Ein Auto fährt durch die Nacht.
Gewusst wie: So finden Sie die beste Kfz-Versicherung

Das erwartet Sie in diesem Artikel:

  • Das leisten Kfz-Haftpflichtversicherung, Teilkasko und Vollkasko.
  • Diese Faktoren beeinflussen den Beitrag zu Ihrer Autoversicherung.
  • Mit diesen Tipps finden Sie eine günstige und gute Autoversicherung.

Gewusst wie: So finden Sie die beste Kfz-Versicherung

Vom Verkehrsunfall über Steinschlag bis hin zu Vandalismus und Marderbissen: An Ihrem Fahrzeug kann viel kaputt­gehen. Lesen Sie hier das Wichtigste rund um das Thema Kfz-Versicherung, wann sich ein Auto­versicherungs-Wechsel lohnt und wie Sie sich die beste Kfz-Police sichern.

Unfälle im Straßenverkehr sind schnell passiert – und nun wirklich keine Seltenheit. Laut Statistischem Bundes­amt kam es 2021 in Deutschland zu rund 2,3 Millionen Unfällen im Straßenverkehr. Dabei entstehen oft kleinere Sach­schäden, es können aber auch gewaltige Schadenssummen anfallen – insbesondere dann, wenn Menschen verletzt werden.

 

Die Kfz-Versicherung ist Pflicht für jeden Autohalter

Aus diesem Grund kommt in Deutschland an einer Kfz-Versicherung niemand vorbei. Sie ist Pflicht. Das bedeutet: Wer einen Pkw, Lkw oder ein Motorrad zulassen möchte, muss vorher mindestens eine Kfz-Haftpflicht­versicherung abschließen. Mit einer freiwilligen Teil- oder Vollkasko­versicherung kann man den Schutz erweitern. Die EUROPA bietet Kundinnen und Kunden mit dem Basis-Tarif und dem Komfort-Tarif maximale Flexibilität beim Preis.

Erfahren Sie mehr über die Leistungen und Details unserer Auto­­versicherung.

Das leistet die Kfz-Haftpflicht

Wenn Sie mit Ihrem Auto einen Unfall verursachen, bei dem Dritte zu Schaden kommen, übernimmt Ihre Haftpflicht die Kosten für:

  • Personenschäden, zum Beispiel Behandlungskosten, Schmerzensgeld, Beerdigungskosten, Hinterbliebenen­unterhalt,
  • Sachschäden, zum Beispiel Abschleppkosten, Reparaturkosten, Wiederbeschaffung bei Totalschaden,
  • Vermögensschäden, zum Beispiel Verdienstausfall

Auf diese Leistungen haben alle Personen Anspruch, die im von Ihnen beschädigten Fahrzeug gesessen haben, und die Mitfahrenden in Ihrem Auto. Das kann die Schadenssumme erheblich erhöhen.

Für die selbst verschuldeten Schäden am eigenen Fahrzeug kommt die Kfz-Haftpflicht nicht auf. Aber: Sie bietet Ihnen Schutz gegen unberechtigte Forderungen der Geschädigten und übernimmt in diesem Zusammenhang die Kosten für Gutachter, Rechtsbeistand und Gerichts­kosten.

Wichtig zu wissen: Bei der Kfz-Haftpflicht (KH) erhalten Sie als Opfer eines Verkehrs­unfalls selbst dann eine Entschädigung aus der KH, wenn der Verursacher betrunken Auto gefahren ist. In diesen Fällen kann der Kfz-Haftpflicht­versicherer den Verursacher aber bis zu einer Höhe von 5.000 Euro in Regress nehmen. Bei der Kasko-Versicherung steht dem Versicherer im Fall von grober Fahr­lässig­keit das Recht auf eine angemessene Kürzung der Entschädigungs­leistung (Quotelung) zu. Viele Versicherer – auch die EUROPA – verzichten auf dieses Recht. Dies gilt in der Regel aber nicht bei grob fahrlässiger Ermöglichung eines Diebstahls oder wenn Alkohol oder Drogen im Spiel waren.

Eine ganz kurze Geschichte der Kfz-Versicherung

Ab Ende des 19. Jahrhunderts waren immer mehr Autos im deutschsprachigen Raum unterwegs. Der technische Fortschritt hatte eine Schattenseite: Die Anzahl der Unfälle stieg. Auch aus diesem Grund entstanden in dieser Zeit die ersten Auto­versicherungen. Im Jahr 1902 wurde per Gesetzgebung die Kfz-Haft­pflicht­versicherung ins Leben gerufen – zunächst auf frei­williger Basis. Ab 1939 galt schließlich eine „Allgemeine Versicherungs­pflicht für Kraftfahrzeug­halter“. Bis heute.

Diese Schäden deckt die Kfz-Haftpflicht ab

Egal, welchen Anbieter Sie wählen: Kfz-Haftpflichttarife müssen per Gesetz die sogenannten Mindest­versicherungs­summen garantieren. Das heißt: Die Unfallkosten für Dritte werden vom Versicherer bis zu diesen Maximal­beträgen übernommen:

  • bei Personenschäden: je geschädigte Person 2,5 Millionen Euro, maximal 7,5 Millionen Euro je Schadenfall,
  • bei Sachschäden: 1,22 Millionen Euro,
  • bei Vermögensschäden: 50.000 Euro.

 

Aufgepasst: Entstehen auf der Seite der Unfallgegner noch höhere Kosten, haften Sie als Unfall­verursachender mit Ihrem eigenen Vermögen. Für optimierten finanziellen Schutz beträgt die Versicherungs­summe bei der EUROPA 100 Millionen Euro (maximal 15 Millionen Euro je geschädigte Person) – in allen Tarifen.

Wenn Sie im Besitz eines E-Autos sind, gibt es einiges zu beachten – auch bei der Kfz-Versicherung. Denn hier können zusätzlich noch andere Schäden im Vergleich zu Autos mit einem Verbrenner-Motor entstehen. Mehr Informationen zur E-Autoversicherung finden Sie in unserem Ratgeber-Beitrag.

 

Umfassender Versicherungs­schutz mit Teil- und Vollkasko

Wer nicht auf den Kosten für selbst verschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug sitzen bleiben möchte, braucht zusätzlich zur Haftpflicht- eine Kasko­versicherung. Etwa 85 Prozent aller Auto­fahrenden haben einen solchen Vertrag in der Tasche. Es gibt Teil- und Vollkaskoversicherungen.

Teilkasko­versicherungen zahlen zum Beispiel bei:

  • Diebstahl,
  • Glasbruch,
  • Unwetterschäden durch Sturm, Blitz, Hagel oder Überschwemmung,
  • Brand und Explosion,
  • Wildunfällen,
  • Marderbissen,
  • Kabelschäden durch Kurzschluss.

 

Wichtig: Eine Teilkasko können Sie nur in Kombination mit einer Kfz-Haftpflicht­versicherung abschließen.

 

RangArt des KaskoschadensAnzahl der Fälle (in Tsd. Stück)Versicherungsleistungen (in Mio. EUR) 
1Glasbruch1.9071.292 
2Wildschaden272853 
3Marderbiss21790 
4Sturm, Hagel, Blitz131283 
5Teilentwendung (u. a. Radio, Navi)5091 

Quelle: GDV

Wann zahlt die Vollkasko?

Die umfassendere Vollkasko übernimmt in der Regel:

  • alle Leistungen der Teilkasko,
  • selbst verschuldete Unfallschäden am eigenen Auto,
  • Unfallschäden, bei denen die Gegenseite wegen Fahrerflucht nicht haftbar gemacht werden kann,
  • Vandalismus-Schäden.

Was ist die eVB-Nummer – und wie beantrage ich sie?

Seit 2008 gibt es die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Dabei handelt es sich um einen siebenstelligen Code aus Buchstaben und Zahlen, den Versicherungsunternehmen auf elektronischem Weg an die Zulassungsbehörden übermitteln müssen. Die eVB-Nummer hat die Versicherungs-Doppelkarte abgelöst und vereinfacht Behördengänge. Sie können Sie kostenlos bei Ihrem Versicherer anfordern.

Bei der EUROPA geht das direkt im Service-Bereich.

Teilkasko oder Voll­kasko: Welches ist der richtige Vertrag für Sie?

Ausschlaggebend bei der Entscheidung sind vor allen Dingen die Faktoren Alter und Wert Ihres Fahrzeugs. Eine Voll­kasko ergibt unter diesen Voraussetzungen Sinn:

  • Ihr Fahrzeug ist neu bzw. maximal drei bis vier Jahre alt.
  • Sie finanzieren den Kauf mit einem Kredit, der noch nicht getilgt ist. Dann kann die Vollkasko sogar Pflicht sein.
  • Es handelt sich um ein sehr hochwertiges Fahrzeug oder einen wertvollen Oldtimer.

 

Für eine Teilkasko sollten Sie sich in diesem Fall entscheiden:

  • Ihr Auto ist schon älter, aber noch mehrere Tausend Euro wert. Die Grenze kann man nicht pauschal ziehen, aber als Richtwert kann ein Alter von fünf Jahren und ein Wert von mindestens 2.000 Euro dienen.

Diese Faktoren beeinflussen die Prämie Ihrer Kfz-Versicherung

In Deutschland ist jedes Fahrzeug einer bestimmten Typklasse zugeordnet. Die Typklasse spiegelt die Schaden- und Unfallbilanz eines jeden in Deutschland zugelassenen Automodells wider. Als Basis der Berechnung dient die Schadens­statistik. Aus ihr geht zum Beispiel hervor, wie oft ein bestimmtes Fahrzeugmodell an Unfällen beteiligt ist oder wie oft es gestohlen wird. Es gilt die Regel: je höher die Typklasse, desto teurer die Versicherung. 

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) aktualisiert jährlich für alle über 400 deutschen Zulassungsbezirke die Kfz-Versicherung-Regionalklassen. In die Regionalklasse fließt die Auswertung des Fahrverhaltens der Autofahrenden im Zulassungsbezirk ein: Wie viele Fahrzeuge sind im Bezirk zugelassen? Wie viele Schäden gibt es? Wie teuer sind die Schäden im Schnitt? Wie oft werden Fahrzeuge gestohlen? Wie üblich sind Sturm- und Hagelschäden oder Wildunfälle? Auch hier gilt: Höhere Regionalklassen wirken sich nachteilig auf Ihren Kfz-Beitrag aus.

Versicherungen berücksichtigen Ihre jährliche Fahrleistung. Das heißt: Je weniger Strecke Sie jährlich mit Ihrem Fahrzeug machen, desto weniger tief müssen Sie für die Kfz-Versicherung in die Tasche greifen. Aufgepasst: Verändert sich die vereinbarte Fahrleistung, müssen Sie das Ihrem Kfz-Versicherer melden.

Sie drückt aus, wie viele Jahre Sie Ihr Fahrzeug schadenfrei versichert haben. Nach jedem unfallfreien Jahr werden Sie eine SF-Klasse höhergestuft. Je höher die SF-Klasse, desto niedriger ist der Beitragssatz, desto mehr Geld sparen Sie! Bauen Sie allerdings einen Unfall, werden Sie im darauffolgenden Beitragsjahr zurückgestuft – und Ihre Versicherung wird teurer. Gute Nachricht: Bei einem Wechsel zur EUROPA können Sie Ihre aktuelle SF-Klasse mitnehmen.

Wenn Sie Eigentümer eines selbst genutzten Ein- oder Mehrfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung sind, zahlen Sie weniger – auch bei der EUROPA. Auch Wenigfahrer können bei der Autoversicherung sparen, ebenso Familien mit Kindern unter 16 Jahren. 

Bei einer Werkstattbindung erklärt sich der Versicherte dazu bereit, Kasko­schäden in einer der Partner­werkstätten des Versicherers reparieren zu lassen. Der Versicherer honoriert dies mit Rabatten – wie auch die EUROPA. 

Je kleiner der angegebene Fahrerkreis für das versicherte Auto ist, desto geringer fällt der Versicherungsbeitrag aus. Dabei kann es sich positiv auf den Beitrag auswirken, wenn alle Fahrer ein Mindestalter haben. Die Untergrenze liegt bei der Mehrzahl der Kfz-Versicherer bei 25 Jahren.

Junge und ältere Fahrer verursachen im Schnitt mehr Kfz-Haftpflicht- und Vollkasko-Schäden als Fahrer mittleren Alters. Das Merkmal „Nutzeralter“ hat daher einen bedeutenden Einfluss auf Ihren Kfz-Beitrag.

Für Zweitwagen bietet Ihnen die EUROPA zwei attraktive Möglichkeiten:

1. Zweitwagenregelung
Sie haben bereits einen anderen Pkw oder ein Motorrad bei der EUROPA oder einem anderen Versicherer mit mindestens der Schaden­freiheits­klasse SF 1 versichert. Dann erfolgt die Einstufung Ihres Vertrages in die Schaden­freiheits­klasse 1.
Beitragssätze: Haftpflicht 60 % – Vollkasko 47 % 

2. Zweitwagen-Plus-Regelung
Sie gilt unter folgenden Voraussetzungen:    

  • Für Sie oder Ihren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe-/Lebenspartner ist bereits ein Pkw oder ein Motorrad mit mindestens SF 3 versichert.
  • Sie und alle weiteren Fahrer sind mindestens 24 Jahre alt.
  • Sie oder Ihr Partner sind Halter des Pkw.

Beitragssätze: Haftpflicht 50 % – Vollkasko 42 % 

Beim Abschluss einer Kfz-Versicherung können Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Möglich sind zum Beispiel 150, 300, 500 und 1.000 Euro je Schadens­fall. Bis zur festgelegten Höhe zahlen Sie Reparaturen an Ihrem Fahrzeug selbst. Eine Selbstbeteiligung reduziert den jährlichen Versicherungs­beitrag.

Feine Unter­schiede: Das macht die EUROPA Auto­versicherung günstig und gut

Welche ist die beste Autoversicherung für mich? Die Antwort auf diese Frage fällt im individuellen Fall unterschiedlich aus. Die EUROPA bietet Kundinnen und Kunden, die eine zuverlässige Autoversicherung suchen, mit einem Basis-Tarif und einem Komfort-Tarif viel Flexibilität und ein breites Leistungsspektrum. So ist im Komfort-Tarif der Autohaftpflicht eine so genannte Mallorca-Deckelung enthalten. Sie erweitert Ihren Versicherungsschutz auf im europäischen Ausland gemietete Pkw, Krafträder oder Campingfahrzeuge.

 

Mit diesen Teilkasko-Leistungen punktet die EUROPA

Der EUROPA Komfort-Tarif in der Teilkasko bietet einige attraktive Extras, die man nicht bei jeder Auto­versicherung findet:

  • Nicht nur Schäden durch Tierbisse an beispielsweise Kabeln oder Leitungen sind versichert, sondern auch Folgeschäden bis zu einer Höhe von 10.000 Euro – das gilt auch für Folge­schäden eines Kurzschlusses an der Verkabelung.
  • Der Teilkasko-Komfort-Tarif versichert Zusammenstöße mit Tieren aller Art und nicht nur mit Haarwild wie Rehen und Wildschweinen.
  • Sowohl im Basis-Tarif als auch im Komfort-Tarif der EUROPA Auto­versicherung entfällt in der Teilkasko ein Selbstbehalt bei Glasreparatur.

 

Bei der EUROPA bleibt Ihr Neu­wagen lange etwas wert

Für alle, die eine sehr gute Autoversicherung für ihr neues Auto suchen, ist die Höhe der Neupreis­entschädigung für Neuwagen wichtig. Im Komfort-Tarif der Kasko­versicherung bei der EUROPA ist die Neupreis­entschädigung für Neuwagen im Erst­besitz bei Total­schäden, Zerstörung oder Verlust bis 24 Monate nach der Zulassung enthalten. Für junge Gebraucht­wagen gewährt die EUROPA eine Kaufwert­entschädigung bis 24 Monate ab Erwerb. Aber nicht nur die Versicherung sollte man neben dem Preis eines Neuwagens berücksichtigen. Auch Steuern und Sprit können sehr teuer werden. Erfahren Sie in unserem Ratgeber-Artikel mehr über die Unterhaltskosten für ein Fahrzeug.

Die Grüne Karte heißt offiziell „Internationale Versicherungs­karte für Kraft­verkehr“. Sie gilt im Ausland als Versicherungsnachweis für die Kfz-Haftpflicht Ihres Fahrzeuges und erleichtert oft die Abwicklung eines Schadens­falls. Die Karte können Sie kosten­los bei Ihrem Versicherer beantragen. In diesen 49 Ländern ist der Kfz-Versicherungs­schutz über die Grüne Karte möglich:

Albanien
Andorra
Aserbaidschan
Belgien
Bosnien-Herzegowina
Bulgarien
Dänemark
Estland
Finnland
Frankreich
Griechenland
Großbritannien
Iran
Irland
Island
Italien
Kroatien
Lettland
Liechtenstein
Litauen
Luxemburg
Malta
Marokko
Moldawien
Monaco
Montenegro
Niederlande
Nordmazedonien
Norwegen
Österreich
Polen
Portugal
Rumänien
San Marino
Schweden
Schweiz
Serbien
Slowakische Republik
Slowenien
Spanien
Tschechische Republik
Tunesien
Türkei
Ukraine
Ungarn
Zypern 

Das ist wichtig, wenn Sie Ihre Auto­versicherung wechseln möchten

Für die meisten Autofahrer in Deutschland endet der Vertrag der Kfz-Versicherung eines jeden Jahres am 31. Dezember und läuft am 1. Januar weiter, wenn nicht vorher gekündigt wurde. Die schriftliche Kündigung muss Ihren Kfz-Versicherer bis spätestens 30. November erreicht haben.

Inzwischen bieten immer mehr Versicherungen Verträge mit einer sogenannten unter­jährigen Lauf­zeit (bzw. unterjähriger Haupt­fälligkeit) an. Wird ein Vertrag beispielsweise am 18. März abgeschlossen, läuft er bis zum 17. März des Folge­jahres. Auch in diesem Fall muss die schriftliche Kündigung spätestens einen Monat vor dem Ablauf beim Versicherer eingehen.

In jedem Fall ist zu beachten:

  • Kündigen Sie nicht ins Blaue hinein, sondern werden Sie sich vorher mit einem anderen Kfz-Versicherer einig. Für lückenlosen Schutz bietet die EUROPA Ihnen die Möglichkeit, parallel einen neuen Vertrag abzuschließen.
  • Lassen Sie sich die Kündigung schriftlich bestätigen.

 

Wann greift bei der Kfz-Versicherung ein Sonder­kündigungs­recht?

In den folgenden Fällen steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu – auch wenn Sie den Stichtag für die Kündigungs­frist verpasst haben:

  • Ihr Kfz-Versicherer hat den Preis erhöht.
  • Nach einem Schadensfall, den Ihre Kfz-Versicherung bezahlt hat.
  • Sie wechseln Ihr Fahrzeug.

 

Die Frist für das Sonderkündigungsrecht beträgt jeweils einen Monat ab Erhalt der Mit­teilung über die Beitrags­erhöhung bzw. nach einem Schadens­fall nach Abschluss der Schaden­regulierung. Wechseln Sie Ihr Fahr­zeug, so können Sie auch Ihre Kfz-Versicherung wechseln, denn wenn Sie Ihr altes Fahr­zeug abmelden, endet automatisch der Versicherungs­schutz.

 

Was spricht für einen Wechsel der Kfz-Versicherung?

Ihre Kfz-Versicherung sollten Sie regelmäßig auf den Prüf­stand stellen. Checken Sie dabei unter anderem folgende Punkte:

  • Wie viel ist Ihr Fahrzeug noch wert? Stehen diese Summe und die Höhe der Kfz-Prämie noch in einem guten Verhältnis?
  • Hat sich die Regionalklasse Ihres Zulassungsbezirks verbessert? Falls ja, sollte Ihre Versicherung das entsprechend in Ihrem Vertrag berücksichtigt haben.
  • Was kosten die Leistungen, die Sie sich wünschen, bei anderen Kfz-Versicherern?

 

Kann eine Auto­versicherung billig sein und trotzdem gut? Die Antwort lautet: ja! Der Markt für Kfz-Versicherungen ist immer in Bewegung. Es gibt viele attraktive Angebote und Kombinations­möglichkeiten. Deshalb steht fest: Auch für Sie ist die perfekte Kfz-Police dabei! Wie Sie womöglich noch unnötige Kosten bei einer Kfz-Versicherung vermeiden können, finden Sie in unserem Ratgeber-Beitrag zu Rabatte, Extras & Co: Clevere Tipps für die Kfz-Versicherung.

Übrigens: Eine andere Versicherung, die für Auto­besitzer zusätzlich sinnvoll ist, ist die Reparaturkostenversicherung. Weitere Details dazu finden Sie auch in unserem Ratgeber-Artikel über Verschleißkosten.

Was kostet eine Autoversicherung?

Stand: 31.01.2022. Alle Angaben ohne Gewähr.