Blick in eine Agentur.
Absicherung unter Geschäftspartnern

Das erwartet Sie in diesem Artikel:

  • Eine Risiko­lebens­versicherung ist eine sinnvolle Versicherung für Geschäfts­partner.
  • Eine günstige Möglichkeit für Unter­nehmen, den Aus­fall wichtiger Mit­arbeiter abzusichern.
  • Zuverlässige Absicherung von Krediten.
  • Hohe Flexibilität bei der Aus­gestaltung der Ab­sicherung.

Absicherung unter Geschäftspartnern

Wirtschaftlich erfolgreiche Unter­nehmer oder Gründer müssen viel wagen. Vor allem der finanzielle Ein­satz ist oft hoch. Mit einer Risiko­lebens­versicherung für Geschäfts­partner bleiben einige Risiken beherrsch­bar.

Berlin ist Gründer­hauptstadt und immer noch cool. Doch als Stefan Weiland und Franziska Herr­lich endlich ihr eigenes FinTech-Start-up gründen, lassen sie sich von der Cool­ness nur begrenzt anstecken. Noch vor der ersten Kredit­tranche ihrer Bank für die Existenz­gründung schließen sie eine Risiko­lebens­versicherung ab, um sich und ihr „FinTech-Baby“ finanziell abzusichern. Und das ist absolut sinnvoll – und eigentlich auch ein bisschen cool.

 

Wie sichere ich mein Start-up ab?

Stefan Weiland und Franziska Herrlich sind kein Paar, sondern kühl kalkulierende Geschäfts­partner, die beide für die Entwicklung des Unternehmens unverzichtbar sind. Die IT-Frau und der Betriebs­wirt haben nicht nur eine geniale Idee, um Zeit und Geld im Online-Banking zu sparen, sondern sie sind auch bereit, ein hohes finan­zielles Risiko einzugehen – und sich dafür bei der Firmen­gründung abzusichern. Zwei Risiko­lebens­versicherungen sorgen nun für den Todesfall von Franziska und von Stefan vor: Sollte einer der beiden sterben, steht dem überlebenden Geschäfts­partner die Versicherungs­summe zu.

Was kostet eine Risiko­lebens­versicherung?

Damit könnte der überlebende Partner das noch junge Unter­nehmen zumindest über die ersten Monate retten. Denn die Kosten sind immens, die einem Unternehmen drohen, dessen wichtigste Schlüssel­figur verstirbt. Umsatzverluste drohen, Wachstums­perspektiven sind gefährdet, sogar Entwicklungs­projekte können vor dem Scheitern stehen. Gerade in der Gründungs­phase hängt das Wohl eines Unternehmens besonders vom persönlichen Ein­satz der Gründer ab. Auch in späteren Phasen und in gut etablierten Firmen sind Auf­träge oft an eine Person gebunden und befinden sich im Todes­fall zunächst in der Schwebe.

 

Was muss ich bei einer Risiko­lebens­versicherung für Geschäfts­partner beachten?

Die Gründung oder Führung eines Unter­nehmens ist mit einem hohen finanziellen und oft persönlichen Risiko verbunden. Umso vernünftiger ist es, Risiken der Geschäftspartner über eine Risiko­lebens­versicherung abzufedern. Aller­dings gibt es dabei einiges zu beachten. Denn es gibt unterschiedliche Versicherungs­formen, die jeweils zu bestimmten Situationen und Konstellationen passen. In unserem Ratgeber-Artikel über die Risikolebensversicherung finden Sie weitere Informationen über die unterschiedlichen Versicherungsformen.

 

Ist ein gemeinsamer Vertrag günstig?

Zum einen gibt es den gemeinsamen Versicherungs­vertrag. Damit sichern sich zwei Partner gegenseitig ab. Beide sind als versicherte Person und Bezugs­berechtigte aufgeführt. Diese Form der Risiko­lebens­versicherung heißt verbundene Risiko­lebens­versicherung oder Partner-Risiko­lebens­versicherung. Sie hat den Vorteil, dass sie recht kosten­günstig ist. Stirbt ein Partner oder kommen beide Partner gleich­zeitig ums Leben, zum Beispiel durch einen Auto­unfall, zahlt der Anbieter die versicherte Summe aus. Die Versicherungs­summe kann ausreichen, um beispiels­weise einen Kredit abzusichern und damit die Erben der Partner nicht finan­ziell zu belasten.

Der Nachteil besteht allerdings in einer gewissen Unflexibilität: Laufzeit und Versicherungs­summe müssen bei beiden Partnern gleich sein. Auch erlischt der Vertrag, wenn ein Partner stirbt und die Versicherungs­summe einmal ausgezahlt wird. Die Hinter­bliebenen haben dann keinen weiteren Versicherungs­schutz mehr.

 

Sind zwei Einzelverträge flexibler?

Ja, oft können zwei einzelne Ver­träge flexibler sein und besser zu der jeweiligen Situation passen. Denn dann können Bezugsberechtigte, Laufzeiten oder Versicherungs­summen leichter an­gepasst werden. Meist sind Versicherungs­nehmer und versicherte Person in jedem Ver­trag identisch. Begünstigter ist dann der Partner, der im Todes­fall die Auszahlungs­summe aus dem Vertrag des anderen erhält.

 

Was ist der Vorteil einer Überkreuz-Versicherung?

Unter Umständen ist eine weitere Alter­native vorteilhafter: eine Risiko­lebens­versicherung in Form von zwei Einzel­verträgen als so genannte Überkreuz-Versicherung. Dabei schließen beide Partner eine Risiko­lebens­versicherung ab. In diesem Fall sind aber Versicherungsnehmer und versicherte Person nicht identisch, sondern der jeweils andere Partner wird versicherte Person. Stirbt diese, wird die Versicherungssumme an den Bezugsberechtigten ausgezahlt. Doch weil es sich um eine Leistung aus dem eigenen Vertrag handelt, fällt keine Erbschaftsteuer an. Mit einer solchen Versicherung lässt sich auch die Über­tragung von größeren Vermögens­werten realisieren. Der Nach­teil ist: Zwei Einzel­verträge sind unter Umständen teurer als eine verbundene Risiko­lebens­versicherung.

Gerade in der Gründungsphase müssen sich junge Unternehmer oft unglaublich engagieren. Mit einer Risiko­lebens­versicherung sorgen sie vor, wenn einer der Partner stirbt.

Nun, die Versicherung kann die Gründungsidee natürlich nicht retten. Aber sie kann helfen, das Unternehmen in dieser unerwarteten Phase vorerst zu finanzieren. Zum Beispiel, indem ein Kredit weitergezahlt werden kann.

Auch hier ist eine Risiko­lebens­versicherung sinnvoll, um zum Beispiel unentbehrliche Schlüssel­personen abzusichern. Denn die Kosten, um einen geeigneten Nach­folger zu finden, können hoch sein!

Was ist mit großen Unternehmen, die unverzichtbare Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter absichern wollen?

Eine Risiko­lebens­versicherung ermöglicht auch dann finanzielle Kontinuität, wenn das Unter­nehmen schon lange besteht. Denn mit einer Risiko­lebens­versicherung sichern sich Firmen gegen den Tod mehrerer Geschäfts­partner ab. Eine solche Schlüssel­person muss nicht unbedingt der Inhaber sein. Auch andere Führungs­kräfte oder unverzicht­bare Mitarbeiter (Keymen) sind für den Bestand des Unternehmens so wichtig, dass ihr Tod weit­reichende Folgen haben würde. Als unverzichtbar gelten Mitarbeiter, wenn sie über besonders wichtige Kenntnisse und Fähig­keiten für das Unter­nehmen ver­fügen, oder wenn sie in ihrer Funktion unentbehrlich sind.

 

Wie kann ich den Betrieb weiterführen?

Mit einer Risiko­lebens­versicherung oder „Schlüssel­kraft­versicherung“ beugt das Unter­nehmen finanziellen Schäden vor. Dabei benötigt es für mehrere unverzichtbare Mit­arbeiter jeweils unter­schiedliche Ver­träge. Das Unter­nehmen ist in diesem Fall Versicherungs­nehmer und Begünstigter in einem.

Der Vorteil: Das Unter­nehmen kann in gewissem Maße die finanziellen Folgen abfedern, die sich aus dem Tod eines Mitarbeiters ergeben. Oft sind die Kosten für die Suche, Aus­wahl und Ein­arbeitung eines geeigneten Nachfolgers sehr hoch. Eine Risiko­lebens­versicherung ermöglicht es beispiels­weise in dem Fall, einen externen Interims-Manager so lange zu bezahlen, bis die Nach­folge geregelt ist.

Worauf muss ein Unter­nehmen achten, wenn es sich für den Todes­fall wichtiger Mit­arbeiter absichern will?

Bei einer Risiko­lebens­versicherung für wichtige Schlüssel­personen ist das Unternehmen Versicherungsnehmer und zahlt die Bei­träge. Wichtig ist, die jeweiligen Lauf­zeiten und Versicherungs­summen an den Einzel­fall anzupassen, denn sie sind auch ausschlaggebend für die Beitrags­höhe. Ist das Unternehmen einziger Begünstigter, dann steht ihm im Versicherungs­fall die gesamte Versicherungs­summe zu. Die Familie des Verstorbenen erhält in der Regel nichts.

Was ist mit Ansprüchen des Unternehmens gegenüber den Angehörigen?

Eine Risiko­lebens­versicherung ermöglicht aber nicht nur die Weiter­führung des Betriebs im Todes­fall, sondern sie schützt zugleich die Familie des Verstorbenen: Gerade bei Unternehmern, Gründern oder Führungs­kräften, die persönlich haften, kann eine Risiko­lebens­versicherung vermeiden, dass das Unter­nehmen finan­zielle An­sprüche an die erbenden Angehörigen stellt.

 

Kann die Versicherung das Risiko meines Unternehmens überhaupt schultern?

Absolut. Denn mit der EUROPA steht den Versicherten ein finanzstarker Partner mit fairen Tarifen zur Seite. Das zeigt auch der Vergleich mit Wettbewerbern: Der „Deutsche Versicherungs-Award 2021“ in der Kategorie Risiko­lebens­versicherung geht an die EUROPA. Hinter dem Award stehen die Rating­agentur Franke und Bornberg, der Nachrichten­sender n-tv und das Deutsche Institut für Service-Qualität (DISQ).

Auch die Risiko­lebens­versicherung der EUROPA ist aus­gezeichnet: „besten Risiko­schutz“ bietet die EUROPA laut Focus Money (Ausgabe 16/2022).

Stand: 11.07.2022. Alle Angaben ohne Gewähr.