Auch wer sich gesunder Zähne erfreut, kann böse überrascht werden, wenn zum Beispiel durch einen Unfall plötzlich eine Behandlung zum Zahnersatz oder Zahnerhalt notwendig wird. Soll die Versorgung hochwertig sein, schießen die Kosten in oft ungeahnte Höhe. Ein Risiko, dem Sie mit der Zahnzusatzversicherung leicht vorbeugen.
Zahnzusatzversicherung – lückenlos abgesichert für lebenslang schöne Zähne
Der Tag hatte so gut begonnen. Pia kann sich in der Agentur über ihren ersten Pitchgewinn freuen. Es ist ein großer Etat, das müsse gefeiert werden, sagt der Chef. Er gibt eine Runde süße Törtchen für das Team aus. Beherzt beißt Pia in ein mit ganzen Nüssen belegtes Stück Kuchen, da passiert es. Die junge Frau merkt sofort, es stimmt etwas nicht: Ein Stück Schneidezahn ist abgebrochen. Sorgfältig hebt Pia das Zahnstück auf und geht direkt zum Zahnarzt. Doch dieser hat schlechte Nachrichten: Das Stück kann nicht wieder angeklebt werden. Sie braucht eine Krone. Und plötzlich steht die Berufseinsteigerin vor Kosten, mit denen sie nicht gerechnet hatte. Eine Zahnzusatzversicherung, das brauche sie nicht, hatte sie immer gedacht, schließlich hat sie doch immer gute Zähne gehabt.
Wenn die gesetzliche Krankenversicherung nicht mehr zahlt
Pia hat Pech gehabt: Hätte ihr Zahn geklebt werden können, hätte ihre Krankenkasse die Kosten voll übernommen. Doch der gesetzliche Schutz ist begrenzt. Für Zahnzusatz bekommen Versicherte von ihrer gesetzlichen Krankenkasse nur einen Zuschuss von 60, 70 oder 75 Prozent der Regelversorgung. Die Höhe berechnet sich danach, wie gut das Bonusheft gepflegt wurde. Die Regelversorgung ist eine Grundversorgung, durch die einfache und in der Regel günstigere Behandlungen abgedeckt sind. Wer eine höherwertige Behandlung wünscht, muss die Mehrkosten selbst tragen – Kosten, die bis in den drei- oder gar vierstelligen Bereich ansteigen können. Die Beteiligung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bleibt gleich. Die Zahnzusatzversicherung dagegen übernimmt Kosten im tariflichen Umfang, die die gesetzliche Krankenkasse nicht oder nicht ganz übernimmt.
Gut zu wissen: So viel zahlt die gesetzliche Krankenversicherung bei regelmäßiger Vorsorge
Lückenlos gepflegtes Bonusheft | Krankenkassenzuschuss* |
---|---|
< 5 Jahre | 60 % |
5 Jahre bis 10 Jahre | 70 % |
> 10 Jahre | 75 % |
Den Rest der Rechnung müssen Kassenpatienten als Eigenanteil selbst zahlen. Das gilt auch für zusätzliche Kosten, die entstehen, wenn Patienten eine Versorgung wünschen, die über dem gesetzlichen Standard liegt – etwa ein Implantat statt einer Zahnbrücke oder eine Krone aus Vollkeramik.
Für bestimmte Zahnbehandlungen, Prophylaxe oder Kieferorthopädie sind die gesetzlichen Leistungen ebenfalls eingeschränkt.
* Anteil der Kosten für eine Regelversorgung
Mehr als Schutz vor Zahnverlust
Für ihre Krone musste Pia knapp 1.000 Euro zuzahlen, denn der neue Schneidezahn sollte hochwertig sein und sich möglichst nicht vom Rest der Zähne unterscheiden. Die Kosten bekommt sie nicht mehr zurück. Lohnt es sich für sie nun trotzdem noch, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen? Die Antwort heißt ja, denn damit sichert sich die junge Frau nicht nur gegen weitere Unfälle ab. Die Zahnzusatzversicherung beinhaltet in der Regel auch Leistungen für die Zahnprophylaxe wie die professionelle Zahnreinigung. Auch wer gesunde Zähne hat, sorgt somit dafür, dass sie auch in Zukunft gesund bleiben, schließlich ist neben Unfällen die Parodontose eine der häufigsten Ursachen für Zahnverlust. Und noch einen Vorteil hat Pia, wenn sie nun eine Versicherung für ihre Zähne abschließt: Da sie noch jung ist, profitiert sie von günstigeren Beiträgen.
Die Kosten für eine Zahnbehandlung setzen sich aus dem zahnärztlichen Honorar sowie Material- und Laborkosten zusammen. Dies gilt für Zahnersatz, aber auch für Füllungen und alle anderen Behandlungsformen.
Die Kosten werden bei Beginn der Behandlung geschätzt, im Falle von Zahnersatz werden sie im Heil- und Kostenplan festgehalten. Entscheiden sich Versicherte für eine Behandlung im Rahmen der Regelvorsorge, findet der Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) Anwendung. Eine Privatleistung im Rahmen der Zahnzusatzversicherung rechnet Ihr Zahnarzt über die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ab. Da in der GOZ auch Leistungen erfasst sind, die nicht von der gesetzlichen Versicherung übernommen werden, ist der Leistungskatalog entsprechend größer. Wie der BEMA umfasst auch die GOZ das zahnärztliche Honorar. Im Gegensatz zur BEMA enthalten die GOZ-Sätze jedoch nicht immer alle Materialkosten, sodass diese zusätzlichen Verbrauchsmaterialien getrennt abgerechnet werden.
Bei der GOZ fließt außerdem der individuelle Aufwand und Schwierigkeitsgrad einer Behandlung in das Honorar ein. Somit kann der Gebührensatz einer Behandlung mit einem Faktor multipliziert werden, der zwischen 1 und 3,5 liegt. Bei Behandlungen im Rahmen einer Zahnzusatzversicherung kann das Zahnarzthonorar somit von Zahnarzt zu Zahnarzt variieren.
Wann ist der richtige Zeitpunkt, die Zahnzusatzversicherung abzuschließen?
Eigentlich kann man mit dem Schutz für die eigenen Zähne gar nicht früh genug anfangen. Unfälle können, wie Pia erlebt hat, jederzeit passieren. Eine Zahnzusatzversicherung sollte am besten abgeschlossen werden, solange die Zähne noch weitgehend in Ordnung sind. Für Schäden, die bei Vertragsschluss bereits da sind, können die Kosten nämlich in der Regel nicht übernommen werden. Außerdem sind die Leistungen in den ersten Jahren begrenzt. Spätestens mit Anfang 30 aber ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll, denn ab Mitte 30 wird Zahnersatz immer häufiger nötig.
Schutz für wilde Jugendjahre
Und was ist mit einer Zahnzusatzversicherung für Kinder? Lohnt sich der Versicherungsschutz schon für die Jüngeren? Laut einer Statistik des Bundesverbandes der Kinderzahnärzte erleidet mehr als jedes dritte Kind bis zu seinem 16. Lebensjahr einen Zahnunfall. Und gerade bei Kindern und Jugendlichen beliebte Sportarten wie Rollerblading, Skaten, Snowboarden oder Mountainbiking bergen ein hohes Verletzungsrisiko. Doch auch kieferorthopädische Behandlungen, Fissurenversiegelung, professionelle Zahnreinigung oder hochwertige Füllungen sind für Kinder relevant und können ordentlich ins Geld gehen. Zu beachten ist lediglich, dass bei Versicherungsabschluss noch kein Behandlungsbedarf besteht. Hat der Kieferorthopäde zum Beispiel schon einen Kreuzbiss festgestellt, können die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung in der Regel nicht erstattet werden.
Versicherungsschutz auch für Senioren noch geeignet
Je früher eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen wird, desto besser. Dennoch kann sich der Zusatzschutz auch für ältere Menschen lohnen. Trotz häufig knapper Altersrenten können sie sich so den teuren Zahnersatz leisten. Die EUROPA nimmt Personen bis zu einem Alter von 74 Jahren auf. Der versichernden Person dürfen lediglich keine bzw. nicht mehr als drei Zähne fehlen oder keine bzw. nicht mehr als fünf Zähne ersetzt worden sein.
Wie sind die Voraussetzungen für eine Zahnzusatzversicherung?
Pia macht sich Sorgen, ihr fehlt ja nun bereits ein Zahn. Kann sie sich trotzdem weiter mit einer Zahnzusatzversicherung absichern? Fehlen weniger als drei Zähne, steht einem Vertragsabschluss nichts im Wege. Allerdings kann es sein, dass für die ersten Jahre eine individuelle Zahnstaffel vereinbart werden muss. Vier Jahre lang ist dann der Zuschuss der Zahnzusatzversicherung auf eine bestimmte Höchstsumme begrenzt. Eine Hürde muss Pia jetzt noch überwinden: Sie muss einige Fragen zu ihrer Gesundheit beantworten. Der Versicherer fragt hier danach, ob bereits Zähne fehlen oder durch Zahnersatz wie etwa Implantate oder Brücken ersetzt wurden. Außerdem will er wissen, ob man sich aktuell in Behandlung bei einem Zahnarzt oder Kieferorthopäden befindet oder eine Behandlung angeraten wurde. Ist dies der Fall, werden die Kosten für diese laufende Behandlung nicht mehr übernommen. Ansonsten greift bei der EUROPA der Versicherungsschutz sofort nach Vertragsabschluss, anders als bei vielen Versicherungen gibt es hier keine Wartezeit.
Viele Versicherungen begrenzen ihre Leistungen in den ersten vier Jahren und leisten nach dem fünften Vertragsjahr unbegrenzt. Meist gelten diese Grenzen für sämtliche Leistungen. Die EUROPA Zahnzusatzversicherung hat für Komfort- und Premium-Tarif jeweils eine Zahnstaffel, die die Kostenerstattung für Zahnersatz wie folgt begrenzt:
Komfort-Schutz (E-ZI) | Premium-Schutz (E-ZP) |
1.200 Euro im ersten Kalenderjahr | 1.500 Euro im ersten Kalenderjahr |
2.400 Euro in den ersten 2 Kalenderjahren | 3.000 Euro in den ersten 2 Kalenderjahren |
3.600 Euro in den ersten 3 Kalenderjahren | 4.500 Euro in den ersten 3 Kalenderjahren |
4.800 Euro in den ersten 4 Kalenderjahren | 6.000 Euro in den ersten 4 Kalenderjahren |
Die Begrenzungen entfallen bei Unfällen. Der Zusatzschutz für Zahnbehandlungen und Kieferorthopädie (E-ZB) ist nicht von dieser Zahnstaffel betroffen. Ebenfalls nicht berücksichtigt ist hier eine individuelle Zahnstaffel, die ggf. vereinbart werden muss.
Was kostet mich eine Zusatzversicherung?
Wie viel Pia letztlich für ihre Zahnzusatzversicherung monatlich einplanen muss, hängt vom Zustand ihrer Zähne ab. Nachdem Pia die Gesundheitsfragen beantwortet hat, wird sie bei der EUROPA entweder vorbehaltlos angenommen oder es wird eine individuelle Zahnstaffel vereinbart oder sie wird abgelehnt. Es ist wichtig, dass Pia die Gesundheitsfragen genau und wahrheitsgemäß beantwortet. Mit falschen Angaben ist ihr Versicherungsschutz gefährdet. Im Normalfall ist bei der EUROPA für den Preis einer Zahnzusatzversicherung zum einen der gewählte Leistungsumfang ausschlaggebend und zum anderen orientiert er sich am Alter des Versicherungsnehmers.
Den richtigen Tarif finden
Ob eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll ist oder nicht, hängt vor allem auch von den individuellen Bedürfnissen und somit vom Tarif ab. Pia hat sich für eine Versicherung von der EUROPA entschieden, hier hat sie die Wahl zwischen Komfort- und Premium-Schutz. Sie muss nun abwägen, welche Leistungen für sie besonders wichtig sind, und dann den passenden Tarif wählen. Die Komfort-Versicherung ist ein wenig günstiger, dafür bietet der Premiumtarif 100 Prozent Erstattung für Zahnersatz.
Auch wechseln kann sich lohnen
Pias Freund Michael hat schon seit einigen Jahren eine Zahnzusatzversicherung, allerdings ist er mit dem Preis-Leistungs-Verhältnis nicht zufrieden. Pia erzählt ihm von ihrer EUROPA Versicherung und rät ihm zum Wechseln. Da nun aber gerade vier Jahre mit Zahnstaffel bei seiner alten Versicherung vorbei sind, zögert er, denn er will nicht noch einmal vier Jahre auf volle Leistungen warten müssen. Bei der EUROPA ist seine Sorge unbegründet, denn für Wechsler gilt eine verkürzte Zahnstaffel. Wenn Michael eine mindestens 3-jährige unmittelbare Vorversicherung mit mind. 80 Prozent für privatzahnärztlichen Zahnversatz bei einem Wettbewerber nachweisen kann, entfällt für ihn die Begrenzung im dritten und vierten Kalenderjahr.
GUT ZU WISSEN: Die Zahnzusatzversicherung kann im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. Der jährliche Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen beträgt 1.900 Euro bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern, Rentnern und Beihilfeberechtigten und 2.800 Euro für Selbstständige und Freiberufler.
Lernen Sie in unserem Ratgeber-Beitrag etwas über den Heil-und Kostenplan. Was der Plan bedeutet, wie die Kosten einer Zahnarztbehandlung berechnet werden und wieso eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll ist, um mögliche bevorstehende Kosten zu vermeiden.
Stand: 11.10.2021. Alle Angaben ohne Gewähr.