Blick über einen alten Friedhof.
Was tun im Todesfall? Ein Ratgeber für Angehörige.

Was Sie in diesem Artikel erwartet:

  • Stirbt ein Mensch, haben die Angehörigen nicht nur mit der Trauer umzugehen, sondern müssen auch noch viel Organisatorisches erledigen.
  • Dieser Beitrag dient als Orientierungshilfe und gibt Ihnen einen Überblick darüber, was in dieser schwierigen Situation dringend zu tun ist und was einige Tage warten kann.
  • Erfahren Sie außerdem, was in puncto Auszahlung einer Risikoversicherung wissenswert ist.
     

Was tun im Todesfall? Ein Ratgeber für Angehörige.

Wenn jemand stirbt, müssen sich die Hinterbliebenen trotz aller Trauer um eine Vielzahl von Formalitäten und Aufgaben kümmern. Erfahren Sie, was sofort und in den ersten Tagen nach einem Todesfall zu er­ledigen ist. Informieren Sie sich über die wichtigsten Aspekte bei der Auszahlung einer Risiko­lebens­versicherung.

Stirbt ein Angehöriger, müssen die Hinterbliebenen nicht nur den Tod dieses Menschen verkraften, sondern sich auch um viel Organisatorisches kümmern: Trotz der Trauer und der seelischen Belastung sind zum einen wichtige Nachweise und Dokumente zusammenzusuchen, zum anderen jede Menge Aufgaben und Formalitäten zu erledigen. Dieser Beitrag hat die wesentlichen Informationen aufgelistet, die Ihnen helfen, den Überblick zu bewahren.

Welche Gründe für eine Absicherung mit einer Risikolebensversicherung sprechen und wie wichtig diese ist, um sich vor finanziellen Schäden zu schützen, erfahren Sie im Ratgeber-Beitrag zur EUROPA Risikolebensversicherung.

 

Was ist bei einem Todesfall sofort zu erledigen?

Bei einem Todesfall zu Hause sollte als Allererstes ein Arzt verständigt werden, damit dieser den Toten­schein ausstellen kann. Stirbt der An­gehörige in einem Kranken­haus, übernimmt das die Klinik. Der Totenschein ist notwendig, um eine Sterbe­urkunde zu beantragen. Wichtig ist natürlich auch, nahe Ver­wandte und Freunde umgehend zu benach­richtigen. In der Regel können nahe An­gehörige bei ihrem Arbeit­geber einige Tage Sonder­urlaub erhalten.

Hat der Verstorbene ein Testament, ist es gut, dieses dem Nachlass­gericht zu übergeben. Weitere wichtige Unter­lagen sind neben anderen Personen­stands-Urkunden der Personal­ausweis, das Stamm­buch und die Geburts­urkunde, die unter anderem bei verschiedenen Ämtern vorzulegen sind. Auch Versicherungs- und Bank­unterlagen sollten Sie zusammensuchen. Bei einer sogenannten Konto­vollmacht über den Tod hinaus können Angehörige leichter auf das Konto des Ver­storbenen zugreifen. Ein Bestatter sollte beauftragt werden. Gibt es keinen Vor­vertrag des Verstorbenen mit einem bestimmten Beerdigungs­institut, haben Sie dabei freie Wahl.  

Zeit­kritisch ist es auch, Versicherungen zu informieren, zum Beispiel das Versicherungs­unternehmen, bei dem eine Lebens- und Sterbe­geld­versicherung existiert. Diese müssen unverzüglich benachrichtigt werden, weil es sich die Unternehmen vorbehalten, die Todes­ursache prüfen zu lassen.

 

Was in den ersten Tagen danach zu tun ist

Die Sterbeurkunde muss – das ist gesetzlich vorgeschrieben – spätestens am dritten Werk­tag nach dem Ab­leben angefordert werden; ohne sie kann beispiels­weise keine Bestattung stattfinden. Um sie zu beantragen ist neben dem Toten­schein der Personal­ausweis, die Geburts­urkunde und bei Verheirateten die Heirats­urkunde notwendig. Gut zu wissen: Für die Aus­stellung der Sterbe­urkunde ist nicht das Standes­amt am Wohnort, sondern das am Sterbe­ort zuständig.

TIPP: Beantragen Sie direkt bei der Anforderung der Sterbe­urkunde die Ausstellung mehrerer Aus­fertigungen; schließlich muss sie bei vielen Ämtern, Behörden und Unter­nehmen vorgelegt werden.

Inner­halb von 48 Stunden ist die entsprechende Unfallversicherung zu informieren, wenn es sich um einen Unfall­tod handelt. Wenn Sie diese Frist verstreichen lassen, kann es dazu kommen, dass das Versicherungs­unternehmen nicht zahlt.

 

Wichtige Verträge des Verstorbenen prüfen

Der Erbschein ist eine weitere wichtige Urkunde. Mit ihr weisen Sie sich als recht­mäßiger Erbe aus. Ausgestellt wird sie vom zuständigen Amts­gericht, was einige Zeit in Anspruch nimmt und – je nach Höhe des Nach­lasses – auch einen höheren Betrag kosten kann. Nachdem man von der Erbschaft erfahren hat, hat man sechs Wochen Zeit, um zu entscheiden, ob man das Erbe antreten oder ausschlagen möchte.

Bestehende Mietverträge des Verstorbenen sind ebenfalls zu prüfen und gegebenen­falls zu kündigen. Bei Miete gilt auch bei einem Todes­fall die gesetz­liche Kündigungs­frist von 3 Monaten. Wenn der Tote allerdings zusammen mit einem Ehe­gatten oder Lebens­partner in der Wohnung lebte, geht der Miet­vertrag auf diesen über. Auch Verträge rund um die Wohnung wie Tele­kommunikation, Kabel­fernsehen, Rund­funk, Internet und Energie­versorgung sollten Sie zeit­nah prüfen und/oder kündigen. Lebte der Verblichene in einem Pflege­heim, endet der dortige Vertrag mit dem Sterbe­tag. Mit der Heim­leitung sollten Sie klären, bis wann das Zimmer zu räumen ist.

 

Risikolebensversicherung unverzüglich kontaktieren

Existiert eine Risikolebensversicherung, ist es essenziell, den Versicherer unverzüglich zu informieren; dazu reicht es normaler­weise in einem ersten Schritt aus, ihn telefonisch zu benachrichtigen. Wenn Sie den Todesfall zu spät melden, kann dies zu Problemen bei der Auszahlung der Versicherungssumme führen.

Gut zu wissen: Bei der EUROPA können Sie einen Sterbefall auch online melden.

Das müssen Sie zur Auszahlung einer Risikolebensversicherung wissen:

  • Sie zahlt nur im Todesfall der versicherten Person – und nicht, wenn der Vertrag gekündigt wird oder bei Ablauf der Laufzeit.
  • Die versicherte Person muss auf natürliche Weise oder durch einen Unfall gestorben sein.
  • Ausgezahlt wird an den Bezugsberechtigten, den Versicherungsnehmer oder dessen Erben.
  • In der Regel wird die Versicherungssumme innerhalb weniger Wochen ausgezahlt. 
     

Erfahren Sie mehr über die Leistungen und Details unserer Risikolebensversicherung.

Was benötige ich für die Auszahlung?

Für die Auszahlung der Risikoleben benötigen Sie als Nachweise auf jeden Fall den Versicherungsschein im Original sowie die Sterbeurkunde. 

TIPP: Alle Unterlagen, die Sie zum Nachweis an die Versicherung einreichen, sollten Sie in Kopie bei sich behalten und die Originale am besten per Einschreiben an den Versicherer senden.

 

Sichern Sie Ihre Angehörigen mit einer Risikolebensversicherung finanziell ab

Das Trauern kann einem niemand abnehmen. Aber mit einer Risikolebensversicherung sorgen Sie immerhin dafür, dass finanzieller Schaden von Ihren Hinterbliebenen abgewendet wird. 
 

Was kostet eine Risikolebensversicherung?

An was ist noch zu denken?

Es ist an noch viel mehr zu denken; so sind unter anderem Trauerfeier und Beerdigung im Detail zu planen und zu organisieren. Die Kosten einer Bestattung können sehr unterschiedlich sein: Vergleichen Sie deswegen Preise und Leistungen von mehreren Bestattungsinstituten!

Postenvonbis
Bestatterleistungen und Urkunden1.110 €1.590 €
Friedhofsgebühren1.085 €4.010 €
Sarg / Urne660 €2.500 €
Todesanzeige und Trauerfeier680 €1.900 €
Steinmetz und Friedhofsgärtner2.295 €9.740 €
Gesamtkosten5.830 €19.740 €

Finanzielles regeln

Gibt es weitere Versicherungen, die zu informieren oder zu kündigen sind? So endet eine Haft­pflicht­versicherung mit dem Tod, eine Haus­rat­versicherung erlischt 2 Monate nach dem Sterbefall des Versicherungsnehmers (wenn nicht der Erbe die Wohnung mitsamt Einrichtung übernimmt). Andere Versicherungen wie die Kfz-Versicherung gehen auf den Erben über; erst bei Um­meldung des Autos kann die Versicherung gewechselt werden. Denken Sie auch an Zeitungs­abonnements, Vereins­mitgliedschaften und andere Services, die der Verstorbene regelmäßig erhalten hat. Eventuell gebuchte Reisen müssen storniert werden. Und sicherlich ist es hilf­reich, sich mittels der Konto­auszüge einen Überblick über die laufenden Kosten und Ab­buchungen zu verschaffen.

TIPP: Gibt es keine klar geordneten Unter­lagen, aus denen alle Bank­verbindungen hervorgehen, können Sie – um kein Konto zu übersehen – die einzelnen Bank­verbände kontaktieren und um Auskunft bitten.

Bei der Krankenkasse müssen Sie den Toten abmelden. Eine Witwen- oder Witwer­rente muss bei der Renten­versicherung beantragt werden, sie wird nicht auto­matisch bezahlt. Als Erbe müssen Sie innerhalb von 3 Monaten das zuständige Finan­zamt informieren; es sei denn, das Testament wurde notariell oder von einem Gericht eröffnet und enthält unter anderem keine Immobilien oder An­teile an Kapital­gesellschaften.

Stand: 25.03.2022. Alle Angaben ohne Gewähr.