Eine Autobahn bei Nacht.
Von wegen! Die häufigsten Mythen und Irrtümer im Straßenverkehr

Das erwartet Sie in diesem Artikel:

  • Es kursieren viele Irr­tümer im Zusammen­hang mit Verkehrs­regeln.
  • Wir haben für Sie die häufigsten Fehl­einschätzungen unter die Lupe genommen.
  • Außerdem: Tipps für besonders günstige Kfz-Beiträge und eine Unfall-Check­liste

Von wegen! Die häufigsten Mythen und Irrtümer im Straßenverkehr

Wer auffährt, hat immer Schuld? Ein Zettel am Scheiben­wischer reicht, wenn man ein fremdes Fahr­zeug anrempelt? Die Benutzung der Licht­hupe ist strafbar? Das sind nur drei von zahl­reichen hart­näckigen Mythen rund um Verkehrs­regeln und Unfälle. Wir klären auf.

Hand aufs Herz: Kennen Sie alle Verkehrs­regeln? Die Fahrschulzeit liegt bei vielen schon länger zurück. Und auch bei Fahr­anfängern kann die Flut an Vorschriften leicht zu Verwirrung führen. Kein Wunder also, dass viel Halb­wissen kursiert. Zeit, mit besonders häufig anzutreffenden Mythen und Irrtümern aufzuräumen – für mehr Sicher­heit im Straßen­verkehr. (Weitere Tipps für Fahr­anfänger, unter anderem wie diese sich besonders günstig versichern können, bekommen Sie im Ratgeber-Artikel über die Kfz-Versicherung.)

 

Rechts über­holen ist grund­sätzlich verboten?

In der Straßenverkehrsordnung (StVO) steht: „Es ist links zu überholen.“ Für mehrspurige Land­straßen und auf der Auto­bahn gibt es aber zwei Ausnahme­fälle. Erstens: Wenn man in einer Fahrzeug­schlange fährt und dabei auf allen Fahr­streifen so dichter Verkehr ist, dass die Fahr­zeuge ähnlich schnell neben­einander fahren. Zweitens: Wenn Fahrzeuge auf dem linken Fahr­streifen stehen oder maximal 60 km/h fahren. Dann dürfen sie mit gering­fügig höherem Tempo und äußerster Vor­sicht rechts überholt werden. Innerorts dürfen Kfz bis maximal 3,5 Tonnen den Fahr­streifen frei wählen und damit auch rechts an anderen Fahr­zeugen vorbeiziehen.

 

Wer auffährt, hat immer Schuld?

Es stimmt fast: Wer auffährt, hat in den aller­meisten Fällen zu wenig Abstand gehalten – und damit Schuld. Bremst der voraus­fahrende Fahrer aber plötzlich ohne triftigen Grund, kann auch er haft­bar gemacht werden. Das gilt beispiels­weise, wenn jemand vor einem Blitzer oder vor kleinen Tieren auf der Fahr­bahn scharf aufs Brems­pedal tritt.

 

Die Benutzung der Licht­hupe ist nicht erlaubt?

Falsch. Wer außer­orts überholen möchte, darf dies laut Straßen­verkehrs­ordnung durch kurze Schall- und Leuchtzeichen ankündigen. Nötigung wird daraus erst, wenn man drängelt, dicht auffährt und das Licht­hupen penetrant wiederholt.

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In unserem Ratgeber-Artikel über die Kfz-Versicherung finden Sie weitere Informationen zu den Leistungen des Versicherungs­angebots der EUROPA.

 

Ein Zettel hinterm Scheiben­wischer genügt?

Schnell ist es passiert: Beim Ausparken hat man ein anderes Auto gerempelt. Wer jetzt einfach einen Zettel am Scheiben­wischer des geschädigten Fahr­zeugs hinterlässt, ohne auf den Halter zu warten (als vertretbar gelten 30 bis 60 Minuten) oder ohne die Polizei zu verständigen, begeht Unfall­flucht – und damit eine Straf­tat. Die gute Absicht allein zählt nicht.

 

Auch auf Park­plätzen gilt stets rechts vor links?

Auf öffentlichen Park­plätzen greift grund­sätzlich die Straßen­verkehrs­ordnung. Die Vorfahrts­regel „rechts vor links“ gilt dort aber nur, wenn die Fahrspuren als Straßen markiert sind. Grundsätzlich zählt das Gebot der gegenseitigen Rücksicht­nahme: also auch bei niedrigem Tempo umsichtig fahren und auf die anderen Verkehrs­teilnehmer achten. 

Gut zu wissen: 3 Tipps für noch günstigere Beiträge bei Ihrer Kfz-Versicherung

  • Selbstbeteiligung senkt den Versicherungsbeitrag.
  • Auch Werkstattbindung reduziert den Tarif.
  • Selbstübernahme von Bagatellschäden kann sich zusätzlich auszahlen.

Weitere Tipps für eine Senkung der Kosten bei der Auto­versicherung, gibt es im Ratgeber-Beitrag Rabatte, Extras & Co.: Clevere Tipps für die Kfz-Versicherung.

 

Muss eine Rettungs­gasse gebildet werden, wenn Rettungs­kräfte kommen?

Dann ist es oft schon zu spät. Richtig ist: Sobald sich ein Stau ankündigt, ist eine Rettungs­gasse zu bilden. Wenn die Fahr­zeuge erst einmal stehen, bleibt meist kaum noch Platz, um auszuscheren.

 

Nach einem Unfall müssen die Fahr­zeuge an Ort und Stelle bleiben?

Viele Autofahrer lassen ihr Unfall­fahrzeug an Ort und Stelle stehen, bis die Polizei kommt. Auf diese Weise wollen sie den Unfall­hergang so genau wie möglich dokumentieren. Das kann aber andere Verkehrs­teilnehmer gefährden. Laut Straßen­verkehrs­ordnung hat jeder Beteiligte „den Verkehr zu sichern und bei gering­fügigem Schaden unverzüglich beiseitezufahren“.

Was muss ich nach einem Unfall tun?

  1. Unfallstelle sichern: Warnblinker einschalten, Warndreieck aufstellen und bei Bagatellschäden beiseitefahren.
  2. Erste Hilfe leisten, wenn es nötig ist.
  3. Polizei rufen und am Telefon weiteres Vorgehen besprechen.
  4. Unfall möglichst detailliert dokumentieren (auch Fotos machen, Zeugen suchen).
  5. Unfallbericht mit dem Unfallgegner ausfüllen (Vordrucke zum Download im Internet) oder von der Polizei ausfüllen lassen.
  6. Schaden der Kfz-Versicherung des Unfallverursachers melden. Im Zweifelsfall beide Versicherer kontaktieren.

Winterreifen sind Pflicht in Deutschland?

Eine generelle Winter­reifen­pflicht gibt es nicht – aber eine situative. Die Straßen­verkehrs­ordnung schreibt nämlich eine besondere Bereifung „bei Glatt­eis, Schnee­glätte, Schnee­matsch, Eis­glätte oder Reif­glätte“ vor. Es kommt also auf die winterlichen Wetter­verhältnisse an, nicht auf die Jahres­zeit an sich. Ganzjahres­reifen sind im rechtlichen Sinn Winter­reifen, wenn sie das Alpine-Symbol (Berg­piktogramm mit Schneeflocke) aufweisen. Für Allwetter­reifen ohne Schnee­flocken­symbol gibt es eine Übergangs­frist: Alle bis zum 31. Dezember 2017 produzierten „M+S“-Reifen dürfen noch bis zum 30. September 2024 gefahren werden.

 

Autofahren ist nur mit festen Schuhen erlaubt?

Tatsächlich schreibt die Straßen­verkehrs­ordnung nicht vor, ob überhaupt oder welche Art von Schuh­werk beim Auto­fahren getragen werden muss. Grund­sätzlich ist es sogar erlaubt, barfuß ein Kfz zu steuern. Wenn sich allerdings herausstellt, dass Sie einen Unfall durch festes Schuhwerk verhindert hätten, kann Ihnen zumindest eine Teil­schuld angelastet werden.

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Stand: 10.10.2022. Alle Angaben ohne Gewähr.