noch umfassender mit einer Vollkaskoversicherung abdecken.

Nutzen Sie Ihr Motorrad auch für Reisen ins europäische Ausland, empfiehlt sich der Abschluss des Auslandschadenschutz. Hiermit sichern Sie sich bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall im Ausland eine Schadenregulierung nach deutschem Recht und deutschen Standards. Ihre Schadenersatzansprüche können Sie direkt bei der EUROPA geltend machen. 

Der Halter eines Fahrzeuges haftet für alle Schäden, die durch sein Fahrzeug verursacht werden. Er ist gesetzlich zur Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtet, die vor Schadenersatzansprüchen geschädigter Verkehrsteilnehmer schützt (z. B. Reparaturkosten an einem beteiligten Fahrzeug oder Heilkosten und Schmerzensgeld bei Personenschäden). Die EUROPA bietet eine Versicherungssumme von 100 Mio. € pauschal.

Schutz in der Teilkasko

  • Brand oder Explosion
  • Diebstahl und Raub
  • unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
  • Schäden durch Schneelawinen, Dachlawinen, Erdrutsch, Erdfall, Erdbeben und Vulkanausbruch
  • Zusammenstoß mit Tieren aller Art
  • Glasschäden inkl. Kostenersatz für Leuchtmittel und Vignette
  • Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss (Schmorschäden) inkl. Folgeschäden bis 10.000 €
  • Tierbisse inklusive Folgeschäden bis 10.000 €


Schutz in der Vollkasko
Die Vollkaskoversicherung schließt auch Schäden ein, die durch Eigenverschulden oder durch einen Dritten entstanden sind:

  • selbst verschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug
  • Vandalismus
  • Beschädigung durch unbekannte Dritte, auch Fahrerflucht
  • Schäden beim Transport auf einem Schiff / Havarie-Schäden
  • Allgefahrendeckung für den Akkumulator von Elektro- und Hybrid-Krafträdern


Selbstbeteiligung: Senken Sie Ihre Beiträge und legen Sie eine Summe fest, die Sie im Schadensfall selbst übernehmen, zum Beispiel 150 € in der Teilkasko- und 300 € in der Vollkaskoversicherung.

Hinweis: Bei einem Kollisionsschaden ist die Schutzbekleidung des Fahrers und Beifahrers des Motorrads (bei bestimmungsgemäßem Gebrauch) bis 500 € mitversichert.

Zusätzlichen Schutz zur Haftpflichtversicherung bietet eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung; gerade bei neuen oder wertvollen Fahrzeugen lohnt sich diese erweiterte Sicherheit. Sie sparen Beiträge, wenn Sie im Schadensfall einen geringen Anteil aus eigener Tasche begleichen.

Sie möchten Ihr neu gekauftes Motorrad zulassen:
Nach Antragsstellung erhalten Sie von uns die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für die Zulassung – auf Wunsch auch per E-Mail. Die eVB besteht aus einer Codenummer, die Sie der Zulassungsstelle bei der Anmeldung Ihres Motorrads nennen müssen.
In eiligen Fällen helfen wir Ihnen unter unserer Service-Nummer 0221 5737-200 gerne weiter.

Sie möchten Ihre Kfz-Versicherung wechseln (Versicherungswechsel):
Wenn Sie nur die Versicherungsgesellschaft wechseln, senden wir die Versicherungsbestätigung nach Antragstellung direkt an das für Sie zuständige Straßenverkehrsamt.

Grundsätzlich gibt es für weitere Pkw ohne eine eigene Vorversicherung die folgenden beiden Möglichkeiten:

1. Zweitwagenregelung

Sie haben bereits einen anderen Pkw oder ein Motorrad bei uns oder einem anderen Versicherer mit mindestens der Schadenfreiheitsklasse SF 1 versichert. Dann erfolgt die Einstufung Ihres Vertrages in die Schadenfreiheitsklasse 1.

Beitragssätze: Haftpflicht 60 % - Vollkasko 47 % 

2. Zweitwagen-Plus-Regelung

Sie gilt unter folgenden Voraussetzungen:    

  • Für Sie oder Ihren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe-/Lebenspartner ist bereits ein Pkw oder ein Motorrad mit mindestens SF 3 versichert.
  • Sie und alle weiteren Fahrer sind mindestens 24 Jahre alt.
  • Sie oder Ihr Partner sind Halter des Pkw

Beitragssätze: Haftpflicht 50 % - Vollkasko 42 % 

Selbstverständlich bleibt Ihnen bei EUROPA Ihre Schadenfreiheitsklasse erhalten. Wir fordern die schadenfreie Zeit einfach vom bisherigen Versicherer ab – sie ist maßgeblich für unsere Beitragsberechnung. So können Sie sofort nach dem Wechsel von unseren preiswerten Tarifen profitieren.
Bitte beachten Sie, dass wir – wie viele andere Versicherer – Sondereinstufungen nicht übernehmen!

Grundsätzlich gibt es ohne eine eigene Vorversicherung die folgenden zwei Möglichkeiten:

1. Ersteinstufung ohne Vorversicherung: Sind Sie weniger als 3 Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und trifft keine der nachstehenden Möglichkeiten zu, wird Ihr Vertrag in die Klasse 0 eingestuft.
Beitragssätze: Haftpflicht 83 % - Vollkasko 90 % 

2. Führerscheinregelung: Sind Sie seit mindestens 3 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, erfolgt die Einstufung in Schadenfreiheitsklasse 1.
Beitragssätze: Haftpflicht 45 % - Vollkasko 45 % 

3. Partner-/Eltern-Regelung: Hat Ihr mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebender Ehe-/Lebenspartner oder ein Elternteil bereits einen Pkw oder ein Motorrad oder ein Campingfahrzeug bei uns versichert und ist der zugehörige Vertrag mindestens in die Schadenfreiheitsklasse 1 eingestuft, erfolgt die Einstufung ebenfalls in Schadenfreiheitsklasse 1. Voraussetzung ist, dass Sie im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind.
Beitragssätze: Haftpflicht 45 % - Vollkasko 45 % 

Sie haben folgende Möglichkeiten, Ihre bisherige Motorrad-Versicherung zu kündigen:

Reguläre Kündigung zum Vertragsablauf:
Bis spätestens einen Monat vor Vertragsablauf (meist 01.01. des Folgejahres) können Sie Ihre Motorrad-Versicherung ordentlich kündigen. Ansonsten verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. 

Sofortige Kündigung bei Vertragsänderung:
Über Beitragserhöhungen muss Sie der Versicherer mindestens einen Monat vor Inkrafttreten informieren. Dann haben Sie vier Wochen Zeit zu kündigen. Das gilt auch, wenn in Ihrem Vertrag die Einstufungen in den Regionalklassen geändert werden und wenn Sie die Rechnung erst wenige Tage vor Fälligkeit des Beitrages erhalten. 

Kauf eines anderen Motorrads:
Mit Ihrem neuen Motorrad können Sie sofort zu EUROPA wechseln. Ihre schadenfreie Zeit übernehmen wir natürlich.

Wichtig: Bitte senden Sie uns vor dem geplanten Versicherungswechsel einen vollständigen Antrag, damit wir rechtzeitig Ihr Straßenverkehrsamt informieren können. Eine Doppelversicherung brauchen Sie nicht zu befürchten: Sollte der bisherige Versicherer die Kündigung ablehnen, heben wir den neuen Vertrag sofort auf.
 

So wechseln Sie ganz einfach zur EUROPA

1. Kündigen:

  • PDF-Musterkündigungsschreiben ausfüllen
  • Vollständig ausgefülltes Formular ausdrucken
  • Datum und Unterschrift nicht vergessen – Kündigung abschicken


2. Antrag bei EUROPA stellen

  • Über den Tarifrechner Beitrag berechnen
  • Angebot anfordern und unterschrieben zurücksenden oder
  • direkt online abschließen

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Fußnoten

  • 1)

    Haftpflicht-Schutz

    Kfz-Versicherung der EUROPA Versicherung AG; BMW C Evolution, 19 kW, Haftpflicht 100 Mio. € pauschal, Vollkasko mit 300 € Selbstbeteiligung (SB) inkl. Teilkasko mit 150 € SB, SF-Klasse 20, PLZ 21339