Autos aus dem EU-Ausland sind oft deutlich günstiger als Neuwagen von heimischen Händlern. Wie macht man die besten Schnäppchen? Und welche Nachteile gibt es? Wir klären die wichtigsten Fragen.
EU-Neuwagen: Lohnt sich der Kauf von Reimporten und Importen?
Was genau sind Reimport-Autos oder Import-Fahrzeuge?
Reimport-Autos sind Fahrzeuge aus deutscher Herstellung, die für den Verkauf im EU-Ausland gedacht waren, aber wieder nach Deutschland zurückgeführt wurden. Bei Produktionen aus anderen EU-Ländern handelt es sich dagegen strenggenommen um Importe. Ob Reimport oder Import: Solche Neuwagen sind oft bis zu 30 Prozent billiger als vergleichbare Händlerautos.
Warum sind EU-Neuwagen so günstig?
Viele EU-Staaten erheben eine höhere Mehrwertsteuer als Deutschland. In Dänemark liegt sie zum Beispiel bei 25 Prozent. Zusätzlich gibt es im EU-Ausland oft eine hohe Zulassungssteuer. Damit die Fahrzeuge dort dennoch bezahlbar bleiben, sind die Nettopreise, also die Preise vor Steuer, meist deutlich niedriger als hierzulande. Auch Lohnniveau, Kaufkraft und Marktsituation spielen eine Rolle bei der Preisbildung. Wer nun einen Neuwagen importiert, zahlt im Kaufland nur den Nettopreis – also weder Mehrwertsteuer noch Zulassungssteuer. Erst in Deutschland fällt die Mehrwertsteuer von 19 Prozent an. So kann man mitunter viel Geld sparen. Generell günstige Kfz-Kaufländer in der EU sind unter anderem Dänemark, Griechenland, Finnland, die Niederlande, Portugal oder Spanien.
Sind EU-Neuwagen schlechter als Autos aus deutscher Produktion?
Nein. Die für die Zulassung erforderlichen technischen Anforderungen sind in allen EU-Ländern nach einheitlichen Vorgaben geregelt. Dazu gibt es die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, auch bekannt als Typgenehmigung oder Certificate of Conformity (CoC). Die Fahrzeuge unterliegen also denselben Qualitätsstandards. In der Grundausstattung können sie aber je nach Land voneinander abweichen.
Was muss ich beim Kauf von Importen und Reimporten beachten?
Zunächst sollten Sie sich darüber informieren, in welchen EU-Ländern Ihr Lieblingsauto besonders günstig ist. Schauen Sie dabei auf den Netto-Preis. Achten Sie auch auf mögliche Unterschiede in der Ausstattung. Grundsätzlich können Sie ein Fahrzeug direkt bei einem ausländischen Händler oder bei einem in Deutschland ansässigen Importeur kaufen.
Selbstimport: Höherer Aufwand, weniger Kosten
Ein Selbstimport ist womöglich billiger. Allerdings müssen Sie sich dann um alle Formalitäten kümmern.
- Kaufvertrag: Halten Sie darin Preis, Ausstattung und Übergabetermin sowie den Begriff „Neufahrzeug“ fest. Es gilt das Recht des Kauflands.
- Fahrzeugübergabe: Lassen Sie sich unbedingt die Original-Fahrzeugpapiere, das CoC und die vollständigen sowie abgestempelten Garantieunterlagen (inkl. Serviceheft) geben.
- Kaufrechnung: Sie benötigen das Originaldokument. Die deutschen Zulassungsstellen akzeptieren keine Kopien.
Fahrzeugüberführung: Sie brauchen ein Ausfuhr- oder Überführungskennzeichen des Kauflands. Das deutsche Kurzzeitkennzeichen wird im Ausland nicht akzeptiert. Alternativ können Sie den Wagen ohne Kennzeichen auf einem Anhänger transportieren.
Händlerimport: Weniger Stress, höhere Kosten
Wenn Ihnen der Selbstimport zu aufwendig ist, können Sie den Fahrzeugkauf über einen Händler in Deutschland abwickeln lassen. Klar ist aber, dass sich der Händler diese Arbeit bezahlen lässt. Wichtig ist auch, ob er als Verkäufer oder lediglich als Vermittler auftritt.
Im ersten Fall verkauft ein deutscher Händler das importierte Fahrzeug in eigenem Namen und übernimmt deshalb den Großteil der Organisation. Sie kaufen dem Importeur das Fahrzeug dann nach deutschem Recht ab. Vermittelt der Importeur dagegen den Kauf, schließen Sie den Kaufvertrag mit einem ausländischen Händler nach dortigem Recht ab.
Darauf sollten Sie beim Händlerimport zusätzlich achten:
- Aushändigung aller oben genannten Papiere
- Bestätigung, dass Überführungs- und Bereitstellungskosten im Kaufpreis enthalten sind
- Halten Sie vertraglich fest, wann das Fahrzeug importiert wurde und dass es sich um einen Neuwagen handelt. Steuerrechtlich bedeutet das, dass der Wagen nicht mehr als 6.000 Kilometer zurückgelegt hat oder die Erstzulassung (etwa als Vorführfahrzeug) nicht mehr als sechs Monate zurückliegt.
- Kaufpreis erst nach der Fahrzeugübergabe zahlen, keine Anzahlungen leisten
Was brauche ich für die Zulassung von Import- und Reimport-Fahrzeugen?
Spätestens zehn Tage nach der Einfuhr müssen Sie zunächst die Originalrechnung beim Finanzamt einreichen und die deutsche Mehrwertsteuer zahlen. Andernfalls kann das Fahrzeug nicht zugelassen werden. Außerdem müssen Sie dann folgende Unterlagen bei der Zulassungsstelle vorlegen:
- Personalausweis/Reisepass
- Elektronische Versicherungsbestätigung Ihres Kfz-Haftpflichtversicherers
- Original-Kaufrechnung/Original-Kaufvertrag
- Ausländische Fahrzeugpapiere
- CoC (Neufahrzeuge ohne CoC brauchen ein Prüfzertifikat von TÜV oder Dekra)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
- Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke (Vordruck bei der Zulassungsstelle direkt erhältlich); die Zulassungsstelle benachrichtigt mit dieser Mitteilung das Finanzamt.
Daraufhin bekommen Sie die deutsche Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2, früher bekannt als Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief, von der Zulassungsstelle.
Was Sie bei einer Neuzulassung noch beachten sollten, erfahren Sie in unserem Ratgeber-Beitrag für eine einfache Kfz-Zulassung.
Wie steht es um Garantie und Reparaturen von EU-Neuwagen?
Laut europäischem Recht sind alle Vertragswerkstätten verpflichtet, die beim Kauf vereinbarten Garantieleistungen zu erbringen – egal in welchem EU-Land Sie den Neuwagen gekauft haben. Achtung: Die Garantielaufzeit beginnt unter Umständen bereits mit der Übergabe des Autoherstellers an den Händler im Ausland. Schauen Sie also vor dem Kauf genau in die Unterlagen. Anders sieht es nach Ablauf der Garantie bei Kulanzleistungen aus. Die Vertragswerkstätten haben in der Regel nichts an Auslandsfahrzeugen verdient. Deshalb haben sie oft wenig Interesse daran, kostenlos zu helfen.
Neben der Herstellergarantie gibt es auch die gesetzliche Sachmängelhaftung. Sie greift bei Schäden, die nicht beim Hersteller, sondern beim Händler entstanden sind. Hier gilt das Recht des Kauflands. Haben Sie das Fahrzeug direkt bei einem deutschen Importeur erstanden, muss dieser selbst für die Sachmängelbeseitigung aufkommen. Haben Sie das Kfz dagegen selbst importiert oder über einen Vermittler gekauft, müssen Sie Ihre Rechte im Ausland geltend machen. Das kann wegen der Entfernung, anderer Rechtssysteme oder auch wegen sprachlicher Barrieren kompliziert werden.
Stand: 14.11.2022. Alle Angaben ohne Gewähr.