Eine Familie zieht in ihr neues Zuhause ein.

Rest­schuld­versicherung

  • Wann ist sie sinnvoll?
  • Wann ist eine Risiko­lebens­versicherung die bessere Alternative?

Rest­schuld­versicherung vs. Risiko­lebens­versicherung

Das Wichtigste auf den Punkt

  • Eine Restschuld­versicherung sichert Kredit­nehmer und Kredit­geber vor unverschuldeten Zahlungs­ausfällen ab.
  • Zahlungs­ausfälle können z. B. durch Arbeits­losigkeit, Krank­heit, Scheidung oder Tod eintreten.
  • Wichtig: Unter bestimmten Voraus­setzungen kann eine Risiko­lebens­versicherung vorteil­hafter und auch kosten­günstiger sein!

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Rest­schuld­­versicherung (auch „Restkredit­absicherung“ oder „Ratenschutz­versicherung“ genannt)

Eine Restschuld­versicherung sichert den Kreditnehmer ab, wenn die Kreditraten nicht mehr gezahlt werden können. Mögliche Gründe für den Ausfall könnten Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Tod sein. In einem solchen Fall springt die Versicherung zur Rückzahlung des Kredits ein. Eine Restschuld­versicherung ist ähnlich konzipiert wie eine Risikolebens­versicherung, d.h mit fallender Versicherungssumme. Die Versicherungsprämie der Restschuld­versicherung wird in der Regel als Einmalbeitrag fällig, der auf die anfallenden Ratenzahlungen angerechnet wird. 

Die Kosten für eine Restschuld­versicherung hängen in der Regel von den folgenden Faktoren ab: Versicherungs­umfang (Leistung bei Arbeits­unfähigkeit / Arbeits­losigkeit / Tod), Höhe und Lauf­zeit des Kredits, sowie Beruf und Alter (der versicherten Person). Da eine Restschuld­versicherung von der Bank oder einem Verkäufer mit einem Kredit gekoppelt ist, sind die Kosten nicht immer direkt ersichtlich. Die Banken arbeiten häufig exklusiv mit einem bestimmten Versicherer zusammen, sodass die Kunden keine Möglichkeit haben, verschiedene Angebote miteinander zu vergleichen.

Die Laufzeit der Restschuld­versicherung stimmt in der Regel mit der Laufzeit des abzusichernden Kredits überein. Ergo, sobald der Kreditnehmer den Kredit vollständig abbezahlt hat, endet auch die Restschuld­versicherung.

Durch eine Risiko­lebens­versicherung mit fallender Versicherungs­summe lässt sich ebenfalls ein Kredit oder eine Bau­finanzierung für den Todesfall absichern. Wenn eine solche Versicherung mit fallender Versicherungs­summe zur Kredit­absicherung verwendet wird, wird sie häufig auch als Restschuld- oder Restkredit­versicherung bezeichnet. Man sollte eine Risiko­lebens­versicherung allerdings nicht mit teuren Verträgen von der Bank oder einem Kredit­portal verwechseln. Weil ein Kredit meist mit einer fest­gelegten Monats­rate getilgt wird, sinkt die zu zahlende Rest­schuld im Laufe der Zeit kontinuierlich. Daher bietet sich eine Risiko­lebens­versicherung an, deren Versicherungs­summe über die Lauf­zeit hinweg ebenfalls abfällt. Man sollte hierbei darauf achten, dass die Versicherungs­summe nicht schneller sinkt als die offene Rest­schuld.

Darlehen sichern Sie am besten mit einer fallenden Variante ab. Dabei sinkt die Versicherungs­summe gleich­mäßig oder richtet sich nach dem individuellen Zins­satz und der Tilgungs­rate Ihres Darlehens. Entscheiden Sie sich für die Variante, die perfekt zu Ihrer Situation passt: linear fallend (z. B. bei Ratenkrediten) oder annuitätisch fallend (z. B. bei Hypotheken­darlehen). Exklusiv zur Ab­sicherung einer Immobilien­finanzierung dient der Tarif E - VRL easy. Bei ihm müssen Sie nur 2 Gesundheits­fragen beantworten.

Die Vorteile der EUROPA Risiko­lebens­versicherung

  • Häufig kostengünstiger als eine Restschuld­versicherung

    Die fallende Risikolebensversicherung ist nicht an einen bestimmten Kredit gebunden. Im Vergleich zum Todesfallschutz einer Restschuldversicherung ist die Risikolebens­versicherung daher in aller Regel deutlich günstiger.

     

  • Mehr Flexibilität bei der Todesfall­leistung im Vergleich zur Restschuld­versicherung

    Bei der Restschuld­versicherung muss die ausgezahlte Versicherungs­summe zur Tilgung des Kredit verwendet werden und ist somit zweckgebunden. In der Regel besteht eine Vereinbarung zwischen Schuldner und Kredit- / Darlehens­geber, bei der die Versicherungs­summe ganz oder teilweise an diesen abgetreten wird. Im Gegensatz hierzu kann bei der Risiko­lebens­versicherung die Versicherungs­summe flexibel verwendet werden u.a. auch zur Absicherung der Familie oder der Hinterbliebenen.

     

  • Vorläufiger Versicherungs­schutz

    Schon am folgenden Tag ab Antragseingang beginnt der Versicherungs­schutz bei Unfalltod.

     

  • Sofort­verrechnung der Über­schüsse

    Die Überschüsse der EUROPA werden direkt mit Ihrem Beitrag ver­rechnet. So kostet Ihre Versicherung noch weniger.

     

  • Online abschließbar mit eGesundheitsCheck

    Die Risikolebensversicherung können Sie bequem online abschließen. Der eGesundheitsCheck unterstützt Sie dabei interaktiv durch die Risiko- und Gesundheitsfragen.

     

  • Absicherung einer Immobilien­finanzierung mit nur 2 Gesundheits­fragen

    Wenn Sie die Risikolebensversicherung benötigen, um Ihre Immobilienfinanzierung abzusichern, ist der Abschluss mit nur 2 Gesundheitsfragen möglich: Mehr Infos.

     

  • Bester Risikoschutz im Test von Focus Money (16/2024)

    Verlassen Sie sich auf ausgezeichnete Leistungen und günstige Beiträge. Die Risikolebensversicherung der EUROPA überzeugt regelmäßig in unabhängigen Tests.

Die Varianten der EUROPA Risiko­lebens­versicherung

Darlehen absichern

  • Variable Risiko­lebens­versicherung
  • Fallende Versicherungs­summe
  • Linear oder annuitätisch fallend möglich

Immobilien­finanzierung absichern

  • Variable Risiko­lebens­versicherung E-VRL easy
  • Abschluss mit nur 2 Gesundheits­fragen
  • Exklusiv zur Absicherung einer Immobilien­finanzierung

€uro urteilt „Höchste Kundenzufriedenheit“

Die Zeit­schrift €uro führte in der Ausgabe 03/2024 bei zahlreichen Lebens­versicherern einen Härte­test durch. Das Ergebnis: Die EUROPA erreichte bei den Direkt­versicherern die Auszeichnung „Höchste Kunden­zufriedenheit“ und „Beste Finanz­kraft“. (3 Direkt­versicherer im Test)

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Als Direktversicherer arbeiten wir mit effizienten Strukturen. Dies spiegelt sich auch in unser extrem niedrigen Verwaltungs­kosten­quote wider, die eine der niedrigsten in Deutschland ist. Für Sie bedeutet das: günstigere Beiträge und bis zu 26 % sparen.3 So ist beispielsweise unsere konstante Risiko­lebens­versicherung eine der günstigsten am Markt.

 

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Die wichtigsten Fragen und Antworten zur variablen Risiko­lebens­versicherung

Bei der linear fallenden Risikolebensversicherung sinkt die Versicherungssumme jährlich um den gleichen Betrag, das ist z. B. sinnvoll bei der Versorgung von Kindern: Der Bedarf sinkt, weil die Zeit bis zur Selbständigkeit der Kinder immer kürzer wird.
Mit der annuitätisch fallenden Risikolebensversicherung werden Darlehen abgesichert. Die Versicherungssumme fällt entsprechend der Restschuld; der Verlauf ist abhängig von Tilgung und Zinssatz.

Mit der variablen Risikolebensversicherung wird die Versicherungssumme jährlich der Restschuld angepasst. Der Verlauf ergibt sich aus Zins- und Tilgungssätzen.

Wenn die Kinder noch jung sind, besteht ein Absicherungsbedarf für viele Jahre. Daher ist anfänglich ein hoher Betrag erforderlich, der mit den Jahren sinkt.

Für Alleinerziehende ist eine optimale Höhe der finanziellen Absicherung der Kinder besonders wichtig. Dabei sollte man sich allerdings nicht allein auf die allgemein genutzte Faustformel (3- bis 5-faches Jahresbruttoeinkommen) verlassen, die das aktuelle Jahreseinkommen als Berechnungsgrundlage nimmt.

Überlegen Sie stattdessen wie lange das Geld ausreichen muss – also zum Beispiel – wie lange und wie viel Geld benötigt wird, bis die Kinder beruflich bzw. finanziell auf eigenen Beinen stehen.

Zu berücksichtigende Faktoren:

  • Aktuelles Einkommen des Elternteils, sowie bevorstehende Einkommensänderungen (z. B. Rückkehr zu einer Vollzeittätigkeit)
  • Altersabhängige Unterhaltskosten für die Kinder (z. B. Ausbildung, Studium)

Alleinerziehende sollten genau angeben, wer das Geld im Todesfall erhalten soll. Grundsätzlich kann auch ein minderjähriges Kind als Bezugsberechtigte benannt werden. Dabei ist folgendes zu beachten:

  • Zusätzlich zu dem festgelegten Bezugsrecht kann eine Verfügung getroffen werden, wer das Geld im Leistungsfall treuhänderisch verwalten soll, sofern das Kind noch minderjährig ist. Dabei muss es sich um eine Person handeln, der man absolut vertraut.
  • Wenn keine solche Vertrauensperson genannt wird und das Kind zum Zeitpunkt des Leistungsfalls immer noch minderjährig ist, wird vom Vormundschaftsgericht ein Vormund bestimmt, der das Geld treuhänderisch verwaltet.
  • Ist das Kind zum Zeitpunkt des Leistungsfalls bereits 18 Jahre alt, erhält es das Geld selbst.

Beim Abschluss der Risiko­lebens­versicherung finden Sie immer zwei Preise: den Tarif­beitrag (Brutto­beitrag) und den Zahl­beitrag (Netto­beitrag).

Der Tarifbeitrag (Bruttobeitrag) bei der Risiko­lebens­versicherung setzt sich aus unter­schied­lichen Faktoren zusammen. Zum Beispiel spielen die Höhe der Versicherungs­summe, die Lauf­zeit, Ihr Eintritts­alter, Ihr Beruf oder Ihr individueller Gesundheits­zustand eine Rolle dabei, wie viel Sie für Ihre individuelle Ab­sicherung zahlen. Dieser Beitrag wird bewusst sehr vorsichtig kalkuliert, um jeder­zeit die ver­einbarten Leistungen sicher erbringen zu können. Der Tarif­beitrag ist also der Bei­trag, den Sie maximal zahlen müssten.

Als Versicherer erwirtschaften wir Über­schüsse, an denen wir Sie beteiligen. Diese Über­schüsse entstehen beispielsweise durch gewinn­bringende Kapital­anlagen, aber auch, wenn sich das versicherte Risiko günstiger entwickelt als bei der Tarif­kalkulation angenommen. Die Mehr­einnahmen geben wir durch die Überschuss­beteiligung an Sie zurück – zum Beispiel indem wir die Beiträge Ihrer Risiko­lebens­versicherung sofort reduzieren. Durch die sofortige Verrechnung der Über­schüsse verringert sich der Tarif­beitrag auf den Zahlbeitrag (Nettobeitrag). Dies ist der tatsächlich zu zahlende Beitrag.

Wir können den Zahl­beitrag zwar nicht garantieren. Aber keine Sorge: Seit 1981 bieten wir Risiko­lebens­versicherungen an. Und da wir solide und verantwortungs­voll wirtschaften, mussten wir den Zahl­beitrag bislang auch noch nie anheben.

Wenn Sie eine Risikolebensversicherung über unsere Webseite beantragen, führt Sie der eGesundheitsCheck interaktiv durch die Risiko- und Gesundheitsfragen. Sind Rückfragen erforderlich, werden diese automatisch erzeugt. Das erleichtert Ihnen das Ausfüllen und es werden weniger und kürzere Fragen gestellt. In der Regel können wir Ihnen mit dem Tool direkt eine verbindliche Entscheidung geben.

Welches Bezugsrecht derzeit vereinbart ist, entnehmen Sie bitte Ihren Versicherungsunterlagen oder loggen Sie sich im Kundenportal ein.

Sie können das Bezugsrecht bis zum Eintritt des Versicherungsfalls jederzeit widerrufen, falls das bestehende Bezugsrecht nicht ausdrücklich als unwiderruflich festgelegt wurde. Für die Änderung eines unwiderruflichen Bezugsrechts bedarf es der Zustimmung der unwiderruflich begünstigten Personen.

Bitte verwenden Sie für eine Änderung des Bezugsrechtes das folgende Formular: Formular (PDF)

Wichtige Downloads zur Risiko­­lebens­­versicherung


Fußnoten

  • 1)

    Tarif E-RL

    Tarif E-RL der EUROPA Lebensversicherung AG; 100.000 € Versicherungssumme, Eintrittsalter 30 Jahre (Geburtsdatum 01.01.1994), Angestellte/r Büro (kaufm. Ausb./ 75 % Bürotätigkeit), Nichtraucher/-in seit mind. 10 Jahren, Laufzeit 10 Jahre 0 Monate, monatlicher Beitrag inkl. Sofortverrechnung der Überschussbeteiligung. Diese ist für 2024 garantiert, nicht jedoch für die gesamte Laufzeit.