Ein Autoschlüssel.
Kfz-Zulassung leicht gemacht: Das müssen Sie beachten

Was Sie in diesem Artikel erwartet:

  • Ein Fahrzeug an-, um- oder abmelden kann zeitaufwendig und vor allem als Fahranfänger verwirrend sein.
  • Wir erklären Ihnen, was Sie genau benötigen und wie Sie am besten vorgehen.
  • Auto, Wohnmobil oder Motorrad anmelden einfach gemacht.
     

Kfz-Zulassung leicht gemacht: Das müssen Sie beachten

Auto kaufen und losfahren. Schön wärs. Zuvor muss der büro­kratisch not­wendige und leider oft zeit­aufwendige Zulassungs­prozess durch­standen werden. Mit unseren Tipps gehen Sie gut vor­bereitet zur Zulassungs­stelle und sparen so Zeit und Nerven.

Ein Auto zulassen macht man nicht jeden Tag. Gleich ob Sie Fahr­anfängerin sind oder bereits Ihr fünftes Auto besitzen: Jedes Mal ist es eine um­ständliche Prozedur, die einige Zeit in An­spruch nimmt. Mit der richtigen Vor­bereitung können Sie die Zulassung, die Um- oder Abmeldung aller­dings erheblich optimieren. Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um den Zu­lassungs­prozess, geben Ihnen eine Check­liste der benötigten Unter­lagen und erklären Schritt für Schritt, was Sie benötigen. Egal ob es um Ihr Auto, Ihr Motorrad oder Ihr Wohn­mobil geht.

 

Warum muss ich überhaupt ein Auto zulassen?

Die Teilnahme am Straßen­verkehr ist nicht un­gefährlich. Bei einem Unfall können – neben einem hohen Sach­schaden – möglicherweise auch Personen verletzt werden. Die Summe, die für Re­para­turen am eigenen oder fremden Auto, sowie für mögliche Kranken­haus­kosten oder andere Personen­schäden vom Unfall­verursacher gezahlt werden muss, kann schnell in die Hunderttausende gehen.
Deshalb muss jeder Fahrzeug­halter, jede Fahrzeug­halterin eine Versicherung nachweisen und das Auto muss regel­mäßig amtlich (TÜV oder DEKRA) auf Verkehrs­tauglichkeit geprüft sein.
Diese Bedingungen werden von der jeweiligen Zulassungs­stelle überprüft. Die Zulassungs­stelle (auch Kfz-Zulassungs­behörde) stellt die Fahr- und Betriebserlaubnis (sowie andere relevante Dokumente) aus.

Grundsätzlich gilt: Jedes Fahr­zeug, das am Straßen­verkehr teil­nimmt, muss bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen.

Erfahren Sie mehr über die von Stiftung Warentest mit Bestnote ausgezeichnete Kfz-Versicherung der EUROPA.

Wo muss ich mein Auto anmelden?

Bei der örtlichen Zulassungs­stelle beziehungsweise der regionalen Kfz-Zulassungsbehörde. Die Anmeldung (genauso wie die Um- oder Abmeldung) ist ausschließlich in dem Landkreis oder der Stadt möglich, wo Ihr Hauptwohnsitz liegt. Je nach Region kann die Zulassungsstelle im jeweiligen Landratsamt, im Kreisverwaltungsreferat oder gelegentlich auch im Bürgerbüro ansässig sein.

 

Welche Unterlagen benötige ich?

Diese Unterlagen benötigen Sie generell für eine Kfz-Zulassung:

  • Ihren Personalausweis (oder Reisepass mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes)
  • Die eVB-Nummer (Das ist die elektronische Versicherungs­bestätigung Ihrer Kfz-Versicherung).
  • Die sogenannte Versicherungs­doppelkarte gibt es seit März 2008 nicht mehr, sie wurde durch die elektronische Versicherungs­bestätigung (eVB) ersetzt. Hier bekommen Sie schnell und unkompliziert Ihre eVB-Nummer.
  • Die Zulassungs­bescheinigung Teil II, ehemals Fahrzeug­brief genannt.
  • Eine Einzugs­ermächtigung (SEPA-Mandat) zum Einzug der Kfz-Steuer.

Für Neuwagen benötigen Sie zusätzlich die folgenden Unter­lagen bei einer Zulassung:

  • Die COC-Papiere
    COC bedeutet „Certificate of Conformity“ und ist eine EU-Übereinstimmungs­bescheinigung, die automatisch bei allen EU-Neu­wagen mit ausgeliefert wird. Sie enthält neben der EU-Typen­genehmigung die vom Her­steller eingetragenen fahrzeug­spezifischen Daten. Die Zulassungs­behörde stellt aufgrund der COC-Papiere die Zulassungs­bescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugvschein) aus. 

Bei einer Kfz-Zulassung für Gebrauchtwagen sind diese Unterlagen zusätzlich notwendig:

  • Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Bericht der letzten Hauptuntersuchung (HU/AU-Bericht)
  • Das alte Kennzeichen

Tipp: Seit einigen Jahren gibt es die Möglich­keit, die alten Kenn­zeichen bei einem Umzug in einen anderen Zulassungs­bezirk bundesweit mitzunehmen. Allerdings muss das der Zulassungs­stelle unverzüglich gemeldet werden. Wird das Fahrzeug nach dem Umzug abgemeldet und ein neues Fahrzeug gekauft, handelt es sich um eine Neu­zulassung – und eine Mitnahme des alten Kenn­zeichens bzw. die Über­tragung auf das neue Fahrzeug ist nicht möglich.

Unterlagen zum Abmelden eines Kfz: 

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeug­schein und Fahrzeug­brief)
  • HU-Bericht
  • Kfz-Kennzeichen
  • Personalausweis (oder Reisepass mit Meldebestätigung des Einwohner­meldeamtes)
  • bei Verschrottung den Nachweis des Fahrzeug­verwerters

Gut zu wissen: Die Versicherung endet am Tag der Abmeldung um 23.59 Uhr. Sie dürfen den Wagen also nach der Abmeldung (und mit wieder montierten Kenn­zeichen) noch zum Schrott­platz oder zum neuen Käufer fahren.

Welche Informationen in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) zu finden sind, erfahren Sie in unserem Ratgeber-Artikel zum Fahrzeugschein.

 

Ein altes Auto abmelden und ein neues Auto anmelden: Geht das gleichzeitig?

Ja, Sie können beide Vorgänge gleichzeitig bei der Zulassungsstelle erledigen. Wenn Sie Ihr bisheriges Kennzeichen weiterverwenden wollen, sagen Sie direkt bei der Zulassung Bescheid. Denn wenn Sie Ihr altes Auto abmelden, ein neues anmelden und Ihr Kennzeichen behalten, sparen Sie die Kosten für ein neues Kennzeichen.

 

Wie bekomme ich die eVB-Versicherungs­bestätigung?

Nichts einfacher als das: Hier können Sie die siebenstellige eVB-Nummer online direkt anfordern. Wir schicken Ihnen die elektronische Versicherungsbestätigung dann entsprechend Ihrer gewünschten Zustellart (SMS, E-Mail oder Post) zu.

 

Was kann ich bereits von zuhause erledigen?

Je vorbereiteter Sie auf der Zulassungsstelle erscheinen, desto schneller verläuft der Anmeldeprozess. Allerdings gibt es regional deutliche Unterschiede, was im Vorfeld und online erledigt werden kann. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer örtlichen Zulassungsstelle.

In der Regel kann man online

  • einen Termin vereinbaren (verkürzt die Wartezeit erheblich) und dabei alle wichtigen Daten schon im Vorfeld eingeben
  • ein Formular für das SEPA-Mandat ausfüllen
  • ein Formular für eine eventuelle Vollmacht ausfüllen
  • ein Wunschkennzeichen vorab reservieren

Tipp: Errechnen Sie hier vorab zudem Ihren Versicherungsbeitrag.

Ich möchte mich nicht online anmelden. Kann ich auch alles vor Ort erledigen?

Selbstverständlich. In der Regel müssen Sie sich aber auf lange Wartezeiten einstellen, daher ist zumindest die Termin­vereinbarung vorab sinnvoll.

 

Kann der gesamte Anmeldungs­prozess eigentlich online erledigt werden?

Nein. Bislang muss man persönlich (beziehungsweise ein autorisierter Bevoll­mächtigter) auf der Zulassungs­stelle erscheinen. Das wird sich wahrscheinlich in Zukunft ändern. So können Sie bereits Ihr Auto online abmelden, wenn es seit 2015 zugelassen wurden und Sie einen Personal­ausweis mit freigeschalteter Online-Ausweis­funktion haben sowie ein entsprechendes Lesegerät und eine Zulassungs­bescheinigung (Teil I) mit Sicherheits­code.

 

Was ist, wenn ich das Fahrzeug nicht persönlich anmelden kann?

Kein Problem, Sie können einen Vertreter mit der Zulassung Ihres Autos beauftragen. In diesem Fall braucht es eine Voll­macht (meist online bei der jeweiligen Zulassungsstelle als Vordruck erhältlich) und den Personal­ausweis (oder Reisepass mit Meldebestätigung des Einwohner­meldeamtes) der zu vertretenden Person (also von Ihnen) sowie des Bevollmächtigten.

 

Kann ich mir ein Kfz-Kennzeichen wünschen?

Bei fast allen Zulassungs­stellen kann man vorab online prüfen, ob ein Wunsch­kennzeichen verfügbar ist. Im positiven Fall können Sie online das Nummern­schild reservieren. Die Vor­reservierung kostet 2,60 € plus 10,20 € für das Kennzeichen.

 

Wo gibt es die Kennzeichen?

In der Regel befinden sich in unmittelbarer Nähe der Zulassungs­stelle, häufig sogar in den gleichen Räumlichkeiten, Schilder­hersteller. Zwei Nummernschilder (für vorne und hinten) kosten zwischen 20 und 30 €. Günstiger geht es, wenn man vorab im Internet Schilder bestellt.

 

Was ist ein Saisonkennzeichen?


Ein Fahrzeug mit einem Saison­kennzeichen darf nur in einem vom Halter festgelegten Zeitraum gefahren werden. Besonders für Motorräder, Wohnmobile, Oldtimer und Cabrios – also Fahrzeuge, die in der Regel nur bei gutem Wetter und nicht im Winter gefahren werden – kann man so Geld sparen.

Saisonkennzeichen erkennt man an den kleinen schwarzen Zahlen, die am rechten Rand stehen und die die Monate kennzeichnen, in denen das Fahrzeug gefahren werden darf. Eine erneute An- und Abmeldung entfällt damit. Der Zulassungs­zeitraum kann acht Wochen bis elf Monate umfassen. Außerhalb des festgelegten Zeitraums darf das Fahrzeug weder bewegt noch auf öffentlichem Grund geparkt werden.

Sie benötigen für die Anmeldung folgende Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • COC-Papiere bei erstmaliger Zulassung eines Fahrzeuges
  • eVB-Nummer mit Angabe des Saisonzeitraums
  • TÜV-Untersuchungsbericht bzw. Prüfbericht über die gültige HU (Hauptuntersuchung)
  • Prüfbericht über die gültige AU (Abgasuntersuchung)
  • Bisherige Kennzeichen oder die Reservierungsbestätigung eines Wunschkennzeichens

 

Was ist ein Kurzzeit­kennzeichen?

Ein Kurzzeit­kennzeichen gilt nur für fünf Tage und darf nur für Überführungs- und Zulassungs­fahrten genutzt werden. Die Kosten für ein Kurzzeit­kennzeichen liegen bei einmalig 13,10 €. Dies ist eine bundes­weit einheitliche Gebühr bei der Zulassungsstelle. Ein Kurzzeitkennzeichen online zu beantragen, ist leider nicht überall möglich.

 

Muss ich einen Anhänger extra anmelden?

Ja, Anhänger müssen in der Regel separat versichert werden und bei der Zulassungs­behörde Ihres Wohn­sitzes angemeldet werden. Das Prozedere ist dabei das gleiche wie bei der Anmeldung eines Autos.
Aus­nahmen betreffen: Anhänger in der Forst- und Land­wirtschaft, Boots­trailer, Spezial­anhänger für Segel­flugzeuge oder nicht zugelassene Sport­fahrzeuge.

 

Wie läuft die Anmeldung meines Wohn­mobils oder Campers?

Genauso wie beim Auto. Eigene Um- und Ausbauten müssen vorab vom TÜV abgenommen werden. Falls Sie mit Ihrem Wohnmobil schon einen Urlaub geplant haben, finden Sie mehr Informationen in unserem Ratgeber-Beitrag zum Saisonstart-Check Ihres Wohnmobils.

 

Was brauche ich für die Anmeldung meines Motorrads?

Sie benötigen dieselben Unterlagen wie oben bei der Autoanmeldung beschrieben.

Und beim Oldtimer?

Ihr Auto ist mindestens 30 Jahre alt, in einem insgesamt guten Erhaltungs­zustand, ohne allzu viele Umbauten, also nah am Original­zustand? Dann bean­tragen Sie am besten das begehrte „H-Kenn­zeichen“. „H“ steht für historisch.

Vorteile vom H-Kenn­zeichen:

  • Eine Ausnahmegenehmigung für Fahrten in Umweltzonen
  • Günstigere Kfz-Steuer
  • Günstigere Kfz-Versicherung

Die Zuteilung des H-Kennzeichens erfolgt nach Prüfung durch einen Sach­verständigen von TÜV oder DEKRA.

Sie möchten wissen, was eine aus­gezeichnete Auto­versicherung kostet?

Stand: 12.04.2022. Alle Angaben ohne Gewähr.