Eine lächelnde Frau im Abendlicht.
Zahnzusatzversicherung – lückenlos abgesichert für lebenslang schöne Zähne

Das erwartet Sie in diesem Artikel:

  • Warum sich eine Zahn­zusatz­versicherung lohnt
  • Für wen sich der Zusatzschutz für die Zähne eignet
  • Was es beim Abschluss der Versicherung zu beachten gibt

Zahnzusatzversicherung – lückenlos abgesichert für lebenslang schöne Zähne

Auch wer sich gesunder Zähne erfreut, kann böse überrascht werden, wenn zum Beispiel durch einen Unfall plötzlich eine Be­hand­lung zum Zahn­ersatz oder Zahn­erhalt not­wendig wird. Soll die Ver­sorgung hochwertig sein, schießen die Kosten in oft un­geahnte Höhe. Ein Risiko, dem Sie mit der Zahn­zusatz­versicherung leicht vorbeugen.

Der Tag hatte so gut begonnen. Pia kann sich in der Agentur über ihren ersten Pitch­gewinn freuen. Es ist ein großer Etat, das müsse gefeiert werden, sagt der Chef. Er gibt eine Runde süße Törtchen für das Team aus. Beherzt beißt Pia in ein mit ganzen Nüssen belegtes Stück Kuchen, da passiert es. Die junge Frau merkt sofort, es stimmt etwas nicht: Ein Stück Schneide­zahn ist ab­ge­brochen. Sorgfältig hebt Pia das Zahn­stück auf und geht direkt zum Zahn­arzt. Doch dieser hat schlechte Nachrichten: Das Stück kann nicht wieder angeklebt werden. Sie braucht eine Krone. Und plötzlich steht die Berufs­einsteigerin vor Kosten, mit denen sie nicht gerechnet hatte. Eine Zahn­zusatz­versicherung, das brauche sie nicht, hatte sie immer gedacht, schließlich hat sie doch immer gute Zähne gehabt.

 

Wenn die gesetzliche Kranken­versicherung nicht mehr zahlt

Pia hat Pech gehabt: Hätte ihr Zahn geklebt werden können, hätte ihre Kranken­kasse die Kosten voll übernommen. Doch der gesetz­liche Schutz ist begrenzt. Für Zahn­zusatz bekommen Versicherte von ihrer gesetz­lichen Kranken­kasse nur einen Zuschuss von 60, 70 oder 75 Prozent der Regel­versorgung. Die Höhe berechnet sich danach, wie gut das Bonus­heft gepflegt wurde. Die Regel­versorgung ist eine Grund­versorgung, durch die einfache und in der Regel günstigere Behandlungen abgedeckt sind. Wer eine höher­wertige Behandlung wünscht, muss die Mehr­kosten selbst tragen – Kosten, die bis in den drei- oder gar vier­stelligen Bereich ansteigen können. Die Beteiligung der gesetz­lichen Kranken­versicherung (GKV) bleibt gleich. Die Zahn­zusatz­versicherung dagegen übernimmt Kosten im tarif­lichen Umfang, die die gesetz­liche Kranken­kasse nicht oder nicht ganz übernimmt.

Erfahren Sie mehr über die Leistungen und Details unserer Zahnzusatzversicherung.

Gut zu wissen: So viel zahlt die gesetzliche Kranken­versicherung bei regelmäßiger Vorsorge

Lückenlos gepflegtes BonusheftKranken­kassen­zuschuss*
< 5 Jahre60 %
5 Jahre bis 10 Jahre70 %
> 10 Jahre75 %

Den Rest der Rechnung müssen Kassenpatienten als Eigenanteil selbst zahlen. Das gilt auch für zusätzliche Kosten, die entstehen, wenn Patienten eine Versorgung wünschen, die über dem gesetzlichen Standard liegt – etwa ein Implantat statt einer Zahnbrücke oder eine Krone aus Vollkeramik.

Für bestimmte Zahnbehandlungen, Prophylaxe oder Kieferorthopädie sind die gesetzlichen Leistungen ebenfalls eingeschränkt.

* Anteil der Kosten für eine Regelversorgung

Mehr als Schutz vor Zahnverlust

Für ihre Krone musste Pia knapp 1.000 Euro zuzahlen, denn der neue Schneide­zahn sollte hoch­wertig sein und sich möglichst nicht vom Rest der Zähne unterscheiden. Die Kosten bekommt sie nicht mehr zurück. Lohnt es sich für sie nun trotzdem noch, eine Zahn­zusatz­versicherung abzuschließen? Die Antwort heißt ja, denn damit sichert sich die junge Frau nicht nur gegen weitere Unfälle ab. Die Zahn­zusatz­versicherung beinhaltet in der Regel auch Leistungen für die Zahn­prophylaxe wie die professionelle Zahn­reinigung. Auch wer gesunde Zähne hat, sorgt somit dafür, dass sie auch in Zukunft gesund bleiben, schließlich ist neben Unfällen die Parodontose eine der häufigsten Ursachen für Zahn­verlust. Und noch einen Vor­teil hat Pia, wenn sie nun eine Versicherung für ihre Zähne abschließt: Da sie noch jung ist, profitiert sie von günstigeren Beiträgen.

Die Kosten für eine Zahn­behandlung setzen sich aus dem zahn­ärztlichen Honorar sowie Material- und Labor­kosten zusammen. Dies gilt für Zahnersatz, aber auch für Füllungen und alle anderen Behandlungs­formen.

Die Kosten werden bei Beginn der Behandlung geschätzt, im Falle von Zahn­ersatz werden sie im Heil- und Kostenplan festgehalten. Entscheiden sich Versicherte für eine Behandlung im Rahmen der Regel­vorsorge, findet der Bewertungs­maßstab für zahn­ärztliche Leistungen (BEMA) Anwendung. Eine Privatleistung im Rahmen der Zahn­zusatz­versicherung rechnet Ihr Zahn­arzt über die Gebühren­ordnung für Zahnärzte (GOZ) ab. Da in der GOZ auch Leistungen erfasst sind, die nicht von der gesetzlichen Versicherung übernommen werden, ist der Leistungs­katalog entsprechend größer. Wie der BEMA umfasst auch die GOZ das zahnärztliche Honorar. Im Gegensatz zur BEMA enthalten die GOZ-Sätze jedoch nicht immer alle Materialkosten, sodass diese zusätzlichen Verbrauchs­materialien getrennt abgerechnet werden.

Bei der GOZ fließt außerdem der individuelle Aufwand und Schwierig­keitsgrad einer Behandlung in das Honorar ein. Somit kann der Gebührensatz einer Behandlung mit einem Faktor multipliziert werden, der zwischen 1 und 3,5 liegt. Bei Behandlungen im Rahmen einer Zahn­zusatz­versicherung kann das Zahnarzt­honorar somit von Zahnarzt zu Zahnarzt variieren.

Wann ist der richtige Zeit­punkt, die Zahn­zusatz­versicherung ab­zu­schließen?

Eigentlich kann man mit dem Schutz für die eigenen Zähne gar nicht früh genug an­fangen. Unfälle können, wie Pia erlebt hat, jederzeit passieren. Eine Zahn­zusatz­versicherung sollte am besten ab­geschlossen werden, solange die Zähne noch weitgehend in Ordnung sind. Für Schäden, die bei Vertrags­schluss bereits da sind, können die Kosten nämlich in der Regel nicht übernommen werden. Außerdem sind die Leistungen in den ersten Jahren be­grenzt. Spätestens mit Anfang 30 aber ist eine Zahn­zusatz­versicherung sinnvoll, denn ab Mitte 30 wird Zahn­ersatz immer häufiger nötig.

 

Schutz für wilde Jugend­jahre

Und was ist mit einer Zahn­zusatz­versicherung für Kinder? Lohnt sich der Versicherungs­schutz schon für die Jüngeren? Laut einer Statistik des Bundes­verbandes der Kinder­zahnärzte erleidet mehr als jedes dritte Kind bis zu seinem 16. Lebens­jahr einen Zahn­unfall. Und gerade bei Kindern und Jugend­lichen beliebte Sport­arten wie Roller­blading, Skaten, Snow­boarden oder Mountain­biking bergen ein hohes Verletzungs­risiko. Doch auch kiefer­orthopädische Behand­lungen, Fissuren­versiegelung, professionelle Zahn­reinigung oder hoch­wertige Füllungen sind für Kinder relevant und können ordent­lich ins Geld gehen. Zu beachten ist lediglich, dass bei Versicherungs­abschluss noch kein Behand­lungs­bedarf besteht. Hat der Kiefer­orthopäde zum Beispiel schon einen Kreuz­biss festgestellt, können die Kosten für eine kiefer­orthopädische Behandlung in der Regel nicht erstattet werden.

Karies an Milch­zähnen, Zahn­unfälle und lang­wierige kiefer­orthopädische Behandlungen: Was Sie über die Zahn­zusatz­versicherung für Kinder wissen müssen, lesen Sie in unserem Service-Artikel.

Versicherungsschutz auch für Senioren noch geeignet

Je früher eine Zahn­zusatz­versicherung abgeschlossen wird, desto besser. Dennoch kann sich der Zusatz­schutz auch für ältere Menschen lohnen. Trotz häufig knapper Alters­renten können sie sich so den teuren Zahn­ersatz leisten. Die EUROPA nimmt Personen bis zu einem Alter von 74 Jahren auf. Der versichernden Person dürfen lediglich keine bzw. nicht mehr als drei Zähne fehlen oder keine bzw. nicht mehr als fünf Zähne ersetzt worden sein.

Senioren haben im Schnitt noch 17 gesunde Zähne

Laut Report „Daten & Fakten 2019“ der Bundes­ärzte­kammer und der Kassen­ärztlichen Bundes­vereinigung besitzen jüngere Senioren im Alter zwischen 65 und 74 Jahren im Schnitt noch etwa 17 eigene Zähne. Im Vergleich: Vor 20 Jahren hatten Senioren nur noch rund 10,4 eigene Zähne im Mund. Dabei sind je nach sozialem Status zwischen 80 und 86 Prozent der fehlenden Zähne durch eine Zahn­prothese ersetzt.

Wie sind die Voraus­setzungen für eine Zahn­zusatz­versicherung?

Pia macht sich Sorgen, ihr fehlt ja nun bereits ein Zahn. Kann sie sich trotzdem weiter mit einer Zahn­zusatz­versicherung absichern? Fehlen weniger als drei Zähne, steht einem Vertrags­abschluss nichts im Wege. Allerdings kann es sein, dass für die ersten Jahre eine individuelle Zahn­staffel vereinbart werden muss. Vier Jahre lang ist dann der Zuschuss der Zahn­zusatz­versicherung auf eine bestimmte Höchst­summe begrenzt. Eine Hürde muss Pia jetzt noch über­winden: Sie muss einige Fragen zu ihrer Gesund­heit beantworten. Der Versicherer fragt hier danach, ob bereits Zähne fehlen oder durch Zahn­ersatz wie etwa Implantate oder Brücken ersetzt wurden. Außerdem will er wissen, ob man sich aktuell in Behandlung bei einem Zahn­arzt oder Kiefer­orthopäden befindet oder eine Behandlung angeraten wurde. Ist dies der Fall, werden die Kosten für diese laufende Behandlung nicht mehr übernommen. Ansonsten greift bei der EUROPA der Versicherungs­schutz sofort nach Vertrags­abschluss, anders als bei vielen Versicherungen gibt es hier keine Warte­zeit.

Viele Versicherungen begrenzen ihre Leistungen in den ersten vier Jahren und leisten nach dem fünften Vertragsjahr unbegrenzt. Meist gelten diese Grenzen für sämtliche Leistungen. Die EUROPA Zahnzusatzversicherung hat für Komfort- und Premium-Tarif jeweils eine Zahnstaffel, die die Kostenerstattung für Zahnersatz wie folgt begrenzt:

Komfort-Schutz (E-ZI)Premium-Schutz (E-ZP)
1.200 Euro im ersten Kalenderjahr1.500 Euro im ersten Kalenderjahr
2.400 Euro in den ersten 2 Kalenderjahren3.000 Euro in den ersten 2 Kalenderjahren
3.600 Euro in den ersten 3 Kalenderjahren4.500 Euro in den ersten 3 Kalenderjahren
4.800 Euro in den ersten 4 Kalenderjahren6.000 Euro in den ersten 4 Kalenderjahren

Die Begrenzungen entfallen bei Unfällen. Der Zusatzschutz für Zahnbehandlungen und Kieferorthopädie (E-ZB) ist nicht von dieser Zahnstaffel betroffen. Ebenfalls nicht berücksichtigt ist hier eine individuelle Zahnstaffel, die ggf. vereinbart werden muss.

Was kostet mich eine Zusatzversicherung?

Wie viel Pia letztlich für ihre Zahn­zusatz­versicherung monatlich einplanen muss, hängt vom Zustand ihrer Zähne ab. Nachdem Pia die Gesundheits­fragen beantwortet hat, wird sie bei der EUROPA entweder vorbehaltlos angenommen oder es wird eine individuelle Zahn­staffel vereinbart oder sie wird abgelehnt. Es ist wichtig, dass Pia die Gesundheits­fragen genau und wahrheits­gemäß beantwortet. Mit falschen Angaben ist ihr Versicherungs­schutz gefährdet. Im Normal­fall ist bei der EUROPA für den Preis einer Zahn­zusatz­versicherung zum einen der gewählte Leistungs­umfang ausschlag­gebend und zum anderen orientiert er sich am Alter des Versicherungs­nehmers.

 

Den richtigen Tarif finden

Ob eine Zahn­zusatz­versicherung sinnvoll ist oder nicht, hängt vor allem auch von den individuellen Bedürfnissen und somit vom Tarif ab. Pia hat sich für eine Versicherung von der EUROPA entschieden, hier hat sie die Wahl zwischen Komfort- und Premium-Schutz. Sie muss nun abwägen, welche Leistungen für sie besonders wichtig sind, und dann den passenden Tarif wählen. Die Komfort-Versicherung ist ein wenig günstiger, dafür bietet der Premiumtarif 100 Prozent Erstattung für Zahnersatz.

 

Auch wechseln kann sich lohnen

Pias Freund Michael hat schon seit einigen Jahren eine Zahn­zusatz­versicherung, allerdings ist er mit dem Preis-Leistungs-Verhältnis nicht zufrieden. Pia erzählt ihm von ihrer EUROPA Versicherung und rät ihm zum Wechseln. Da nun aber gerade vier Jahre mit Zahnstaffel bei seiner alten Versicherung vorbei sind, zögert er, denn er will nicht noch einmal vier Jahre auf volle Leistungen warten müssen. Bei der EUROPA ist seine Sorge unbegründet, denn für Wechsler gilt eine verkürzte Zahnstaffel. Wenn Michael eine mindestens 3-jährige unmittelbare Vorversicherung mit mind. 80 Prozent für privat­zahnärztlichen Zahnversatz bei einem Wett­bewerber nachweisen kann, entfällt für ihn die Begrenzung im dritten und vierten Kalender­jahr.

GUT ZU WISSEN: Die Zahn­zusatz­versicherung kann im Rahmen der Vor­sorge­aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. Der jährliche Höchst­betrag für Vor­sorge­aufwendungen beträgt 1.900 Euro bei sozial­versicherungs­pflichtigen Arbeit­nehmern, Rentnern und Bei­hilfe­berechtigten und 2.800 Euro für Selbst­ständige und Freiberufler.

Lernen Sie in unserem Ratgeber-Beitrag etwas über den Heil-und Kostenplan. Was der Plan bedeutet, wie die Kosten einer Zahnarztbehandlung berechnet werden und wieso eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll ist, um mögliche bevorstehende Kosten zu vermeiden.

Stand: 11.10.2021. Alle Angaben ohne Gewähr.