Das Leben birgt viele Risiken. Mit kluger Vorsorge können Sie Ihre Angehörigen und Partner existenziell schützen. Die Risikolebensversicherung ist eine sinnvolle Versicherung, um finanziellen Schaden von Hinterbliebenen abzuwenden.
Risikolebensversicherung (RLV): Garant für gute Zeiten
Es läuft einfach großartig! Tom und Nadine stoßen abends an: Die Baugrube für das neue Haus ist ausgehoben.
Gemeinsam haben die beiden Mittdreißiger einen Bauplatz ein paar Kilometer vor der Stadt gekauft, in der sie arbeiten. Der S-Bahn-Anschluss liegt fußläufig, die Familienplanung hat begonnen – und auch ihre beruflichen Aussichten sind hervorragend.
Tom und Nadine wissen, dass sie alles richtig gemacht haben. Doch ihnen ist auch ihre finanzielle Absicherung wichtig. Deshalb schließen sie eines Abends die Police für die Risikolebensversicherung (RLV) ab.
Sicher, eine Reihe von Risiken müssen wir alle eingehen, wenn wir älter werden oder eine Familie gründen, wenn wir unsere Karriere vorantreiben oder ein Haus bauen. Aber das Gute ist: In vielen Fällen können wir uns durch kluges Handeln und sorgfältige Vorsorge gegen zu hohe Risiken absichern.
Bei welchen Ereignissen im Leben es noch sinvoll ist, eine Risikolebensversicherung abzuschließen, erfahren Sie in unserem Ratgeber-Artikel zu passenden Zeitpunkten für eine Risikolebensversicherung.
Eine stabile finanzielle Absicherung für den Todesfall
Die RLV ist der ideale Garant für Sicherheit und Stabilität. Denn sie zahlt im Falle des Todes die Versicherungssumme komplett an die Hinterbliebenen aus. Und dieser Fall ist leider längst nicht so unwahrscheinlich, wie allzu große Optimisten denken: 2019 sind immerhin 15 Prozent der Menschen in Deutschland vor ihrem 65. Geburtstag gestorben (Quelle: Statista).
Günstig und flexibel oder starr und teuer?
Es gibt viele Vorurteile über Versicherungen, die sich hartnäckig halten. Schauen Sie selbst: Die RLV ist eine wichtige, flexible und günstige Versicherung für viele Lebenslagen.
Das ist falsch: In einer Familie übernimmt jedes Mitglied Familien-Aufgaben und trägt damit zum gemeinsamen Lebensstandard bei. Kindererziehung, der Haushalt oder die Pflege von Angehörigen sind zwar Tätigkeiten, für die es äußerst selten ein Gehalt gibt. Aber im Todesfall müssen andere Familienmitglieder ihre Arbeitszeiten – mit entsprechendem Einkommensverlust – reduzieren, um die bislang unentgeltlich geleistete Arbeit zu übernehmen. Mehr zum Thema, warum eine Risikolebensversicherung für Nebenverdiener sinnvoll ist, erfahren Sie in unserem Ratgeber-Artikel zur Risikolebensversicherung für Nebenverdiener.
Auch das ist nicht richtig: Denn die Versicherung sollte genauso lange laufen, wie das Versicherungsrisiko besteht. Es gibt viele Möglichkeiten, um die Versicherungssumme oder -dauer nachträglich flexibel anzupassen. Schwieriger kann es sein, sie zu erhöhen und zu verlängern.
Hier gilt wie bei der Versicherungsdauer: Die Versicherungssumme ist nur ein Aspekt, der die Höhe des Beitrags regelt. Ihre Höhe sollte vor allem von Ihrer familiären Situation abhängen. Seien Sie also nicht zu knauserig. Denn die Versicherung kann flexibel gestaltet werden – auch wenn es darum geht, die Versicherungssumme später zu senken. Eine Erhöhung dagegen ist deutlich schwieriger. Stiftung Warentest empfiehlt das Drei- bis Fünffache des Bruttojahreseinkommens als Versicherungssumme.
Das ist nicht richtig, denn die RLV ist ein günstiger und flexibler Allrounder, der generell schnell und unkompliziert eine vereinbarte Summe auszahlt, wenn die versicherte Person stirbt. Aus dem Grund ist sie die günstigste Form der Existenzsicherung für Familien, aber auch für Paare generell, für Alleinerziehende, für Immobilienkäufer und natürlich für Geschäftspartner.
Diese Aussage ist leider ebenfalls falsch. Zwar ist bei vielen Alleinerziehenden das Geld knapp. Doch die Risikoleben ist eine günstige Möglichkeit, die eigenen Kinder finanziell für den Todesfall abzusichern. Versicherungssumme und Laufzeit sollten sich danach ausrichten, wie lange Ihre Kinder Schutz benötigen. Optionen zur Vertragsanpassung – wie eine Nachversicherungsgarantie oder Verlängerungsoption ohne Gesundheitsfragen – können von Anfang an vereinbart werden, das macht die spätere flexible Anpassung an neue Umstände einfacher. Und schließlich sollte für eine schnelle Bearbeitung im Todesfall ein Vormund bestimmt werden, falls der Nachwuchs noch nicht volljährig ist.
Für wen eignet sich eine Risikolebensversicherung?
Der Tod eines Angehörigen stellt die Hinterbliebenen vor immense Probleme. Oft müssen laufende Ausgaben weiterbezahlt werden, zum Beispiel der Kredit für das Haus. Aus dem Grund ist die Risikolebensversicherung besonders für Familien, unverheiratete Paare und Haus- und Wohnungseigentümer geeignet, die ihre finanziellen Risiken absichern wollen.
Eine Risikolebensversicherung eignet sich besonders für
- Familien,
- unverheiratete Paare und
- Haus- und Wohnungseigentümer,
die ihre finanziellen Risiken absichern wollen.
Guter Versicherungsschutz für Gründer
Auch für Geschäftspartner ist die RLV interessant: Für Johannes C. zum Beispiel. Der 46-jährige Informatiker hat vor kurzem mit einem Kollegen ein Unternehmen gegründet: Ein Startup, das Banken neue Online-Services vorschlägt. Anfangs haben die beiden Geschäftsführer nur überschaubare Ausgaben. Aber mit dem Erfolg wächst das Unternehmen: Büros, Angestellte und Material – die Kosten steigen schnell. Schließlich sichern Johannes und sein Partner die finanziellen Risiken durch eine Risikoleben ab. Sie wissen: Würde einer von ihnen sterben, könnte der andere das Unternehmen ohne die ausgeschüttete Versicherungssumme nicht mehr halten.
Die Risikolebensversicherung ist eine günstige und flexible Form der Absicherung, um ein Unternehmen nach dem Tod des Geschäftsführers weiterzuführen und die eigene Familie zu schützen – beispielsweise, weil der Betrieb finanzielle Ansprüche stellt.
Eine RLV weist ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis auf. Wie hoch aber der Beitrag ist, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab.
Um eines aber kümmert sich die EUROPA selber: Sie legt bei vielen Versicherungen das Geld der Versicherten gewinnbringend an. So können die Gewinne aus diesen Anlagen anschließend die Beiträge niedrig halten. Das ist im Übrigen auch der Grund dafür, warum die Beiträge nur für ein Jahr im Voraus gültig sind. Sie werden ständig neu kalkuliert. Deshalb sind theoretisch auch höhere Beiträge denkbar – allerdings ist das in den vergangenen Jahren nicht vorgekommen. Das liegt daran, weil EUROPA zu den leistungsstärksten Lebensversicherern zählt. Die Zeitschrift WirtschaftsWoche hat in der Ausgabe 45/2020 die Finanzstärke und Leistungsfähigkeit der Versicherung analysiert: Mit 5 Sternen erhielt die EUROPA die Höchstnote.
Wie lange sollte eine Absicherung laufen?
Eine RLV läuft meist über Jahrzehnte, was absolut sinnvoll ist: Denn die Versicherung deckt Risiken so lange ab, bis das Risiko nicht mehr besteht und ein besonderer Schutz nicht mehr nötig ist. Beispielsweise, weil Tom und Nadine das Haus abgezahlt haben. Oder weil Kinder ihre Ausbildung bald beendet haben und nun auf eigenen Füßen stehen. Oder weil das Unternehmen von Johannes mittlerweile so gut läuft, dass andere Sicherungsmechanismen die Rolle der RLV übernehmen können.
Das ist auch der Grund, weswegen eine Risikoleben so günstig ist: Weil Sie in der Regel den Ablauf Ihrer Versicherungslaufzeit erleben – und damit kein Geld ausgezahlt wird, können die Beiträge besonders niedrig bleiben.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Grundsätzlich gilt: Je kürzer der Vertrag läuft, desto niedriger sind die Beiträge. Allerdings ist es in der Praxis sinnvoll, Lebensrisiken über viele Jahre großzügig zu kalkulieren. Wer den Immobilienkauf auf Kante plant, kommt finanziell ins Trudeln, wenn unvorhergesehene Ereignisse eintreffen. Deswegen ist es auch ein Vorteil, die Absicherung so flexibel zu gestalten: Es ist immer einfacher, sie zu kündigen, als nachträglich die Laufzeit zu verlängern.
Wie hoch die Beiträge sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab: Besonders wichtig ist die Höhe der Versicherungssumme. Um diese Versicherungssumme festzulegen, sollten Sie einfach einmal überschlagen, wie viel Geld monatlich fehlen würde, falls Sie oder Ihr Partner sterben.
Eine RLV hat viele steuerliche Aspekte. Das fängt schon dabei an, dass Sie die Beiträge in Ihrer Steuererklärung berücksichtigen können. Grundsätzlich sind Beiträge als Vorsorgeaufwendungen absetzbar. Dafür legen Sie dem Finanzamt die Beitragsbescheinigung der Versicherung bei. Die erhalten Sie meist automatisch zum Jahreswechsel.
Wird die Versicherungssumme ausgezahlt, fällt keine Einkommenssteuer an. Allerdings kann es sein, dass Ihre Angehörigen oder Ihr Partner Erbschaftssteuer zahlen müssen. Das hängt vom Versicherungsvertrag und der Person ab, die bezugsberechtigt ist.
Für unverheiratete Paare gibt es in diesem Fall eine bewährte Lösung: Eine Überkreuz-Versicherung. Denn wenn Ehepartner oder Kinder erben, fällt meist keine Erbschaftssteuer an, weil der Freibetrag recht groß ist. Anders bei unverheirateten Paaren. Sie entscheiden sich für eine Absicherung über Kreuz. Dabei schließen beide eine Risikolebensversicherung ab, versichern aber jeweils den anderen Partner. Stirbt die versicherte Person, ist die Versicherungssumme kein Erbe, sondern die Leistung aus dem eigenen Vertrag – es wird also keine Erbschaftsteuer fällig.
Auch verheiratete Paare wie Tom und Nadine könnten eine solche Versicherung abschließen. Wenn sie beide reich sind und dem jeweils anderen ein umfangreiches Vermögen hinterlassen, sparen sie so möglicherweise viel Erbschaftssteuer.
Die Nachversicherungsgarantie bietet mehr Flexibilität
Eine Risikolebensversicherung bietet deswegen besonders viele Vorteile, weil sie günstig ist und flexibel. Deshalb passt sie so gut in unsere Zeit: Denn die Welt ist bunt. 6,5 Millionen Personen lebten 2019 ohne Trauschein zusammen. 2,1 Millionen davon hatten Kinder (Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung). Heute gibt es eine Fülle von Partnerschaftsformen, die noch vor kurzem undenkbar waren.
Doch eines ist gleichgeblieben: Wer eine Partnerschaft eingeht, der möchte Vorsorge treffen. Das Bedürfnis nach finanzieller Sicherheit hat nichts mit der Form der Partnerschaft zu tun, sondern ist ein urmenschliches Bedürfnis.
Scheidung oder Insolvenz – was passiert mit der Versicherung?
Das gilt auch, wenn sich die Lebensverhältnisse und damit die finanziellen Verpflichtungen ändern. Ehen, Geschäfts- oder Familiengründungen, Trennungen, Insolvenzen oder Todesfälle können dazu führen, dass die Risikolebensversicherung angepasst werden muss. Und das ist in der Regel gut möglich.
Aus dem Grund sind Nachversicherungsgarantien wichtig. Sie ermöglichen es, die Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung zu verändern. Zum Beispiel, wenn Tom und Nadine ihr Haus fertiggestellt haben oder ein Kind bekommen.
Bei einer RLV mit vereinbarter Nachversicherungsgarantie können Sie unter bestimmten Umständen die vereinbarte Versicherungsleistung ohne neue Risikoprüfung erhöhen. Ohne Anlass geht das bis zu drei Jahre nach Versicherungsbeginn. Anschließend knüpfen Sie die Erhöhung an bestimmte feste Ereignisse wie Ihre Heirat, Nachwuchs durch Geburt oder Adoption, Volljährigkeit und Scheidung oder Trennung. Aber auch finanzielle Entwicklungen können die einfache Nachversicherung ermöglichen: Wenn Sie auf einmal viel mehr verdienen, sich grundsätzlich beruflich verändern oder ein Haus oder eine Wohnung kaufen.
Ist ein gemeinsamer Vertrag für ein Paar sinnvoll?
Verheiratete Paare können sich oft über eine verbundene RLV in einem gemeinsamen Vertrag absichern. Stirbt ein Partner oder kommen beide Partner gleichzeitig ums Leben, zum Beispiel durch einen Autounfall, zahlt der Anbieter einmal die versicherte Summe. Das kann ausreichen, wenn es nur um die Absicherung eines Kredits geht.
Allerdings hat diese Form Nachteile: Nach einer Trennung kann sie nicht auf die beiden ehemaligen Partner verteilt werden. Falls ein Partner stirbt und die Versicherungssumme ausgezahlt wird, erlischt der Vertrag. Die Hinterbliebenen haben dann keinen weiteren Versicherungsschutz mehr. Außerdem ist ein gemeinsamer Vertrag nicht unbedingt günstiger. Deshalb sind zwei einzelne Verträge oft flexibler – Bezugsberechtigte, Laufzeiten oder Versicherungssummen können leichter angepasst werden.
Bei unverheirateten Paaren lässt sich über eine spezielle Konstruktion – sogenannte Über-Kreuz-Verträge – im Versicherungsfall Erbschaftssteuer vermeiden. Dabei ergänzen sich zwei Versicherungen miteinander – und verhindern, dass im Todesfall ein höherer Freibetrag bei der Erbschaftssteuer gilt.
Was bieten Zusatzleistungen und der erweiterte Versicherungsschutz?
Günstige Basis-Tarife bieten einen sicheren Schutz für Angehörige oder Partner. Doch unter Umständen kann es sinnvoll sein, weitere Zusatzleistungen zu vereinbaren. So springt der Zusatzschutz Krebs Plus nicht nur bei einer Krebserkrankung ein, sondern auch bei Herzinfarkt oder Schlaganfall.
Aber es gibt noch andere zusätzliche Bausteine für eine individuelle Absicherung. Eine erweiterte Nachversicherungsgarantie bietet die Möglichkeit, die Versicherungssumme zu erhöhen, ohne erneute die Gesundheit des Versicherten zu prüfen. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Kind geboren wird oder Sie ein Kind adoptieren möchten. Aber auch viele andere Veränderungen in den Lebensumständen können eine Anpassung des Versicherungsschutzes nach sich ziehen.
Inflationsschutz und Todesfall-Leistung
Ein oft vereinbartes Zusatzelement ist die Dynamik der Versicherungssumme: Die sorgt dafür, dass die Versicherungssumme jedes Jahr steigt – und so der Wertverlust durch die Inflation ausgeglichen wird. Möglich ist auch die vorgezogene Todesfall-Leistung: Sie kann sinnvoll sein, wenn der Versicherte unheilbar und fortgeschritten erkrankt ist und bald stirbt. In dem Fall kann ein Teil der vereinbarten Versicherungssumme noch vor dem Todesfall ausgezahlt werden – beispielsweise um Krankenhauskosten oder Pflegeausgaben zu decken.
Mit zusätzlichen Elementen sichern Sie sich noch besser und individueller ab. Den Zusatzschutz Krebs Plus kann der Versicherte bei der EUROPA schon im Standard-Tarif hinzubuchen. Bei den Diagnosen Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall wird dann eine finanzielle Sofortleistung fällig. Sie beträgt zehn Prozent der Todesfall-Leistung – und maximal 30.000 €.
Gesundheitsprüfung – muss das sein?
Wie sieht es eigentlich mit dem Motorradfan oder der Springreiterin aus? Muss, wer gerne gefährlich im Urlaub unterwegs ist und das Abenteuer liebt, künftig kürzertreten oder sehr hohe Beiträge für eine RLV entrichten?
Es ist tatsächlich so, neben Beruf, Alter, Laufzeit und Versicherungssumme bestimmen Ihr Lebensstil und Ihre Hobbys die Beitragshöhe. Raucher beispielsweise zahlen oft mehr als das Doppelte – das bedeutet umgekehrt: Wer mit dem Rauchen aufhört, der kann in einen günstigeren Tarif wechseln.
Aus dem Grund müssen wir vor Vertragsabschluss eine Risikoprüfung durchführen. Sie besteht aus der Gesundheitsprüfung – dabei stellen wir Ihnen Fragen zum Beispiel zu Ihrem Body-Mass-Index, zu Ihrem Beruf, Ihren ausgeübten Sportarten, Hobbys und Rauchverhalten sowie zur finanziellen Angemessenheit.
Untersuchung zum Wunschtermin
Dabei nehmen wir auf Ihren Zeitplan Rücksicht: Unter Umständen übernimmt eine medizinische Fachkraft vom Medical Home Service die Befragung oder Untervsuchung – zu Ihrem Wunschtermin zu Hause oder am Arbeitsplatz. Mit der Gesundheitsprüfung stuft die EUROPA Ihr individuelles Risiko ganz individuell ein. Risikosportarten wie Tauchen, Bergsteigen, Kampfsport oder Fallschirmspringen können deshalb durchaus zu einem höheren Monatsbeitrag führen. Das leuchtet ja auch ein: Je riskanter der Lebensstil und das Risiko, desto höher sollte der Beitrag sein – denn nur so kann die EUROPA den passenden und fairen Tarif anbieten, der zu Ihrer individuellen Situation passt. Faire Verträge für faire Kunden – das ist im Sinne aller Versicherten. Übrigens: Beim Online-Abschluss ist die Gesundheitsprüfung integriert. Mehr Informationen zum Online-Abschluss der Risikolebensversicherung finden Sie in diesem Ratgeber-Beitrag.
Tritt der Todesfall des Versicherten ein, sollten die Angehörigen die Versicherung innerhalb von drei Tagen informieren. Um die Auszahlung der Versicherungssumme zu beantragen, benötigen die Angehörigen anschließend meist den originalen Versicherungsschein, den Totenschein und die Sterbeurkunde. Ein Erbschein kann dann notwendig sein, wenn die Versicherungssumme als Erbschaft beantragt werden soll.
Stand: 06.09.2021. Alle Angaben ohne Gewähr.