Pferde schauen aus einem Pferdeanhänger.
Mit Hund und Pferd im Straßenverkehr sicher unterwegs

Das erwartet Sie in diesem Artikel:

  • Welche Vorschriften der Straßen­verkehrs­ordnung (StVO) müssen Sie beim Transport von Hunden oder Pferden beachten?
  • Hundeboxen und Alternativen – welche sind empfehlens­wert?
  • Eine Haft­pflicht­versicherung für Hunde- oder Pferde­halter ist sinn­voll.

Mit Hund und Pferd im Straßenverkehr sicher unterwegs

Wer seinen Hund oder sein Pferd auf Deutschlands Straßen transportieren will, muss die gesetzlichen Vorschriften aus Paragraf 28 der Straßen­verkehrs­ordnung (StVO) kennen und beachten. In diesem Ratgeber-Beitrag fassen wir die wichtigsten Regeln und alles Wissens­werte kurz und über­sichtlich für Sie zusammen.

In § 28 der Straßen­verkehrs­ordnung (StVO) ist festgelegt, wie sich Tier­halter mit ihren Tieren im Straßen­verkehr ver­halten müssen, um Gefahren­situationen vorzubeugen. Die drei grundlegenden Regeln sind:

1. Haus- und Stalltiere, die den Verkehr gefährden können, sind von der Straße fern­zuhalten.
2. Hunde und Katzen sind im Fahr­zeug gesichert zu trans­portieren.
3. Reiter müssen sich im Straßen­verkehr im Ein­klang mit den Verkehrs­regeln bewegen. Nachts besteht eine Beleuchtungs­pflicht.

Grund­sätzlich müssen Tiere im Straßen­verkehr immer von einer geeigneten Person begleitet und geführt werden, die Erfahrung be­sitzt und das Tier sicher im Griff hat.

 

Hunde am Fahrrad führen ist erlaubt

Das Führen von Hunden am Fahrrad ist gesetzlich nicht verboten, erfordert allerdings eine gute Leinen­führigkeit des Hundes und einen erfahrenen Hunde­besitzer. Wer seinen Hund gern am Fahr­rad mit­laufen lässt, für den empfiehlt sich die An­schaffung einer speziellen Abstands­stange, die am Hinter­rad befestigt wird. Die Leine wird direkt ein­geklinkt – der Hunde­besitzer hat beide Hände fest am Lenker.

 

Transport von Hunden und Katzen

Bei Unfällen können durch den Auf­prall enorme Kräfte ent­stehen, die Hunde und Katzen mit Wucht durch das Fahr­zeug schleudern. Um dies zu vermeiden, ist eine fest installierte Hunde­box die sicherste Lösung. Generell ist bei der Größe der Box darauf zu achten, dass das Tier bequem in der Box liegen und auch stehen kann.

Hundeboxvarianten und Alternativen

Fest im Kofferraum von Kombis oder SUV montierte Alu­boxen sind die sicherste Lösung. Die Hunde sind perfekt geschützt und fühlen sich nach einer Ein­gewöhnungs­zeit in den Boxen wohl. Alu­boxen sind in Standard­größen erhältlich, können aber auch individuell nach Maß gefertigt werden. Bei der Montage ist darauf zu achten, dass das Tier ins Fahrzeug­innere sehen kann.

Sie sind ebenfalls geeignet, bergen allerdings die Gefahr von Ab­splitterungen, an denen sich Hund oder Besitzer verletzen können.

Speziell für den Hunde­transport in Limousinen gibt es Rück­sitz­boxen aus Aluminium oder Kunst­stoff, die mit dem Sicherheits­gurt fixiert werden. Damit der Hund auf einer waagerechten Fläche liegt, wird ein Keil unter die Box geschoben.

Diese beiden Varianten, bei denen der Fahrgast­raum abgetrennt wird, sind als Alter­native zum Hunde­transport zugelassen. Der Hund kann allerdings bei einem Un­fall herum­geschleudert werden und sich verletzen.

Erfahren Sie mehr über die Hundehalter-Haftpflichtversicherung der EUROPA.

Richtig an die Box gewöhnen

Damit Dobermann, Golden Retriever oder Labrador die Box als sicheren und vertrauten Ort erleben, ist meist eine Ein­gewöhnungs­phase nötig. Stellen Sie die Box in der Wohnung auf und füttern Sie den Hund – auch mit Leckerlis – ausschließlich in der Box. Zuerst noch am Ein­gang platziert, wandert die Futter­schale Tag für Tag weiter nach hinten, bis der Hund zum Fressen ganz in der Box steht. Wenn die Box dann das erste Mal im Auto zum Ein­satz kommt, wird der Hund im Ideal­fall ganz einfach hinein­springen – und mit einem Lecker­bissen belohnt.

VerstoßBußgeldPunkte
Tiere nicht ausreichend gesichert35 € 
» mit Gefährdung60 €1
» mit Sachbeschädigung75 €1
Tier vom Kfz aus geführt5 € 
Tier ohne Begleiter auf die Straße gelassen  
» mit Gefährdung5 € 
» mit Sachbeschädigung10 € 

An der Leine oder frei laufend?

Diese Frage ist versicherungs­technisch ein Spezial­fall. Wer seinen Hund – vor allem in der Nähe fahrender Autos – gern frei laufen lässt, sollte darauf achten, dass die Hunde­halter­haftpflicht auch im Fall einer Schädigung Dritter leistet.

Personen- und Sach­schäden, verursacht durch Hunde oder Pferde im Straßen­verkehr, können hohe Kosten bis in sieben­stellige Bereiche verur­sachen. Mit einer Haft­pflicht­versicherung sind Sie in den meisten Fällen wirksam geschützt. Die EUROPA bietet für Hunde­halter den Basis- und den Komfort­schutz an. In unserem Ratgeber-Artikel zur Haftpflichtversicherung für Hunde erfahren Sie unter anderem, in welchen Bundesländern eine Haftpflichtversicherung Pflicht ist.

Übrigens: Wer mit einem Pferd als Reiter auf einer Straße unterwegs ist, gilt als Verkehrs­teilnehmer wie alle anderen auch. Das heißt, er genießt keine Sonder­rechte, sondern hat rote Ampeln genauso zu beachten wie die Rechts-vor-links-Regel. Was es als Pferdehalter sonst noch zu beachten gibt und wieso eine Haftpflichtversicherung für Pferde sinnvoll ist, erfahren Sie in unserem Ratgeber-Artikel zur Haftpflichtversicherung für Pferde.

Erfahren Sie mehr über die Pferdehalter-Haftpflichtversicherung der EUROPA.

Stand: 10.05.2022. Alle Angaben ohne Gewähr.