Auto kaufen und losfahren. Schön wärs. Zuvor muss der bürokratisch notwendige und leider oft zeitaufwendige Zulassungsprozess durchstanden werden. Mit unseren Tipps gehen Sie gut vorbereitet zur Zulassungsstelle und sparen so Zeit und Nerven.
Kfz-Zulassung leicht gemacht: Das müssen Sie beachten
Ein Auto zulassen macht man nicht jeden Tag. Gleich ob Sie Fahranfängerin sind oder bereits Ihr fünftes Auto besitzen: Jedes Mal ist es eine umständliche Prozedur, die einige Zeit in Anspruch nimmt. Mit der richtigen Vorbereitung können Sie die Zulassung, die Um- oder Abmeldung allerdings erheblich optimieren. Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um den Zulassungsprozess, geben Ihnen eine Checkliste der benötigten Unterlagen und erklären Schritt für Schritt, was Sie benötigen. Egal ob es um Ihr Auto, Ihr Motorrad oder Ihr Wohnmobil geht.
Warum muss ich überhaupt ein Auto zulassen?
Die Teilnahme am Straßenverkehr ist nicht ungefährlich. Bei einem Unfall können – neben einem hohen Sachschaden – möglicherweise auch Personen verletzt werden. Die Summe, die für Reparaturen am eigenen oder fremden Auto, sowie für mögliche Krankenhauskosten oder andere Personenschäden vom Unfallverursacher gezahlt werden muss, kann schnell in die Hunderttausende gehen.
Deshalb muss jeder Fahrzeughalter, jede Fahrzeughalterin eine Versicherung nachweisen und das Auto muss regelmäßig amtlich (TÜV oder DEKRA) auf Verkehrstauglichkeit geprüft sein.
Diese Bedingungen werden von der jeweiligen Zulassungsstelle überprüft. Die Zulassungsstelle (auch Kfz-Zulassungsbehörde) stellt die Fahr- und Betriebserlaubnis (sowie andere relevante Dokumente) aus.
Grundsätzlich gilt: Jedes Fahrzeug, das am Straßenverkehr teilnimmt, muss bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen.
Wo muss ich mein Auto anmelden?
Bei der örtlichen Zulassungsstelle beziehungsweise der regionalen Kfz-Zulassungsbehörde. Die Anmeldung (genauso wie die Um- oder Abmeldung) ist ausschließlich in dem Landkreis oder der Stadt möglich, wo Ihr Hauptwohnsitz liegt. Je nach Region kann die Zulassungsstelle im jeweiligen Landratsamt, im Kreisverwaltungsreferat oder gelegentlich auch im Bürgerbüro ansässig sein.
Welche Unterlagen benötige ich?
Diese Unterlagen benötigen Sie generell für eine Kfz-Zulassung:
- Ihren Personalausweis (oder Reisepass mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes)
- Die eVB-Nummer (Das ist die elektronische Versicherungsbestätigung Ihrer Kfz-Versicherung).
- Die sogenannte Versicherungsdoppelkarte gibt es seit März 2008 nicht mehr, sie wurde durch die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ersetzt. Hier bekommen Sie schnell und unkompliziert Ihre eVB-Nummer.
- Die Zulassungsbescheinigung Teil II, ehemals Fahrzeugbrief genannt.
- Eine Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat) zum Einzug der Kfz-Steuer.
Für Neuwagen benötigen Sie zusätzlich die folgenden Unterlagen bei einer Zulassung:
- Die COC-Papiere
COC bedeutet „Certificate of Conformity“ und ist eine EU-Übereinstimmungsbescheinigung, die automatisch bei allen EU-Neuwagen mit ausgeliefert wird. Sie enthält neben der EU-Typengenehmigung die vom Hersteller eingetragenen fahrzeugspezifischen Daten. Die Zulassungsbehörde stellt aufgrund der COC-Papiere die Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugvschein) aus.
Bei einer Kfz-Zulassung für Gebrauchtwagen sind diese Unterlagen zusätzlich notwendig:
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Bericht der letzten Hauptuntersuchung (HU/AU-Bericht)
- Das alte Kennzeichen
Unterlagen zum Abmelden eines Kfz:
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
- HU-Bericht
- Kfz-Kennzeichen
- Personalausweis (oder Reisepass mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes)
- bei Verschrottung den Nachweis des Fahrzeugverwerters
Gut zu wissen: Die Versicherung endet am Tag der Abmeldung um 23.59 Uhr. Sie dürfen den Wagen also nach der Abmeldung (und mit wieder montierten Kennzeichen) noch zum Schrottplatz oder zum neuen Käufer fahren.
Welche Informationen in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) zu finden sind, erfahren Sie in unserem Ratgeber-Artikel zum Fahrzeugschein.
Ein altes Auto abmelden und ein neues Auto anmelden: Geht das gleichzeitig?
Ja, Sie können beide Vorgänge gleichzeitig bei der Zulassungsstelle erledigen. Wenn Sie Ihr bisheriges Kennzeichen weiterverwenden wollen, sagen Sie direkt bei der Zulassung Bescheid. Denn wenn Sie Ihr altes Auto abmelden, ein neues anmelden und Ihr Kennzeichen behalten, sparen Sie die Kosten für ein neues Kennzeichen.
Wie bekomme ich die eVB-Versicherungsbestätigung?
Nichts einfacher als das: Hier können Sie die siebenstellige eVB-Nummer online direkt anfordern. Wir schicken Ihnen die elektronische Versicherungsbestätigung dann entsprechend Ihrer gewünschten Zustellart (SMS, E-Mail oder Post) zu.
Was kann ich bereits von zuhause erledigen?
Je vorbereiteter Sie auf der Zulassungsstelle erscheinen, desto schneller verläuft der Anmeldeprozess. Allerdings gibt es regional deutliche Unterschiede, was im Vorfeld und online erledigt werden kann. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer örtlichen Zulassungsstelle.
In der Regel kann man online
- einen Termin vereinbaren (verkürzt die Wartezeit erheblich) und dabei alle wichtigen Daten schon im Vorfeld eingeben
- ein Formular für das SEPA-Mandat ausfüllen
- ein Formular für eine eventuelle Vollmacht ausfüllen
- ein Wunschkennzeichen vorab reservieren
Tipp: Errechnen Sie hier vorab zudem Ihren Versicherungsbeitrag.
Ich möchte mich nicht online anmelden. Kann ich auch alles vor Ort erledigen?
Selbstverständlich. In der Regel müssen Sie sich aber auf lange Wartezeiten einstellen, daher ist zumindest die Terminvereinbarung vorab sinnvoll.
Kann der gesamte Anmeldungsprozess eigentlich online erledigt werden?
Nein. Bislang muss man persönlich (beziehungsweise ein autorisierter Bevollmächtigter) auf der Zulassungsstelle erscheinen. Das wird sich wahrscheinlich in Zukunft ändern. So können Sie bereits Ihr Auto online abmelden, wenn es seit 2015 zugelassen wurden und Sie einen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion haben sowie ein entsprechendes Lesegerät und eine Zulassungsbescheinigung (Teil I) mit Sicherheitscode.
Was ist, wenn ich das Fahrzeug nicht persönlich anmelden kann?
Kein Problem, Sie können einen Vertreter mit der Zulassung Ihres Autos beauftragen. In diesem Fall braucht es eine Vollmacht (meist online bei der jeweiligen Zulassungsstelle als Vordruck erhältlich) und den Personalausweis (oder Reisepass mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes) der zu vertretenden Person (also von Ihnen) sowie des Bevollmächtigten.
Kann ich mir ein Kfz-Kennzeichen wünschen?
Bei fast allen Zulassungsstellen kann man vorab online prüfen, ob ein Wunschkennzeichen verfügbar ist. Im positiven Fall können Sie online das Nummernschild reservieren. Die Vorreservierung kostet 2,60 € plus 10,20 € für das Kennzeichen.
Wo gibt es die Kennzeichen?
In der Regel befinden sich in unmittelbarer Nähe der Zulassungsstelle, häufig sogar in den gleichen Räumlichkeiten, Schilderhersteller. Zwei Nummernschilder (für vorne und hinten) kosten zwischen 20 und 30 €. Günstiger geht es, wenn man vorab im Internet Schilder bestellt.
Was ist ein Saisonkennzeichen?
Ein Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen darf nur in einem vom Halter festgelegten Zeitraum gefahren werden. Besonders für Motorräder, Wohnmobile, Oldtimer und Cabrios – also Fahrzeuge, die in der Regel nur bei gutem Wetter und nicht im Winter gefahren werden – kann man so Geld sparen.
Saisonkennzeichen erkennt man an den kleinen schwarzen Zahlen, die am rechten Rand stehen und die die Monate kennzeichnen, in denen das Fahrzeug gefahren werden darf. Eine erneute An- und Abmeldung entfällt damit. Der Zulassungszeitraum kann acht Wochen bis elf Monate umfassen. Außerhalb des festgelegten Zeitraums darf das Fahrzeug weder bewegt noch auf öffentlichem Grund geparkt werden.
Sie benötigen für die Anmeldung folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- SEPA-Lastschriftmandat
- COC-Papiere bei erstmaliger Zulassung eines Fahrzeuges
- eVB-Nummer mit Angabe des Saisonzeitraums
- TÜV-Untersuchungsbericht bzw. Prüfbericht über die gültige HU (Hauptuntersuchung)
- Prüfbericht über die gültige AU (Abgasuntersuchung)
- Bisherige Kennzeichen oder die Reservierungsbestätigung eines Wunschkennzeichens
Was ist ein Kurzzeitkennzeichen?
Ein Kurzzeitkennzeichen gilt nur für fünf Tage und darf nur für Überführungs- und Zulassungsfahrten genutzt werden. Die Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen liegen bei einmalig 13,10 €. Dies ist eine bundesweit einheitliche Gebühr bei der Zulassungsstelle. Ein Kurzzeitkennzeichen online zu beantragen, ist leider nicht überall möglich.
Muss ich einen Anhänger extra anmelden?
Ja, Anhänger müssen in der Regel separat versichert werden und bei der Zulassungsbehörde Ihres Wohnsitzes angemeldet werden. Das Prozedere ist dabei das gleiche wie bei der Anmeldung eines Autos.
Ausnahmen betreffen: Anhänger in der Forst- und Landwirtschaft, Bootstrailer, Spezialanhänger für Segelflugzeuge oder nicht zugelassene Sportfahrzeuge.
Wie läuft die Anmeldung meines Wohnmobils oder Campers?
Genauso wie beim Auto. Eigene Um- und Ausbauten müssen vorab vom TÜV abgenommen werden. Falls Sie mit Ihrem Wohnmobil schon einen Urlaub geplant haben, finden Sie mehr Informationen in unserem Ratgeber-Beitrag zum Saisonstart-Check Ihres Wohnmobils.
Was brauche ich für die Anmeldung meines Motorrads?
Sie benötigen dieselben Unterlagen wie oben bei der Autoanmeldung beschrieben.
Und beim Oldtimer?
Ihr Auto ist mindestens 30 Jahre alt, in einem insgesamt guten Erhaltungszustand, ohne allzu viele Umbauten, also nah am Originalzustand? Dann beantragen Sie am besten das begehrte „H-Kennzeichen“. „H“ steht für historisch.
Vorteile vom H-Kennzeichen:
- Eine Ausnahmegenehmigung für Fahrten in Umweltzonen
- Günstigere Kfz-Steuer
- Günstigere Kfz-Versicherung
Die Zuteilung des H-Kennzeichens erfolgt nach Prüfung durch einen Sachverständigen von TÜV oder DEKRA.
Stand: 12.04.2022. Alle Angaben ohne Gewähr.