Zum Großteil stimmen die Anforderungen an die Kfz-Versicherung eines E-Autos oder Hybrid-Pkw mit denen eines Verbrenners überein. Es gibt jedoch einige Leistungen, die zusätzlich gebraucht werden. Lesen Sie hier, wie Sie eine gute und günstige E-Autoversicherung finden.
E-Autoversicherung: Auf diese Leistungen sollten Sie achten
Immer mehr Menschen denken darüber nach, sich ein E-Auto oder einen Hybrid-Pkw zuzulegen. Die ARAL-Studie „Trends beim Autokauf 2021“ kommt zu dem Schluss, dass das Interesse an konventionellen Antrieben und an den Alternativen wie Hybrid- oder Elektromotor bereits nahezu ausgeglichen ist. „Jeder Vierte will sich ein Hybridfahrzeug zulegen. Auch das Interesse an einem rein elektrisch betriebenen Fahrzeug hat sich innerhalb von zwei Jahren auf 15 Prozent mehr als verdoppelt“, heißt es in der Studie. Tendenz steigend.
Wie bereits erwähnt nimmt der Anteil an E-Autos zu. Das ist auch verständlich, wenn Sie sich die Vorteile alternativer Antriebe in unserem Ratgeber-Artikel anschauen.
Die Kfz-Versicherung für E-Autos und Hybrid-Pkw ist kein Kostentreiber
Wer sich für ein Auto mit Elektroantrieb interessiert, fragt sich natürlich: Ist die Kfz-Versicherung für E-Autos und Hybrid-Pkw generell teurer als die für Verbrenner? Die Antwort lautet: nein. Für die Kfz-Versicherung eines Elektrofahrzeugs müssen Sie nicht zwingend tiefer in die Tasche greifen. Es kann unter Umständen sogar billiger werden.
Egal ob Stromer oder Verbrenner: Die Kfz-Haftpflicht ist ein Muss
Erste Pflicht bei der Autoversicherung ist der Abschluss einer Kfz-Haftpflicht. Ohne sie darf in Deutschland kein Fahrzeug auf die Straße. Wenn Sie einen Unfall verursachen, kommt die Kfz-Haftpflicht für die Schäden auf, die Dritten entstehen. Aus Versicherungssicht ist es dabei egal, ob den Unfall ein Fahrer eines E-Autos oder Hybrid-Pkw, eines Benziners oder Diesels verursacht hat. Die Kfz-Haftpflicht kommt auf für:
- Personenschäden, z. B. Behandlungskosten oder Hinterbliebenenrente
- Sachschäden, z. B. Reparaturkosten
- Vermögensschäden, z. B. Gehaltsausfall
Für Schäden am eigenen Auto zahlt die Kfz-Haftpflicht nicht. Dafür benötigen Sie eine Kaskoversicherung.
Großzügige Versicherungssumme in der Kfz-Haftpflicht
Für alle Kfz-Versicherungen bietet die EUROPA sowohl einen Basis-Tarif als auch einen Komfort-Tarif an. Das eröffnet Ihnen maximale Flexibilität bei einem breiten Leistungsspektrum.
Die Kfz-Haftpflicht der EUROPA beinhaltet – für E-Autos, Hybrid-Pkw und Verbrenner gleichermaßen – schon im Basis-Tarif die Versicherungssumme von 100 Millionen Euro. Das ist deutlich mehr als die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme und schützt Sie davor, für sehr große Schäden mit Ihrem Privatvermögen zu haften. Das kann zum Beispiel passieren, wenn eine Hinterbliebenenrente gezahlt werden muss.
Unser Tipp: Im Komfort-Tarif der Haftpflicht ist bei der EUROPA zusätzlich für alle Antriebsarten eine Mallorca-Deckung enthalten. Damit erweitert sich Ihr Versicherungsschutz auf im europäischen Ausland gemietete Pkw, Krafträder oder Campingfahrzeuge. Weitere Tipps für einen ausreichenden Schutz für Sie und Ihr Auto finden Sie in unserem Ratgeber-Beitrag mit Tipps für die Kfz-Versicherung.
Sehr sinnvoll: Kasko-Schutz für E-Autos und Hybrid-Pkw
Wer sich für ein Elektroauto interessiert, weiß: Die Anschaffung ist nicht billig. Es empfiehlt sich daher, den hohen Wert eines E-Autos oder Hybrid-Pkw zusätzlich mindestens mit einer Teilkasko-, besser noch mit einer Vollkaskoversicherung abzusichern. Auch hier gilt: Die E-Autoversicherung der EUROPA beinhaltet alle Teil- und Vollkaskoleistungen, die auch in Verträgen für Benzin- und Dieselautos inklusive sind.
Unter anderem diese Schäden sind schon im Basis-Tarif der Teilkasko abgedeckt:
- Brand und Explosion
- Glasbruch und Verzicht auf Selbstbehalt bei Glasreparatur
- Diebstahl
- Unfälle mit Haarwild
- Unwetterschäden
- Schäden durch Kurzschluss an der Verkabelung
Im Basis-Tarif der Vollkasko sind zusätzlich Schäden durch Unfall und Vandalismus enthalten.
Das ist bei E-Autoversicherungen besonders zu beachten
Neben diesen wichtigen Standards, die jede gute Kfz-Versicherung bieten sollte, gibt es ein paar Besonderheiten, auf die Sie beim Abschluss einer Kfz-Versicherung für E-Autos und Hybrid-Pkw unbedingt achten sollten. Stellen Sie sicher,
- dass Schäden an der Batterie in der Kfz-Police enthalten sind. Denn: Der Akku ist das teuerste Bauteil in Ihrem E-Auto. Muss er repariert werden, wird es teuer.
- dass auch die Ladeinfrastruktur im Falle eines Kaskoschadens abgesichert ist.
Unser Tipp: Der Komfort-Tarif der EUROPA versichert bei E-Autos Schäden an der Ladeinfrastruktur beitragsfrei mit – inklusive Wallbox, Induktionsplatte, mobiles Ladegerät, Ladekabel und Ladekarte (bis 100 Euro). Außerdem Teil des Komfort-Schutzes: Überspannungsschäden durch Blitzschlag sowie eine Allgefahrendeckung für den Akkumulator von Elektro- und Hybrid-Pkw. Ausgenommen sind nur Schäden durch Verschleiß, Abnutzung, Konstruktions- oder Materialfehler sowie chemische Reaktionen. Weitere Pluspunkte: Die Entsorgungskosten für den Akkumulator eines Elektro- / Hybrid-Pkw werden bis 3.000 Euro übernommen und bei rein elektrischen Fahrzeugen wird das Abschleppen zur nächsten Ladestation bei unverschuldeter Entladung des Akkus garantiert.
Mit dem Komfort-Tarif der EUROPA auf der sicheren Seite
Der Komfort-Tarif bietet Ihnen noch einige andere attraktive Leistungen, die den Unterschied zwischen einer guten und einer sehr guten Kfz-Versicherung ausmachen können:
- Nicht nur Schäden durch Tierbisse an beispielsweise Kabeln oder Leitungen sind versichert, sondern auch Folgeschäden bis zu einer Höhe von 10.000 Euro – das gilt auch für Folgeschäden nach einem Kurzschluss an der Verkabelung.
- Der Teilkasko-Komfort-Tarif versichert Zusammenstöße mit Tieren aller Art und nicht nur mit Haarwild wie Rehen und Wildschweinen.
- Als sehr gute Autoversicherung für Ihr E-Auto sind bei der EUROPA eine Neupreisentschädigung für Neuwagen im Erstbesitz bis 24 Monate nach der Zulassung enthalten sowie eine Kaufwertentschädigung für Gebrauchtwagen ebenfalls bis 24 Monate nach Erwerb.
- Muss der Akkumulator aufgrund eines Schadens in den ersten beiden Betriebsjahren ausgetauscht werden muss, verzichten wir auf den normalerweise üblichen Abzug „neu für alt“.
Stand: 28.02.2022. Alle Angaben ohne Gewähr.