Warum gibt es eigentlich eine Risikoprüfung?
Ein ungesunder Lebensstil erhöht das Risiko, vorzeitig zu sterben – und damit auch den Versicherungsbeitrag. Raucher beispielsweise leben statistisch gesehen riskanter als Nichtraucher – als Rauchen gilt übrigens auch Shisha-Rauchen oder das Dampfen von E-Zigaretten. Deshalb sind Tarife für Nichtraucher sehr viel günstiger. Doch auch Raucher, die mit dem Rauchen aufhören, können in einen günstigeren Tarif wechseln.
Wie Sie leben, Sport treiben oder im Urlaub verreisen, ist Ihre Sache. Aber Ihr Verhalten kann Ihren Tarif für eine Risikolebensversicherung beeinflussen. Um den für Sie und Ihre individuelle Situation passenden und fairen Tarif zu kalkulieren und anzubieten, benötigen wir von Ihnen Angaben zu Ihrem Lebensstil.
Das ist ja auch klar: Hobbys oder Sportarten wie Motorradfahren, Tauchen oder Paragliding sind riskant. Eine Risikolebensversicherung ist dann nur zu einem höheren Tarif möglich. Umgekehrt gilt: Wer auf solch einen riskanten Lebensstil verzichtet, der sollte auch einen niedrigeren Beitrag zu seiner Risikolebensversicherung zahlen. Deshalb müssen wir vor jedem Vertragsabschluss eine Risikoprüfung durchführen. Das müssen übrigens alle Versicherer: Seit 2010 können Sie in Deutschland keine Risikolebensversicherung mehr ohne Gesundheitsprüfung abschließen.
Ganz wichtig: Offenheit und Ehrlichkeit bei der Gesundheitsprüfung
Die Gesundheitsfragen zu Ihrer Risikolebensversicherung sollten Sie auf jeden Fall sorgfältig und vollständig beantworten. Ansonsten kann es passieren, dass die EUROPA den Vertrag kündigen oder anpassen muss.
Wir finden, faire Verträge für faire Kunden sind im Sinne aller Versicherten. Deshalb haben wir einen einfachen Gesundheitscheck aufgesetzt, der aus einigen Gesundheitsfragen besteht – zum Beispiel zu Ihrem Body-Mass-Index, zu Ihrem Beruf, Ihren ausgeübten Sportarten, Hobbys und Rauchverhalten. Die Gesundheitsprüfung ist ein elementarer Bestandteil des Abschlussprozesses einer Risikolebensversicherung. Deshalb ist es so wichtig, die Fragen offen und ehrlich zu beantworten.
So funktioniert der Online-Gesundheitscheck bei der EUROPA
Der Gesundheitscheck bei der EUROPA ist einfach und unkompliziert. Er startet, wenn Sie online die Risikolebensversicherung beantragen. Sie werden interaktiv durch wenige Fragen zu Ihrer Gesundheit geführt, und je nach Antwort stellt das Prüfsystem automatisch die erforderlichen Rückfragen. Ihre Antworten stehen Ihnen anschließend als PDF-Dokument zum Download zur Verfügung.
Für alle die passende Absicherung: Die Varianten der EUROPA Risikolebensversicherung
Bis zu 26 % günstiger gegenüber dem Wettbewerb
Als Direktversicherer arbeiten wir mit effizienten Strukturen. Dies spiegelt sich auch in unser extrem niedrigen Verwaltungskostenquote wider, die eine der niedrigsten in Deutschland ist. Für Sie bedeutet das: günstigere Beiträge und bis zu 26 % sparen.3 So ist beispielsweise unsere konstante Risikolebensversicherung eine der günstigsten am Markt.
€uro urteilt „Höchste Kundenzufriedenheit“
Die Zeitschrift €uro führte in der Ausgabe 03/2024 bei zahlreichen Lebensversicherern einen Härtetest durch. Das Ergebnis: Die EUROPA erreichte bei den Direktversicherern die Auszeichnung „Höchste Kundenzufriedenheit“ und „Beste Finanzkraft“. (3 Direktversicherer im Test)
Sie wünschen persönliche Beratung?
Unsere Versicherungs-Experten stehen Ihnen gerne unter der folgenden Telefonnummer zur Verfügung. Oder vereinbaren Sie ganz einfach einen Rückruf für ein Beratungsgespräch.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Risikolebensversicherung
Bei einer Risikolebensversicherung wird im Todesfall während der Vertragslaufzeit die Versicherungssumme an den im Vertrag genannten Hinterbliebenen ausgezahlt. Da kein Kapital zur Altersvorsorge angespart wird, ist eine Risikolebensversicherung weitaus günstiger als eine Kapital-Lebensversicherung.
Für Ihre Altersvorsorge schließen Sie am besten eine separate Kapital- oder Rentenversicherung ab.
Familien, insbesondere mit kleinen Kindern.
Alleinerziehende, da durch die alleinige Verantwortung die Absicherung der Kinder besonders wichtig ist.
Ehepartner, da die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung in der Regel nicht ausreichen.
Lebensgemeinschaften, da sie gesetzlich nicht abgesichert sind.
Geschäftspartner, um Ihre finanzielle Verpflichtungen abzusichern.
Die Dauer des Absicherungsbedarfs richtet sich z. B. nach dem Alter Ihrer Kinder oder Dauer der Darlehensverbindlichkeiten.
Bei der Absicherung der Familie empfiehlt sich eine Mindestlaufzeit bis zum Ende der Ausbildung / des Studiums des jüngsten Kindes oder bis zu Ihrem Renteneintrittsalter.
Bei der Absicherung eines Kredits oder Darlehens wird die Laufzeit so gewählt, bis die Verbindlichkeiten getilgt sind / das Darlehen abbezahlt ist.
Mit einer EUROPA Risikolebensversicherung, insbesondere mit unserem Premium-Tarif, können Sie bei geändertem Absicherungsbedarf flexibel reagieren.
Für die Absicherung der Familie empfehlen wir die konstante Risikolebensversicherung. Darlehen und Immobilienkredite sichern Sie am besten mit einer variablen Risikolebensversicherung ab.
Für Alleinerziehende ist eine optimale Höhe der finanziellen Absicherung der Kinder besonders wichtig. Dabei sollte man sich allerdings nicht allein auf die allgemein genutzte Faustformel (3- bis 5-faches Jahresbruttoeinkommen) verlassen, die das aktuelle Jahreseinkommen als Berechnungsgrundlage nimmt.
Überlegen Sie stattdessen wie lange das Geld ausreichen muss – also zum Beispiel – wie lange und wie viel Geld benötigt wird, bis die Kinder beruflich bzw. finanziell auf eigenen Beinen stehen.
Zu berücksichtigende Faktoren:
- Aktuelles Einkommen des Elternteils, sowie bevorstehende Einkommensänderungen (z. B. Rückkehr zu einer Vollzeittätigkeit)
- Altersabhängige Unterhaltskosten für die Kinder (z. B. Ausbildung, Studium)
Wenn Sie und Ihre Partnerin/Ihr Partner sich gegenseitig absichern möchten, empfehlen wir Ihnen die Über-Kreuz-Versicherung.
So funktioniert sie:
- Sie schließen eine Risikolebensversicherung ab und sind auch Begünstigter. Dabei versichern Sie das Leben Ihrer Partnerin/Ihres Partners. Stirbt sie/er, erhalten Sie die vereinbarte Versicherungssumme.
- Ihre Partnerin/Ihr Partner schließt ebenfalls eine Risiko-LV ab, bei der sie/er der Begünstigte im Fall Ihres Todes ist.
Der große Vorteil der Über-Kreuz-Verträge: Da Sie im Todesfall Ihrer Partnerin/Ihres Partners die Versicherungssumme aus dem eigenen Vertrag erhalten, fällt keine Erbschaftssteuer an. Vor allem Unverheiratete profitieren von dieser Form der gegenseitigen Absicherung. Denn bei ihnen liegt der Freibetrag bei der Erbschaftssteuer bei gerade einmal 20.000 €. Aber auch für Ehepaare ist diese Variante interessant, wenn die Versicherungssumme über dem Freibetrag von 500.000 € liegt.
Die Über-Kreuz-Versicherung auf einen Blick:
- Versicherungsnehmer: Sie und Ihre Partnerin/Ihr Partner schließen jeweils einen eigenen Vertrag ab
- Begünstigter: Identisch mit Versicherungsnehmer
- Versicherte Person: Sie versichern das Leben Ihrer Partnerin/Ihres Partners und umgekehrt
- Besonders geeignet für Unverheiratete
- Bei Auszahlung der Versicherungssumme fällt keine Erbschaftssteuer an
Wenn Sie eine Risikolebensversicherung über unsere Webseite beantragen, führt Sie der eGesundheitsCheck interaktiv durch die Risiko- und Gesundheitsfragen. Sind Rückfragen erforderlich, werden diese automatisch erzeugt. Das erleichtert Ihnen das Ausfüllen und es werden weniger und kürzere Fragen gestellt. In der Regel können wir Ihnen mit dem Tool direkt eine verbindliche Entscheidung geben.
Beim Abschluss der Risikolebensversicherung finden Sie immer zwei Preise: den Tarifbeitrag (Bruttobeitrag) und den Zahlbeitrag (Nettobeitrag).
Der Tarifbeitrag (Bruttobeitrag) bei der Risikolebensversicherung setzt sich aus unterschiedlichen Faktoren zusammen. Zum Beispiel spielen die Höhe der Versicherungssumme, die Laufzeit, Ihr Eintrittsalter, Ihr Beruf oder Ihr individueller Gesundheitszustand eine Rolle dabei, wie viel Sie für Ihre individuelle Absicherung zahlen. Dieser Beitrag wird bewusst sehr vorsichtig kalkuliert, um jederzeit die vereinbarten Leistungen sicher erbringen zu können. Der Tarifbeitrag ist also der Beitrag, den Sie maximal zahlen müssten.
Als Versicherer erwirtschaften wir Überschüsse, an denen wir Sie beteiligen. Diese Überschüsse entstehen beispielsweise durch gewinnbringende Kapitalanlagen, aber auch, wenn sich das versicherte Risiko günstiger entwickelt als bei der Tarifkalkulation angenommen. Die Mehreinnahmen geben wir durch die Überschussbeteiligung an Sie zurück – zum Beispiel indem wir die Beiträge Ihrer Risikolebensversicherung sofort reduzieren. Durch die sofortige Verrechnung der Überschüsse verringert sich der Tarifbeitrag auf den Zahlbeitrag (Nettobeitrag). Dies ist der tatsächlich zu zahlende Beitrag.
Wir können den Zahlbeitrag zwar nicht garantieren. Aber keine Sorge: Seit 1981 bieten wir Risikolebensversicherungen an. Und da wir solide und verantwortungsvoll wirtschaften, mussten wir den Zahlbeitrag bislang auch noch nie anheben.
Welches Bezugsrecht derzeit vereinbart ist, entnehmen Sie bitte Ihren Versicherungsunterlagen oder loggen Sie sich im Kundenportal ein.
Sie können das Bezugsrecht bis zum Eintritt des Versicherungsfalls jederzeit widerrufen, falls das bestehende Bezugsrecht nicht ausdrücklich als unwiderruflich festgelegt wurde. Für die Änderung eines unwiderruflichen Bezugsrechts bedarf es der Zustimmung der unwiderruflich begünstigten Personen.
Bitte verwenden Sie für eine Änderung des Bezugsrechtes das folgende Formular: Formular (PDF)
Wichtige Downloads zur Risikolebensversicherung