Wenn jemand stirbt, müssen sich die Hinterbliebenen trotz aller Trauer um eine Vielzahl von Formalitäten und Aufgaben kümmern. Erfahren Sie, was sofort und in den ersten Tagen nach einem Todesfall zu erledigen ist. Informieren Sie sich über die wichtigsten Aspekte bei der Auszahlung einer Risikolebensversicherung.
Was tun im Todesfall? Ein Ratgeber für Angehörige.
Stirbt ein Angehöriger, müssen die Hinterbliebenen nicht nur den Tod dieses Menschen verkraften, sondern sich auch um viel Organisatorisches kümmern: Trotz der Trauer und der seelischen Belastung sind zum einen wichtige Nachweise und Dokumente zusammenzusuchen, zum anderen jede Menge Aufgaben und Formalitäten zu erledigen. Dieser Beitrag hat die wesentlichen Informationen aufgelistet, die Ihnen helfen, den Überblick zu bewahren.
Welche Gründe für eine Absicherung mit einer Risikolebensversicherung sprechen und wie wichtig diese ist, um sich vor finanziellen Schäden zu schützen, erfahren Sie im Ratgeber-Beitrag zur EUROPA Risikolebensversicherung.
Was ist bei einem Todesfall sofort zu erledigen?
Bei einem Todesfall zu Hause sollte als Allererstes ein Arzt verständigt werden, damit dieser den Totenschein ausstellen kann. Stirbt der Angehörige in einem Krankenhaus, übernimmt das die Klinik. Der Totenschein ist notwendig, um eine Sterbeurkunde zu beantragen. Wichtig ist natürlich auch, nahe Verwandte und Freunde umgehend zu benachrichtigen. In der Regel können nahe Angehörige bei ihrem Arbeitgeber einige Tage Sonderurlaub erhalten.
Hat der Verstorbene ein Testament, ist es gut, dieses dem Nachlassgericht zu übergeben. Weitere wichtige Unterlagen sind neben anderen Personenstands-Urkunden der Personalausweis, das Stammbuch und die Geburtsurkunde, die unter anderem bei verschiedenen Ämtern vorzulegen sind. Auch Versicherungs- und Bankunterlagen sollten Sie zusammensuchen. Bei einer sogenannten Kontovollmacht über den Tod hinaus können Angehörige leichter auf das Konto des Verstorbenen zugreifen. Ein Bestatter sollte beauftragt werden. Gibt es keinen Vorvertrag des Verstorbenen mit einem bestimmten Beerdigungsinstitut, haben Sie dabei freie Wahl.
Zeitkritisch ist es auch, Versicherungen zu informieren, zum Beispiel das Versicherungsunternehmen, bei dem eine Lebens- und Sterbegeldversicherung existiert. Diese müssen unverzüglich benachrichtigt werden, weil es sich die Unternehmen vorbehalten, die Todesursache prüfen zu lassen.
Was in den ersten Tagen danach zu tun ist
Die Sterbeurkunde muss – das ist gesetzlich vorgeschrieben – spätestens am dritten Werktag nach dem Ableben angefordert werden; ohne sie kann beispielsweise keine Bestattung stattfinden. Um sie zu beantragen ist neben dem Totenschein der Personalausweis, die Geburtsurkunde und bei Verheirateten die Heiratsurkunde notwendig. Gut zu wissen: Für die Ausstellung der Sterbeurkunde ist nicht das Standesamt am Wohnort, sondern das am Sterbeort zuständig.
TIPP: Beantragen Sie direkt bei der Anforderung der Sterbeurkunde die Ausstellung mehrerer Ausfertigungen; schließlich muss sie bei vielen Ämtern, Behörden und Unternehmen vorgelegt werden.
Innerhalb von 48 Stunden ist die entsprechende Unfallversicherung zu informieren, wenn es sich um einen Unfalltod handelt. Wenn Sie diese Frist verstreichen lassen, kann es dazu kommen, dass das Versicherungsunternehmen nicht zahlt.
Wichtige Verträge des Verstorbenen prüfen
Der Erbschein ist eine weitere wichtige Urkunde. Mit ihr weisen Sie sich als rechtmäßiger Erbe aus. Ausgestellt wird sie vom zuständigen Amtsgericht, was einige Zeit in Anspruch nimmt und – je nach Höhe des Nachlasses – auch einen höheren Betrag kosten kann. Nachdem man von der Erbschaft erfahren hat, hat man sechs Wochen Zeit, um zu entscheiden, ob man das Erbe antreten oder ausschlagen möchte.
Bestehende Mietverträge des Verstorbenen sind ebenfalls zu prüfen und gegebenenfalls zu kündigen. Bei Miete gilt auch bei einem Todesfall die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten. Wenn der Tote allerdings zusammen mit einem Ehegatten oder Lebenspartner in der Wohnung lebte, geht der Mietvertrag auf diesen über. Auch Verträge rund um die Wohnung wie Telekommunikation, Kabelfernsehen, Rundfunk, Internet und Energieversorgung sollten Sie zeitnah prüfen und/oder kündigen. Lebte der Verblichene in einem Pflegeheim, endet der dortige Vertrag mit dem Sterbetag. Mit der Heimleitung sollten Sie klären, bis wann das Zimmer zu räumen ist.
Risikolebensversicherung unverzüglich kontaktieren
Existiert eine Risikolebensversicherung, ist es essenziell, den Versicherer unverzüglich zu informieren; dazu reicht es normalerweise in einem ersten Schritt aus, ihn telefonisch zu benachrichtigen. Wenn Sie den Todesfall zu spät melden, kann dies zu Problemen bei der Auszahlung der Versicherungssumme führen.
Gut zu wissen: Bei der EUROPA können Sie einen Sterbefall auch online melden.
Das müssen Sie zur Auszahlung einer Risikolebensversicherung wissen:
- Sie zahlt nur im Todesfall der versicherten Person – und nicht, wenn der Vertrag gekündigt wird oder bei Ablauf der Laufzeit.
- Die versicherte Person muss auf natürliche Weise oder durch einen Unfall gestorben sein.
- Ausgezahlt wird an den Bezugsberechtigten, den Versicherungsnehmer oder dessen Erben.
- In der Regel wird die Versicherungssumme innerhalb weniger Wochen ausgezahlt.
Was benötige ich für die Auszahlung?
Für die Auszahlung der Risikoleben benötigen Sie als Nachweise auf jeden Fall den Versicherungsschein im Original sowie die Sterbeurkunde.
TIPP: Alle Unterlagen, die Sie zum Nachweis an die Versicherung einreichen, sollten Sie in Kopie bei sich behalten und die Originale am besten per Einschreiben an den Versicherer senden.
Sichern Sie Ihre Angehörigen mit einer Risikolebensversicherung finanziell ab
Das Trauern kann einem niemand abnehmen. Aber mit einer Risikolebensversicherung sorgen Sie immerhin dafür, dass finanzieller Schaden von Ihren Hinterbliebenen abgewendet wird.
An was ist noch zu denken?
Es ist an noch viel mehr zu denken; so sind unter anderem Trauerfeier und Beerdigung im Detail zu planen und zu organisieren. Die Kosten einer Bestattung können sehr unterschiedlich sein: Vergleichen Sie deswegen Preise und Leistungen von mehreren Bestattungsinstituten!
Posten | von | bis |
Bestatterleistungen und Urkunden | 1.110 € | 1.590 € |
Friedhofsgebühren | 1.085 € | 4.010 € |
Sarg / Urne | 660 € | 2.500 € |
Todesanzeige und Trauerfeier | 680 € | 1.900 € |
Steinmetz und Friedhofsgärtner | 2.295 € | 9.740 € |
Gesamtkosten | 5.830 € | 19.740 € |
Finanzielles regeln
Gibt es weitere Versicherungen, die zu informieren oder zu kündigen sind? So endet eine Haftpflichtversicherung mit dem Tod, eine Hausratversicherung erlischt 2 Monate nach dem Sterbefall des Versicherungsnehmers (wenn nicht der Erbe die Wohnung mitsamt Einrichtung übernimmt). Andere Versicherungen wie die Kfz-Versicherung gehen auf den Erben über; erst bei Ummeldung des Autos kann die Versicherung gewechselt werden. Denken Sie auch an Zeitungsabonnements, Vereinsmitgliedschaften und andere Services, die der Verstorbene regelmäßig erhalten hat. Eventuell gebuchte Reisen müssen storniert werden. Und sicherlich ist es hilfreich, sich mittels der Kontoauszüge einen Überblick über die laufenden Kosten und Abbuchungen zu verschaffen.
TIPP: Gibt es keine klar geordneten Unterlagen, aus denen alle Bankverbindungen hervorgehen, können Sie – um kein Konto zu übersehen – die einzelnen Bankverbände kontaktieren und um Auskunft bitten.
Bei der Krankenkasse müssen Sie den Toten abmelden. Eine Witwen- oder Witwerrente muss bei der Rentenversicherung beantragt werden, sie wird nicht automatisch bezahlt. Als Erbe müssen Sie innerhalb von 3 Monaten das zuständige Finanzamt informieren; es sei denn, das Testament wurde notariell oder von einem Gericht eröffnet und enthält unter anderem keine Immobilien oder Anteile an Kapitalgesellschaften.
Stand: 25.03.2022. Alle Angaben ohne Gewähr.