Ein Kind fährt mit seinem Laufrad durch eine Pfütze.
Unfallversicherung für Kinder: Optimale Absicherung im Ernstfall

Das erwartet Sie in diesem Artikel:

  • Nur Unfälle in der Schule, im Kindergarten oder Hort und die Wege dorthin und zurück sind durch die gesetzliche Versicherung abgedeckt.
  • Im Straßenverkehr, in der Freizeit, bei Sport und Hobby, im Haushalt und im Urlaub leistet die private Unfallversicherung.
  • Kinder wie auch Eltern schätzen das Risiko eines Unfalls häufig falsch ein.

Unfallversicherung für Kinder: Optimale Absicherung im Ernstfall

Kinder verunglücken am häufigsten zu Hause oder in der Freizeit. Der gesetzliche Versicherungsschutz greift jedoch nur in der Schule, im Kindergarten oder auf dem Hin- und Rückweg. Deswegen ist eine private Kinderunfallversicherung sinnvoll. Denn bei schweren Verletzungen mit einer späteren Invalidität schützt sie Sie vor den finanziellen Folgen und ermöglicht die bestmögliche Betreuung Ihres Kindes.

Die große analoge Uhr an der Fassade zeigt genau 12.30 Uhr, als Claudia K. ihre Tochter Annika von der Schule abholt. Pünktlich kommt die Sieben­jährige mit ihrem zu großen Ranzen auf dem Rücken aus dem Gebäude gelaufen. Nach einer innigen Um­armung machen sie sich gemeinsam auf den etwa zehn­minütigen Heim­weg. Noch möchte die besorgte Mutter Annika diesen Weg nicht allein gehen lassen, auch wenn es ein Wohn­gebiet ist und auch wenn sie weiß, dass sie die Tochter nicht vor allem schützen kann. Und da passiert es auch schon: Annika entdeckt ihre Freundin Lisa auf der anderen Straßen­seite, ruft ihr nach und läuft, ohne zu gucken, über die Straße. Claudia K. bleibt fast das Herz stehen, als sie das fahrende Auto sieht.

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Unfall mit doppeltem Glück im Unglück

Quietschende Bremsen, ein dumpfer Auf­prall, Claudia K. läuft schreiend auf die Straße. Zum Glück hat der Fahrer die Situation sofort erkannt und abrupt gebremst. Doch Annika hat eine Platz­wunde am Kopf, Ab­schürfungen an den Händen und starke Schmerzen am rechten Unter­arm. Die Schmerzen stellen sich eine halbe Stunde später im nahe­gelegenen Kranken­haus als Arm­bruch heraus. Wegen der leichten Gehirn­erschütterung muss die Schülerin zur Beobachtung über Nacht im Kranken­haus bleiben.

Wenn Claudia K. heute an den Unfall denkt, weiß sie, dass sie doppeltes Glück hatten: Die Verletzungen hätten viel schlimmer sein können, mit lang­wierigen Folge­schäden; und der Unfall geschah auf dem Heim­weg von der Schule. Somit genoss Annika den gesetz­lichen Versicherungs­schutz. Dieses doppelte Glück haben nicht alle Kinder, die verunglücken. Denn wenn der Unfall am Nachmittag auf dem Weg zum Spiel­platz passiert wäre, wäre die Tochter nicht gesetzlich versichert gewesen. Und bei schweren Verletzungen mit einer späteren Invalidität wären erhebliche finanzielle Belastungen auf die Familie zugekommen, denn eine private Unfallversicherung für ihre Tochter hatte Claudia K. nicht.

Unfall – die Definition

Ein Unfall im Sinne der Unfallversicherung liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheits­schädigung erleidet. Recht einfach zu merken mit der Esels­brücke PAUKE: Ein Unfall im Versicherungssinn ist ein plötzlich (P), von außen (A), unfreiwillig (U) auf den Körper (K) wirkendes Ereignis (E). Entsprechend muss das Ereignis unvorhergesehen geschehen und demnach nicht abwendbar sein.

Ereignisse im „Inneren der Person“ wie Blutungen an inneren Organen werden nicht als Unfall verstanden. Sofern die Person den Gesundheitsschaden nicht vorsätzlich herbeiführt, ist das Ereignis unfreiwillig. Krank­heiten sind demnach auch kein Unfall. Der Definition entsprechend können außerdem nur Körper­schäden Folgen eines Unfall­ereignisses sein, nicht Sachschäden.

Kinder sind neugierig und wollen alles ausprobieren 

Fakt ist: Kinder sind neugierig, wollen die Welt entdecken, wollen ausprobieren. Dabei besitzen sie zunächst noch nicht die Fähigkeit, Gefahren­situationen und Risiken zu erkennen. Und die motorischen und kognitiven Fähig­keiten müssen sich auch erst noch entwickeln. Wie schnell nähert sich das Auto? Habe ich auf der Rutsche genug Abstand zum Kind, das vor mir gerutscht ist? Schaffe ich es, über den Balken zu balancieren?

Durch ihren Bewegungs­drang verunglücken Klein­kinder bis vier Jahre in erster Linie zu Hause. Sie schneiden sich an Messern oder Scheren, stürzen etwa vom Wickel­tisch oder verschlucken Gegen­stände. Weil viel mobiler, kommen im Vorschul­alter Unfall­orte wie Parks, Sport- und Spiel­plätze oder öffentliche Straßen hinzu – oder der eigene Garten. Allein die Zahl der Trampolin­unfälle mit Platz­wunden, Knochen­brüchen oder Gehirn­erschütterungen hat sich deutlich erhöht. Fakt ist: Kinder verunglücken weniger im Straßen­verkehr; die meisten Unfälle passieren daheim oder in der Frei­zeit.

 

Auch Eltern schätzen das Risiko eines Unfalls häufig falsch ein

Und dennoch schätzen Eltern das Unfall­risiko ihrer Kinder keines­wegs richtig ein, wie eine Befragung durch das Markt­forschungs­institut GfK im Auftrag des Gesamt­verbandes der Deutschen Versicherungs­wirtschaft ergeben hat: Etwa zwei Drittel der Eltern sehen das höchste Risiko im Straßen­verkehr, über die Hälfte schätzt das Risiko daheim oder in der Frei­zeit wiederum als niedrig ein. Und dabei verhält es sich genau umgekehrt.

UnfallortKinder bis 5 Jahre zum Unfallzeitpunkt
Zu Hause, in der Freizeit66 %
In der Betreuungseinrichtung16 %
Im Straßenverkehr7 %
Beim Vereinssport1 %

Das Risiko, im Straßenverkehr zu verunglücken, ist für Kinder geringer als das Unfallrisiko zu Hause oder in der Freizeit: Zusammenstöße und Stürze beim Toben und Klettern sind eine häufige Ursache.

Quelle: GDV, 2012

Ursachen für schwere Verletzungen bei Kindern

Verkehrsunfälle: 32 %
Sonstiges: 29 %
Badeunfälle: 14 %
Gewalteinwirkungen: 7 %
Selbstverletzungen: 5 %
Stürze: 5 %
Verbrennungen: 5 %
Vergiftungen: 3 %

Bei schweren Verletzungen von Kindern sind Verkehrsunfälle die häufigste Ursache. Die finanziellen Folgen eines Unfalls kann eine Unfallversicherung für Kinder absichern, sei es die direkte Betreuung nach dem Unfall oder seien es anhaltende Gesundheitsschäden.

Quelle: WHO

Was viele vergessen: Nicht alle Unfälle gehen für Kinder so glimpflich aus wie bei Annika. Das Bundes­ministerium für Gesund­heit schätzt die Zahl der Kinder unter 15 Jahren, die jährlich nach Unfall­verletzung ärztlich versorgt werden müssen, auf mindestens etwa 1,9 Millionen. Im Jahr 2019 wurden über 190.000 Kinder unter 17 Jahren wegen einer Verletzung im Kranken­haus behandelt. Dies waren rund 16,5 Prozent der Kinder.

Leider tragen Kinder nach schweren Unfällen auch bleibende körperliche Schäden davon wie ein Schädel-Hirn-Trauma oder eine Wirbel­säulen­verletzung. Schon ein unachtsamer Moment kann unter Umständen gravierende finanzielle Folgen haben: spezielle Um­bauten in Haus oder Wohnung, laufende Kosten für spezielle Aus­bildungs­einrichtungen oder eine dauerhafte Betreuung des Kindes. Claudia K. jedenfalls hat einen Tag nach dem Unfall eine Versicherung gegen Unfälle für Annika abgeschlossen.

 

Finanzielle Unter­stützung und best­mögliche Betreuung 

Die körperlichen Beeinträchtigungen infolge eines Unfalls kann eine private Unfallversicherung fürs Kind natürlich nicht wieder rückgängig machen. Aber: Sie leistet eine finanzielle Unter­stützung, damit Sie Ihrem Liebling im Fall der Fälle die best­mögliche Betreuung und Versorgung ermöglichen können. Was sind die wichtigsten Leistungen der Versicherung?

  • Invaliditätsleistung: Einmalzahlung einer Kapitalsumme
  • Kosmetische Operationen: Kosten, um das äußere Erscheinungs­bild nach einem Unfall wiederherzustellen, zum Beispiel bei Gesichts­verletzungen
  • Tagegeld, Krankenhaus­tagegeld: gezahlter Pauschal­betrag pro Tag in stationärer oder ambulanter Behandlung
  • Übergangs­leistung: Bis die genaue Versicherungs­leistung bestimmt werden kann, erhalten Versicherte finanzielle Unter­stützung
  • Unfallrente: lebenslange monatliche Rente
  • Bergungskosten: Kosten für Rettungs- und Bergungs­arbeiten am Unfall­ort sowie Transport nach Hause oder in ein Kranken­haus
  • Todesfallleistung: Einmal­zahlung an die Hinter­bliebenen 


Die EUROPA bietet drei verschiedene Schutz-Pakete an: Basis, Komfort und Premium. Diese drei Schutz-Pakete umfassen die wichtigsten Leistungen für unterschiedliche Bedürfnisse, für die individuelle Lebens­situation. Sie schützen Sie vor den finanziellen Folgen eines Unfalls und ermöglichen Ihrem Kind im Ernstfall eine optimale Betreuung.

Was kostet eine Unfallversicherung für mein Kind?

Damit Sie die Leistungen tatsächlich in Anspruch nehmen können, sollten Sie folgende drei Punkte unbedingt beachten:

  • Richtige Angaben: Wenn Sie eine Versicherung für Ihr Kind abschließen, müssen Sie vollständige und richtige Angaben über so genannte „gefahr­erhebliche Umstände“ machen. Hierzu zählen zum Beispiel der Gesund­heits­zustand. Änderungen dieser Umstände müssen Sie dem Versicherer ebenfalls unverzüglich mitteilen. Denn: Der Versicherer kann den Vertrag rückwirkend anpassen, vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag kündigen oder anfechten, wenn er von Ihnen nicht vollständig oder nicht richtig informiert war. 
  • Wichtige Fristen: Sie müssen Leistungen für einen Unfall innerhalb der Fristen laut Vertrags­bedingungen geltend machen. Ansonsten könnten Sie den Anspruch auf eine Leistung verlieren.
  • Leistungsausschluss: In bestimmten Fällen gilt der Versicherungs­schutz nicht. Zum Beispiel bei Unfällen, die beim Begehen einer Straf­tat verursacht wurden, oder bei Unfällen, die durch Geistes- oder Bewusst­seins­störungen verursacht wurden. Details finden Sie in den Versicherungs­bedingungen.

Sinnvolle Leistungen in der Unfallversicherung

Weil ein Unfall mit schwerwiegenden Verletzungen oder bleibenden Schäden auch finanziell für Eltern zu einer sehr großen Belastung führen kann, sollten Sie beim Abschluss einer privaten Unfallversicherung für Ihr Kind auf diese Punkte achten: 

  • Weltweiter Versicherungsschutz: Ein Unfall kann immer und überall passieren, rund um die Uhr, auch im Urlaub.
  • Hohe Invaliditätsleistung: Ein schlimmer Unfall, der zur Invalidität führt, kann hohe Kosten nach sich ziehen – unter Umständen bis ans Lebensende. Eine Unfallversicherung sollte dies berücksichtigen und eine angemessene finanzielle Absicherung bieten.
  • Zeckenbiss und Insektenstiche: Zecken können Borreliose oder FSME übertragen. Ein allergischer Schock nach einem Bienen- oder Wespenstich kann ebenso gravierende gesundheitliche Folgen haben. Gut zu wissen: In der EUROPA Unfallversicherung sind die Folgen durch Insektenstiche oder -bisse bereits im Basis-Schutz mit abgesichert.
  • Vergiftungen: Vor allem kleine Kinder stecken neugierig vieles in den Mund. Oftmals die Folge: Vergiftungen durch Pflanzen, Beeren, Reinigungsmittel oder Ähnliches. Die Folgen einer Vergiftung sollte eine gute Kinderunfallversicherung abdecken.
  • Rooming-in-Leistung: Bei einem stationären Krankenhausaufenthalt ist es gut, wenn Mama oder Papa möglichst viel Zeit bei ihrem verletzten Kind verbringen können. Beim „Rooming-in“ übernachten die Eltern bei ihrem Kind im Krankenzimmer und sind so immer in der Nähe.

Claudia K. ist froh, dass sie ihre Tochter Annika abgesichert hat – auch wenn sie weiß, dass eine Versicherung Annika nicht gesund machen kann und körperliche Lang­zeit­schäden nicht rückgängig. Aber für sie als Mutter ist es wichtig zu wissen, dass sie im Falle des Falles vor den finanziellen Folgen geschützt ist. Und die Versicherung Annika so das weitere Leben erleichtern würde.

Mehr Informationen zur privaten Unfallversicherung finden Sie in unserem Ratgeber-Beitrag über die private Unfallversicherung für Erwachsene.

Eine weitere sinnvolle Leistung ist die Zahnzusatzversicherung für Kinder. Lesen Sie sich hierzu unseren Beitrag im Ratgeber zur Zahnversicherung für Kinder durch.

Stand: 17.03.2022. Alle Angaben ohne Gewähr.