Eine Risikolebensversicherung (RLV) verbindet fünf verschiedene Parteien mit jeweils unterschiedlichen Aufgaben: die versicherte Person, den Versicherungsnehmer, den Beitragszahler und den Begünstigten oder auch Bezugsberechtigten. Und schließlich spielt natürlich die EUROPA eine wichtige Rolle, weil sie das Risiko versichert.
So sichern Sie sich richtig ab: Die beteiligten Partner bei der Risikolebensversicherung
Im Idealfall sind sich alle einig. Aber wie immer, wenn es um Geld geht, müssen die Rollen vorher genau festgelegt werden. Das Gute an einer Risikolebensversicherung ist: Indem Sie als Versicherungsnehmer die jeweiligen Rollen bei Vertragsabschluss festlegen, können Sie die Versicherung flexibel und genau für Ihre Situation passend gestalten.
Wer ist die versicherte Person?
Die versicherte Person spielt die wichtigste Rolle in der RLV: Ihren Todesfall sichern Sie ab. Denn wenn die versicherte Person während der Vertragslaufzeit verstirbt, zahlt die EUROPA die vertraglich vereinbarten Leistungen an die Begünstigten aus. Aus diesem Grund muss die versicherte Person klar im Versicherungsschein benannt werden und eine Gesundheitsprüfung machen.
Was macht der Versicherungsnehmer?
Der Versicherungsnehmer möchte ein bestimmtes Risiko absichern und schließt den Vertrag ab. Er ist der Ansprechpartner für die EUROPA und macht die entscheidenden Angaben über die versicherte Person, den Beitragszahler und den Begünstigten. Außerdem legt der Versicherungsnehmer die Versicherungssumme und die Laufzeit des Vertrags fest.
Gut zu wissen: Zustimmung der versicherten Person
Aber Achtung: Zwar sind versicherte Person und Versicherungsnehmer oft identisch. Doch in manchen Konstellationen schließen Sie als Versicherungsnehmer den Vertrag auf das Leben eines anderen ab. In diesem Fall muss die versicherte Person dem Vertrag schriftlich zustimmen.
Wie steht’s um den Beitragszahler?
Oft sind Beitragszahler und Versicherungsnehmer ein und dieselbe Person. Anders geht es aber beispielsweise auch: Sind Sie unverheiratet, wollen aber Ihren Partner oder Ihre Partnerin über Kreuz absichern, dann werden Sie Beitragszahler und Versicherungsnehmer einer Versicherung, die eine andere Person versichert: Ihren Partner oder Ihre Partnerin. Das hat einige steuerliche Vorteile.
Gut zu wissen: Steuerliche Gestaltung
Achtung: Sind Versicherungsnehmer und Beitragszahler identisch, dann haben Sie einige steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Zum Beispiel können Sie die Versicherungsbeiträge als weitere Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzen.
Was macht der Begünstigte?
Die begünstigte oder bezugsberechtigte Person erhält beim Tod der versicherten Person die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme. Im Versicherungsschein können dabei eine oder auch mehrere Personen mit unterschiedlichen Anteilen begünstigt werden. Wurde niemand als Begünstigter festgelegt, fällt die Versicherungssumme an den Versicherungsnehmer zurück. Das heißt: Wenn Sie sich selbst versichern und während der Laufzeit versterben, erhalten Ihre Erben die vertraglich festgelegte Versicherungssumme.
Was geschieht bei minderjährigen Begünstigten?
Gerade für Alleinerziehende ist die finanzielle Absicherung ihrer Kinder besonders wichtig. Wenn Sie deswegen eine Absicherung für Ihre Kinder abschließen, müssen Sie diese wichtigen Punkte beachten:
- Wenn der Begünstigte noch minderjährig ist, sollten Sie gleichzeitig einen Vormund benennen. Dieser verwaltet die Versicherungssumme bis zur Volljährigkeit Ihres Kindes. Benennen Sie keinen Vormund, bestimmt ein Gericht einen Vormund. Dadurch aber kann die Versicherungssumme gegebenenfalls nicht so schnell ausgezahlt werden.
- Außerdem sollte sich die Laufzeit daran orientieren, wie lange Sie Ihre Kinder absichern wollen. Bis zur Volljährigkeit? Bis zum Ende der Berufsausbildung? Je nachdem verändert sich dadurch auch die Versicherungssumme.
Wie mache ich meinen Partner oder meine Partnerin zum oder zur Begünstigten?
Eine Risikoleben ist für Paare die wichtigste und preisgünstigste Versicherung, um sich für den Todesfall finanziell abzusichern. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie Sie sich gegenseitig bestmöglich versichern können. Sie können zwei Einzelverträge abschließen oder aber Sie entscheiden sich für die gemeinsame Absicherung mit einem Versicherungsvertrag.
Einzelverträge
Der Versicherungsnehmer und die versicherte Person sind identisch, aber der Partner wird als Begünstigter für die Versicherungsleistung jeweils festgelegt. So erhält dieser die vereinbarte Versicherungssumme aus dem Vertrag des anderen. Der Vorteil dieser Regel ist, dass Sie Versicherungssumme, Laufzeit und Begünstigten flexibel einsetzen können. Andererseits könnten zwei Einzelverträge teurer sein als ein gemeinsamer Vertrag. Außerdem fällt bei unverheirateten Paaren wegen des Erbschaftssteuerfreibetrags von nur 20.000 € bei der Auszahlung meistens Erbschaftssteuer an.
Verbundene Risikoleben
Bei der verbundenen RLV, auch Risikolebensversicherung auf Gegenseitigkeit genannt, sind beide Partner in einem gemeinsamen Vertrag als versicherte Personen und Begünstigte aufgeführt. Mit einer solchen Variante sichern Sie einen Immobilienkredit besonders gut ab. Der Vorteil ist, dass der Versicherungsbeitrag geringer ist als bei zwei Einzelverträgen. Der Nachteil ist, dass Sie zwei Lebenssituationen nicht so flexibel ausgestalten können. Weil außerdem die Versicherungssumme beim Tod beider Partner nur einmal ausgezahlt wird, kann die Absicherung der Hinterbliebenen dadurch zu niedrig sein.
Gut zu wissen: Belegbare Versicherungsnehmer
Bei der verbundenen Lebensversicherung sollten beide Partner Versicherungsnehmer sein, um später eventuell anfallende Erbschaftssteuer zu vermeiden. Dafür müssen Sie belegen, dass die Versicherungsbeiträge von einem Gemeinschaftskonto oder von beiden Partnern zu gleichen Anteilen bezahlt werden.
Welche Rolle übernehme ich bei einer Überkreuzversicherung?
Wenn Sie sich in einer nichtehelichen Gemeinschaft gegenseitig absichern wollen, bietet sich eine RLV über Kreuz an. Denn so kombinieren Sie die Rollen Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Begünstigter geschickt, um ganz legal Erbschaftssteuer zu sparen.
Sind Sie mit dem Begünstigten Ihrer RLV nicht näher verwandt oder verheiratet, muss dieser eventuell Erbschaftssteuer auf die Versicherungssumme entrichten. Bei Partnern ohne Trauschein beträgt der Freibetrag lediglich 20.000 Euro, bei Verheirateten sind es 500.000 Euro. Bei der Überkreuzversicherung schließt jeder Partner einen eigenen Vertrag ab, versicherte Person wird jedoch der Partner oder die Partnerin. Beim Tod der versicherten Person wird die Versicherungssumme an den Begünstigten, der gleichzeitig auch Versicherungsnehmer ist, ausgezahlt. Auf diese Weise bekommt der Versicherungsnehmer seine eigene Versicherungsleistung, ohne dass dabei die Erbschaftssteuer fällig wird. Zwar können jeweils zwei Einzelverträge etwas teurer als ein Partnertarif sein. Aber der steuerliche Vorteil der vermiedenen Erbschaftssteuer kann diesen Nachteil überwiegen.
Und das war’s?
Nein, noch ein letztes Wort zur fünften Partei, dem Versicherer! Die EUROPA als starker Partner bietet eine leistungsstarke Versicherung zu einem sehr guten Preis-Leistungs-Verhältnis an. Dafür sind wir ausgezeichnet worden, zum Beispiel haben wir den „Deutschen Versicherungs-Award 2021“ in der Kategorie Risikolebensversicherung erhalten.
Stand: 09.12.2021. Alle Angaben ohne Gewähr.