Leistungen der Motorradversicherung im Überblick
Welche Kfz-Versicherung ist für mein Elektro- oder Hybrid-Kraftrad empfehlenswert?
Dies hängt in der Regel vor allem von Wert und Alter Ihrer Maschine ab:
Eine Elektro-Motorrad-Vollkasko ist empfehlenswert, wenn Sie sich ein neues oder wenige Jahre altes E-Kraftrad zulegen. Auch für wertvolle Oberklasse-Maschinen lohnt sich der Rundumschutz.
Auf eine Elektro-Motorrad-Teilkasko können Sie umsteigen, wenn Ihre E-Maschine ungefähr fünf bis zehn Jahre alt ist. Sinnvoll ist der Schutz auch, wenn Sie ein günstiges Gebraucht-Bike kaufen, das gut in Schuss ist.
Eine Kfz-Haftpflicht ist für ältere E-Motorräder mit geringem Restwert ausreichend. Wenn sich Reparaturen nicht mehr lohnen, reicht normalerweise der günstige Pflichtschutz.
Die Leistungen der EUROPA E-Motorradversicherung im Vergleich
Haftpflicht-Versicherung | Haftpflicht + Teilkasko | Haftpflicht + Vollkasko | |
Besondere Leistungen für E-/Hybrid-Krafträder | |||
Allgefahrendeckung für den Akkumulator von Elektro- und Hybrid-Krafträdern | |||
Überspannungsschäden durch Blitzschlag bei Elektro-/Hybrid-Krafträdern | |||
Entsorgungskosten für den Akkumulator | bis 3.000 € | bis 3.000 € | |
Kosten für Zustandsdiagnostik | bis 1.500 € | bis 1.500 € | |
Löschcontainer | bis 3.000 € | bis 3.000 € | |
Fahrzeugabstellungskosten | bis zu 14 Tage | bis zu 14 Tage | |
Allgemeine Leistungen | |||
Versicherungssumme | 100 Mio. € pauschal | 100 Mio. € pauschal | 100 Mio. € pauschal |
Mallorca-Deckung | |||
Leistungen der Teilkasko- und Vollkasko-Versicherung | |||
Brand oder Explosion | |||
Diebstahl und Raub | |||
Unmittelbare Einwirkung von Naturgewalten | |||
Zusammenstoß mit Tieren aller Art | |||
Glasschäden inkl. Leuchtmittelkosten | |||
Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss (Schmorschäden) inkl. Folgeschäden bis 10.000 € | |||
Tierbisse inklusive Folgeschäden bis 10.000 € | |||
Mitversicherung der Schutzbekleidung (bis 500 €) bei Kollisionsschäden | |||
Mitversicherung des Schutzhelmes | |||
Austausch von Schlüsseln/Schlössern und Umcodierungen nach Einbruch/Raub | |||
Neupreisentschädigung für Neufahrzeuge bis 24 Monate nach Erstzulassung | |||
Kaufwertentschädigung für junge Gebrauchtkräder bis 24 Monate nach Erwerb | |||
Übernahme von Zulassungs- und Überführungskosten bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust | |||
Entsorgungskosten bei Totalschaden | |||
Leistungen der Vollkasko-Versicherung | |||
Selbst verschuldete Unfallschäden | |||
Vandalismus | |||
Beschädigung durch unbekannte Dritte, auch Fahrerflucht | |||
Schäden beim Transport auf einem Schiff (Havarie-Schäden) |
Infos zur Elektro-Motorrad-Versicherung
- Wählen Sie zwischen einer Haftpflicht- oder einer Teil- bzw. Vollkasko-Versicherung.
- Bei der EUROPA versichern Sie Ihr Elektro-Motorrad mit einer regulären Motorrad-Versicherung. Allerdings beinhaltet unsere Versicherung Bausteine, die speziell auf die Bedürfnisse von E-Motorradfahrern ausgelegt sind.
- So sind beispielsweise Überspannungsschäden durch Blitzschlag mitversichert und wir übernehmen die Entsorgungskosten für den Akkumulator bis 3.000 €.
- In der Vollkaskoversicherung bieten wir Ihnen eine Allgefahrendeckung für den Akku.
Unser Tipp: Mit einem Kfz-Schutzbrief kümmern wir uns z. B. um das Abschleppen zur nächsten Ladestation bei unverschuldeter Entladung des Akkus (bei rein elektrischen Fahrzeugen).
Schon gewusst? Auch die Ladestation für Ihr Elektro-Motorrad ist abgesichert ...
Mit unserer Wohngebäudeversicherung ist auch die Ladestation für Ihr E-Motorrad auf Ihrem Grundstück abgesichert. Bereits im Basis-Tarif profitieren Sie als Eigenheimbesitzer vom Versicherungsschutz.
Wissenswertes über Elektromotorräder
- Mittlerweile gibt es mehrere Hersteller, die ein E-Motorrad anbieten.
- Die Leistung der E-Motorräder hat sich in den letzten Jahren rasant weiterentwickelt. Einige Modelle erreichen heute eine Reichweite von über 400 Kilometern.
- Um ein elektrisches Motorrad fahren zu dürfen, benötigen Sie einen Führerschein der Klasse A2 oder A. Kleinere vollelektrische Leichtkrafträder bis 11 kW dürfen ab 16 Jahren mit dem Führerschein A1 gefahren werden.
- Vollelektrische Motorräder sind von der Kfz-Steuer befreit, wobei die Befreiung maximal bis zum 31.12.2030 gilt.
- Eine bundesweite Förderung gibt es derzeit für E-Motorräder leider nicht. Ggf. unterstützen Sie aber Ihre Heimatstadt oder Kommune.
- Als E-Motorradfahrer sparen Sie jede Menge Treibhausgas ein. Diese Einsparung können Sie als THG-Quote verkaufen und so eine Prämie erhalten.
Mit dem EUROPA Kfz-Schutzbrief sind Sie rundum abgesichert
Sie sind mit Ihrem E-Motorrad viel unterwegs? Dann empfehlen wir Ihnen den Abschluss eines Kfz-Schutzbriefes. Denn ist beispielsweise einmal der Akku Ihres E-Motorrads unverschuldet leer, schleppt Sie der Pannendienst zur nächsten Ladestation ab. Aber auch bei einer Panne oder einem Unfall sind Sie mit dem Kfz-Schutzbrief bestens abgesichert.
Die wichtigsten Infos auf einen Blick:
- Versicherungsschutz gilt in Deutschland und in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der EU gehören.
- 24-Stunden-Hotline für schnelle Hilfe
- Pannen- und Unfallhilfe am Schadenort
- Unterstützung beim Bergen und Abschleppen
- Kostenübernahme für Weiter- oder Rückfahrt, Übernachtung oder Mietwagen bei Fahrzeugausfall
- Krankenrücktransport
- Ersatzteilversand ins Ausland
Schnell zur eVB-Nummer
Zum Anmelden oder Ummelden Ihres Motorrads benötigen Sie immer eine eVB-Nummer. Diese elektronische Versicherungsbestätigung müssen Sie bei der Zulassungsstelle angeben.
Sie möchten Ihr neu gekauftes Motorrad zulassen? Dann erhalten Sie die eVB-Nummer nach Antragsstellung von uns per E-Mail. Wenn es ganz schnell gehen soll, helfen wir Ihnen unter unserer Service-Nummer 0221 5737-200 gerne weiter.
Sie haben bereits ein Motorrad versichert und möchten die Versicherungsgesellschaft wechseln? Dann senden wir die Versicherungsbestätigung nach Antragsstellung direkt an das für Sie zuständige Straßenverkehrsamt.
Häufige Fragen zur Motorradversicherung
Als Direktversicherer arbeitet die EUROPA ohne Außendienst und bietet damit einen günstigen Tarif. So müssen Sie nicht mehr als nötig bezahlen und können viel Geld sparen.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Ohne sie wird kein Fahrzeug zugelassen. Sie deckt alle Sach- und Personenschäden ab, die Sie durch den Gebrauch Ihres Motorrads verursachen. Zusätzlich können Sie Schäden am eigenen Motorrad mit der Teilkaskoversicherung oder noch umfassender mit einer Vollkaskoversicherung abdecken.
Nutzen Sie Ihr Motorrad auch für Reisen ins europäische Ausland, empfiehlt sich der Abschluss des Auslandschadenschutz. Hiermit sichern Sie sich bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall im Ausland eine Schadenregulierung nach deutschem Recht und deutschen Standards. Ihre Schadenersatzansprüche können Sie direkt bei der EUROPA geltend machen.
Der Halter eines Fahrzeuges haftet für alle Schäden, die durch sein Fahrzeug verursacht werden. Er ist gesetzlich zur Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtet, die vor Schadenersatzansprüchen geschädigter Verkehrsteilnehmer schützt (z. B. Reparaturkosten an einem beteiligten Fahrzeug oder Heilkosten und Schmerzensgeld bei Personenschäden). Die EUROPA bietet eine Versicherungssumme von 100 Mio. € pauschal.
Schutz in der Teilkasko
- Brand oder Explosion
- Diebstahl und Raub
- unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
- Schäden durch Schneelawinen, Dachlawinen, Erdrutsch, Erdfall, Erdbeben und Vulkanausbruch
- Zusammenstoß mit Tieren aller Art
- Glasschäden inkl. Kostenersatz für Leuchtmittel und Vignette
- Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss (Schmorschäden) inkl. Folgeschäden bis 10.000 €
- Tierbisse inklusive Folgeschäden bis 10.000 €
Schutz in der Vollkasko
Die Vollkaskoversicherung schließt auch Schäden ein, die durch Eigenverschulden oder durch einen Dritten entstanden sind:
- selbst verschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug
- Vandalismus
- Beschädigung durch unbekannte Dritte, auch Fahrerflucht
- Schäden beim Transport auf einem Schiff / Havarie-Schäden
- Allgefahrendeckung für den Akkumulator von Elektro- und Hybrid-Krafträdern
Selbstbeteiligung: Senken Sie Ihre Beiträge und legen Sie eine Summe fest, die Sie im Schadensfall selbst übernehmen, zum Beispiel 150 € in der Teilkasko- und 300 € in der Vollkaskoversicherung.
Hinweis: Bei einem Kollisionsschaden ist die Schutzbekleidung des Fahrers und Beifahrers des Motorrads (bei bestimmungsgemäßem Gebrauch) bis 500 € mitversichert.
Zusätzlichen Schutz zur Haftpflichtversicherung bietet eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung; gerade bei neuen oder wertvollen Fahrzeugen lohnt sich diese erweiterte Sicherheit. Sie sparen Beiträge, wenn Sie im Schadensfall einen geringen Anteil aus eigener Tasche begleichen.
Sie möchten Ihr neu gekauftes Motorrad zulassen:
Nach Antragsstellung erhalten Sie von uns die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für die Zulassung – auf Wunsch auch per E-Mail. Die eVB besteht aus einer Codenummer, die Sie der Zulassungsstelle bei der Anmeldung Ihres Motorrads nennen müssen.
In eiligen Fällen helfen wir Ihnen unter unserer Service-Nummer 0221 5737-200 gerne weiter.
Sie möchten Ihre Kfz-Versicherung wechseln (Versicherungswechsel):
Wenn Sie nur die Versicherungsgesellschaft wechseln, senden wir die Versicherungsbestätigung nach Antragstellung direkt an das für Sie zuständige Straßenverkehrsamt.
Grundsätzlich gibt es für weitere Pkw ohne eine eigene Vorversicherung die folgenden beiden Möglichkeiten:
1. Zweitwagenregelung
Sie haben bereits einen anderen Pkw oder ein Motorrad bei uns oder einem anderen Versicherer mit mindestens der Schadenfreiheitsklasse SF 1 versichert. Dann erfolgt die Einstufung Ihres Vertrages in die Schadenfreiheitsklasse 1.
Beitragssätze: Haftpflicht 60 % - Vollkasko 47 %
2. Zweitwagen-Plus-Regelung
Sie gilt unter folgenden Voraussetzungen:
- Für Sie oder Ihren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe-/Lebenspartner ist bereits ein Pkw oder ein Motorrad mit mindestens SF 3 versichert.
- Sie und alle weiteren Fahrer sind mindestens 24 Jahre alt.
- Sie oder Ihr Partner sind Halter des Pkw
Beitragssätze: Haftpflicht 50 % - Vollkasko 42 %
Selbstverständlich bleibt Ihnen bei EUROPA Ihre Schadenfreiheitsklasse erhalten. Wir fordern die schadenfreie Zeit einfach vom bisherigen Versicherer ab – sie ist maßgeblich für unsere Beitragsberechnung. So können Sie sofort nach dem Wechsel von unseren preiswerten Tarifen profitieren.
Bitte beachten Sie, dass wir – wie viele andere Versicherer – Sondereinstufungen nicht übernehmen!
Grundsätzlich gibt es ohne eine eigene Vorversicherung die folgenden zwei Möglichkeiten:
1. Ersteinstufung ohne Vorversicherung: Sind Sie weniger als 3 Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und trifft keine der nachstehenden Möglichkeiten zu, wird Ihr Vertrag in die Klasse 0 eingestuft.
Beitragssätze: Haftpflicht 83 % - Vollkasko 90 %
2. Führerscheinregelung: Sind Sie seit mindestens 3 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, erfolgt die Einstufung in Schadenfreiheitsklasse 1.
Beitragssätze: Haftpflicht 45 % - Vollkasko 45 %
3. Partner-/Eltern-Regelung: Hat Ihr mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebender Ehe-/Lebenspartner oder ein Elternteil bereits einen Pkw oder ein Motorrad oder ein Campingfahrzeug bei uns versichert und ist der zugehörige Vertrag mindestens in die Schadenfreiheitsklasse 1 eingestuft, erfolgt die Einstufung ebenfalls in Schadenfreiheitsklasse 1. Voraussetzung ist, dass Sie im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind.
Beitragssätze: Haftpflicht 45 % - Vollkasko 45 %
Sie haben folgende Möglichkeiten, Ihre bisherige Motorrad-Versicherung zu kündigen:
Reguläre Kündigung zum Vertragsablauf:
Bis spätestens einen Monat vor Vertragsablauf (meist 01.01. des Folgejahres) können Sie Ihre Motorrad-Versicherung ordentlich kündigen. Ansonsten verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
Sofortige Kündigung bei Vertragsänderung:
Über Beitragserhöhungen muss Sie der Versicherer mindestens einen Monat vor Inkrafttreten informieren. Dann haben Sie vier Wochen Zeit zu kündigen. Das gilt auch, wenn in Ihrem Vertrag die Einstufungen in den Regionalklassen geändert werden und wenn Sie die Rechnung erst wenige Tage vor Fälligkeit des Beitrages erhalten.
Kauf eines anderen Motorrads:
Mit Ihrem neuen Motorrad können Sie sofort zu EUROPA wechseln. Ihre schadenfreie Zeit übernehmen wir natürlich.
Wichtig: Bitte senden Sie uns vor dem geplanten Versicherungswechsel einen vollständigen Antrag, damit wir rechtzeitig Ihr Straßenverkehrsamt informieren können. Eine Doppelversicherung brauchen Sie nicht zu befürchten: Sollte der bisherige Versicherer die Kündigung ablehnen, heben wir den neuen Vertrag sofort auf.
So wechseln Sie ganz einfach zur EUROPA
1. Kündigen:
- PDF-Musterkündigungsschreiben ausfüllen
- Vollständig ausgefülltes Formular ausdrucken
- Datum und Unterschrift nicht vergessen – Kündigung abschicken
2. Antrag bei EUROPA stellen
- Über den Tarifrechner Beitrag berechnen
- Angebot anfordern und unterschrieben zurücksenden oder
- direkt online abschließen
Alle Details zu unserer Motorradversicherung finden Sie im Informationsblatt und in unseren Vertragsbedingungen.
Diese Versicherungen könnten Sie auch interessieren ...