Ein Paar schaut auf das erste gemeinsame Haus.
Risikolebensversicherung (RLV) beim Immobilienkauf: Die Familie finanziell absichern

In diesem Artikel erwartet Sie:

  • RLV und Immobilien­kredit: Wie passt das zusammen?
  • Warum eine variable RLV eine gute Wahl ist.

Risikolebensversicherung (RLV) beim Immobilienkauf: Die Familie finanziell absichern

Wenn es um die Finanzierung einer Immobilie geht – Bau, Kauf oder Modernisierung –, wird es höchste Zeit, über den Abschluss einer Risiko­lebens­versicherung nachzudenken. So lässt sich der Immobilien­kredit absichern und im Falle eines Falles sind Hinter­bliebene vor finanziellem Schaden geschützt.

Tim und Nina, beide Mitte 30, frisch verheiratet und voller Freude darüber, dass sie Nach­wuchs erwarten, treffen noch eine weitere der „großen Entscheidungen im Leben“: Sie wollen aus ihrer Mietwohnung in der Innenstadt ausziehen und ein kleines Haus mit Garten im Speckgürtel der City kaufen; das passende Objekt haben sie schon gefunden und stehen mit ihrem Bank­berater in engem Kontakt wegen der Finan­zierung. Er war es auch, der den wichtigen Hinweis gab, dass es bei einem Immobilienkauf absolut sinnvoll ist, eine Risiko­lebens­versicherung (RLV) abzuschließen. Viele Banken verlangen dies sogar ausdrücklich als Bedingung für die Finanzierung.

Nicht nur bei der Finanzierung einer Immobilie ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll. Erfahren Sie in unserem Ratgeber mehr darüber, wann ein guter Zeitpunkt für eine Risikolebensversicherung ist.

 

Absicherung Immobilien­kredit: Gewappnet für den Ernstfall

Doch wie funktioniert die RLV eigentlich? Ganz einfach: Stirbt die versicherte Person, dann wird die Versicherungs­summe wie vereinbart an denjenigen aus­bezahlt, der dazu im Vertrag bestimmt ist. Schon mit kleinen Beiträgen lassen sich recht hohe Summen absichern. Mehr dazu, wie Sie sich sinnvoll vor Risiken absichern, finden Sie auch im Ratgeber-Artikel rund um die Risikolebensversicherung.

Erfahren Sie mehr über die Leistungen und Details unserer Risiko­leben zur Absicherung einer Immobilien­finanzierung.

Maßgeschneiderte variable Absicherung

Zur Absicherung von Darlehen empfehlen die Experten der EUROPA die variable Variante, bei der die Versicherungssumme über die Laufzeit sinkt. Dabei können Sie sich als Kunde für die Variante entscheiden, die am besten zu Ihrer Situation passt: linear fallend oder annuitätisch fallend. Als Annuität bezeichnet man im Finanzwesen eine gleichmäßige Zahlungsrate: Sie besteht aus Tilgungs- und Zinsanteil, wobei sich diese Anteile im Laufe der Zeit verändern: Der Zinsanteil sinkt, während der Tilgungsanteil wächst.

Entwicklung der Versicherungs­summen über die Laufzeit

Hier sinkt die Versicherungssumme jährlich, und zwar immer um den gleichen Betrag. Besonders eignet sich diese Variante, wenn Sie keine konstant hohe Versicherungssumme benötigen, beispielsweise um einen Ratenkredit abzusichern.

UNSER TIPP: Eine Police mit linear fallender Versicherungssumme eignet sich auch zur finanziellen Absicherung der Familie bzw. der Kinder: Denn je eigenständiger der Nachwuchs mit den Jahren wird, desto geringer werden die finanziellen Verpflichtungen. Damit ist die variable RLV eine günstige Alternative, zum Beispiel auch für Alleinerziehende.

Diese Variante ist optimal geeignet, um ein Hypothekendarlehen abzusichern. Die Versicherungssumme richtet sich nach dem individuellen Zinssatz und der Tilgungsrate Ihres Darlehens.

Gibt es Alternativen?

Eine Alternative zur Absicherung der Immobilienfinanzierung kann eine Restschuld­versicherung sein, auch Restkreditversicherung oder Kreditausfallversicherung genannt. Sollte der Versicherte während der Laufzeit sterben, zahlt die Versicherung die noch offene Restschuld zurück. Auch die Risiken der Invalidität, Berufsunfähigkeit, einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit oder einer Einkommensminderung lassen sich häufig zusätzlich im Rahmen einer Restschuldversicherung absichern. Solche Tarife sind jedoch relativ teuer und die Leistungen oft eingeschränkt. Eine weitere Alternative: der Abschluss einer Kapital­lebens­versicherung.

Risiko- versus Kapitallebensversicherung

Worin liegt der Unterschied zwischen einer RLV und einer Kapitallebensversicherung? Bei Ersterer wird im Todesfall während der Vertragslaufzeit die Versicherungssumme an den im Vertrag genannten Hinterbliebenen ausgezahlt. Dabei wird im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung kein Kapital (zum Beispiel zur Altersvorsorge) angespart. Daher sind die Beiträge zu einer Risikoleben weitaus günstiger als zu einer Kapitallebensversicherung. Verbraucherschutzorganisationen wie der Bund der Versicherten (BdV) raten tendenziell von einer Kapitallebensversicherung ab; eher solle man das Risiko separat absichern und auf andere Art und Weise ansparen, sei es mit einer gesonderten Kapital- oder Rentenversicherung oder einem Sparplan mit ETFs.

Gesundheitsfragen bei Vertragsabschluss unbedingt wahrheitsgemäß beantworten!

Wenn der Versicherer Gesundheitsfragen stellt, muss der Kunde ehrliche Antworten geben; so schreibt es das Versicherungsvertragsgesetz vor. Verstößt der Versicherte gegen diese Pflicht, führt dies – bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – zu einem Rücktrittsrecht des Versicherers. Der Versicherer hat auch die Möglichkeit, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten.

Bei der EUROPA Versicherung können Sie Ihre Anträge über die Website abschließen und dabei den eGesundheitsCheck nutzen. Dieses Tool führt Sie interaktiv durch die Risiko- und Gesundheitsfragen und erleichtert Ihnen damit das Ausfüllen. In der Regel kann die EUROPA Ihnen mit dem Tool direkt eine verbindliche Entscheidung über die Beitragshöhe und die Annahme Ihres Antrags geben.

Baufinanzierungs-Absicherung: Kurzantrag mit nur zwei Gesundheitsfragen

 

Der Tarif E-VRL easy der EUROPA dient exklusiv zur Absicherung einer Immobilienfinanzierung – mit nur zwei notwendigen Gesundheitsfragen bei einer Versicherungssumme von maximal 800.000 Euro (Bau, Neuerwerb oder Modernisierung). Absichern können die Kunden die Finanzierung selbst genutzter, vermieteter, geschäftlich oder weiterer nicht privat genutzter Immobilien, wie z.B. Arztpraxen niedergelassener Ärzte, des Eigenheims naher Angehöriger oder die selbst genutzte Ferienimmobilie im Inland. Die beiden Gesundheitsfragen zielen zum einen auf bestimmte Beschwerden der vergangenen zwei Jahre ab, zum anderen auf die Einnahme von Medikamenten. Maximales Alter bei Abschluss: 50 Jahre.

 

„Überkreuzversicherung“ und „verbundene Leben“: Wie ist das steuerlich?

Ist eine RLV vom Versicherungsnehmer auf den eigenen Namen und auf sich als versicherte Person abgeschlossen, wird die Versicherungssumme im Todesfall an den Begünstigten gezahlt; dies kann zum Beispiel der Ehepartner sein. Der Einkommen­steuer unterliegt die Auszahlung nicht. Jedoch kann es in bestimmten Fällen sein, dass eine Erbschaftsteuer anfällt. Um bei Paaren auszuschließen, dass die Auszahlung der Versicherungssumme erbschaftsteuerpflichtig ist, gibt es folgende Möglichkeit: die sog. Überkreuzversicherung. Hierbei versichert man nicht sein eigenes Leben, sondern das des Partners.

Ein Beispiel: Um das Leben der Frau zu versichern, schließt der Mann eine Risikoleben ab, Versicherungsnehmer ist er. Entscheidend dabei ist: Als versicherte Person wird seine Partnerin in den Vertrag aufgenommen. Im Falle ihres Todes, erhält der Mann die Todesfallsumme, ohne darauf Erbschaftsteuer zahlen zu müssen.

Diese Form der gegenseitigen Absicherung eignet sich insbesondere für Unverheiratete. Grund dafür sind die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer, die bei Unverheirateten bei gerade einmal 20.000 Euro liegen. Aber auch für Ehepaare kann sich diese Variante lohnen (bei einem Erbe bzw. einer Versicherungssumme über dem Freibetrag von 500.000 Euro).

Die Verbraucherzentrale Hamburg weist darauf hin, dass häufig Risiko­lebens­versicherungen auf sog. verbundene Leben angeboten werden. Dabei werden beide Partner über einen einzigen Versicherungsvertrag abgesichert. Stirbt einer der Partner, so bekommt der andere die Versicherungssumme ausgezahlt. Danach erlischt der Versicherungsvertrag mit der Folge, dass der hinterbliebene Partner nicht mehr versichert ist. Sterben beide gleichzeitig, beispielsweise bei einem Autounfall, wird die Versicherungssumme nur einmal ausgezahlt. Das macht diese Variante der Risikolebensversicherung nicht sonderlich empfehlenswert. Dazu kommt: Im Falle einer Trennung ist die Verbindung beim Risikoschutz meist nicht mehr gewünscht. Bei Vertragskündigung stehen beide Partner ohne Versicherungsschutz da.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt, beim Kauf unbedingt an die Nebenkosten zu denken: „Wie so oft im Leben ist nämlich auch hier der Unterschied zwischen dem reinen Kaufpreis und dem tatsächlichen finanziellen Aufwand erheblich.“ Es gilt daher, bereits bei der ersten Kaufpreis-Kalkulation die wichtigsten Nebenkosten mit zu berücksichtigen:

  • Bei jedem Immobilienkauf wird Grunderwerbsteuer fällig: je nach Bundesland in Höhe von 3,5 bis 6,5 Prozent des im Notarvertrag festgelegten Kaufpreises.
  • Dazu kommen die Kosten für Notarvertrag und Grundbucheintragungen, die je nach Höhe der einzutragenden Grundschulden weitere 1 bis 1,5 Prozent ausmachen.
  • Bei Beauftragung eines Immobilienmaklers müssen Sie dessen Provision ebenfalls mit einrechnen; das können auf den Kaufpreis bezogen nochmals 3 bis 6 Prozent plus Mehrwertsteuer sein.
  • Eventuell können Sie nicht alle bisherigen Einrichtungsgegenstände ins neue Eigenheim mitnehmen, beispielsweise kann eine neue Küche schnell beachtlich zu Buche schlagen.

Stand: 22.11.2021. Alle Angaben ohne Gewähr.