Menschen, die in „wilder Ehe“ zusammenleben: Dazu gehören hetero, gleichgeschlechtliche und diverse Partnerschaften. Diese sind jedoch vor dem Gesetz anders gestellt als die traditionelle Ehe, und es gibt einiges zu beachten. So ist eine Risikolebensversicherung die einzige Möglichkeit, den Todesfall abzusichern.
Risikolebensversicherung bei Unverheirateten: Die Liebsten finanziell absichern
Die „wilde Ehe“: So wild wie der Name es vermuten lässt, ist sie längst nicht mehr; sie ist nicht nur salonfähig geworden, sondern hat in der deutschen Gesellschaft ihren festen Platz gefunden. So lebten 2015 2,8 Millionen Paare in einer „nichtehelichen Lebensgemeinschaft“ zusammen in einem Haushalt, so die Daten des Statistischen Bundesamts (Destatis). Bei einem Drittel dieser Lebensgemeinschaften wohnten auch Kinder im Haushalt. Die Zahl der nichtehelichen Lebensgemeinschaften ist seit 1996 um gut eine Million gestiegen.
Die Zahl der nichtehelichen Lebensgemeinschaften in Deutschland ist im 21. Jahrhundert stark gestiegen – vor allem bei den gleichgeschlechtlichen Partnerschaften.
Lebensformen der Bevölkerung:
2007 (in 1000) | 2017 (in 1000) | Veränderung zu 2017 (%) | |
Paare | 21.171 | 20.843 | -1,5 |
Ehepaare | 18.691 | 17.597 | -5,9 |
Lebensgemeinschaften | 2.479 | 3.246 | +30,9 |
gemischtgeschlechtlich | 2.411 | 3.134 | +30,0 |
gleichgeschlechtlich | 68 | 112 | +63,3 |
Alleinerziehende | 2.628 | 2.619 | -0,4 |
Alleinstehende | 16.470 | 18.483 | +12,2 |
Alleinlebende* | 14.930 | 16.789 | +12,4 |
(* Einpersonenhaushalte.
Ergebnisse 2017 auf Basis des Zensus 2011, für 2007 auf Basis früherer Zählungen.
Ergebnisse des Mikrozensus – Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz.)
Was ist bei einer Partnerschaft ohne Trauschein zu beachten?
Oft ist es nur das Fehlen eines Trauscheins, was im Alltag Unverheiratete von Paaren, die sich offiziell getraut haben, unterscheidet. Aber sobald etwas passiert, kann es für Partner in einer wilden Ehe schnell schwierig werden. Vor dem Gesetz gelten unverheiratete Partner nämlich als Fremde – selbst, wenn sie schon 20 Jahre oder länger zusammenleben.
Darauf gilt es zu achten:
- Partnerschaftsvertrag: Unverheiratete können via Partnerschaftsvertrag regeln, was im Trennungsfall beispielsweise mit dem gemeinsam finanzierten Haus oder den gemeinschaftlichen Anschaffungen passieren soll. Noch viel wichtiger als das sind die Rechte gegenüber Dritten, die geregelt werden sollten, beispielsweise im Krankheits- und Todesfall wie Vollmachten für ein ärztliches Auskunftsrecht.
- Schriftform notwendig: Ebenfalls vertraglich zu regeln empfehlen sich die Punkte rund um das Erbrecht, um die Todesfürsorge und was mit dem digitalen Nachlass geschehen soll. Zu beachten ist dabei, dass dafür eine mündliche Vereinbarung nicht ausreicht, es bedarf der Schriftform, oft sogar der Beglaubigung durch einen Notar.
- Absicherung im Todesfall: Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente haben nur verheiratete Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften. Umso wichtiger ist es für eheähnliche Gemeinschaften, für den schlimmsten Fall vorzusorgen. Stirbt nämlich ein Mensch in einer wilden Ehe, bekommt der Partner nichts. Damit der Tod eines geliebten Menschen nicht auch noch die gesamte Existenz bedroht, ist eine Risikolebensversicherung bei Unverheirateten die einzige Möglichkeit, den Todesfall abzusichern. Im Todesfall garantiert sie beispielsweise dem Begünstigten das nötige Geld, um gemeinsame Anschaffungen (wie eine gemeinsame Immobilie) auch allein noch abbezahlen oder die Ausbildung der Nachkommen noch finanzieren zu können. Ein weiterer wichtiger und oft unterschätzter Punkt sind die hohen Bestattungskosten in Deutschland.
Posten | von | bis |
Bestatterleistungen und Urkunden | 1.110 € | 1.590 € |
Friedhofsgebühren | 1.085 € | 4.010 € |
Sarg / Urne | 660 € | 2.500 € |
Todesanzeige und Trauerfeier | 680 € | 1.900 € |
Steinmetz und Friedhofsgärtner | 2.295 € | 9.740 € |
Gesamtkosten | 5.830 € | 19.740 € |
Quelle: Stiftung Warentest Bestattung Spezial (10/2016)
Risikolebensversicherung über Kreuz – steuerlich sinnvoll bei Unverheirateten
Aus steuerlichen Gründen bietet sich für Menschen, die in wilder Ehe zusammenleben, der Abschluss einer Risikolebensversicherung „über Kreuz“ an: Hier versichert ein Partner das Leben des anderen – und umgekehrt. Dabei sind die Partner zugleich Beitragszahler und Versicherungsnehmer für den jeweils anderen. Dieses Konstrukt ist auch steuerlich von Vorteil: Die Versicherungssumme gilt bei Auszahlung nicht als steuerpflichtiges Erbe, sondern fließt zu 100 Prozent zu.
Unser Tipp: Nachversicherungsgarantie vereinbaren
Beim Abschluss einer Risikolebensversicherung sollten unverheiratete Paare auf einer sogenannten Nachversicherungsgarantie ohne weitere Gesundheitsprüfung bestehen. Diese Regelung ermöglicht es, die Versicherungssumme bei bestimmten Ereignissen zu erhöhen; sinnvoll ist dies etwa bei einem Hausbau, dem Erwerb einer Immobilie, der Geburt eines (weiteren) Kindes oder einem Gehaltssprung, kurzum: immer dann, wenn der finanzielle Bedarf steigt. Als Richtwert sollte man das Drei- bis Fünffache des Bruttojahreseinkommens als notwendige Auszahlungssumme einplanen. In unserem Ratgeber-Beitrag erfahren Sie mehr darüber, wann ein guter Zeitpunkt für eine Risikolebensversicherung ist.
Stand: 21.3.2022. Alle Angaben ohne Gewähr.