Eine Familie bei einem Abendspaziergang.
Rente gegen Einmalbetrag: Lebenslang vorsorgen mit einer einzigen Zahlung

Was Sie in diesem Artikel erwartet:

  • Eine Rente gegen Einmalbetrag ist ideal, um auf einen Schlag fürs Alter vorzusorgen. 
  • Sie sorgt für ein garantiertes Zusatzeinkommen, und zwar Ihr Leben lang. 
  • In Zeiten von Niedrigzinsen ist diese Variante der Rentenversicherung eine lohnende Investition und kann vor allem für Selbstständige, Freiberufler und Personen mit hoher Steuerbelastung auch steuerlich attraktiv sein.
     

Rente gegen Einmalbetrag: Lebenslang vorsorgen mit einer einzigen Zahlung

Sie haben einen höheren Be­trag zur Ver­fügung und möchten dieses Geld sicher und sinn­voll anlegen? Mit einer Rente gegen Ein­malbetrag er­halten Sie daraus ein garantiertes Zusatz­einkommen, und zwar Ihr Leben lang. Auch steuerlich kann das vorteilhaft sein.

Hannes, 54, ist selbstständiger IT-Berater; das Geschäft läuft dieses Jahr besonders gut und er wird am Jahresende Geld übrig haben. Sein Finanzberater empfahl ihm nun den Abschluss einer Rentenversicherung gegen Einmalbetrag. Dabei zahlt er einmalig einen höheren Geldbetrag in die Versicherung ein und erhält im Gegenzug garantierte monatliche Rentenzahlungen – sein Leben lang. Und der Clou: Er spart dabei auch noch eine Menge Steuern.

 

Sichere Altersvorsorge auf einen Schlag

Sie verfügen über einen größeren Geldbetrag – angespart, geerbt, aus einer Schenkung oder Lebensversicherung erhalten oder durch Selbstständigkeit oder auf andere Art und Weise erwirtschaftet? Und möchten diese Summe sicher und langfristig anlegen? Dann kann eine Rente gegen Einmalbetrag eine attraktive Lösung sein. Mit dem lebenslang garantierten Zusatzeinkommen bessern Sie Ihre gesetzliche Rente auf. Zudem ist die private Rente ein Stabilitätsfaktor bei der Diversifizierung in Sachen Geldanlage.

Es wird mehr vererbt

In Deutschland werden jedes Jahr mehr als 130 Mrd. Euro vererbt oder verschenkt. Nach der gemeinsamen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), der Universität Vechta und des Deutschen Zentrums für Altersfragen (DZA) haben in den vergangenen 15 Jahren etwa zehn Prozent aller Erwachsenen geerbt oder eine größere Schenkung erhalten. Dabei beliefen sich die Erbschaften pro Person im Durchschnitt inflationsbereinigt auf rund 85.000 Euro, die Schenkungen auf etwa 89.000 Euro. Gegenüber dem Jahr 2001 hätten sich damit die Durchschnittssummen jeweils um etwa 20 Prozent erhöht. (Verglichen wurden dabei die Zeiträume 1986 bis 2001 und 2002 bis 2017.)

Sofortrente versus aufgeschobene Rentenversicherung

Dabei haben Sie die Wahl, wann Ihre Rente beginnen soll: sofort oder später. Bei der Sofortrente profitieren Sie gleich, die Zahlungen beginnen unmittelbar nach Vertragsabschluss; dies ist eine kurzfristige Lösung, wenn Sie knapp vor dem Ruhestand stehen oder bereits im Ruhestand sind. Anders bei der aufgeschobenen Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag, auch Rentenversicherung mit Aufschubzeit genannt, als mittelfristige Lösung: Hier beginnt die Auszahlung erst einige Jahre später. Wieso eine private Rentenversicherung für einen sorglosen Ruhestand sinnvoll ist, erfahren Sie in unserem Ratgeber-Artikel über die Rente.

 

Für wen ist die Rente gegen Einmalbetrag sinnvoll?

Die Rente gegen Einmalbeitrag ist für jeden sinnvoll, der einen höheren Geldbetrag zur Verfügung hat und damit sicher fürs Alter vorsorgen möchte. Schließlich ist dies eine ausgezeichnete Lösung, wenn es darum geht, vorhandene Rentenlücken mit einem größeren Betrag zu schließen. Außerdem kann sie vor allem für Selbstständige, Freiberufler und Personen mit hoher Steuerbelastung steuerlich attraktiv sein.

Rürup-Rente: Rente aufbessern und Steuern sparen

Mit einer Einmalzahlung für eine Rürup-Rente können Sie sich nicht nur ein Zusatzeinkommen im Ruhestand, sondern auch Steuervorteile sichern: 2022 beläuft sich der Betrag, der im Rahmen der Höchstbeiträge als Sonderausgaben in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden und so die Steuerlast senken kann, auf 25.639 Euro (bei Ledigen) bzw. 51.278 Euro (bei gemeinsam Veranlagten). Davon sind derzeit 94 % steuerlich absetzbar, also 24.100 Euro für Alleinstehende und 48.201 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepartner/Lebenspartner.

Stand: 19.7.2022. Alle Angaben ohne Gewähr.