Wer auffährt, hat immer Schuld? Ein Zettel am Scheibenwischer reicht, wenn man ein fremdes Fahrzeug anrempelt? Die Benutzung der Lichthupe ist strafbar? Das sind nur drei von zahlreichen hartnäckigen Mythen rund um Verkehrsregeln und Unfälle. Wir klären auf.
Von wegen! Die häufigsten Mythen und Irrtümer im Straßenverkehr
Hand aufs Herz: Kennen Sie alle Verkehrsregeln? Die Fahrschulzeit liegt bei vielen schon länger zurück. Und auch bei Fahranfängern kann die Flut an Vorschriften leicht zu Verwirrung führen. Kein Wunder also, dass viel Halbwissen kursiert. Zeit, mit besonders häufig anzutreffenden Mythen und Irrtümern aufzuräumen – für mehr Sicherheit im Straßenverkehr. (Weitere Tipps für Fahranfänger, unter anderem wie diese sich besonders günstig versichern können, bekommen Sie im Ratgeber-Artikel über die Kfz-Versicherung.)
Rechts überholen ist grundsätzlich verboten?
In der Straßenverkehrsordnung (StVO) steht: „Es ist links zu überholen.“ Für mehrspurige Landstraßen und auf der Autobahn gibt es aber zwei Ausnahmefälle. Erstens: Wenn man in einer Fahrzeugschlange fährt und dabei auf allen Fahrstreifen so dichter Verkehr ist, dass die Fahrzeuge ähnlich schnell nebeneinander fahren. Zweitens: Wenn Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen stehen oder maximal 60 km/h fahren. Dann dürfen sie mit geringfügig höherem Tempo und äußerster Vorsicht rechts überholt werden. Innerorts dürfen Kfz bis maximal 3,5 Tonnen den Fahrstreifen frei wählen und damit auch rechts an anderen Fahrzeugen vorbeiziehen.
Wer auffährt, hat immer Schuld?
Es stimmt fast: Wer auffährt, hat in den allermeisten Fällen zu wenig Abstand gehalten – und damit Schuld. Bremst der vorausfahrende Fahrer aber plötzlich ohne triftigen Grund, kann auch er haftbar gemacht werden. Das gilt beispielsweise, wenn jemand vor einem Blitzer oder vor kleinen Tieren auf der Fahrbahn scharf aufs Bremspedal tritt.
Die Benutzung der Lichthupe ist nicht erlaubt?
Falsch. Wer außerorts überholen möchte, darf dies laut Straßenverkehrsordnung durch kurze Schall- und Leuchtzeichen ankündigen. Nötigung wird daraus erst, wenn man drängelt, dicht auffährt und das Lichthupen penetrant wiederholt.
In unserem Ratgeber-Artikel über die Kfz-Versicherung finden Sie weitere Informationen zu den Leistungen des Versicherungsangebots der EUROPA.
Ein Zettel hinterm Scheibenwischer genügt?
Schnell ist es passiert: Beim Ausparken hat man ein anderes Auto gerempelt. Wer jetzt einfach einen Zettel am Scheibenwischer des geschädigten Fahrzeugs hinterlässt, ohne auf den Halter zu warten (als vertretbar gelten 30 bis 60 Minuten) oder ohne die Polizei zu verständigen, begeht Unfallflucht – und damit eine Straftat. Die gute Absicht allein zählt nicht.
Auch auf Parkplätzen gilt stets rechts vor links?
Auf öffentlichen Parkplätzen greift grundsätzlich die Straßenverkehrsordnung. Die Vorfahrtsregel „rechts vor links“ gilt dort aber nur, wenn die Fahrspuren als Straßen markiert sind. Grundsätzlich zählt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme: also auch bei niedrigem Tempo umsichtig fahren und auf die anderen Verkehrsteilnehmer achten.
Weitere Tipps für eine Senkung der Kosten bei der Autoversicherung, gibt es im Ratgeber-Beitrag Rabatte, Extras & Co.: Clevere Tipps für die Kfz-Versicherung.
Muss eine Rettungsgasse gebildet werden, wenn Rettungskräfte kommen?
Dann ist es oft schon zu spät. Richtig ist: Sobald sich ein Stau ankündigt, ist eine Rettungsgasse zu bilden. Wenn die Fahrzeuge erst einmal stehen, bleibt meist kaum noch Platz, um auszuscheren.
Nach einem Unfall müssen die Fahrzeuge an Ort und Stelle bleiben?
Viele Autofahrer lassen ihr Unfallfahrzeug an Ort und Stelle stehen, bis die Polizei kommt. Auf diese Weise wollen sie den Unfallhergang so genau wie möglich dokumentieren. Das kann aber andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Laut Straßenverkehrsordnung hat jeder Beteiligte „den Verkehr zu sichern und bei geringfügigem Schaden unverzüglich beiseitezufahren“.
Winterreifen sind Pflicht in Deutschland?
Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es nicht – aber eine situative. Die Straßenverkehrsordnung schreibt nämlich eine besondere Bereifung „bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte“ vor. Es kommt also auf die winterlichen Wetterverhältnisse an, nicht auf die Jahreszeit an sich. Ganzjahresreifen sind im rechtlichen Sinn Winterreifen, wenn sie das Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) aufweisen. Für Allwetterreifen ohne Schneeflockensymbol gibt es eine Übergangsfrist: Alle bis zum 31. Dezember 2017 produzierten „M+S“-Reifen dürfen noch bis zum 30. September 2024 gefahren werden.
Autofahren ist nur mit festen Schuhen erlaubt?
Tatsächlich schreibt die Straßenverkehrsordnung nicht vor, ob überhaupt oder welche Art von Schuhwerk beim Autofahren getragen werden muss. Grundsätzlich ist es sogar erlaubt, barfuß ein Kfz zu steuern. Wenn sich allerdings herausstellt, dass Sie einen Unfall durch festes Schuhwerk verhindert hätten, kann Ihnen zumindest eine Teilschuld angelastet werden.
Stand: 10.10.2022. Alle Angaben ohne Gewähr.