Ein Verkehrsunfall im Urlaub ist besonders ärgerlich. Statt die Strandtasche zu packen, muss man sich erst mal um die Schadenabwicklung kümmern. Gut zu wissen: Wer schon vor Reiseantritt die richtigen Vorkehrungen trifft, liegt nach dem ersten Schreck schneller am Strand als erwartet.
Autounfall im Ausland: Das gilt es zu beachten
So hatte sich Familie Albertz den ersten Urlaubstag an der Adria nicht vorgestellt. Kurz vor der Strandpromenade rammt ein Obstlaster ihr Auto. Gott sei Dank wird niemand verletzt. Klar ist auch: Familie Albertz trifft keine Schuld. Doch die Motorhaube ihres Autos ist heftig zerbeult. Und aus dem Kühler tropft Flüssigkeit. Der Wagen muss abgeschleppt und repariert werden. Mit Händen und Füßen versuchen sich beide Unfallparteien über das weitere Vorgehen zu verständigen. Familie Albertz spricht kein Kroatisch und der Unfallfahrer weder Deutsch noch Englisch.
VieIe Auto- und Motorradfahrer fühlen sich nach einem Unfall im Ausland hilflos, denn sie wissen nicht, wie sie sich jetzt richtig verhalten müssen. Wie ist der Unfall zu dokumentieren? Wo kann das Fahrzeug repariert werden? Woher so schnell ein Leihfahrzeug nehmen? Werden eigentlich die Kosten für Abschleppdienst, Ersatzfahrzeug, Gutachten und Reparatur übernommen? Zum Glück hat Familie Albertz einen Auslandschadenschutz bei der EUROPA abgeschlossen. Ein kurzer Anruf – und ihre Versicherung kümmert sich um die Schadenregulierung.
Weitere Informationen, die Sie bei einem Sommerurlaub mit dem Auto beachten sollten, finden Sie in unserem Ratgeber-Artikel zur Reise mit dem PKW in den Sommerurlaub. Dort erfahren Sie unter anderem auch, was für die Kfz-Versicherung im Ausland gilt.
Was tun nach einem Autounfall im Ausland?
Nach einem Autounfall ist man normalerweise erst einmal verwirrt, steht vielleicht sogar etwas unter Schock. Darum ist es wichtig, dann das Richtige Schritt für Schritt zu tun:
- Warnblinker setzen, Warnweste anziehen, Unfallstelle sichern, am Unfallort bleiben.
- Wurden Menschen verletzt: Notruf 112 wählen (europaweit gebührenfrei erreichbar), Erste Hilfe leisten.
- Auch wenn niemand verletzt wurde, immer die Polizei rufen (ebenfalls Notruf 112).
- Eigene Versicherung benachrichtigen und weiteres Vorgehen besprechen (bei der EUROPA besprechen die Mitarbeiter mit Ihnen auch die Möglichkeiten im Rahmen des abgeschlossenen Auslandschadenschutzes, Kfz-Schutzbriefes oder der Mallorca-Police).
- Bei unverschuldeten Unfällen den Zentralruf der Autoversicherer anrufen, wenn die Versicherung des Unfallgegners nicht bekannt ist. Haben Sie bei der EUROPA den Auslandschadenschutz abgeschlossen, kümmert sich die EUROPA für Sie darum. Bei selbstverschuldeten Unfällen ist ein Anruf beim Zentralruf nicht erforderlich, da die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners in diesem Fall nicht ermittelt werden muss.
- Bei Mietwagen die Autovermietung informieren.
- Unfall möglichst genau dokumentieren, Fotos und Videos machen, Zeugen suchen.
- Europäischen Unfallbericht in zweifacher Ausführung mit Unfallgegner ausfüllen, Kontaktdaten tauschen. Andere Dokumente (z. B. Grüne Karte) bereithalten.
- Nach Eintreffen der Polizei: Unterschreiben Sie den Polizeibericht erst, wenn Sie ihn sprachlich verstehen und alle Unklarheiten oder Widersprüche ausgeräumt sind.
- Keine anderen Dokumente unterschreiben.
- Weigert sich die Polizei, zum Unfallort zu kommen, dann innerhalb von 24 Stunden selbst eine Polizeistation aufsuchen und einen Schadensbericht erstellen lassen.
Vor der Reise: Wichtige Dokumente und Versicherungsschutz
Tatsächlich sollte man schon vor Reiseantritt die richtigen Vorkehrungen treffen, um sich für einen möglichen Unfall zu wappnen. Vordrucke des Europäischen Unfallberichts beispielsweise gehören in jedes Handschuhfach – auch die Internationale Versicherungskarte. Absolut empfehlenswert ist außerdem ein zusätzlicher Versicherungsschutz fürs Ausland: Die EUROPA bietet Ihnen hierfür den Auslandschadenschutz sowie die Mallorca-Police für Mietfahrzeuge. Ein optionaler Kfz-Schutzbrief gilt in Deutschland und in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der EU gehören.
Europäischer Unfallbericht
Der Europäische Unfallbericht ist ein europaweit einheitliches Formular, das in vielen Sprachen erhältlich und inhaltlich identisch aufgebaut ist. Es wird in zweifacher Ausführung gemeinsam mit dem Unfallgegner ausgefüllt und wechselseitig unterschrieben. Die Unterschrift bedeutet kein Schuldanerkenntnis. Sie können den Europäischen Unfallbericht als PDF in deutscher Sprache auf der Seite des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) herunterladen (www.dieversicherer.de/versicherer/auto-reise/news/europaeischer-unfallbericht-3608). Dort finden Sie auch die Kontaktdaten, um den Europäischen Unfallbericht per Hotline oder per E-Mail anzufordern.
Auch außerhalb Europas können Sie den Europäischen Unfallbericht in vielen Fällen nutzen. Ihnen unbekannte Formulare sollten Sie am Unfallort nicht ohne Weiteres unterschreiben, vor allem nicht solche in fremder Sprache.
Internationale Versicherungskarte
Mit der Internationalen Versicherungskarte – umgangssprachlich auch als „Grüne Karte“ bekannt – weisen Sie im Ausland nach, dass Ihr Fahrzeug haftpflichtversichert ist. Es gibt sie kostenlos bei Ihrer Kfz-Versicherung.
In den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EU-Länder, Island, Norwegen, Liechtenstein, Andorra, Monaco, San Marino, Serbien und die Schweiz) ist die Grüne Karte bei der Einreise nicht mehr Pflicht. Dort reicht das amtliche Kennzeichen als Versicherungsnachweis.
In anderen europäischen Ländern wie Großbritannien brauchen Sie die Internationale Versicherungskarte aber. Auf der Karte steht, in welchen Ländern Ihre Kfz-Versicherung gilt. Ist ein Länderkürzel durchgestrichen oder ein Land gar nicht gelistet, müssen Sie vor Grenzübertritt eine sogenannte Grenzversicherung abschließen.
Unabhängig davon ist es nie verkehrt, die Grüne Karte dabei zu haben. Sie enthält alle wichtigen Daten zum Versicherungsschutz Ihres Kfz und kann damit die Abwicklung eines Schadensfalls auch in denjenigen Ländern erleichtern, in denen sie nicht erforderlich ist.
Zentralruf der Autoversicherer
Der Zentralruf der Autoversicherer ist die allgemeine Anlaufstelle bei einem Autounfall in Europa. Sie erreichen ihn unter +49 40 300 330 300, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr. Notieren Sie sich die Nummer, um sie bei einem Unfall zur Hand zu haben. Wichtig ist der Anruf vor allem dann, wenn Sie keine Schuld am Unfall haben und die Kfz-Haftpflichtversicherung des gegnerischen Fahrzeugs ermitteln möchten, um ggf. Schadenersatz zu erhalten. Die Anfrage können Sie unter www.zentralruf.de auch rund um die Uhr online stellen.
Der Zentralruf nennt Ihnen einen deutschsprachigen Ansprechpartner – den so genannten Schadenregulierungsbeauftragten der gegnerischen Versicherung. Der Regulierungsbeauftragte vertritt also nicht Ihre Interessen, sondern arbeitet im Auftrag des ausländischen Versicherers. Deshalb sollten Sie nicht zögern, immer auch Ihre eigene Versicherung zu kontaktieren, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Den Weg über den Zentralruf der Autoversicherer können Sie sich allerdings sparen, wenn Sie bei der EUROPA den Auslandschadenschutz vereinbart haben. Dann reicht ein Anruf bei der EUROPA .
Falls im Ausland Linksverkehr gilt, können Sie sich vorab nützliche Tipps über die Gefahren in unserem Ratgeber-Beitrag über Linksverkehr mit dem Auto holen."
Auslandschadenschutz
Ein unverschuldeter Verkehrsunfall im Ausland? Gut, wenn Sie vor Reiseantritt einen Auslandschadenschutz bei der EUROPA abgeschlossen haben. Die EUROPA reguliert den Unfallschaden dann so, als wäre der Unfallverursacher ebenfalls bei uns haftpflichtversichert. Sie bekommen also Schadenersatz nach den in Ihrem Kfz-Versicherungsvertrag abgesicherten Deckungssummen – dies gilt für Autos, Krafträder und Campingfahrzeuge.
Damit ersparen Sie sich womöglich eine Menge Ärger. Denn die Regeln für den Schadenersatz unterscheiden sich selbst innerhalb der EU teils erheblich. Oft wird in anderen Ländern deutlich weniger gezahlt als in Deutschland. Auch Positionen wie Schmerzensgeld, Mietwagenkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall werden in anderen Ländern nicht immer ersetzt. Mit einem Auslandschadenschutz sind Sie dagegen auf der sicheren Seite. Sie brauchen ausschließlich mit der EUROPA zu kommunizieren und sparen sich viel Zeit, Geld und eine langwierige Schadenabwicklung mit dem ausländischen Versicherer.
Kfz-Schutzbrief
Der Kfz-Schutzbrief bietet Ihnen zusätzliche Sicherheit mit umfangreichen organisatorischen und finanziellen Leistungen bei Panne und Unfall. Die EUROPA kümmert sich beispielsweise um den Abschleppdienst, ist Ihnen bei der Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges behilflich und übernimmt Übernachtungskosten. Die 24-h-Hotline der EUROPA (+49 221 60 60 70-60) garantiert schnelle Hilfe. Der Kfz-Schutzbrief kostet nicht viel – ist aber gerade im Urlaub Gold wert.
Sogar Ersatzteilversand, Krankenrücktransport, Kinderrückholung, Krankenbesuch und viele weitere Maßnahmen bis hin zur Kostenerstattung bei Reiseabbruch gehören zum Leistungsspektrum. Der Versicherungsschutz besteht für versicherte Autos, Kraft- und Leichtkrafträder sowie Campingfahrzeuge und gilt in Deutschland sowie in ganz Europa, auf den Kanarischen Inseln, den Azoren und auf Madeira.
Mallorca-Police
Sie sind mit dem Mietwagen in Europa unterwegs und verursachen einen Unfall? Mit einer sogenannten Mallorca-Police sind Sie geschützt. Sie übernimmt die Kosten, welche über die Mietwagen-Haftpflichtversicherung im Ausland hinausgehen, im Rahmen der mit der Versicherung vereinbarten Versicherungssumme. Das kann eine Menge Geld sein. Denn im Ausland gelten oft viel zu niedrige Deckungssummen, die bei schweren Sach- und Personenschäden nicht ausreichen. Ohne Mallorca-Police müssten Sie selbst für diese Kosten aufkommen.
Bei der EUROPA ist die Mallorca-Police bereits im Komfort-Tarif enthalten. Sie gilt im europäischen Ausland nicht nur für Autos, sondern auch für Krafträder und Campingfahrzeuge.
In unserem Ratgeber-Artikel über die Kfz-Versicherung finden Sie weitere Informationen und Leistungen unserer Versicherungsangebote.
Stand: 14.07.2023. Alle Angaben ohne Gewähr.