Eine Reihe von Neuwagen.
EU-Neuwagen: Lohnt sich der Kauf von Reimporten und Importen?

Das erwartet Sie in diesem Artikel:

  • Ob in Eigen­regie oder mit Unter­stützung vom Profi: Die Anschaffung eines Neu­wagens aus dem EU-Aus­land sollte gut geplant sein.
  • Tipps zu Kauf, Über­führung und Zulassung von Reimport-Autos und Import-Fahr­zeugen.
  • Außerdem: Wichtige Infos zu den Themen Garantie, Sachmängel­haftung und Reparaturen.

EU-Neuwagen: Lohnt sich der Kauf von Reimporten und Importen?

Autos aus dem EU-Ausland sind oft deutlich günstiger als Neu­wagen von heimischen Händlern. Wie macht man die besten Schnäppchen? Und welche Nach­teile gibt es? Wir klären die wichtigsten Fragen.

Was genau sind Reimport-Autos oder Import-Fahrzeuge?

Reimport-Autos sind Fahrzeuge aus deutscher Herstellung, die für den Verkauf im EU-Ausland gedacht waren, aber wieder nach Deutschland zurück­geführt wurden. Bei Produktionen aus anderen EU-Ländern handelt es sich dagegen streng­genommen um Importe. Ob Reimport oder Import: Solche Neu­wagen sind oft bis zu 30 Prozent billiger als vergleichbare Händlerautos.

 

Warum sind EU-Neu­wagen so günstig?

Viele EU-Staaten erheben eine höhere Mehrwert­steuer als Deutschland. In Dänemark liegt sie zum Beispiel bei 25 Prozent. Zusätzlich gibt es im EU-Ausland oft eine hohe Zulassungs­steuer. Damit die Fahrzeuge dort dennoch bezahlbar bleiben, sind die Netto­preise, also die Preise vor Steuer, meist deutlich niedriger als hierzulande. Auch Lohn­niveau, Kaufkraft und Markt­situation spielen eine Rolle bei der Preis­bildung. Wer nun einen Neu­wagen importiert, zahlt im Kauf­land nur den Nettopreis – also weder Mehrwert­steuer noch Zulassungs­steuer. Erst in Deutschland fällt die Mehrwert­steuer von 19 Prozent an. So kann man mitunter viel Geld sparen. Generell günstige Kfz-Kaufländer in der EU sind unter anderem Dänemark, Griechen­land, Finn­land, die Niederlande, Portugal oder Spanien.

 

Sind EU-Neu­wagen schlechter als Autos aus deutscher Produktion?

Nein. Die für die Zulassung erforderlichen technischen Anforderungen sind in allen EU-Ländern nach einheitlichen Vorgaben geregelt. Dazu gibt es die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, auch bekannt als Typgenehmigung oder Certificate of Conformity (CoC). Die Fahrzeuge unterliegen also denselben Qualitätsstandards. In der Grundausstattung können sie aber je nach Land voneinander abweichen.

 

Was muss ich beim Kauf von Importen und Reimporten beachten?

Zunächst sollten Sie sich darüber informieren, in welchen EU-Ländern Ihr Lieblings­auto besonders günstig ist. Schauen Sie dabei auf den Netto-Preis. Achten Sie auch auf mögliche Unter­schiede in der Ausstattung. Grundsätzlich können Sie ein Fahrzeug direkt bei einem ausländischen Händler oder bei einem in Deutschland ansässigen Importeur kaufen.

 

Selbstimport: Höherer Auf­wand, weniger Kosten

Ein Selbstimport ist womöglich billiger. Allerdings müssen Sie sich dann um alle Formalitäten kümmern.

  • Kaufvertrag: Halten Sie darin Preis, Ausstattung und Übergabe­termin sowie den Begriff „Neufahrzeug“ fest. Es gilt das Recht des Kauflands.
  • Fahrzeugübergabe: Lassen Sie sich unbedingt die Original-Fahrzeug­papiere, das CoC und die vollständigen sowie abgestempelten Garantieunterlagen (inkl. Serviceheft) geben.
  • Kaufrechnung: Sie benötigen das Original­dokument. Die deutschen Zulassungs­stellen akzeptieren keine Kopien.
  • Fahrzeugüberführung: Sie brauchen ein Ausfuhr- oder Überführungs­kennzeichen des Kauflands. Das deutsche Kurzzeit­kennzeichen wird im Ausland nicht akzeptiert. Alternativ können Sie den Wagen ohne Kenn­zeichen auf einem Anhänger transportieren.

     

Händler­import: Weniger Stress, höhere Kosten

Wenn Ihnen der Selbst­import zu aufwendig ist, können Sie den Fahrzeug­kauf über einen Händler in Deutschland abwickeln lassen. Klar ist aber, dass sich der Händler diese Arbeit bezahlen lässt. Wichtig ist auch, ob er als Verkäufer oder lediglich als Vermittler auftritt. 

Im ersten Fall verkauft ein deutscher Händler das importierte Fahr­zeug in eigenem Namen und übernimmt deshalb den Großteil der Organisation. Sie kaufen dem Importeur das Fahr­zeug dann nach deutschem Recht ab. Vermittelt der Importeur dagegen den Kauf, schließen Sie den Kauf­vertrag mit einem ausländischen Händler nach dortigem Recht ab.

Darauf sollten Sie beim Händler­import zusätzlich achten:

  • Aushändigung aller oben genannten Papiere
  • Bestätigung, dass Überführungs- und Bereitstellungs­kosten im Kaufpreis enthalten sind
  • Halten Sie vertraglich fest, wann das Fahrzeug importiert wurde und dass es sich um einen Neu­wagen handelt. Steuer­rechtlich bedeutet das, dass der Wagen nicht mehr als 6.000 Kilometer zurück­gelegt hat oder die Erst­zulassung (etwa als Vorführfahrzeug) nicht mehr als sechs Monate zurückliegt.
  • Kaufpreis erst nach der Fahrzeug­übergabe zahlen, keine Anzahlungen leisten

 

Was brauche ich für die Zulassung von Import- und Reimport-Fahrzeugen?

Spätestens zehn Tage nach der Einfuhr müssen Sie zunächst die Original­rechnung beim Finanz­amt einreichen und die deutsche Mehrwert­steuer zahlen. Andernfalls kann das Fahr­zeug nicht zugelassen werden. Außerdem müssen Sie dann folgende Unter­lagen bei der Zulassungs­stelle vorlegen:

  • Personalausweis/Reisepass
  • Elektronische Versicherungs­bestätigung Ihres Kfz-Haftpflicht­versicherers
  • Original-Kaufrechnung/Original-Kaufvertrag
  • Ausländische Fahrzeugpapiere
  • CoC (Neufahrzeuge ohne CoC brauchen ein Prüf­zertifikat von TÜV oder Dekra)
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
  • Mitteilung für Umsatzsteuer­zwecke (Vordruck bei der Zulassungs­stelle direkt erhältlich); die Zulassungs­stelle benachrichtigt mit dieser Mitteilung das Finanzamt.


Daraufhin bekommen Sie die deutsche Zulassungs­bescheinigung Teil 1 und Teil 2, früher bekannt als Fahrzeug­schein und Fahrzeug­brief, von der Zulassungsstelle.

Was Sie bei einer Neu­zulassung noch beachten sollten, erfahren Sie in unserem Ratgeber-Beitrag für eine einfache Kfz-Zulassung.

Erfahren Sie mehr über die EUROPA Kfz-Versicherung.

Wie steht es um Garantie und Reparaturen von EU-Neuwagen?

Laut europäischem Recht sind alle Vertrags­werkstätten verpflichtet, die beim Kauf vereinbarten Garantie­leistungen zu erbringen – egal in welchem EU-Land Sie den Neu­wagen gekauft haben. Achtung: Die Garantie­laufzeit beginnt unter Umständen bereits mit der Übergabe des Auto­herstellers an den Händler im Ausland. Schauen Sie also vor dem Kauf genau in die Unterlagen. Anders sieht es nach Ablauf der Garantie bei Kulanz­leistungen aus. Die Vertrags­werkstätten haben in der Regel nichts an Auslands­fahrzeugen verdient. Deshalb haben sie oft wenig Interesse daran, kostenlos zu helfen.

Neben der Hersteller­garantie gibt es auch die gesetzliche Sachmängel­haftung. Sie greift bei Schäden, die nicht beim Hersteller, sondern beim Händler entstanden sind. Hier gilt das Recht des Kauf­lands. Haben Sie das Fahrzeug direkt bei einem deutschen Importeur erstanden, muss dieser selbst für die Sachmängel­beseitigung aufkommen. Haben Sie das Kfz dagegen selbst importiert oder über einen Vermittler gekauft, müssen Sie Ihre Rechte im Ausland geltend machen. Das kann wegen der Entfernung, anderer Rechts­systeme oder auch wegen sprachlicher Barrieren kompliziert werden.

Was kostet eine Autoversicherung?

In unserem Ratgeber-Artikel über die Kfz-Versicherung finden Sie weitere Informationen und Leistungen unserer Versicherung.

Stand: 14.11.2022. Alle Angaben ohne Gewähr.