Leistungen der Motorradversicherung im Überblick
Bestnote von Stiftung Warentest
Die EUROPA Kfz-Versicherung ist aktuell ausgezeichnet mit „Bestnote“ im Finanztest von Stiftung Warentest 11/2024.
Die Leistungen der EUROPA Motorradversicherung im Vergleich
KFZ Haftpflicht | Haftpflicht + Teilkasko | Haftpflicht + Vollkasko | |
Versicherungssumme | 100 Mio. € pauschal | 100 Mio. € pauschal | 100 Mio. € pauschal |
Mallorca-Deckung | |||
Leistungen der Teilkasko- und Vollkasko-Versicherung | |||
Brand oder Explosion | |||
Diebstahl und Raub | |||
Unmittelbare Einwirkung von Naturgewalten | |||
Überspannungsschäden durch Blitzschlag bei Elektro-/Hybrid-Krafträdern | |||
Zusammenstoß mit Tieren aller Art | |||
Glasschäden inkl. Leuchtmittelkosten | |||
Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss (Schmorschäden) inkl. Folgeschäden bis 10.000 € | |||
Tierbisse inklusive Folgeschäden bis 10.000 € | |||
Mitversicherung der Schutzbekleidung (bis 500 €) bei Kollisionsschäden | |||
Mitversicherung des Schutzhelmes | |||
Austausch von Schlüsseln/Schlössern und Umcodierungen nach Einbruch/Raub | |||
Neupreisentschädigung für Neufahrzeuge bis 24 Monate nach Erstzulassung | |||
Kaufwertentschädigung für junge Gebrauchtkräder bis 24 Monate nach Erwerb | |||
Übernahme von Zulassungs- und Überführungskosten bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust | |||
Entsorgungskosten bei Totalschaden | |||
Besondere Leistungen für Elektro-/Hybrid-Krafträder | |||
Leistungen der Vollkasko-Versicherung | |||
Selbst verschuldete Unfallschäden | |||
Vandalismus | |||
Beschädigung durch unbekannte Dritte, auch Fahrerflucht | |||
Schäden beim Transport auf einem Schiff (Havarie-Schäden) | |||
Allgefahrendeckung für den Akkumulator von Elektro- und Hybrid-Krafträdern |
Schnell zur eVB-Nummer
Zum Anmelden oder Ummelden Ihres Motorrads benötigen Sie immer eine eVB-Nummer. Diese elektronische Versicherungsbestätigung müssen Sie bei der Zulassungsstelle angeben.
Sie möchten Ihr neu gekauftes Motorrad zulassen?
Dann erhalten Sie die eVB-Nummer nach Antragsstellung von uns per E-Mail. Wenn es ganz schnell gehen soll, helfen wir Ihnen unter unserer Service-Nummer 0221 5737-200 gerne weiter.
Sie haben bereits ein Motorrad versichert und möchten die Versicherungsgesellschaft wechseln?
Dann senden wir die Versicherungsbestätigung nach Antragsstellung direkt an das für Sie zuständige Straßenverkehrsamt.
Häufige Fragen zur Motorradversicherung
Als Direktversicherer arbeitet die EUROPA ohne Außendienst und bietet damit einen günstigen Tarif. So müssen Sie nicht mehr als nötig bezahlen und können viel Geld sparen.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Ohne sie wird kein Fahrzeug zugelassen. Sie deckt alle Sach- und Personenschäden ab, die Sie durch den Gebrauch Ihres Motorrads verursachen. Zusätzlich können Sie Schäden am eigenen Motorrad mit der Teilkaskoversicherung oder noch umfassender mit einer Vollkaskoversicherung abdecken.
Nutzen Sie Ihr Motorrad auch für Reisen ins europäische Ausland, empfiehlt sich der Abschluss des Auslandschadenschutz. Hiermit sichern Sie sich bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall im Ausland eine Schadenregulierung nach deutschem Recht und deutschen Standards. Ihre Schadenersatzansprüche können Sie direkt bei der EUROPA geltend machen.
Der Halter eines Fahrzeuges haftet für alle Schäden, die durch sein Fahrzeug verursacht werden. Er ist gesetzlich zur Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtet, die vor Schadenersatzansprüchen geschädigter Verkehrsteilnehmer schützt (z. B. Reparaturkosten an einem beteiligten Fahrzeug oder Heilkosten und Schmerzensgeld bei Personenschäden). Die EUROPA bietet eine Versicherungssumme von 100 Mio. € pauschal.
Schutz in der Teilkasko
- Brand oder Explosion
- Diebstahl und Raub
- unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
- Schäden durch Schneelawinen, Dachlawinen, Erdrutsch, Erdfall, Erdbeeben und Vulkanausbruch
- Zusammenstoß mit Tieren aller Art
- Glasschäden inkl. Kostenersatz für Leuchtmittel und Vignette
- Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss (Schmorschäden) inkl. Folgeschäden bis 10.000 €
- Tierbisse inklusive Folgeschäden bis 10.000 €
Schutz in der Vollkasko
Die Vollkaskoversicherung schließt auch Schäden ein, die durch Eigenverschulden oder durch einen Dritten entstanden sind:
- selbst verschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug
- Vandalismus
- Beschädigung durch unbekannte Dritte, auch Fahrerflucht
- Schäden beim Transport auf einem Schiff - Havarie-Schäden
- Allgefahrendeckung für den Akkumulator von Elektro- und Hybrid-Krafträdern
Selbstbeteiligung: Senken Sie Ihre Beiträge und legen Sie eine Summe fest, die Sie im Schadensfall selbst übernehmen, zum Beispiel 150 € in der Teilkasko- und 300 € in der Vollkaskoversicherung.
Hinweis: Bei einem Kollisionsschaden ist die Schutzbekleidung des Fahrers und Beifahrers des Motorrads (bei bestimmungsgemäßem Gebrauch) bis 500 Euro mitversichert.
Zusätzlichen Schutz zur Haftpflichtversicherung bietet eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung; gerade bei neuen oder wertvollen Fahrzeugen lohnt sich diese erweiterte Sicherheit. Sie sparen Beiträge, wenn Sie im Schadensfall einen geringen Anteil aus eigener Tasche begleichen.
Sie möchten Ihr neu gekauftes Motorrad zulassen:
Nach Antragsstellung erhalten Sie von uns die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für die Zulassung – auf Wunsch auch per E-Mail. Die eVB besteht aus einer Codenummer, die Sie der Zulassungsstelle bei der Anmeldung Ihres Motorrads nennen müssen.
In eiligen Fällen helfen wir Ihnen unter unserer Service-Nummer 0221 5737-200 gerne weiter.
Sie möchten Ihre Kfz-Versicherung wechseln (Versicherungswechsel):
Wenn Sie nur die Versicherungsgesellschaft wechseln, senden wir die Versicherungsbestätigung nach Antragstellung direkt an das für Sie zuständige Straßenverkehrsamt.
Grundsätzlich gibt es für weitere Pkw ohne eine eigene Vorversicherung die folgenden beiden Möglichkeiten:
1. Zweitwagenregelung
Sie haben bereits einen anderen Pkw oder ein Motorrad bei uns oder einem anderen Versicherer mit mindestens der Schadenfreiheitsklasse SF 1 versichert. Dann erfolgt die Einstufung Ihres Vertrages in die Schadenfreiheitsklasse 1.
Beitragssätze: Haftpflicht 60 % - Vollkasko 47 %
2. Zweitwagen-Plus-Regelung
Sie gilt unter folgenden Voraussetzungen:
- Für Sie oder Ihren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe-/Lebenspartner ist bereits ein Pkw oder ein Motorrad mit mindestens SF 3 versichert.
- Sie und alle weiteren Fahrer sind mindestens 24 Jahre alt.
- Sie oder Ihr Partner sind Halter des Pkw
Beitragssätze: Haftpflicht 50 % - Vollkasko 42 %
Selbstverständlich bleibt Ihnen bei EUROPA Ihre Schadenfreiheitsklasse erhalten. Wir fordern die schadenfreie Zeit einfach vom bisherigen Versicherer ab – sie ist maßgeblich für unsere Beitragsberechnung. So können Sie sofort nach dem Wechsel von unseren preiswerten Tarifen profitieren.
Bitte beachten Sie, dass wir – wie viele andere Versicherer – Sondereinstufungen nicht übernehmen!
Grundsätzlich gibt es ohne eine eigene Vorversicherung die folgenden zwei Möglichkeiten:
1. Ersteinstufung ohne Vorversicherung: Sind Sie weniger als 3 Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und trifft keine der nachstehenden Möglichkeiten zu, wird Ihr Vertrag in die Klasse 0 eingestuft.
Beitragssätze: Haftpflicht 83 % - Vollkasko 90 %
2. Führerscheinregelung: Sind Sie seit mindestens 3 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, erfolgt die Einstufung in Schadenfreiheitsklasse 1.
Beitragssätze: Haftpflicht 45 % - Vollkasko 45 %
3. Partner-/Eltern-Regelung: Hat Ihr mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebender Ehe-/Lebenspartner oder ein Elternteil bereits einen Pkw oder ein Motorrad oder ein Campingfahrzeug bei uns versichert und ist der zugehörige Vertrag mindestens in die Schadenfreiheitsklasse 1 eingestuft, erfolgt die Einstufung ebenfalls in Schadenfreiheitsklasse 1. Voraussetzung ist, dass Sie im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind.
Beitragssätze: Haftpflicht 45 % - Vollkasko 45 %
Sie haben folgende Möglichkeiten, Ihre bisherige Motorrad-Versicherung zu kündigen:
Reguläre Kündigung zum Vertragsablauf:
Bis spätestens einen Monat vor Vertragsablauf (meist 01.01. des Folgejahres) können Sie Ihre Motorrad-Versicherung ordentlich kündigen. Ansonsten verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
Sofortige Kündigung bei Vertragsänderung:
Über Beitragserhöhungen muss Sie der Versicherer mindestens einen Monat vor Inkrafttreten informieren. Dann haben Sie vier Wochen Zeit zu kündigen. Das gilt auch, wenn in Ihrem Vertrag die Einstufungen in den Regionalklassen geändert werden und wenn Sie die Rechnung erst wenige Tage vor Fälligkeit des Beitrages erhalten.
Kauf eines anderen Motorrads:
Mit Ihrem neuen Motorrad können Sie sofort zu EUROPA wechseln. Ihre schadenfreie Zeit übernehmen wir natürlich.
Wichtig: Bitte senden Sie uns vor dem geplanten Versicherungswechsel einen vollständigen Antrag, damit wir rechtzeitig Ihr Straßenverkehrsamt informieren können. Eine Doppelversicherung brauchen Sie nicht zu befürchten: Sollte der bisherige Versicherer die Kündigung ablehnen, heben wir den neuen Vertrag sofort auf.
So wechseln Sie ganz einfach zur EUROPA
1. Kündigen:
- PDF-Musterkündigungsschreiben ausfüllen
- Vollständig ausgefülltes Formular ausdrucken
- Datum und Unterschrift nicht vergessen – Kündigung abschicken
2. Antrag bei EUROPA stellen
- Über den Tarifrechner Beitrag berechnen
- Angebot anfordern und unterschrieben zurücksenden oder
- direkt online abschließen
Informationsblätter und Vertragsbedingungen für unsere Motorradversicherung bequem als Download
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