Ein Vater trägt seine Kinder auf dem Arm.
So sichern Sie sich richtig ab: Die beteiligten Partner bei der Risikolebensversicherung

Was Sie in diesem Artikel erwartet:

  • Eine RLV verbindet fünf Parteien mit jeweils unterschiedlichen Aufgaben miteinander.
  • Als Versicherungsnehmer können Sie die Rollen bei Vertragsabschluss festlegen.
  • So können Sie die Versicherung flexibel und für Ihre Situation passend gestalten.

So sichern Sie sich richtig ab: Die beteiligten Partner bei der Risikolebensversicherung

Eine Risikolebensversicherung (RLV) verbindet fünf verschiedene Parteien mit jeweils unter­schiedlichen Aufgaben: die versicherte Person, den Ver­sicherungs­nehmer, den Beitrags­zahler und den Begünstigten oder auch Bezugsberechtigten. Und schließlich spielt natürlich die EUROPA eine wichtige Rolle, weil sie das Risiko versichert.

Im Idealfall sind sich alle einig. Aber wie immer, wenn es um Geld geht, müssen die Rollen vorher genau festgelegt werden. Das Gute an einer Risikolebensversicherung ist: Indem Sie als Versicherungsnehmer die jeweiligen Rollen bei Vertragsabschluss festlegen, können Sie die Versicherung flexibel und genau für Ihre Situation passend gestalten.

 

Wer ist die versicherte Person?

Die versicherte Person spielt die wichtigste Rolle in der RLV: Ihren Todesfall sichern Sie ab. Denn wenn die versicherte Person während der Vertrags­laufzeit verstirbt, zahlt die EUROPA die vertraglich vereinbarten Leistungen an die Begünstigten aus. Aus diesem Grund muss die versicherte Person klar im Versicherungs­schein benannt werden und eine Gesund­heitsprüfung machen.

Erfahren Sie mehr über die Leistungen und Details unserer Risikolebensversicherung.

Was macht der Versicherungs­nehmer?

Der Versicherungsnehmer möchte ein bestimmtes Risiko absichern und schließt den Vertrag ab. Er ist der Ansprechpartner für die EUROPA und macht die ent­scheidenden Angaben über die ver­sicherte Person, den Beitragszahler und den Begünstigten. Außerdem legt der Versicherungsnehmer die Versicherungs­summe und die Laufzeit des Vertrags fest.

 

Gut zu wissen: Zustimmung der versicherten Person

Aber Achtung: Zwar sind versicherte Person und Versicherungsnehmer oft identisch. Doch in manchen Konstellationen schließen Sie als Versicherungsnehmer den Vertrag auf das Leben eines anderen ab. In diesem Fall muss die versicherte Person dem Vertrag schriftlich zustimmen.

Was kostet eine Risikolebensversicherung?

Wie steht’s um den Beitrags­zahler?

Oft sind Beitragszahler und Versicherungs­nehmer ein und dieselbe Person. Anders geht es aber beispielsweise auch: Sind Sie unverheiratet, wollen aber Ihren Partner oder Ihre Partnerin über Kreuz absichern, dann werden Sie Beitrags­zahler und Versicherungs­nehmer einer Ver­sicherung, die eine andere Person versichert: Ihren Partner oder Ihre Partnerin. Das hat einige steuerliche Vorteile.

 

Gut zu wissen: Steuerliche Gestaltung

Achtung: Sind Versicherungsnehmer und Beitragszahler identisch, dann haben Sie einige steuerliche Gestaltungs­möglichkeiten. Zum Beispiel können Sie die Versicherungs­beiträge als weitere Vorsorge­aufwendungen steuerlich absetzen.

 

Was macht der Begünstigte?

Die begünstigte oder bezugs­berechtigte Person erhält beim Tod der versicherten Person die vertraglich vereinbarte Versicherungs­summe. Im Versicherungs­schein können dabei eine oder auch mehrere Personen mit unter­schiedlichen Anteilen begünstigt werden. Wurde niemand als Begünstigter festgelegt, fällt die Versicherungssumme an den Versicherungs­nehmer zurück. Das heißt: Wenn Sie sich selbst versichern und während der Lauf­zeit versterben, erhalten Ihre Erben die vertraglich festgelegte Versicherungs­summe.

Vor allem größere Haus­halte setzen auf die Absicherung

Statistisch gesehen ist die RLV weit verbreitet: 17,2 Prozent der Haushalte in Deutschland haben sich 2018 mit einer Versicherung dieser Art finanziell abgesichert. Vor allem Haushalte, in denen ein Paar oder ein Paar mit minder­jährigen Kindern leben, verfügen besonders oft über eine solche Versicherung, sagt das Statistische Bundesamt. (Quelle: GDV)

Was geschieht bei minder­jährigen Begünstigten?

Gerade für Alleinerziehende ist die finanzielle Absicherung ihrer Kinder besonders wichtig. Wenn Sie deswegen eine Absicherung für Ihre Kinder abschließen, müssen Sie diese wichtigen Punkte beachten:

  • Wenn der Begünstigte noch minder­jährig ist, sollten Sie gleich­zeitig einen Vormund benennen. Dieser verwaltet die Versicherungs­summe bis zur Voll­jährigkeit Ihres Kindes. Benennen Sie keinen Vormund, bestimmt ein Gericht einen Vormund. Dadurch aber kann die Versicherungs­summe gegebenenfalls nicht so schnell ausgezahlt werden.
  • Außerdem sollte sich die Laufzeit daran orientieren, wie lange Sie Ihre Kinder absichern wollen. Bis zur Voll­jährigkeit? Bis zum Ende der Berufs­ausbildung? Je nachdem verändert sich dadurch auch die Versicherungs­summe.

Wie mache ich meinen Partner oder meine Partnerin zum oder zur Begünstigten?

Eine Risikoleben ist für Paare die wichtigste und preisgünstigste Versicherung, um sich für den Todesfall finanziell abzusichern. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie Sie sich gegenseitig bestmöglich versichern können. Sie können zwei Einzelverträge abschließen oder aber Sie entscheiden sich für die gemeinsame Absicherung mit einem Versicherungsvertrag.

Einzelverträge
Der Versicherungs­nehmer und die versicherte Person sind identisch, aber der Partner wird als Begünstigter für die Versicherungs­leistung jeweils festgelegt. So erhält dieser die vereinbarte Versicherungs­summe aus dem Vertrag des anderen. Der Vorteil dieser Regel ist, dass Sie Versicherungs­summe, Laufzeit und Begünstigten flexibel einsetzen können. Andererseits könnten zwei Einzel­verträge teurer sein als ein gemeinsamer Vertrag. Außerdem fällt bei unverheirateten Paaren wegen des Erb­schafts­steuer­freibetrags von nur 20.000 € bei der Auszahlung meistens Erbschafts­steuer an.

Verbundene Risikoleben
Bei der verbundenen RLV, auch Risiko­lebens­versicherung auf Gegen­seitigkeit genannt, sind beide Partner in einem gemeinsamen Vertrag als versicherte Personen und Begünstigte aufgeführt. Mit einer solchen Variante sichern Sie einen Immobilien­kredit besonders gut ab. Der Vorteil ist, dass der Versicherungs­beitrag geringer ist als bei zwei Einzel­verträgen. Der Nach­teil ist, dass Sie zwei Lebens­situationen nicht so flexibel aus­gestalten können. Weil außerdem die Versicherungs­summe beim Tod beider Partner nur einmal aus­gezahlt wird, kann die Ab­sicherung der Hinter­bliebenen dadurch zu niedrig sein.

 

Gut zu wissen: Belegbare Versicherungs­nehmer

Bei der verbundenen Lebens­versicherung sollten beide Partner Versicherungs­nehmer sein, um später eventuell anfallende Erb­schafts­steuer zu vermeiden. Dafür müssen Sie belegen, dass die Versicherungs­beiträge von einem Gemeinschafts­konto oder von beiden Partnern zu gleichen Anteilen bezahlt werden.

 

Welche Rolle übernehme ich bei einer Über­kreuz­versicherung?

Wenn Sie sich in einer nicht­ehelichen Gemein­schaft gegenseitig absichern wollen, bietet sich eine RLV über Kreuz an. Denn so kombinieren Sie die Rollen Versicherungs­nehmer, Beitrags­zahler und Begünstigter geschickt, um ganz legal Erbschafts­steuer zu sparen.

Sind Sie mit dem Begünstigten Ihrer RLV nicht näher verwandt oder verheiratet, muss dieser eventuell Erb­schafts­steuer auf die Versicherungs­summe entrichten. Bei Partnern ohne Trau­schein beträgt der Frei­betrag lediglich 20.000 Euro, bei Verheirateten sind es 500.000 Euro. Bei der Über­kreuz­versicherung schließt jeder Partner einen eigenen Vertrag ab, versicherte Person wird jedoch der Partner oder die Partnerin. Beim Tod der ver­sicherten Person wird die Versicherungs­summe an den Begünstigten, der gleichzeitig auch Versicherungs­nehmer ist, ausgezahlt. Auf diese Weise bekommt der Versicherungs­nehmer seine eigene Versicherungs­leistung, ohne dass dabei die Erb­schafts­steuer fällig wird. Zwar können jeweils zwei Einzel­verträge etwas teurer als ein Partner­tarif sein. Aber der steuer­liche Vor­teil der vermiedenen Erb­schafts­steuer kann diesen Nach­teil überwiegen.

Und das war’s?

Nein, noch ein letztes Wort zur fünften Partei, dem Versicherer! Die EUROPA als starker Partner bietet eine leistungsstarke Versicherung zu einem sehr guten Preis-Leistungs-Verhältnis an. Dafür sind wir ausgezeichnet worden, zum Beispiel haben wir den „Deutschen Versicherungs-Award 2021“ in der Kategorie Risiko­lebens­versicherung erhalten.

Stand: 09.12.2021. Alle Angaben ohne Gewähr.