Sichern Sie sich Ihre Prämie für Ihr Elektro-Fahrzeug
Durch das Fahren Ihres Elektrofahrzeugs tragen Sie zur Energiewende bei. Sie verursachen mit Ihrem rein elektrischen Fahrzeug keine klimaschädlichen Emissionen und dieser positive Beitrag zum Klima- und Umweltschutz wird mit der THG-Quote (Treibhausgasminderungs-Quote) belohnt. Die THG-Quote ist eine einfache Möglichkeit für Besitzer eines Elektro-Fahrzeuges, zusätzliches Geld zu verdienen. Sichern Sie sich Ihre THG-Prämie für Ihr Elektro-Fahrzeug. Dafür müssen Sie sich nur bei unserem Partner registrieren. Die gesamte Abwicklung übernimmt dann für Sie unser auf den THG-Handel spezialisierter Partner THG Quoten GmbH.
„Was benötige ich, um mein E-Fahrzeug zu registrieren?“
Unser Partner THG Quoten GmbH benötigt einen Nachweis, dass Sie der Halter des E-Fahrzeugs sind. Bitte halten Sie bei der Registrierung Ihren Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) bereit. Zudem muss bei der Registrierung eine Kontoverbindung angegeben werden, auf die die THG-Prämie ausgezahlt werden kann.
In wenigen Schritten zur Prämie
- Registrieren und persönliche Daten eingeben
- Fahrzeugschein scannen und hochladen
- THG-Prämie erhalten
Häufige Fragen zur THG-Quote
Mineralölunternehmen dürfen aufgrund gesetzlicher Vorgaben nur eine bestimmte Menge an Treibhausgas erzeugen. Wird dies nicht eingehalten, müssen die Unternehmen Strafzahlungen leisten. Um das zu vermeiden, können die Unternehmen die CO2-Emissionen mit THG-Quoten ausgleichen. Da Privatleute nicht mit den quotenpflichtigen Unternehmen direkt handeln können, verläuft der Verkauf der CO2-Einsparungen über Zwischenhändler, die die CO2-Zertifikate von mehreren Elektro-Fahrzeug-Haltern sammeln, anschließend gebündelt verkaufen und die Prämie an die registrierten Kunden verteilen. Wir bieten diesen Service über unseren Partner THG Quoten GmbH, der für Sie die gesamte Abwicklung übernimmt. Die THG Quoten GmbH gehört zur renommierten STX Commodities Holding B.V..
Wichtig ist, dass in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 im Feld 10 der Code 0004 hinterlegt ist. Das betrifft zu 100 % elektrisch betriebene Fahrzeuge. Plug-In-Hybride, Wasserstofffahrzeuge oder Verbrenner können nicht für die THG-Quote registriert werden.
Das Umweltbundesamt überprüft die eingereichten Unterlagen. Im Anschluss erfolgt die Auszahlung. Aufgrund der hohen Nachfrage gibt das Umweltbundesamt aktuell 10-12 Wochen Bearbeitungszeit an.
Für den Erhalt der Prämie ist es entscheidend, dass Sie laut Zulassungsbescheinigung Teil 1 als Halter des Leasingfahrzeugs eingetragen sind.
Die THG-Quote für 2024 kann noch bis zum 31.10.2024 eingereicht werden. Ab dem 01.11.2024 kann sie dann für das Jahr 2025 beantragt werden.
Nein, eine rückwirkende Beantragung und Auszahlung für das vergangene Jahr ist nicht möglich. Die THG-Quote kann immer nur für das aktuelle Kalenderjahr geltend gemacht werden.
Wenn es sich um einen Neuwagen handelt kann die THG-Prämie für das gesamte Kalenderjahr noch beantragt werden. Bei einem Gebrauchtwagen kann es sein, dass der Vorbesitzer das E-Auto bereits registriert hat. In diesem Fall kann die THG-Quote erst ab dem folgenden Kalenderjahr neu beantragt werden.