Wirtschaftlich erfolgreiche Unternehmer oder Gründer müssen viel wagen. Vor allem der finanzielle Einsatz ist oft hoch. Mit einer Risikolebensversicherung für Geschäftspartner bleiben einige Risiken beherrschbar.
Absicherung unter Geschäftspartnern
Berlin ist Gründerhauptstadt und immer noch cool. Doch als Stefan Weiland und Franziska Herrlich endlich ihr eigenes FinTech-Start-up gründen, lassen sie sich von der Coolness nur begrenzt anstecken. Noch vor der ersten Kredittranche ihrer Bank für die Existenzgründung schließen sie eine Risikolebensversicherung ab, um sich und ihr „FinTech-Baby“ finanziell abzusichern. Und das ist absolut sinnvoll – und eigentlich auch ein bisschen cool.
Wie sichere ich mein Start-up ab?
Stefan Weiland und Franziska Herrlich sind kein Paar, sondern kühl kalkulierende Geschäftspartner, die beide für die Entwicklung des Unternehmens unverzichtbar sind. Die IT-Frau und der Betriebswirt haben nicht nur eine geniale Idee, um Zeit und Geld im Online-Banking zu sparen, sondern sie sind auch bereit, ein hohes finanzielles Risiko einzugehen – und sich dafür bei der Firmengründung abzusichern. Zwei Risikolebensversicherungen sorgen nun für den Todesfall von Franziska und von Stefan vor: Sollte einer der beiden sterben, steht dem überlebenden Geschäftspartner die Versicherungssumme zu.
Damit könnte der überlebende Partner das noch junge Unternehmen zumindest über die ersten Monate retten. Denn die Kosten sind immens, die einem Unternehmen drohen, dessen wichtigste Schlüsselfigur verstirbt. Umsatzverluste drohen, Wachstumsperspektiven sind gefährdet, sogar Entwicklungsprojekte können vor dem Scheitern stehen. Gerade in der Gründungsphase hängt das Wohl eines Unternehmens besonders vom persönlichen Einsatz der Gründer ab. Auch in späteren Phasen und in gut etablierten Firmen sind Aufträge oft an eine Person gebunden und befinden sich im Todesfall zunächst in der Schwebe.
Was muss ich bei einer Risikolebensversicherung für Geschäftspartner beachten?
Die Gründung oder Führung eines Unternehmens ist mit einem hohen finanziellen und oft persönlichen Risiko verbunden. Umso vernünftiger ist es, Risiken der Geschäftspartner über eine Risikolebensversicherung abzufedern. Allerdings gibt es dabei einiges zu beachten. Denn es gibt unterschiedliche Versicherungsformen, die jeweils zu bestimmten Situationen und Konstellationen passen. In unserem Ratgeber-Artikel über die Risikolebensversicherung finden Sie weitere Informationen über die unterschiedlichen Versicherungsformen.
Ist ein gemeinsamer Vertrag günstig?
Zum einen gibt es den gemeinsamen Versicherungsvertrag. Damit sichern sich zwei Partner gegenseitig ab. Beide sind als versicherte Person und Bezugsberechtigte aufgeführt. Diese Form der Risikolebensversicherung heißt verbundene Risikolebensversicherung oder Partner-Risikolebensversicherung. Sie hat den Vorteil, dass sie recht kostengünstig ist. Stirbt ein Partner oder kommen beide Partner gleichzeitig ums Leben, zum Beispiel durch einen Autounfall, zahlt der Anbieter die versicherte Summe aus. Die Versicherungssumme kann ausreichen, um beispielsweise einen Kredit abzusichern und damit die Erben der Partner nicht finanziell zu belasten.
Der Nachteil besteht allerdings in einer gewissen Unflexibilität: Laufzeit und Versicherungssumme müssen bei beiden Partnern gleich sein. Auch erlischt der Vertrag, wenn ein Partner stirbt und die Versicherungssumme einmal ausgezahlt wird. Die Hinterbliebenen haben dann keinen weiteren Versicherungsschutz mehr.
Sind zwei Einzelverträge flexibler?
Ja, oft können zwei einzelne Verträge flexibler sein und besser zu der jeweiligen Situation passen. Denn dann können Bezugsberechtigte, Laufzeiten oder Versicherungssummen leichter angepasst werden. Meist sind Versicherungsnehmer und versicherte Person in jedem Vertrag identisch. Begünstigter ist dann der Partner, der im Todesfall die Auszahlungssumme aus dem Vertrag des anderen erhält.
Was ist der Vorteil einer Überkreuz-Versicherung?
Unter Umständen ist eine weitere Alternative vorteilhafter: eine Risikolebensversicherung in Form von zwei Einzelverträgen als so genannte Überkreuz-Versicherung. Dabei schließen beide Partner eine Risikolebensversicherung ab. In diesem Fall sind aber Versicherungsnehmer und versicherte Person nicht identisch, sondern der jeweils andere Partner wird versicherte Person. Stirbt diese, wird die Versicherungssumme an den Bezugsberechtigten ausgezahlt. Doch weil es sich um eine Leistung aus dem eigenen Vertrag handelt, fällt keine Erbschaftsteuer an. Mit einer solchen Versicherung lässt sich auch die Übertragung von größeren Vermögenswerten realisieren. Der Nachteil ist: Zwei Einzelverträge sind unter Umständen teurer als eine verbundene Risikolebensversicherung.
Gerade in der Gründungsphase müssen sich junge Unternehmer oft unglaublich engagieren. Mit einer Risikolebensversicherung sorgen sie vor, wenn einer der Partner stirbt.
Nun, die Versicherung kann die Gründungsidee natürlich nicht retten. Aber sie kann helfen, das Unternehmen in dieser unerwarteten Phase vorerst zu finanzieren. Zum Beispiel, indem ein Kredit weitergezahlt werden kann.
Auch hier ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll, um zum Beispiel unentbehrliche Schlüsselpersonen abzusichern. Denn die Kosten, um einen geeigneten Nachfolger zu finden, können hoch sein!
Was ist mit großen Unternehmen, die unverzichtbare Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter absichern wollen?
Eine Risikolebensversicherung ermöglicht auch dann finanzielle Kontinuität, wenn das Unternehmen schon lange besteht. Denn mit einer Risikolebensversicherung sichern sich Firmen gegen den Tod mehrerer Geschäftspartner ab. Eine solche Schlüsselperson muss nicht unbedingt der Inhaber sein. Auch andere Führungskräfte oder unverzichtbare Mitarbeiter (Keymen) sind für den Bestand des Unternehmens so wichtig, dass ihr Tod weitreichende Folgen haben würde. Als unverzichtbar gelten Mitarbeiter, wenn sie über besonders wichtige Kenntnisse und Fähigkeiten für das Unternehmen verfügen, oder wenn sie in ihrer Funktion unentbehrlich sind.
Wie kann ich den Betrieb weiterführen?
Mit einer Risikolebensversicherung oder „Schlüsselkraftversicherung“ beugt das Unternehmen finanziellen Schäden vor. Dabei benötigt es für mehrere unverzichtbare Mitarbeiter jeweils unterschiedliche Verträge. Das Unternehmen ist in diesem Fall Versicherungsnehmer und Begünstigter in einem.
Der Vorteil: Das Unternehmen kann in gewissem Maße die finanziellen Folgen abfedern, die sich aus dem Tod eines Mitarbeiters ergeben. Oft sind die Kosten für die Suche, Auswahl und Einarbeitung eines geeigneten Nachfolgers sehr hoch. Eine Risikolebensversicherung ermöglicht es beispielsweise in dem Fall, einen externen Interims-Manager so lange zu bezahlen, bis die Nachfolge geregelt ist.
Was ist mit Ansprüchen des Unternehmens gegenüber den Angehörigen?
Eine Risikolebensversicherung ermöglicht aber nicht nur die Weiterführung des Betriebs im Todesfall, sondern sie schützt zugleich die Familie des Verstorbenen: Gerade bei Unternehmern, Gründern oder Führungskräften, die persönlich haften, kann eine Risikolebensversicherung vermeiden, dass das Unternehmen finanzielle Ansprüche an die erbenden Angehörigen stellt.
Kann die Versicherung das Risiko meines Unternehmens überhaupt schultern?
Absolut. Denn mit der EUROPA steht den Versicherten ein finanzstarker Partner mit fairen Tarifen zur Seite. Das zeigt auch der Vergleich mit Wettbewerbern: Der „Deutsche Versicherungs-Award 2021“ in der Kategorie Risikolebensversicherung geht an die EUROPA. Hinter dem Award stehen die Ratingagentur Franke und Bornberg, der Nachrichtensender n-tv und das Deutsche Institut für Service-Qualität (DISQ).
Auch die Risikolebensversicherung der EUROPA ist ausgezeichnet: „besten Risikoschutz“ bietet die EUROPA laut Focus Money (Ausgabe 16/2022).
Stand: 11.07.2022. Alle Angaben ohne Gewähr.