Wer seinen Hund oder sein Pferd auf Deutschlands Straßen transportieren will, muss die gesetzlichen Vorschriften aus Paragraf 28 der Straßenverkehrsordnung (StVO) kennen und beachten. In diesem Ratgeber-Beitrag fassen wir die wichtigsten Regeln und alles Wissenswerte kurz und übersichtlich für Sie zusammen.
Mit Hund und Pferd im Straßenverkehr sicher unterwegs
In § 28 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist festgelegt, wie sich Tierhalter mit ihren Tieren im Straßenverkehr verhalten müssen, um Gefahrensituationen vorzubeugen. Die drei grundlegenden Regeln sind:
1. Haus- und Stalltiere, die den Verkehr gefährden können, sind von der Straße fernzuhalten.
2. Hunde und Katzen sind im Fahrzeug gesichert zu transportieren.
3. Reiter müssen sich im Straßenverkehr im Einklang mit den Verkehrsregeln bewegen. Nachts besteht eine Beleuchtungspflicht.
Grundsätzlich müssen Tiere im Straßenverkehr immer von einer geeigneten Person begleitet und geführt werden, die Erfahrung besitzt und das Tier sicher im Griff hat.
Hunde am Fahrrad führen ist erlaubt
Das Führen von Hunden am Fahrrad ist gesetzlich nicht verboten, erfordert allerdings eine gute Leinenführigkeit des Hundes und einen erfahrenen Hundebesitzer. Wer seinen Hund gern am Fahrrad mitlaufen lässt, für den empfiehlt sich die Anschaffung einer speziellen Abstandsstange, die am Hinterrad befestigt wird. Die Leine wird direkt eingeklinkt – der Hundebesitzer hat beide Hände fest am Lenker.
Transport von Hunden und Katzen
Bei Unfällen können durch den Aufprall enorme Kräfte entstehen, die Hunde und Katzen mit Wucht durch das Fahrzeug schleudern. Um dies zu vermeiden, ist eine fest installierte Hundebox die sicherste Lösung. Generell ist bei der Größe der Box darauf zu achten, dass das Tier bequem in der Box liegen und auch stehen kann.
Hundeboxvarianten und Alternativen
Fest im Kofferraum von Kombis oder SUV montierte Aluboxen sind die sicherste Lösung. Die Hunde sind perfekt geschützt und fühlen sich nach einer Eingewöhnungszeit in den Boxen wohl. Aluboxen sind in Standardgrößen erhältlich, können aber auch individuell nach Maß gefertigt werden. Bei der Montage ist darauf zu achten, dass das Tier ins Fahrzeuginnere sehen kann.
Sie sind ebenfalls geeignet, bergen allerdings die Gefahr von Absplitterungen, an denen sich Hund oder Besitzer verletzen können.
Speziell für den Hundetransport in Limousinen gibt es Rücksitzboxen aus Aluminium oder Kunststoff, die mit dem Sicherheitsgurt fixiert werden. Damit der Hund auf einer waagerechten Fläche liegt, wird ein Keil unter die Box geschoben.
Diese beiden Varianten, bei denen der Fahrgastraum abgetrennt wird, sind als Alternative zum Hundetransport zugelassen. Der Hund kann allerdings bei einem Unfall herumgeschleudert werden und sich verletzen.
Richtig an die Box gewöhnen
Damit Dobermann, Golden Retriever oder Labrador die Box als sicheren und vertrauten Ort erleben, ist meist eine Eingewöhnungsphase nötig. Stellen Sie die Box in der Wohnung auf und füttern Sie den Hund – auch mit Leckerlis – ausschließlich in der Box. Zuerst noch am Eingang platziert, wandert die Futterschale Tag für Tag weiter nach hinten, bis der Hund zum Fressen ganz in der Box steht. Wenn die Box dann das erste Mal im Auto zum Einsatz kommt, wird der Hund im Idealfall ganz einfach hineinspringen – und mit einem Leckerbissen belohnt.
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
Tiere nicht ausreichend gesichert | 35 € | |
» mit Gefährdung | 60 € | 1 |
» mit Sachbeschädigung | 75 € | 1 |
Tier vom Kfz aus geführt | 5 € | |
Tier ohne Begleiter auf die Straße gelassen | ||
» mit Gefährdung | 5 € | |
» mit Sachbeschädigung | 10 € |
An der Leine oder frei laufend?
Diese Frage ist versicherungstechnisch ein Spezialfall. Wer seinen Hund – vor allem in der Nähe fahrender Autos – gern frei laufen lässt, sollte darauf achten, dass die Hundehalterhaftpflicht auch im Fall einer Schädigung Dritter leistet.
Personen- und Sachschäden, verursacht durch Hunde oder Pferde im Straßenverkehr, können hohe Kosten bis in siebenstellige Bereiche verursachen. Mit einer Haftpflichtversicherung sind Sie in den meisten Fällen wirksam geschützt. Die EUROPA bietet für Hundehalter den Basis- und den Komfortschutz an. In unserem Ratgeber-Artikel zur Haftpflichtversicherung für Hunde erfahren Sie unter anderem, in welchen Bundesländern eine Haftpflichtversicherung Pflicht ist.
Übrigens: Wer mit einem Pferd als Reiter auf einer Straße unterwegs ist, gilt als Verkehrsteilnehmer wie alle anderen auch. Das heißt, er genießt keine Sonderrechte, sondern hat rote Ampeln genauso zu beachten wie die Rechts-vor-links-Regel. Was es als Pferdehalter sonst noch zu beachten gibt und wieso eine Haftpflichtversicherung für Pferde sinnvoll ist, erfahren Sie in unserem Ratgeber-Artikel zur Haftpflichtversicherung für Pferde.
Stand: 10.05.2022. Alle Angaben ohne Gewähr.