Ein Hochzeitspaar im Abendlicht.
Wann ist der beste Zeitpunkt für eine Risikolebensversicherung?

Das erwartet Sie in diesem Artikel:

  • Gesetzliche Absicherung reicht nicht: Wenn der Haupt­verdienende stirbt, stehen die Hinter­bliebenen schnell vor finanziellen Problemen.
  • Mit der ausgezeichneten Risiko­lebens­versicherung der EUROPA sichern Sie Angehörige oder Geschäftspartner im Falle Ihres Todes finanziell ab.
  • Ein Versicherungs­abschluss empfiehlt sich immer dann, wenn sich die Lebens­situation ändert.

Wann ist der beste Zeitpunkt für eine Risikolebensversicherung?

Ob Hochzeit, Geburt eines Kindes oder Immobilien­kauf: Es gibt viele Situ­ationen, in denen es sinn­voll ist, eine Risiko­lebens­versicherung ab­zuschließen. Wir sagen, worauf es ankommt.

Mit der Risikolebensversicherung sichern Sie Ihre Liebsten oder auch Geschäfts­partner finanziell ab. Sollten Sie während der Vertrags­laufzeit ver­sterben, wird die Versicherungs­summe an die vertraglich genannten Hinter­bliebenen ausbezahlt. Gerade für An­gehörige ist die Risiko­lebens­versicherung oft un­verzichtbar. Ein Ab­schluss ist immer dann ratsam, wenn sich die Lebens­situation ändert oder man vor einer besonderen finanziellen Ver­antwortung steht.

 

Eheschließung und eingetragene Lebens­partner­schaften

Die gesetz­liche Renten­versicherung zahlt zwar eine Hinter­bliebenen­rente; was viele aber nicht wissen: In einer Ehe oder in einer ein­getragenen Lebens­partner­schaft besteht erst nach einem Jahr ein An­spruch auf eine solche Witwen- oder Witwer­rente. Die Renten­höhe beträgt aller­dings nur maximal 60 Prozent der Rente der verstorbenen Person. Oft ist es deut­lich weniger. Es droht also eine Versorgungs­lücke – auch weil die Renten­ansprüche vor allem davon abhängen, wie lange und in welcher Höhe der verstorbene Ver­sicherte Bei­träge gezahlt hat. Unabhängige Verbraucher­organisationen wie Stiftung Waren­test raten deshalb zum Ab­schluss einer Risiko­lebens­versicherung.

 

Absicherung von Lebens­gemeinschaften

Während Hinter­bliebene aus einer Ehe oder eingetragenen Lebens­partnerschaft in der Regel zumindest eine niedrige gesetz­liche Hinterbliebenen­rente bekommen, gehen andere Lebens­gemeinschaften komplett leer aus. Sie sind gesetz­lich nicht abgesichert. Wer seinen Partner oder seine Partnerin finanziell schützen will, sollte also früh­zeitig eine Risiko­lebens­versicherung abschließen.

Risikolebensversicherung: Drei häufige Fragen

Eine Risiko­lebens­versicherung zahlt im Todes­fall eine vereinbarte Versicherungs­summe an den oder die im Vertrag genannten Hinter­bliebenen. Wenn Sie als Versicherungs­nehmer den Ablauf Ihrer Vertrags­laufzeit erleben, wird kein Geld ausgezahlt.
Ziel der Kapital­lebensversicherung ist es, die Hinter­bliebenen abzusichern und zusätz­lich Geld für die eigene Alters­vorsorge anzusparen. Eine Risiko­lebens­versicherung ist deshalb weitaus günstiger als eine Kapital­lebens­versicherung. Für Ihre persönliche Alters­vorsorge schließen Sie am besten eine separate private Renten­versicherung ab.

Um Ihre Familie im Falle Ihres Todes abzusichern, sollten Sie das Drei- bis Fünffache des Brutto-Jahres­einkommens als Versicherungs­summe wählen.

Um eine optimale Vertrags­laufzeit zu ermitteln, können Sie sich an wichtigen zeitlichen Eck­punkten orientieren. Wenn Sie zum Beispiel Ihre Familie absichern möchten, empfiehlt sich eine Mindest­laufzeit bis zum Ende der Aus­bildung des jüngsten Kindes oder bis zu Ihrem Renten­eintritts­alter. Möchten Sie einen Kredit absichern, wählen Sie die Laufzeit am besten so, bis der komplette Betrag ab­bezahlt ist.

Welche Gründe noch für eine Absicherung mit einer Risikolebensversicherung sprechen und wie wichtig diese ist, um sich vor finanziellen Schäden zu schützen, erfahren Sie im Ratgeber-Beitrag zur EUROPA Risikolebensversicherung.

 

Geburt eines Kindes

Die Geburt eines Kindes ändert vieles. Zum ersten Mal über­nimmt man die volle Verantwortung für einen anderen Menschen. Gut zu wissen, dass es die Möglichkeit gibt, die junge Familie für den Fall der Fälle finanziell mit einer Risiko­lebens­versicherung abzusichern – am besten so früh wie möglich. Es gibt zwar auch eine gesetz­liche Waisen­rente, die Deutsche Renten­versicherung zahlt bei Halb­waisen aber nur zehn Prozent und bei Voll­waisen 20 Prozent vom Renten­anspruch des Verstorbenen. Und bei Allein­erziehenden ist die zusätz­liche Ab­sicherung der Kinder wegen der alleinigen Ver­antwortung besonders wichtig.

 

Darlehen oder Immobilienkredit

Wer ein Darlehen oder einen Immobilien­kredit abbezahlen muss, sollte dies mit einer Risiko­lebensvversicherung absichern. Verstirbt der Haupt­verdienende, können die Hinter­bliebenen die Schulden ansonsten womöglich nicht mehr stemmen. Im schlimmsten Fall muss die Traum­immobilie dann unter Verlust wieder ver­kauft werden.

 

Absicherung von Geschäfts­partnerschaften

Eine Risiko­lebens­versicherung ist nicht nur ideal, um geliebte Menschen zu schützen. Auch Geschäfts­partner können davon profitieren. Indem sie sich gegen­seitig absichern, leisten sie einen wichtigen Beitrag, um finanziellen Verpflichtungen im Todesfall eines Partners weiterhin nachkommen zu können.

Informieren Sie sich zu den Leistungen unserer Risiko­lebens­versicherung

Stand: 13.09.2022. Alle Angaben ohne Gewähr.