Eine Risikolebensversicherung ist ideal, um Ihre Liebsten im Falle Ihres Todes finanziell abzusichern. Dank der „Ehe für alle“ sind verheiratete Homosexuelle und Diverse hierbei mit heterosexuellen Paaren endlich gesetzlich gleichgestellt.
Absicherung für verheiratete Homosexuelle und Diverse: Gleichstellung ohne Kompromisse
Seit Oktober 2017 dürfen schwule und lesbische Paare in Deutschland heiraten. Die „Ehe für alle“ gilt auch für Diverse, also Menschen, die weder weiblichen noch männlichen Geschlechts sind. Das hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich klargestellt.
Die gesetzliche Gleichstellung erleichtert das Leben von verheirateten Homosexuellen und Diversen in vielerlei Hinsicht. Zum Beispiel, wenn es um die gegenseitige finanzielle Absicherung geht. Denn wer heiratet, möchte seine Partnerin oder seinen Partner in Sicherheit wissen.
Die Risikolebensversicherung ist hier eine der wichtigsten Versicherungen – und eine der einfachsten: Stirbt die versicherte Person während der Versicherungsdauer, wird die vereinbarte Versicherungssumme an den oder die vorher festgelegten Hinterbliebenen ausbezahlt.
Warum Sie sich mit einer Risikolebensversicherung absichern sollten und wie wichtig diese ist, um sich vor finanziellen Schäden zu schützen, erfahren Sie auch in unserem umfassenden Ratgeber-Beitrag zur Risikolebensversicherung.
Warum ist eine Risikolebensversicherung für verheiratete Homosexuelle und Diverse sinnvoll?
Die meisten Paare in Deutschland sind sich der Bedeutung einer Risikolebensversicherung bewusst: Laut Statistischem Bundesamt haben fast 60 Prozent der Paarhaushalte (ob kinderlos oder mit Kindern) diesen Versicherungsschutz abgeschlossen.
Natürlich konnten homosexuelle Männer und Frauen sowie diverse Menschen auch vor der „Ehe für alle“ eine Risikolebensversicherung abschließen. Fakt ist aber: Die Gesetzesänderung von 2017 bringt zusätzliche Vorteile – zum Beispiel bei der Risikoprüfung und Nachversicherungsgarantie. Auch beim Bezugsrecht und bei der Erbschaftsteuer lohnt es sich, jetzt noch genauer hinzuschauen.
Insgesamt 17 Staaten in Europa erlauben die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare. Vorreiter sind die Niederlande, die eine Homo-Ehe bereits 2001 eingeführt haben. Auch in folgenden europäischen Ländern gilt die „Ehe für alle“: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Island, Luxemburg, Malta, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien.
Außerhalb Europas können Lesben und Schwule nur in zwölf Ländern heiraten, darunter in Australien, Brasilien und den USA. In Mexiko gibt es Möglichkeiten in einigen Bundesstaaten und in der Hauptstadt.
Quelle: Lesben- und Schwulenverband (LSVD) e.V.
Gleichbehandlung bei der Nachversicherungsgarantie
Die Nachversicherungsgarantie gewährleistet, dass Versicherungsnehmer die Versicherungssumme ändern können. Häufige Anlässe sind zum Beispiel Heirat und die Geburt oder Adoption eines Kindes. Dank der „Ehe für alle“ sind nun auch hier verheiratete Homosexuelle und Diverse mit heterosexuellen Eheleuten gesetzlich gleichgestellt.
Bezugsrechte anpassen
Das Bezugsrecht regelt, wer nach Ihrem Tod die vereinbarte Versicherungssumme bekommt. Dazu werden die Begünstigten im Versicherungsvertrag vermerkt. Wer also etwa wegen einer Scheidung oder einer neuen Eheschließung die Bezugsperson ändern möchte, muss dies unbedingt im Versicherungsvertrag anpassen. Sonst steht der neue Partner womöglich mit leeren Händen da.
Erbschaftsteuer vermeiden
Nur die wenigsten Menschen müssen Erbschaftsteuer für die Leistungen aus einer Risikolebensversicherung zahlen. Der Grund: Bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften gibt es einen hohen Freibetrag von 500.000 Euro. Bei unverheirateten Paaren liegt der Freibetrag dagegen bei 20.000 Euro. Wer verheiratet ist, genießt also klare Vorteile.
Zu welchen Anlässen der Abschluss einer Risikolebensversicherung auch empfohlen wird, erfahren Sie im Ratgeber-Beitrag zu passenden Zeitpunkten für eine Risikolebensversicherung.
Stand: 7.6.2022. Alle Angaben ohne Gewähr.